LIEFERANTENMANAGEMENT Musterklauseln

LIEFERANTENMANAGEMENT. 1. Der Lieferant erkennt den KOSTAL Code of Conduct für Lieferanten & Geschäftspartner (siehe xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xx-xx/xxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxx) an, hält die dort beschriebenen Grundsätze ein und bemüht sich nach besten Kräften, diese auch bei seinen Lieferanten, Zulieferern und verbundenen Unternehmen umzusetzen. 2. Der Lieferant wirkt darauf hin, die direkte oder indirekte Finanzierung von bewaffneten Gruppen zu unterbinden. In diesem Zusammenhang beachtet er die geltenden gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf „Konfliktrohstoffe“ und hält diese entsprechend ein. Darüber hinaus wird er seine Lieferketten regelmäßig einer Sorgfaltsprüfung unterziehen und einen Abgleich mit der regelmäßig aktualisierten Liste von Konflikt- und Hochrisikogebieten (CAHRAs) vornehmen und den Besteller im Falle von berechtigten Verdachtsfällen der Finanzierung von Konflikten und Menschenrechtsverletzungen umgehend informieren und die Lieferkette umgehend umstellen. Darüber hinaus findet die KOSTAL Conflict Minerals policy Anwendung (xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xx- de/download/vertragsdokumente). 3. Der Lieferant ist für seine Unterlieferanten und die Einhaltung aller Anforderungen, die sich aus dem Vertragsverhältnis zum Besteller ergeben, eigenständig verantwortlich. 4. Er wird es dem Besteller selbst oder einem von ihm beauftragten Dritten ermöglichen, bei seinen Lieferanten vor Ort die Einhaltung aller vertraglichen Anforderungen nach vorheriger Ankündigung zu den üblichen Geschäftszeiten zu überprüfen.
LIEFERANTENMANAGEMENT. 1. Der Lieferant erkennt den KOSTAL Code of Conduct für Lieferanten & Geschäftspartner (siehe xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xx-xx/xxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxx) und die KOSTAL Guideline Menschenrechte und Umwelt (siehe xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/XxxxxXxxxxx) an, hält die dort beschriebenen Grundsätze ein und bemüht sich nach besten Kräften, diese auch bei seinen Lieferanten, Zulieferern und verbundenen Unternehmen umzusetzen. 2. Der Lieferant wirkt darauf hin, die direkte oder indirekte Finanzierung von bewaffneten Gruppen zu unterbinden. In diesem Zusammenhang beachtet er die geltenden gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf „Konfliktrohstoffe“ und hält diese entsprechend ein. Darüber hinaus wird er seine Lieferketten regelmäßig einer Sorgfaltsprüfung unterziehen und einen Abgleich mit der regelmäßig aktualisierten Liste von Konflikt- und Hochrisikogebieten (CAHRAs) vornehmen und den Besteller im Falle von berechtigten Verdachtsfällen der Finanzierung von Konflikten und Menschenrechtsverletzungen umgehend informieren und die Lieferkette umgehend umstellen. Darüber hinaus findet die KOSTAL Conflict Minerals policy Anwendung (xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xx- de/download/vertragsdokumente). 3. Der Lieferant ist für seine Unterlieferanten und die Einhaltung aller Anforderungen, die sich aus dem Vertragsverhältnis zum Besteller ergeben, eigenständig verantwortlich. 4. Er wird es dem Besteller selbst oder einem von ihm beauftragten Dritten ermöglichen, bei seinen Lieferanten vor Ort die Einhaltung aller vertraglichen Anforderungen nach vorheriger Ankündigung zu den üblichen Geschäftszeiten zu überprüfen. 5. Der Lieferant ist verpflichtet, alle Informationen und Unterlagen zu beschaffen und dem Besteller zur Verfügung zu stellen, die dieser benötigt, um alle regulatorischen Anforderungen zu erfüllen, die sich aus dieser Rahmenvereinbarung und den hierunter fallenden Einzelvereinbarungen ergeben. Zu den vorgenannten regulatorischen Anforderungen gehört insbesondere, aber nicht ausschließlich, das deutsche Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (LKSG). 6. Der Lieferant ist verpflichtet, den Besteller von Ansprüchen Dritter freizustellen, die sich aus einem Verstoß gegen die in dieser Ziffer XXIV beschriebenen Vorschriften ergeben, es sei denn, er weist nach, dass er den Verstoß nicht zu vertreten hat. Der Lieferant ist darüber hinaus im Falle eines Verstoßes gegen die in dieser Ziffer XXIV beschriebenen Vorsc...
LIEFERANTENMANAGEMENT. Soweit Avaya damit beauftragt ist, als Vertreter des Kunden Verhandlungen über Produkte und Services mit Drittlieferanten des Kunden zu führen (Lieferantenmanagement), wird der Kunde Avaya alle für dieses Lieferantenmanagement nötigen Informationen liefern und die betreffenden Unterlagen zur Verfügung stellen. Hierzu erforderliche Einwilligungen des Drittlieferanten stellt der Kunde Avaya auf Anfrage in Kopie zur Verfügung.
LIEFERANTENMANAGEMENT. Der Auftragnehmer wird BENTELER bei Offenlegungspflichten, Fragen zu Nachhaltigkeitsthemen im weitesten Sinn und ad hoc Fragen zum Risikomanagement entlang der Lieferkette unterstützen, wie z.B. bei der Erklä- rung über die Verwendung von Konfliktmineralien. Er wird entsprechende Erklärungen auf Anforderung recht- zeitig und vollständig abgeben und ihm bekannt gewordenen Änderungen unverzüglich anzeigen. Dem Auf- tragnehmer ist bewusst, dass BENTELER ein globales Unternehmen ist und daher auch nationales Recht anderer Länder in seinem Geschäftsbetrieb zu berücksichtigen hat.
LIEFERANTENMANAGEMENT. Der Lieferant ist für seine Unterlieferanten und die Einhaltung aller Anforderungen, die sich aus dem Vertragsverhältnis zum Besteller ergeben, eigenständig verantwortlich. Er wird es dem Besteller selbst oder einem von ihm beauftragten Dritten ermöglichen, bei seinen Lieferanten vor Ort die Einhaltung aller vertraglichen Anforderungen nach vorheriger Ankündigung zu den üblichen Geschäftszeiten zu überprüfen.
LIEFERANTENMANAGEMENT. 1. Der Lieferant erkennt den KOSTAL Verhaltenskodex für Lieferanten und Dienstleister (siehe xxx.xxxxxx.xxx) an, hält die dort beschriebenen Grundsätze ein und bemüht sich nach besten Kräften, diese auch bei seinen Lieferanten, Zulieferern und verbundenen Unternehmen umzusetzen. 2. Der Lieferant ist für seine Unterlieferanten und die Einhaltung aller Anforderungen, die sich aus dem Vertragsverhältnis zum Besteller ergeben, eigenständig verantwortlich. 3. Er wird es dem Besteller selbst oder einem von ihm beauftragten Dritten ermöglichen, bei seinen Lieferanten vor Ort die Einhaltung aller vertraglichen Anforderungen nach vorheriger Ankündigung zu den üblichen Geschäftszeiten zu überprüfen.
LIEFERANTENMANAGEMENT. Wir verwenden die folgenden technischen und organisatorischen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass unsere Lieferanten (einschließlich Dienstleister und Auftragnehmer) unsere Informationssicherheitsziele erfüllen; 8.1.Anwendung von Lieferanten- managementpraktiken ● Sorgfältige Auswahl der Lieferanten hinsichtlich Datenschutz und Informationssicherheit ● Verpflichtung der Mitarbeiter des Lieferanten zur Wahrung des Datengeheimnisses ● Prüfung der vom Lieferanten getroffenen Sicherheitsmaßnahmen und deren Dokumentation
LIEFERANTENMANAGEMENT. Der Kunde kann PCS damit beauftragen, als sein Vertreter Verhandlungen über Produkte und Leistungen mit Drittlieferanten des Kunden zu führen (Lieferantenmanagement). In diesem Falle wird der Kunde PCS alle für dieses Lieferantenmanagement nötigen Informationen liefern und die betreffenden Unterlagen zur Verfügung stellen. Hierzu erforderliche Einwilligungen des Drittlieferanten stellt der Kunde PCS auf Anfrage in Kopie zur Verfügung.
LIEFERANTENMANAGEMENT. Der Vertragspartner ist aufgerufen, selbst einen Prozess einzuführen, um sicherzustellen, dass seine Lieferanten und Sub-Lieferanten ebenfalls die in diesem Dokument festgelegten Standards einhalten (z.B. durch vertragliche Vereinbarungen, Audits, etc.) Die unternehmerischen Aktivitäten des Vertragspartners müssen auch das Wohl von Tieren berücksichtigen. Daher wird von ihm die Implementierung von Standards und Best-Practice Methoden für die Einhaltung des Tierschutzes entlang der gesamten Lieferkette erwartet. In allen Fällen sind national und international geltende Regelungen zu Tierschutz und Tierversuchen einzuhalten.
LIEFERANTENMANAGEMENT. Der Kunde kann LIPINSKI TELEKOM damit beauftragen, als sein Vertreter Verhandlungen über Produkte und Leistungen mit Drittlieferanten des Kunden zu führen (Lieferantenmanagement). In diesem Falle wird der Kunde LIPINSKI TELEKOM alle für dieses Lieferantenmanagement nötigen Informationen liefern und die betreffenden Unterlagen zur Verfügung stellen. Hierzu erforderliche Einwilligungen des Drittlieferanten stellt der Kunde LIPINSKI TELEKOM auf Anfrage in Kopie zur Verfügung.