Common use of Lieferfrist Clause in Contracts

Lieferfrist. Die angegebenen Lieferfristen sind als annähernd zu betrachten und verstehen sich vom Datum des Zahlungseinganges. Ist für DAS absehbar, dass die Lieferung nicht innerhalb des angegebenen Zeitraums erfolgen kann, wird DAS den Besteller unverzüglich schriftlich, per E-Mail informieren, die Gründe mitteilen und nach Möglichkeit den voraussichtlichen neuen Liefertermin angeben. Entschädigungsansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Auch im Falle einer verspäteten Lieferung ist der Besteller verpflichtet, die Ware abzunehmen, sofern er nicht vorher eine angemessene Nachlieferfrist von wenigstens 15 Arbeitstagen angesetzt und nach deren Ablauf auf die Lieferung verzichtet hat. Rohmaterialmangel, Betriebsstörungen, Fälle sonstiger höherer Gewalt und Gründe außerhalb des Einflussbereichs von DAS (z.B. Einfuhrschwierigkeiten, Verzug von Drittlieferanten) entbinden für die Dauer der Behinderungen und deren Folgen von den eingegangenen Lieferverpflichtungen, ohne dass dem betreffenden Besteller ein Schadenersatz zusteht. Falls der Kunde mit der Annahme der Produkte in Verzug ist, ist DAS berechtigt, Lagerkosten in Höhe von 5 EUR pro Palette für jeden Tag des Verzugs ab dem 5. Arbeitstag nach dem Versandbereitstellungsdatum, in Rechnung zu stellen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate, soweit nicht für einzelne Liefergegenstände besondere Gewährleistungsfristen vereinbart sind. Der Lauf der Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. Zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen bietet DAS erweiterte, produktabhängige Garantie- bedingungen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Lieferfrist. Die angegebenen Lieferfristen sind als annähernd zu betrachten und verstehen sich vom Datum des Zahlungseinganges. Ist für DAS absehbar, dass die Lieferung nicht innerhalb des angegebenen Zeitraums erfolgen kann, wird DAS den Besteller unverzüglich schriftlich, per E-Mail informieren, die Gründe mitteilen und nach Möglichkeit den voraussichtlichen neuen Liefertermin angeben. Entschädigungsansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Auch im Falle einer verspäteten Lieferung ist der Besteller verpflichtet, die Ware abzunehmen, sofern er nicht vorher eine angemessene Nachlieferfrist von wenigstens 15 Arbeitstagen angesetzt und nach deren Ablauf auf die Lieferung verzichtet hat. Rohmaterialmangel, Betriebsstörungen, Fälle sonstiger höherer Gewalt und Gründe außerhalb des Einflussbereichs von DAS (z.B. Einfuhrschwierigkeiten, Verzug von Drittlieferanten) entbinden für die Dauer der Behinderungen und deren Folgen von den eingegangenen Lieferverpflichtungen, ohne dass dem betreffenden Besteller ein Schadenersatz zusteht. Falls der Kunde Besteller mit der Annahme der Produkte in Verzug ist, ist DAS berechtigt, Lagerkosten in Höhe von 5 EUR pro Palette für jeden Tag des Verzugs ab dem 5. Arbeitstag nach dem Versandbereitstellungsdatum, in Rechnung zu stellen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate, soweit nicht für einzelne Liefergegenstände besondere Gewährleistungsfristen vereinbart sind. Der Lauf der Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. Zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen bietet DAS erweiterte, produktabhängige Garantie- bedingungen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Lieferfrist. Die angegebenen 2.1 Lieferfristen sind gelten nur als annähernd vereinbart und wenn diese von der flexus schriftlich bestätigt wurden. 2.2 Die Einhaltung der Lieferfrist setzt voraus, dass der Kunde erforderliche Mitwirkungshandlungen rechtzeitig vornimmt und technische Details geklärt sind; soweit der Kunde dies nicht einhält, muss eine neue Lieferfrist vereinbart werden. 2.3 Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu betrachten ihrem Ablauf der Liefergegenstand versandt oder die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt wird. 2.4 Hält die flexus eine vereinbarte Lieferfrist aus von ihr zu vertretenden Gründen nicht ein, so hat der Kunde schriftlich eine angemessene Frist zur Leistung zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist hat der Kunde das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Das Recht des Kunden, bei erfolgloser Nachfristsetzung Xxxxxxxxxxxxx zu verlangen, wird durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen. 2.5 Ist die Ware innerhalb der vereinbarten Lieferfrist aus von der flexus nicht zu vertretenden Gründen – so z.B. in Fällen höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, Energieversorgungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen oder sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und verstehen unverschuldeter Umstände – nicht verfügbar, ist die flexus berechtigt, sich vom Datum des ZahlungseingangesVertrag zu lösen. Ist für DAS absehbarGleiches gilt, dass sofern Zulieferer aus von der flexus nicht zu vertretenden Gründen nicht richtig und rechtzeitig liefern. Der Kunde wird unverzüglich über die Lieferung nicht innerhalb des angegebenen Zeitraums erfolgen kannNichtverfügbarkeit der Leistung informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. 2.6 Verzögert sich der Versand der vom Käufer bestellten Xxxx auf dessen Wunsch um mehr als 2 Wochen, wird DAS den Besteller unverzüglich schriftlich, per E-Mail informierenso ist die flexus berechtigt, die Gründe mitteilen und nach Möglichkeit den voraussichtlichen neuen Liefertermin angeben. Entschädigungsansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Auch im Falle einer verspäteten Lieferung ist der Besteller verpflichtetdurch die Lagerung entstehenden Kosten, die Ware abzunehmen, sofern er nicht vorher eine angemessene Nachlieferfrist von wenigstens 15 Arbeitstagen angesetzt und nach deren Ablauf auf die Lieferung verzichtet hat. Rohmaterialmangel, Betriebsstörungen, Fälle sonstiger höherer Gewalt und Gründe außerhalb mindestens jedoch 2 % des Einflussbereichs von DAS (z.B. Einfuhrschwierigkeiten, Verzug von Drittlieferanten) entbinden für die Dauer der Behinderungen und deren Folgen von den eingegangenen Lieferverpflichtungen, ohne dass dem betreffenden Besteller ein Schadenersatz zusteht. Falls der Kunde mit der Annahme der Produkte in Verzug ist, ist DAS berechtigt, Lagerkosten in Höhe von 5 EUR Rechnungsbetrages pro Palette für jeden Tag des Verzugs ab dem 5. Arbeitstag nach dem Versandbereitstellungsdatum, Monat in Rechnung zu stellen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate, soweit nicht für einzelne Liefergegenstände besondere Gewährleistungsfristen vereinbart sind. Der Lauf der Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. Zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen bietet DAS erweiterte, produktabhängige Garantie- bedingungen.

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Samples: General Terms and Conditions

Lieferfrist. 5.1. Die angegebenen Lieferfristen Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang und Klarstellung aller erforderlichen Unterlagen und behördlichen Genehmigungen. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers, insbesondere den Eingang der vereinbarten Zahlung bzw., falls gefordert, des Akkreditivs voraus. 5.2. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Sendung nach der vereinbarten Frist versandbereit und die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt ist. 5.3. Teillieferungen sind als annähernd zu betrachten und verstehen sich vom Datum des Zahlungseingangeszulässig. 5.4. Ist für DAS absehbar, dass die Lieferung nicht innerhalb des angegebenen Zeitraums erfolgen kann, wird DAS den Besteller unverzüglich schriftlich, per E-Mail informierenUnvorhergesehene Hindernisse, die Gründe mitteilen außerhalb unseres Willens liegen, wie z.B. höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh- und nach Möglichkeit den voraussichtlichen neuen Liefertermin angeben. Entschädigungsansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Auch Baustoffe, Ausschusswerden - im Falle eigenen Werk oder beim Unterlieferer - verlängern die Lieferfrist angemessen, sofern diese Hindernisse auf die fristgemäße Erfüllung des ganzen Vertrages oder des demnächst fällig werdenden Teiles des Vertrages erheblich einwirken. 5.5. Falls durch uns eine Verzögerung aus anderen als den genannten Gründen infolge schuldhaften Verhaltens eingetreten ist, so kann der Besteller keinen Schadenersatz verlangen. Nur für den Fall einer verspäteten Lieferung ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung ist der Besteller Besteller, wenn ihm durch die schuldhafte Überschreitung der Lieferfrist nachweisbar Schaden erwachsen ist, berechtigt, unter Ausschluss weiterer Ansprüche eine Verzugsentschädigung zu fordern. Die hiernach von uns zu zahlende Entschädigung ist bei der endgültigen Abrechnung auszugleichen. 5.6. Der Auftragnehmer vermeldet die Fertigstellung der Ware an den Auftraggeber. Dieser ist verpflichtet, die Ware abzunehmen, sofern er innerhalb von 6 Wochen nach Fertigstellungstermin oder alternativ innerhalb von 6 Wochen nach dem seitens des Auftraggebers ursprünglich vorgegebenen Liefertermins abzurufen. Passiert dies nicht vorher eine angemessene Nachlieferfrist von wenigstens 15 Arbeitstagen angesetzt und nach deren Ablauf auf VHEAT muss die Lieferung verzichtet hat. Rohmaterialmangel, Betriebsstörungen, Fälle sonstiger höherer Gewalt und Gründe außerhalb des Einflussbereichs von DAS (z.B. Einfuhrschwierigkeiten, Verzug von Drittlieferanten) entbinden für die Dauer der Behinderungen und deren Folgen von den eingegangenen Lieferverpflichtungen, ohne dass dem betreffenden Besteller ein Schadenersatz zusteht. Falls der Kunde mit der Annahme der Produkte in Verzug istWare einlagern, ist DAS VHEAT berechtigt, Lagerkosten in Höhe von 5 EUR pro Palette für jeden Tag des Verzugs ab dem 5. Arbeitstag nach dem Versandbereitstellungsdatum, Auftraggeber die Ware in Rechnung zu stellen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate, soweit nicht für einzelne Liefergegenstände besondere Gewährleistungsfristen vereinbart sind. Der Lauf der Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. Zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen bietet DAS erweiterte, produktabhängige Garantie- bedingungenDarüber hinaus werden Lagerkosten in Höhe von 5,00€ pro Tag/Sendung berechnet.

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Samples: Sales Contracts