Common use of Lieferfrist Clause in Contracts

Lieferfrist. Die Lieferfrist wird bei Eintritt von Hindernissen, die der Lieferer nicht zu vertreten hat, z.B. Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Verzögerung in der Auslieferung wesentlicher Teile und Geräte durch Vorlieferanten, entsprechend verlängert. Bei Nichteinhalten der vereinbarten, ggf. der nach den vorstehenden Bestimmungen verlängerten Lieferfrist hat der Besteller durch schriftliche Erklärung zunächst eine angemessene Nachfrist von mindestens 2 Wochen zu setzen. Wird auch diese Nachfrist nicht eingehalten, so kann der Besteller vom Auftrag zurücktreten oder für den Fall, dass unsererseits Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, Schadenersatz verlan- gen. Bei teilweiser Unmöglichkeit der Lieferung kann ein Rücktritt vom ganzen Vertrag nur erfol- gen oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung der ganzen Verbindlichkeit nur verlangt werden, wenn die teilweise Erfüllung für den Käufer nicht von Interesse ist. Für einen eventuellen Scha- den haften wir nur, wenn uns nachweislich Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Die Lieferung der bestellten Ware erfolgt auf Gefahr des Käufers. Wird die Lieferung der termingerecht bereit- gestellten Ware auf Veranlassung des Bestellers verzögert, so erfolgt die Fakturierung zum Zeit- punkt des vereinbarten Liefertermins. Von diesem Tage an geht die Gefahr auf den Käufer über.

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Lieferfrist. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen grundsätzlich binnen der vertraglich vereinbarten Lieferfrist. Die Lieferfrist wird bei Eintritt von HindernissenLieferung erfolgt jedoch unter dem Vorbehalt, dass wir selbst richtig und rechtzeitig beliefert werden und die der Lieferer fehlende Verfügbarkeit nicht zu vertreten hat, z.B. Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Verzögerung in haben. Stellt der Auslieferung wesentlicher Teile und Geräte durch Vorlieferanten, entsprechend verlängert. Bei Nichteinhalten der vereinbarten, ggf. der Käufer nach den vorstehenden Bestimmungen verlängerten Lieferfrist hat der Besteller vertraglichen Vereinbarungen durch schriftliche Erklärung zunächst eine angemessene Nachfrist von mindestens 2 Wochen zu setzen. Wird auch diese Nachfrist diesen bereitzustellen- de Teile nicht, nicht eingehaltenrechtzeitig oder nicht in vertragsgerechtem Zustand zur Verfü- gung, so kann der Besteller vom Auftrag zurücktreten sind wird nach unserem Ermessen berechtigt, die Produktion nicht aufzuneh- men oder für den Fall, dass unsererseits Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, Schadenersatz verlan- gen. Bei teilweiser Unmöglichkeit der Lieferung kann ein Rücktritt vom ganzen Vertrag nur erfol- gen oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung der ganzen Verbindlichkeit nur verlangt werden, wenn die teilweise Erfüllung für den Käufer nicht von Interesse ist. Für einen eventuellen Scha- den haften wir nur, wenn uns nachweislich Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifftdiese auszusetzen. Die Lieferung Lieferfrist verlängert sich in diesem Falle um die Dauer der bestellten Ware erfolgt auf Gefahr Unterbrechung zzgl. eines angemessenen Zuschlags für die Wiederaufnah- me der Produktion bzw. die anderweitige Nutzung der Produktionskapazitäten. Durch die Unterbrechung der Produktion hervorgerufene Mehrkosten gehen zu Lasten des Käufers. Wird Die Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche bleibt unbe- rührt. Bei Eintreten dauerhafter Lieferungs- und Leistungshindernisse aufgrund höherer Gewalt, insbesondere aufgrund Naturkatastrophen und behördlichen Anordnungen, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nicht, wenn wir die Lieferung Verhin- derung zu vertreten haben. Die Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens, die Abgabe der termingerecht bereit- gestellten Ware auf Veranlassung eidesstatt- lichen Versicherung, eintretende Zahlungsschwierigkeiten oder das Bekanntwerden einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers verzögertberechtigen uns zur sofortigen Einstellung unserer Lieferungen sowie zum Rücktritt vom Vertrag, sofern durch diese unsere Zahlungsansprüche gefährdet werden. Verweigert der Käufer die Annahme des Kaufgegenstandes oder die Erteilung der Versandanschrift, so erfolgt die Fakturierung zum Zeit- punkt sind wir nach Setzung und Ablauf einer Nachfrist von 14 Kalen- dertagen berechtigt, 10% des vereinbarten LieferterminsNettoverkaufspreises als Schadenersatz wegen Nichter- füllung zu verlangen, sofern der Käufer nicht nachweist, dass im konkreten Fall ein geringerer Schaden entstanden ist. Von diesem Tage an geht die Gefahr auf den Käufer überDie Geltendmachung eines weitergehenden Scha- dens bleibt vorbehalten.

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Lieferfrist. Verbindliche Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Die Frist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand vor Fristablauf abgesandt wird. Die Lieferfrist wird verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Besteller uns die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Angaben und Unterlagen übergeben hat. Alle vereinbarten Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstlieferung. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Eintritt Maßnahmen im Rahmen von HindernissenArbeitsausfällen, die der Lieferer insbesondere Streik und Aussperrung sowie von uns nicht zu vertreten hatvertretenen Umständen, wie gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen (z.B. BetriebsstörungenImport- und Exportbeschränkungen) oder in Fällen von Lieferverzögerungen und durch höhere Gewalt. Die Vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, Streik, Aussperrung, Verzögerung wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitteilen. Geraten wir in Verzug mit der Auslieferung wesentlicher Teile und Geräte durch Vorlieferanten, entsprechend verlängert. Bei Nichteinhalten der vereinbarten, ggf. der nach den vorstehenden Bestimmungen verlängerten Lieferfrist hat der Besteller durch schriftliche Erklärung zunächst eine angemessene Nachfrist von mindestens 2 Wochen zu setzen. Wird auch diese Nachfrist nicht eingehaltenLieferung, so kann der Besteller vom Auftrag zurücktreten oder für den Fallist unsere Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 50% des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Handelt es sich bei diesem Geschäft um ein Geschäft zwischen Kaufleuten, dass unsererseits Vorsatz oder grobe ist dieser Anspruch wegen leichter Fahrlässigkeit vorliegt, Schadenersatz verlan- genausgeschlossen. Bei teilweiser Unmöglichkeit der Lieferung kann ein Rücktritt vom ganzen Vertrag nur erfol- gen oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung der ganzen Verbindlichkeit nur verlangt werden, wenn die teilweise Erfüllung für den Käufer nicht von Interesse ist. Für einen eventuellen Scha- den haften wir Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn uns nachweislich der Verzug auf Vorsatz oder grobe grober Fahrlässigkeit trifft. Die Lieferung der bestellten Ware erfolgt auf Gefahr des Käufers. Wird die Lieferung der termingerecht bereit- gestellten Ware auf Veranlassung des Bestellers verzögert, so erfolgt die Fakturierung zum Zeit- punkt des vereinbarten Liefertermins. Von diesem Tage an geht die Gefahr auf den Käufer überberuht.

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Samples: www.kaffeemaschinenservicenord.de

Lieferfrist. Angaben über Lieferzeiten sind grundsätzlich unverbindlich. Schadenersatzansprüche wegen Nichteinhaltung einer vereinbarten oder bestätigten Lieferfrist sind ausgeschlossen, es sei denn, uns wird grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen, die uns zuzurechnen sind. Die Lieferfrist wird bei Eintritt von Hindernissen, die der Lieferer nicht zu vertreten hat, z.B. Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Verzögerung in der Auslieferung wesentlicher Teile und Geräte durch Vorlieferanten, entsprechend verlängert. Bei Nichteinhalten der vereinbarten, ggf. der nach den vorstehenden Bestimmungen verlängerten Lieferfrist hat der Besteller durch schriftliche Erklärung zunächst eine angemessene Nachfrist von mindestens 2 Wochen zu setzen. Wird auch diese Nachfrist nicht ist eingehalten, so kann der Besteller vom Auftrag zurücktreten oder für den Fall, dass unsererseits Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, Schadenersatz verlan- gen. Bei teilweiser Unmöglichkeit der Lieferung kann ein Rücktritt vom ganzen Vertrag nur erfol- gen oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung der ganzen Verbindlichkeit nur verlangt werden, wenn die teilweise Erfüllung für Gefahr am letzten Tag der Frist auf den Käufer nicht von Interesse Besteller übergegangen ist. Für einen eventuellen Scha- Wir sind zu Teillieferungen zusammengehörender Teile berechtigt. Jede Teillieferung kann gesondert in Rechnung gestellt werden. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen oder andere von uns nicht zu vertretende Hindernisse bei uns oder unseren Lieferanten befreien uns für die Dauer der Störung und deren Auswirkung sowie für eine angemessene Anlaufzeit von der Verpflichtung zur Leistung. Schadenersatzansprüche durch den haften wir nurBesteller wegen Nichterfüllung oder Fristverletzung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn uns nachweislich Vorsatz wir oder grobe Fahrlässigkeit triffteiner unserer Erfüllungsgehilfen den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Wir können vom Vertrag zurücktreten, falls die vereinbarte Lieferung unmöglich wird, weil unser Vorlieferant seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, es sei denn, wir haben den Lieferverzug des Lieferanten zu vertreten. Wird eine eventuell gesondert vereinbarte Lieferfrist um mehr als vier Wochen überschritten, so ist der Besteller nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Lieferung Nachfrist beträgt bei auf Lager liegenden Waren mindestens zwei Wochen, in anderen Fällen mindestens vier Wochen. Ist der bestellten Ware erfolgt auf Gefahr des Käufers. Wird die Lieferung der termingerecht bereit- gestellten Ware auf Veranlassung des Bestellers verzögertBesteller Kaufmann, so erfolgt ist die Fakturierung zum Zeit- punkt Höhe eines hierauf beruhenden Verzugsschadens auf 5 % des vereinbarten Liefertermins. Von diesem Tage an geht die Gefahr auf den Käufer überNettoauftragswertes beschränkt.

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Lieferfrist. Sachliche gerechtfertigte, geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Vertragspartner zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatz oder ein Rücktrittsrecht zusteht. Wir werden dann, wenn die tatsächliche Fristüberschreitung abschätzbar ist, bekannt geben, wann die Lieferung erfolgen wird. Die Lieferfrist wird verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt von Hindernissenunvorhergesehener Hindernisse, die der Lieferer nicht zu vertreten hataußerhalb unseres Willens liegen, z.B. BetriebsstörungenAnlieferung wesentlicher Materialien, Streiksoweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, Aussperrungwenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die Lieferfrist verändert sich entspre- chend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, Verzögerung wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Von uns werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen dem Vertragspartner baldmöglichst mitgeteilt. Haben wir einen Lieferverzug verschuldet, so kann der Auslieferung wesentlicher Teile und Geräte durch Vorlieferanten, entsprechend verlängert. Bei Nichteinhalten der vereinbarten, ggf. der nach den vorstehenden Bestimmungen verlängerten Lieferfrist hat der Besteller durch schriftliche Erklärung zunächst Vertrags- partner von uns Erfüllung verlangen oder uns eine angemessene Nachfrist von Frist (mindestens 2 Wochen zu 8 Wochen) zur Nachholung unserer gesamten Leistung unter Rücktrittsdrohung setzen. Vor allem bei Sonderanfertigungen ist bei Bemessung der Nachfrist entsprechend zu berücksichtigen, dass wir bereits hergestellte Teile allenfalls nicht anderweitig verwenden können. Wird auch diese die Nachfrist durch unser Verschulden nicht eingehalten, so kann der Besteller Vertragspartner schriftlich vom Auftrag zurücktreten oder für den FallVertrag hinsichtlich aller noch nicht gelieferten bzw. versandbereit gemeldeten Teile und hinsichtlich solcher Teile, dass unsererseits die zwar geliefert bzw. versandbereit ge- meldet sind, aber vom Ersatzlieferanten nicht verwendbar sind, vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatz haben wir nur bei Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, Schadenersatz verlan- gen. Bei teilweiser Unmöglichkeit der Lieferung kann ein Rücktritt vom ganzen Vertrag nur erfol- gen oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung der ganzen Verbindlichkeit nur verlangt werden, wenn die teilweise Erfüllung für den Käufer nicht von Interesse istund grobem Verschulden zu leisten. Für einen eventuellen Scha- den haften nicht vom Rücktritt umfasste Teillieferung haben wir nur, wenn uns nachweislich Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Die Lieferung der bestellten Ware erfolgt Anspruch auf Gefahr des Käufers. Wird die Lieferung der termingerecht bereit- gestellten Ware auf Veranlassung des Bestellers verzögert, so erfolgt die Fakturierung zum Zeit- punkt des vereinbarten Liefertermins. Von diesem Tage an geht die Gefahr auf den Käufer überdas vereinbarte Entgelt.

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Samples: cdn.team7-home.com

Lieferfrist. Die vereinbarten Liefertermine sind verbindlich. Maßgeblich für die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist wird ist der Eingang der Ware bei Eintritt der von Hindernissenuns angegebe- nen Lieferanschrift. Stellt der Lieferant fest, die dass eine vereinbarte Frist nicht eingehal- ten werden kann, hat er uns dies unverzüglich ohne gesonderte Aufforderung unter Angabe der Lieferer nicht Gründe und der Dauer der voraussichtlichen Verzögerung schriftlich mit- zuteilen. Kommt der Lieferant mit der Lieferung in Verzug, sind wir berechtigt, für jeden Werk- tag der Verzögerung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,3 %, höchstens jedoch von 5 %, der Vertragssumme zu vertreten hat, z.B. Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Verzögerung in der Auslieferung wesentlicher Teile und Geräte berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus entstandenen bzw. entstehenden weite- ren Schaden durch Vorlieferanten, entsprechend verlängertuns bleibt vorbehalten. Bei Nichteinhalten der vereinbarten, ggfDie Annahme einer verspäteten Lieferung oder Leistung stellt unsererseits keine Verzichtserklärung auf Ersatzansprüche dar. der nach den vorstehenden Bestimmungen verlängerten Lieferfrist hat der Besteller durch schriftliche Erklärung zunächst eine angemessene Nachfrist von mindestens 2 Wochen Werden vereinbarte Liefertermine aufgrund eines vom Lieferanten zu setzen. Wird auch diese Nachfrist vertretenen Umstandes nicht eingehalten, so kann der Besteller vom Auftrag zurücktreten oder für den Fallsind wir berechtigt, dass unsererseits Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, Schadenersatz verlan- gen. Bei teilweiser Unmöglichkeit der Lieferung kann ein Rücktritt vom ganzen Vertrag nur erfol- gen oder Schadenersatz nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist Schadensersatz wegen Nichterfüllung der ganzen Verbindlichkeit nur verlangt werdenzu ver- langen, vom Vertrag zurückzutreten oder von Dritten Ersatz zu beschaffen. Diese Regelung ist auch dann wirksam, wenn frühere verspätete Lieferungen von uns vor- behaltlos angenommen wurden. Wir behalten uns vor, Xxxx auf Kosten des Lieferanten zurückzusenden, sollte diese früher als vereinbart bei uns angeliefert werden. Erfolgt bei vorzeitiger Lieferung keine Rücksendung, so lagern wir die teilweise Erfüllung für den Käufer nicht von Interesse ist. Für einen eventuellen Scha- den haften wir nur, wenn uns nachweislich Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Die Lieferung der bestellten Ware erfolgt auf Kos- ten und Gefahr des KäufersLieferanten bis zum ursprünglichen Liefertermins bei uns ein. Wird die Ei- ne vorzeitige Lieferung der termingerecht bereit- gestellten Ware auf Veranlassung des Bestellers verzögert, so erfolgt die Fakturierung zum Zeit- punkt des ändert nichts an den vertraglich vereinbarten Liefertermins. Von diesem Tage an geht die Gefahr auf den Käufer überFälligkeitsrege- lungen.

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Samples: hoedtke.de