Common use of Lieferfrist Clause in Contracts

Lieferfrist. Die Lieferfrist wird bei Eintritt von Hindernissen, die der Lieferer nicht zu vertreten hat, z.B. Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Verzögerung in der Auslieferung wesentlicher Teile und Geräte durch Vorlieferanten, entsprechend verlängert. Bei Nichteinhalten der vereinbarten, ggf. der nach den vorstehenden Bestimmungen verlängerten Lieferfrist hat der Besteller durch schriftliche Erklärung zunächst eine angemessene Nachfrist von mindestens 2 Wochen zu setzen. Wird auch diese Nachfrist nicht eingehalten, so kann der Besteller vom Auftrag zurücktreten oder für den Fall, dass unsererseits Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, Schadenersatz verlan- gen. Bei teilweiser Unmöglichkeit der Lieferung kann ein Rücktritt vom ganzen Vertrag nur erfol- gen oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung der ganzen Verbindlichkeit nur verlangt werden, wenn die teilweise Erfüllung für den Käufer nicht von Interesse ist. Für einen eventuellen Scha- den haften wir nur, wenn uns nachweislich Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Die Lieferung der bestellten Ware erfolgt auf Gefahr des Käufers. Wird die Lieferung der termingerecht bereit- gestellten Ware auf Veranlassung des Bestellers verzögert, so erfolgt die Fakturierung zum Zeit- punkt des vereinbarten Liefertermins. Von diesem Tage an geht die Gefahr auf den Käufer über.

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Samples: Sales Contracts

Lieferfrist. Sachliche gerechtfertigte, geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Vertragspartner zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatz oder ein Rücktrittsrecht zusteht. Wir werden dann, wenn die tatsächliche Fristüberschreitung abschätzbar ist, bekannt geben, wann die Lieferung erfolgen wird. Die Lieferfrist wird verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt von Hindernissenunvorhergesehener Hindernisse, die der Lieferer nicht zu vertreten hataußerhalb unseres Willens liegen, z.B. BetriebsstörungenAnlieferung wesentlicher Materialien, Streiksoweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, Aussperrungwenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die Lieferfrist verändert sich entspre- chend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, Verzögerung wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Von uns werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen dem Vertragspartner baldmöglichst mitgeteilt. Haben wir einen Lieferverzug verschuldet, so kann der Auslieferung wesentlicher Teile und Geräte durch Vorlieferanten, entsprechend verlängert. Bei Nichteinhalten der vereinbarten, ggf. der nach den vorstehenden Bestimmungen verlängerten Lieferfrist hat der Besteller durch schriftliche Erklärung zunächst Vertrags- partner von uns Erfüllung verlangen oder uns eine angemessene Nachfrist von Frist (mindestens 2 Wochen zu 8 Wochen) zur Nachholung unserer gesamten Leistung unter Rücktrittsdrohung setzen. Vor allem bei Sonderanfertigungen ist bei Bemessung der Nachfrist entsprechend zu berücksichtigen, dass wir bereits hergestellte Teile allenfalls nicht anderweitig verwenden können. Wird auch diese die Nachfrist durch unser Verschulden nicht eingehalten, so kann der Besteller Vertragspartner schriftlich vom Auftrag zurücktreten oder für den FallVertrag hinsichtlich aller noch nicht gelieferten bzw. versandbereit gemeldeten Teile und hinsichtlich solcher Teile, dass unsererseits die zwar geliefert bzw. versandbereit ge- meldet sind, aber vom Ersatzlieferanten nicht verwendbar sind, vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatz haben wir nur bei Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, Schadenersatz verlan- gen. Bei teilweiser Unmöglichkeit der Lieferung kann ein Rücktritt vom ganzen Vertrag nur erfol- gen oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung der ganzen Verbindlichkeit nur verlangt werden, wenn die teilweise Erfüllung für den Käufer nicht von Interesse istund grobem Verschulden zu leisten. Für einen eventuellen Scha- den haften nicht vom Rücktritt umfasste Teillieferung haben wir nur, wenn uns nachweislich Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Die Lieferung der bestellten Ware erfolgt Anspruch auf Gefahr des Käufers. Wird die Lieferung der termingerecht bereit- gestellten Ware auf Veranlassung des Bestellers verzögert, so erfolgt die Fakturierung zum Zeit- punkt des vereinbarten Liefertermins. Von diesem Tage an geht die Gefahr auf den Käufer überdas vereinbarte Entgelt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferfrist. Angaben über Lieferzeiten sind grundsätzlich unverbindlich. Schadenersatzansprüche wegen Nichteinhaltung einer vereinbarten oder bestätigten Lieferfrist sind ausgeschlossen, es sei denn, uns wird grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen, die uns zuzurechnen sind. Die Lieferfrist wird bei Eintritt von Hindernissen, die der Lieferer nicht zu vertreten hat, z.B. Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Verzögerung in der Auslieferung wesentlicher Teile und Geräte durch Vorlieferanten, entsprechend verlängert. Bei Nichteinhalten der vereinbarten, ggf. der nach den vorstehenden Bestimmungen verlängerten Lieferfrist hat der Besteller durch schriftliche Erklärung zunächst eine angemessene Nachfrist von mindestens 2 Wochen zu setzen. Wird auch diese Nachfrist nicht ist eingehalten, so kann der Besteller vom Auftrag zurücktreten oder für den Fall, dass unsererseits Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, Schadenersatz verlan- gen. Bei teilweiser Unmöglichkeit der Lieferung kann ein Rücktritt vom ganzen Vertrag nur erfol- gen oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung der ganzen Verbindlichkeit nur verlangt werden, wenn die teilweise Erfüllung für Gefahr am letzten Tag der Frist auf den Käufer nicht von Interesse Besteller übergegangen ist. Für einen eventuellen Scha- Wir sind zu Teillieferungen zusammengehörender Teile berechtigt. Jede Teillieferung kann gesondert in Rechnung gestellt werden. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen oder andere von uns nicht zu vertretende Hindernisse bei uns oder unseren Lieferanten befreien uns für die Dauer der Störung und deren Auswirkung sowie für eine angemessene Anlaufzeit von der Verpflichtung zur Leistung. Schadenersatzansprüche durch den haften wir nurBesteller wegen Nichterfüllung oder Fristverletzung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn uns nachweislich Vorsatz wir oder grobe Fahrlässigkeit triffteiner unserer Erfüllungsgehilfen den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Wir können vom Vertrag zurücktreten, falls die vereinbarte Lieferung unmöglich wird, weil unser Vorlieferant seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, es sei denn, wir haben den Lieferverzug des Lieferanten zu vertreten. Wird eine eventuell gesondert vereinbarte Lieferfrist um mehr als vier Wochen überschritten, so ist der Besteller nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Lieferung Nachfrist beträgt bei auf Lager liegenden Waren mindestens zwei Wochen, in anderen Fällen mindestens vier Wochen. Ist der bestellten Ware erfolgt auf Gefahr des Käufers. Wird die Lieferung der termingerecht bereit- gestellten Ware auf Veranlassung des Bestellers verzögertBesteller Kaufmann, so erfolgt ist die Fakturierung zum Zeit- punkt Höhe eines hierauf beruhenden Verzugsschadens auf 5 % des vereinbarten Liefertermins. Von diesem Tage an geht die Gefahr auf den Käufer überNettoauftragswertes beschränkt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferfrist. Die 5.1 Vereinbarte Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, daß schriftlich ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Ist eine Lieferfrist wird verbindlich vereinbart, so verlängert sich diese Frist angemessen bei Eintritt von HindernissenVorliegen höherer Gewalt (Verkehrsstockungen und -behinderungen, die Mangel an Transportmittel, Streiks, Krieg). Wird eine verbindliche Lieferfrist um mehr als 4 Wochen überschritten, so ist der Lieferer nicht zu vertreten hatKäufer berechtigt, z.B. Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Verzögerung in der Auslieferung wesentlicher Teile und Geräte durch Vorlieferanten, entsprechend verlängert. Bei Nichteinhalten der vereinbarten, ggf. der nach den vorstehenden Bestimmungen verlängerten Lieferfrist hat der Besteller durch schriftliche Erklärung zunächst eine angemessene Ablauf einer angemessenen Nachfrist von mindestens 2 10 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Die Nachfrist muß schriftlich gesetzt werden. Der Rücktritt vom Vertrag muß schriftlich erklärt werden. Das Recht zum Rücktritt kann nur innerhalb von einer Woche nach Ablauf der Nachfrist vom Käufer ausgeübt werden. Ein Schadener- satzanspruch des Käufers wegen verspäteter Lieferung ist in allen Fällen ausgeschlossen. 5.2 Voraussetzung der Einhaltung der Lieferzeit ist die rechtzeitige Erfüllung der von dem Besteller übernomme- nen Vertragspflichten, insbesondere die Abklärung sämtlicher technischen Fragen sowie die Übergabe sämt- licher zur Bearbeitung des Auftrags erforderlichen Unterlagen und das Vorliegen sämtlicher Angaben, die zur Ausführung des Auftrags erforderlich sind. 5.3 Im übrigen ist der Käufer im Falle eines von uns zu vertretenden Verzuges zur Geltendmachung weiterer Rechte erst dann berechtigt, wenn eine von ihm nach Verzugseintritt gesetzte Nachfrist von mindestens drei Wochen fruchtlos verstrichen ist. 5.4 Die Nichterfüllung der Verpflichtungen durch den Besteller schließt Verzug auf unserer Seite aus. Geraten wir aus Gründen, die wir zu setzen. Wird auch diese Nachfrist nicht eingehaltenvertreten haben, in Verzug, so kann ist unsere Schadenersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluß gilt nicht für Schäden aus der Besteller vom Auftrag zurücktreten Verletzung des Lebens, des Körpers oder für den Fallder Gesundheit, dass die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, Schadenersatz verlan- gen. Bei teilweiser Unmöglichkeit der Lieferung kann ein Rücktritt vom ganzen Vertrag nur erfol- gen einer vorsätzlichen oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung der ganzen Verbindlichkeit nur verlangt werden, wenn die teilweise Erfüllung für den Käufer nicht fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Interesse ist. Für einen eventuellen Scha- den haften wir nur, wenn uns nachweislich Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Die Lieferung der bestellten Ware erfolgt auf Gefahr des Käufers. Wird die Lieferung der termingerecht bereit- gestellten Ware auf Veranlassung des Bestellers verzögert, so erfolgt die Fakturierung zum Zeit- punkt des vereinbarten Liefertermins. Von diesem Tage an geht die Gefahr auf den Käufer überberuhen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferfrist. 1. Die Lieferfrist wird bei Eintritt von Hindernissenbeginnt an dem Tag, auf den unsere Auftragsbestätigung datiert. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so haben wir das Recht die Lieferfrist angemessen zu verlängern. 2. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Liefergegenstände unser Lager innerhalb der vereinbarten Lieferfrist verlassen haben. Falls die Ablieferung sich aus Gründen, die der Lieferer nicht Kunde zu vertreten hat, z.B. Betriebsstörungenverzögert hat, Streikso gilt die Lieferfrist bei Meldung der Bereitstellung zur Abholung bzw. Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Frist als eingehalten. 3. Ist die Nichteinhaltung der Lieferfrist nachweislich auf Mobilmachung, AussperrungKrieg, Verzögerung in der Auslieferung wesentlicher Teile und Geräte durch VorlieferantenAufruhr, entsprechend verlängert. Bei Nichteinhalten der vereinbartenStreik oder Aussperrung bei uns oder unseren Lieferanten, ggf. der Ausschüssigwerden eines wichtigen Arbeitsstückes oder auf sonstige nach den vorstehenden Bestimmungen verlängerten allgemeinen Rechtsgrundsätzen von uns nicht zu vertretenden Umstände zurückzuführen, so haben wir das Recht die Lieferfrist hat der Besteller durch schriftliche Erklärung zunächst eine angemessene Nachfrist von mindestens 2 Wochen angemessen zu setzenverlängern. 4. Wird auch diese Nachfrist nicht eingehaltender Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Kunden verzögert, so kann ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Besteller vom Auftrag zurücktreten oder Ablieferungs- /Versandbereitschaft, Lagergeld in Höhe von einem halben Prozent des Rechnungsbetrages für den Falljeden angefangenen Monat berechnet werden; das Lagergeld wird auf 5 % des Rechnungsbetrages begrenzt, es sei denn, dass unsererseits Vorsatz von uns höhere Kosten nachgewiesen werden. Dem Kunden bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass uns kein oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, Schadenersatz verlan- gen. Bei teilweiser Unmöglichkeit der Lieferung kann nur ein Rücktritt vom ganzen Vertrag nur erfol- gen oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung der ganzen Verbindlichkeit nur verlangt werden, wenn die teilweise Erfüllung für den Käufer nicht von Interesse geringerer Schaden entstanden ist. Für einen eventuellen Scha- den haften wir nur, wenn uns nachweislich Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Die Lieferung der bestellten Ware erfolgt auf Gefahr des Käufers. Wird die Lieferung der termingerecht bereit- gestellten Ware auf Veranlassung des Bestellers verzögert, so erfolgt die Fakturierung zum Zeit- punkt des vereinbarten Liefertermins. Von diesem Tage an geht die Gefahr auf den Käufer über.

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Samples: Sales Contracts

Lieferfrist. Die vereinbarten Liefertermine sind verbindlich. Maßgeblich für die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist wird ist der Eingang der Ware bei Eintritt der von Hindernissenuns angegebe- nen Lieferanschrift. Stellt der Lieferant fest, die dass eine vereinbarte Frist nicht eingehal- ten werden kann, hat er uns dies unverzüglich ohne gesonderte Aufforderung unter Angabe der Lieferer nicht Gründe und der Dauer der voraussichtlichen Verzögerung schriftlich mit- zuteilen. Kommt der Lieferant mit der Lieferung in Verzug, sind wir berechtigt, für jeden Werk- tag der Verzögerung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,3 %, höchstens jedoch von 5 %, der Vertragssumme zu vertreten hat, z.B. Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Verzögerung in der Auslieferung wesentlicher Teile und Geräte berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus entstandenen bzw. entstehenden weite- ren Schaden durch Vorlieferanten, entsprechend verlängertuns bleibt vorbehalten. Bei Nichteinhalten der vereinbarten, ggfDie Annahme einer verspäteten Lieferung oder Leistung stellt unsererseits keine Verzichtserklärung auf Ersatzansprüche dar. der nach den vorstehenden Bestimmungen verlängerten Lieferfrist hat der Besteller durch schriftliche Erklärung zunächst eine angemessene Nachfrist von mindestens 2 Wochen Werden vereinbarte Liefertermine aufgrund eines vom Lieferanten zu setzen. Wird auch diese Nachfrist vertretenen Umstandes nicht eingehalten, so kann der Besteller vom Auftrag zurücktreten oder für den Fallsind wir berechtigt, dass unsererseits Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, Schadenersatz verlan- gen. Bei teilweiser Unmöglichkeit der Lieferung kann ein Rücktritt vom ganzen Vertrag nur erfol- gen oder Schadenersatz nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist Schadensersatz wegen Nichterfüllung der ganzen Verbindlichkeit nur verlangt werdenzu ver- langen, vom Vertrag zurückzutreten oder von Dritten Ersatz zu beschaffen. Diese Regelung ist auch dann wirksam, wenn frühere verspätete Lieferungen von uns vor- behaltlos angenommen wurden. Wir behalten uns vor, Xxxx auf Kosten des Lieferanten zurückzusenden, sollte diese früher als vereinbart bei uns angeliefert werden. Erfolgt bei vorzeitiger Lieferung keine Rücksendung, so lagern wir die teilweise Erfüllung für den Käufer nicht von Interesse ist. Für einen eventuellen Scha- den haften wir nur, wenn uns nachweislich Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Die Lieferung der bestellten Ware erfolgt auf Kos- ten und Gefahr des KäufersLieferanten bis zum ursprünglichen Liefertermins bei uns ein. Wird die Ei- ne vorzeitige Lieferung der termingerecht bereit- gestellten Ware auf Veranlassung des Bestellers verzögert, so erfolgt die Fakturierung zum Zeit- punkt des ändert nichts an den vertraglich vereinbarten Liefertermins. Von diesem Tage an geht die Gefahr auf den Käufer überFälligkeitsrege- lungen.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Lieferfrist. Verbindliche Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Die Frist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand vor Fristablauf abgesandt wird. Die Lieferfrist wird verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Besteller uns die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Angaben und Unterlagen übergeben hat. Alle vereinbarten Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstlieferung. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Eintritt Maßnahmen im Rahmen von HindernissenArbeitsausfällen, die der Lieferer insbesondere Streik und Aussperrung sowie von uns nicht zu vertreten hatvertretenen Umständen, wie gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen (z.B. BetriebsstörungenImport- und Exportbeschränkungen) oder in Fällen von Lieferverzögerungen und durch höhere Gewalt. Die Vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, Streik, Aussperrung, Verzögerung wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitteilen. Geraten wir in Verzug mit der Auslieferung wesentlicher Teile und Geräte durch Vorlieferanten, entsprechend verlängert. Bei Nichteinhalten der vereinbarten, ggf. der nach den vorstehenden Bestimmungen verlängerten Lieferfrist hat der Besteller durch schriftliche Erklärung zunächst eine angemessene Nachfrist von mindestens 2 Wochen zu setzen. Wird auch diese Nachfrist nicht eingehaltenLieferung, so kann der Besteller vom Auftrag zurücktreten oder für den Fallist unsere Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 50% des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Handelt es sich bei diesem Geschäft um ein Geschäft zwischen Kaufleuten, dass unsererseits Vorsatz oder grobe ist dieser Anspruch wegen leichter Fahrlässigkeit vorliegt, Schadenersatz verlan- genausgeschlossen. Bei teilweiser Unmöglichkeit der Lieferung kann ein Rücktritt vom ganzen Vertrag nur erfol- gen oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung der ganzen Verbindlichkeit nur verlangt werden, wenn die teilweise Erfüllung für den Käufer nicht von Interesse ist. Für einen eventuellen Scha- den haften wir Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn uns nachweislich der Verzug auf Vorsatz oder grobe grober Fahrlässigkeit trifft. Die Lieferung der bestellten Ware erfolgt auf Gefahr des Käufers. Wird die Lieferung der termingerecht bereit- gestellten Ware auf Veranlassung des Bestellers verzögert, so erfolgt die Fakturierung zum Zeit- punkt des vereinbarten Liefertermins. Von diesem Tage an geht die Gefahr auf den Käufer überberuht.

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