Lieferung, Gefahrtragung Musterklauseln

Lieferung, Gefahrtragung. 8.1 Soferne nicht ausdrücklich anders vereinbart versteht sich die Lieferung, nach Xxx Xxxxxxx’x freier Xxxx, ex works (Incoterms) or free carrier (Incoterms). Angegebene Lieferzeiten und -fristen sind ausschließlich informativ und damit nicht verbindlich. Das Überschreiten eines Liefertermins berechtigt den Kunden nicht zur Auflösung des Vertrags oder zur Geltendmachung sonstiger Kompensationsansprüche, welcher Art auch immer. In jedem Fall geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Sache auf den Kunden in dem Zeitpunkt über, zu dem das Produkt ausgehändigt wird dem Spediteur, Frachtführer oder einer sonstigen Person oder Unternehmung, die mit dem Transport befasst ist – spätestens jedoch, wenn das Produkt Xxx Xxxxxxx’x Areal (Werk, Lager etc) verlässt. Eine Transportversicherung wird von Van Leeuwen ausschließlich über einen ausdrücklichen Auftrag des Kunden (Artikel 9.1) abgeschlossen.
Lieferung, Gefahrtragung. 3.1 Die Lieferungen erfolgen mangels anderweitiger schriftlicher Verein- barung ab Werk des vom Verkäufer bezeichneten Produzenten (EXW- Incoterms 2000 - vgl. Nr. 2.3). Abweichend vereinbarte Klauseln sind nach den entsprechenden Incoterms der Internationalen Handels- xxxxxx Xxxxx zu vereinbaren und auszulegen.
Lieferung, Gefahrtragung. Die Lieferung erfolgt ab Lager. Wird die Ware auf Wunsch des Käufers angeliefert, so geht mit der Übergabe an den Transportführer - gleichgültig, ob er vom Besteller, Lieferanten oder von uns beauftragt ist - die Gefahr auf den Käufer über. Dies gilt auch bei Transporten mit unseren Fahrzeugen, bei Teil- sowie Frankolieferungen. Versicherungen gegen Schäden irgendwelcher Art werden nur auf Verlangen des Bestellers und für dessen Rechnung geschlossen. Wird der Transport mit eigenem Fahrzeug, mit Lastzug des Lieferanten oder von einem durch ihn beauftragten Transportunternehmer durchgeführt, erfolgt die Übergabe der Ware spätestens, sobald sie dem Empfänger vor der Anlieferungsstelle - vorausgesetzt ist eine befestigte Zufahrt - auf dem Wagen zur Verfügung steht. Das Abladen ist alleinige Angelegenheit des Bestellers, der für geeignete Abladevorrichtungen zu sorgen und die erforderlichen Arbeitskräfte zu stellen hat. Verlangt der Besteller Hilfestellung beim Abladen, Weitertransport oder Einsetzen, so wird dieser Aufwand zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Mitwirkung bei diesen Arbeiten bedeutet jedoch keine Übernahme einer zusätzlichen Haftung oder Gefahrtragung. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit ihrer Auslieferung an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen auf den Käufer über. Kann die versandbereite Ware aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, nicht ausgeliefert werden, geht die Gefahr mit Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Mehrkosten, die durch eine vom Besteller zu vertretende Verzögerung der Auslieferung entstehen, insbesondere Lager- und Versicherungskosten, gehen zu Lasten des Bestellers. Werden Verpackungen leihweise zur Verfügung gestellt, so ist die Rücklieferung frei Haus vorzunehmen. Wegen der besonderen Eigenschaften unserer Ware, vor allem von Glas und der Gefahr von Beschädigungen, ist der Kunde zur unverzüglichen Prüfung der Ware nach Übergabe an diesen verpflichtet. Alle offensichtlichen Mängel sind spätestens binnen zwei Wochen schriftlich anzuzeigen. Weitergehende Verpflichtungen eines Kaufmannes nach den §§ 377, 378 HGB bleiben unberührt.
Lieferung, Gefahrtragung. (1) Der Lieferant ist zur Lieferung von Teilmengen nur dann berechtigt, wenn dies ausdrücklich in Textform zwischen den Parteien vereinbart wurde.
Lieferung, Gefahrtragung. (1) Die Lieferung der Produkte zum Kunden erfolgt ausschließlich an Lieferadressen innerhalb der Europä- ischen Union. Nähere Informationen zu den jeweils eingesetzten Versanddienstleistern werden dem Kunden im Rahmen des Bestellprozesses über den Online-Shop mitgeteilt. Nähere Informationen kön- nen im Online-Shop unter [xxxxx://xxxxxxxxxx.xxxx/xxxxxxx-xxxxxxx/] abgerufen werden.
Lieferung, Gefahrtragung. 3.1 Lieferungen erfolgen ab Werk (EXW Incoterms® 2010) ausschließlich Verpackung. Angemessene Teillieferungen sind zulässig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Lieferung, Gefahrtragung. VI.1. Die Eintrittskarten werden dem Kunden entweder unmittelbar vor Ort ausgehändigt, auf dessen Wunsch übersandt oder sind als xxxxx@xxxx-Tickets oder mobil-Tickets verfügbar. Der Versand der Tickets ist nur bis spätestens 10 Tage vor der jeweiligen Veranstaltung möglich. Für Veranstaltungen in der Elbphilharmonie gilt, dass nur die erstmalige Verwendung des auf dem Ticket aufgedruckten Barcodes zum Ein- tritt berechtigt – unabhängig davon, ob er auf einem Originalticket, als xxxxx@xxxx- Ausdruck oder als mobil-Ticket per Mobilgerät vorgezeigt wird. Es ist Sache des Kunden, seinen Webshop-Account, seinen xxxxx@xxxx-Ausdruck oder sein mobil- Ticket vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte zu schützen. Im Falle der Verwen- dung eines xxxxx@xxxx-Tickets an anderen Veranstaltungsorten gilt ebenfalls, dass nur der erste dem Einlasspersonal vorgelegte Ausdruck zum Eintritt berechtigt. Ko- pien oder Nachdrucke dieser Eintrittskarte erfolgen auf eigene Gefahr.
Lieferung, Gefahrtragung. VII.1. Der Versand der Ware erfolgt per Postversand.
Lieferung, Gefahrtragung. Der Lieferant ist verpflichtet, den zu liefernden Vertragsinhalt vor dem Versand auf Vollständigkeit, Funktionsfähigkeit und einwandfreie Qualität zu prüfen. Ist nichts anderes vereinbart, erfolgt die Lieferung auf Gefahr des Lieferanten frei Haus (auf Kosten des Lieferanten) einschliesslich einer fachgerechten Verpackung, den Frachtkosten und sämtlichen Nebenkosten inkl. Versicherungen. Der Lieferant verpflichtet sich zur ordnungs- und sachgemässen Verpackung und Verladung der Lieferung insbesondere mit einem sachgerechten und der Ware angepassten Korrosionsschutz. Jeder Lieferung ist ein detaillierter Lieferschein mit Angabe des Bestimmungsortes, Bestell- und Kommissionsnummer sowie Mengen- und Massangaben beizulegen. Sofern die Rücknahme der Verpackungsmaterialien durch den Lieferanten vereinbart wurde, gilt der Erfüllungsort / Bestimmungsort der Ware als Ort der Rücknahme durch den Lieferanten. Die Gefahr geht im Zeitpunkt der erfolgten Warenannahme durch die NAEF vom Lieferanten auf diese über. Soweit vertraglich ein Abnahmeverfahren vereinbart wurde, geht die Gefahr erst nach erfolgter Abnahme der Lieferung auf die NAEF über.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.