Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug Musterklauseln

Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug. 1. Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug. 5.1 Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und einer etwaigen Nacherfüllung ist. Dies gilt auch dann, wenn die Ware von einem anderen Ort als dem Lager versendet wird. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Wird eine Lieferung „frei Haus“ vereinbart, wird die Ware bis an die Rampe des Käufers geliefert. Soweit nicht et- was anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Teillieferungen und - Rechnungen sind zulässig, soweit dies dem Besteller zumutbar ist.
Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug. 8.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung „Ab Werk“ („Ex Works“ gemäß Incoterms® 2010) am Geschäftssitz der HW-INOX, wo auch der Erfüllungsort ist.
Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug. 4.1. Die Lieferung erfolgt ab Lager Stockelsdorf, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug. 4.1. Die Lieferung erfolgt ab Lager. Auf Verlangen und auf Kosten des Bestellers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist die Haase & Martin GmbH dabei berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Sie ist nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Bestellers zum Abschluss einer Transportversicherung verpflichtet.
Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug. 1. Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung liegt. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist der Verkäufer berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Der Verkäufer ist jederzeit berechtigt, sich zur Leistungserbringung, insbesondere für Gerüstbau, Elektroarbeiten und Montagearbeiten, sich Dritten und Subunternehmen, die er frei wählen kann, zu bedienen.
Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug. 4.1. Die Lieferung erfolgt ab Werk, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist die Weik Automation GmbH berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug. 4.1. Die Lieferung erfolgt ab „Werk“, wo auch der Erfüllungsort ist. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist SAE berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Eine Transportversicherung wird nur auf Weisung und Kosten des Käufers abgeschlossen.
Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug. 8.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung bei Inlandsgeschäften Ab Werk („Ex Works“ gemäß Incoterms® 2010) am Geschäftssitz der EST, wo auch der Erfüllungsort ist.
Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug. 8.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung „Ab Werk“ („Ex Works“ gemäß Incoterms® 2010) am Geschäftssitz der FTK, wo auch der Erfüllungsort ist. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung bei Auslandsgeschäften „Frei Frachtführer“ („FCA“ gemäß Incoterms® 2010) am Geschäftssitz der FTK, wo auch der Erfüllungsort ist.