Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Musterklauseln

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Die Grundlage einer dauernden und bleibenden Geschäftsverbindung sind nicht Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, sondern Zusammenarbeit und gegenseitiges Vertrauen. Dennoch kommen wir nicht umhin, für alle Geschäfte mit unseren Kunden in unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen einige Punkte abweichend bzw. ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen zu regeln, indem wir zugleich Einkaufs- bzw. Auftragsbedingungen unserer Kunden, auch im Voraus für alle künftigen Geschäfte, hiermit ausdrücklich widersprechen.
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Die Dienstleistungen (Ausbildung, Seminare, Unterricht etc.) werden zu dem in der Annahmebestätigung genannten Festpreis in Rechnung gestellt, soweit nicht eine andere Rechnungsstellung und Zahlungsweise vereinbart ist. Die Vergütung für Ausbildung, Seminare, Unterricht etc. ist 30 Tage vor der Teilnahme in vollem Umfang fällig, eingehend auf dem Konto der Nada-Prana-Akademie Xxxxxx Xxxxxx, es ist keine Ratenzahlung möglich. Anderenfalls verliert der Teilnehmer seinen Anspruch auf Teilnahme an der reservierten Ausbildung, Seminaren, Unterricht etc. In diesem Fall ist die Nada-Prana-Akademie Xxxxxx Xxxxxx berechtigt, den reservierten Platz unmittelbar an einen anderen Teilnehmer zu vergeben. Vertragsgemäß gestellte Rechnungen der Nada-Prana-Akademie Xxxxxx Xxxxxx sind im Übrigen bei Erhalt sofort ohne Abzüge und Ermäßigungen zur Zahlung fällig, sofern keine anders lautende schriftliche Vereinbarung vorliegt. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Die Vergütung des Auftragnehmers berechnet sich, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, nach dem jeweils gültigen Preis- und Leistungsverzeichnisses des Auftragnehmers für Werk-, Reparatur- und Serviceleistungen. Dieses Verzeichnis liegt in unseren Geschäftsräumen zur Einsicht aus und wird dem Besteller auf Anforderung übersandt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Besteller Abschlagszahlungen in Höhe von 90% des Wertes der jeweils erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen. Wird die Leistung aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages oder einer Auftragsbestätigung ausgeführt, so genügt bei Abrechnung die Bezugnahme auf diesen Kostenvoranschlag oder die Auftragsbestätigung, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang gesondert aufzuführen sind. Im Rechtsverkehr mit Verbrauchern gelten die Preise gemäß Kostenvoranschlag oder Auftragsbestätigung als verbindliche Endpreise. Im Verkehr mit Unternehmern gelten mangels besonderer schriftlicher Vereinbarungen alle Preise ab Werk, ausschließlich Verpackung und zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. Der Besteller kann gegenüber Ansprüchen des Auftragnehmers nur aufrechnen und/oder ein Zurückbehaltungsrecht nur dann geltend machen, wenn seine Gegenforderung anerkannt und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Bei Mängeln der Lieferung oder Leistung bleiben die Gegenrechte des Käufers wegen dieser Mängel, mit Ausnahme von Folgeschäden unberührt; ebenso bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Auftragnehmer ( dies sind Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf ). Mangels besonderer schriftlicher Vereinbarungen ist jede Zahlung zehn Tage nach Rechnungseingang ohne Skontoabzug auf das Konto des Auftragnehmers zu leisten.
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Ergänzend gelten die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (ANLAGE 4) von Trunk; diese werden wesentlicher Bestandteil dieser Vereinbarung, sofern und soweit sie nicht Regelungen dieser Vereinbarung widersprechen.
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. QUNDIS erbringt die GSD-Leistungen ausschließlich zu seinen Liefer- und Zahlungsbedingungen, soweit nichts anderes vereinbart wird. Diese gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden.
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. 3.1 Die in der Beauftragung vereinbarten Termine sind verbindlich. Dies gilt auch für Zwischentermine.
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. 2.1. Lieferleistungen sind grundsätzlich als Bringschulden bestellt.
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Lieferungen erfolgen auf Grund der buchhändlerischen Verkehrsordnung und nach Maßgabe unserer nachstehenden Geschäftsbedingungen ab Lager Genshagen. Gelieferte Waren bleiben Eigentum des ESV, bis alle Verbindlichkeiten des Kunden aus der Geschäftsverbindung mit diesem vollständig getilgt sind. Veräußert der Kunde ihm gelieferte Waren, tritt er sämtliche hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte in Höhe des Rechnungsbetrages im Voraus an den ESV ab. Der Kunde ist gleichwohl zur Einziehung dieser Forderungen berechtigt. Die Befugnis des ESV zur Forderungseinziehung wird hierdurch nicht beeinträchtigt; von diesem Recht wird der ESV allerdings nur Gebrauch machen, wenn der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen dem ESV gegenüber nicht erfüllt und in Verzug gerät. In diesem Fall hat der Kunde dem ESV die abgetretenen Forderungen unter Angabe der jeweiligen Schuldner bekannt zu geben und ihm alle für die Forderungseinziehung erforderlichen Unterlagen, insbesondere Rechnungskopien, zur Verfügung zu stellen und den betroffenen Drittschuldnern Mitteilung von der Abtretung an den ESV zu machen, verbunden mit der Aufforderung, direkt an diesen zu leisten. Bei Anlieferung der Ware mit beschädigter Verpackung ist dies unverzüglich dem ESV zu melden. Porto- bzw. Frachtkosten werden zusätzlich berechnet. Die derzeitigen Versandkosten für Zeitschriftenabonnements sind dem beiliegenden Anhang zu entnehmen. Das Zahlungsziel beträgt 30 Tage ab Rechnungsdatum. Die Zahlungen sind netto fällig; auch bei BAG-Einzug wird kein Skonto gewährt. Bei Zahlungsverzug ist der ESV berechtigt, für Entgeltforderungen (Forderungen, die auf Zahlung eines Entgelts für die Lieferung von Gütern oder die Erbringung von Dienstleistungen gerichtet sind) Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Für Forderungen, die nicht Entgeltforderungen sind, beträgt der Verzugszinssatz fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Im Falle des Zahlungsverzuges gehen sämtliche Mahn-, Inkasso- und Gerichtskosten zu Lasten des Kundens. Die Annahme der Lieferungen des ESV verpflichtet beim Wiederverkauf zur Einhaltung der seitens des ESV für Deutschland festgesetzten Preise. Rücksendungen von Büchern sind innerhalb von 12 Monaten möglich (sofern es sich um aktuelle Auflagen handelt). Fortsetzungswerke (= Grundwerke oder CD-ROM Grundversionen) können innerhalb einer Frist von 3 Monaten remittiert werden. Bei der Remission von Defektexemplaren kann die vereinfachte Remission (Rü...
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. 1.1 Alle Lieferungen müssen mängelfrei sein und haben dem Angebot zugrundeliegenden Mustern zu entsprechen. Die Auftraggeberin hat das Recht, solche Muster zu erwerben. Jeder Lieferung, ein- schließlich Teillieferungen, ist jeweils ein Lieferschein beizufügen.

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  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Fristen und Termine 1. Ist kein verbindlicher Leistungszeitpunkt vereinbart, gerät der Auftragnehmer erst dann in Verzug, wenn der Auftraggeber ihm zuvor ergebnislos eine angemessene Frist zur Erbringung der geschuldeten Leistung schriftlich gesetzt hat. Leistungsfristen beginnen erst ab der vollständigen Erbringung sämtlicher vom Auftraggeber geschuldeter Mitwirkungshandlungen sowie – sofern eine Anzahlung vereinbart wurde – ab deren Eingang zu laufen. Nachträgliche Änderungswünsche oder verspätet erbrachte Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers verlängern die Leistungszeiten angemessen.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.