Liefer- und Zahlungsbedingungen Musterklauseln

Liefer- und Zahlungsbedingungen. 3.1. Die Lieferung/Zurverfügungstellung der Leistungen erfolgt während des vereinbarten Bezugszeitraums zu den vereinbarten Bedingungen. 3.2. Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an den Anbieter zurück, da eine Zustellung bei dem Abonnenten nicht möglich war, trägt der Abonnent die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Abonnent sein Widerrufsrecht wirksam ausübt, wenn er den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Anbieter dem Abonnenten die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte. 3.3. Handelt der Abonnent als Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auf den Abonnenten über, sobald der Anbieter die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. 3.4. Bei direkter Lieferung des Anbieters an Kunden einer bestellenden Buchhandlung oder eines anderen Zwischenhändlers gehen – soweit nicht abweichend vereinbart – alle Kosten und Versandrisiken zu Lasten der bestellenden Buchhandlung. 3.5. Handelt der Abonnent als Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Abonnenten oder eine empfangsberechtigte Person über. Abweichend hiervon geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Xxxx auch als Verbraucher bereits auf den Abonnenten über, sobald der Anbieter die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat, wenn der Abonnent den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt und der Anbieter dem Abonnenten diese Person oder Anstalt zuvor nicht benannt hat. 3.6. Soweit nicht anders vereinbart, akzeptiert der Anbieter nur die Zahlungsweisen „Rechnung“ und „SEPA-Lastschrift“. Als Währung akzeptiert der Anbieter ausschließlich € (Euro), es sei denn, die Rechnung des Anbieters lautet ausdrücklich auf eine andere Währung. 3.7. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungsbeträge spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum – ohne Abzug – zu zahlen. Bei Versand ins Ausland ist eine Zahlung über Vorauszahl...
Liefer- und Zahlungsbedingungen. Die Lieferung der Leistungen erfolgt während des vereinbarten Bezugszeitraums zu den vereinbarten Bedingungen. Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an den Anbieter zurück, da eine Zustellung bei dem Abonnenten nicht möglich war, trägt der Abonnent die Kosten für den erfolglosen Versand. Bei direkter Lieferung des Anbieters an Kunden einer bestellenden Buchhandlung oder eines anderen Zwischenhändlers gehen – soweit nicht abweichend vereinbart – alle Kosten und Versandrisiken zu Lasten der bestellenden Buchhandlung. Soweit nicht anders vereinbart, akzeptiert der Anbieter nur die Zahlungsweisen „Rechnung“ und „SEPA-Lastschrift“. Als Währung akzeptiert der Anbieter ausschließlich € (Euro), es sei denn, die Rechnung des Anbieters lautet ausdrücklich auf eine andere Währung. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungsbeträge spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum – ohne Abzug – zu zahlen. Bei Versand ins Ausland ist eine Zahlung über Vorauszahlung aufgrund einer Proforma-Rechnung möglich. Befindet sich der Abonnent mit einer Zahlung in Verzug, kann der Anbieter für jede Mahnung einen pauschalen Mahnkostenbetrag in Höhe von 5,00 Euro erheben. Hat der Abonnent dem Anbieter ein SEPA-Mandat erteilt, erfolgt die Zahlung per Bankeinzug. Eine für das SEPA-Lastschriftverfahren erforderliche Vorabankündigung (Pre-Notification) hat spätestens drei Tage vor dem jeweiligen Belastungsdatum zu erfolgen. Kommt der Abonnent mit einer Zahlung in Verzug, kann der Anbieter - die Leistung aussetzen, - ohne Rücksicht auf ursprünglich vereinbarte Zahlungsziele sämtliche für die (restliche) Vertragslaufzeit vereinbarten Beträge sofort fällig stellen und - die weitere Leistungserbringung von dem Ausgleich sämtlicher offenstehender Beträge abhängig machen. Der Abonnent ist zur Aufrechnung und/oder Zurückbehaltung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.
Liefer- und Zahlungsbedingungen. Hardware-Lieferungen erfolgen – mangels anderer schriftlicher Vereinbarung – EXW Feldkirch, Österreich bzw Rudolstadt, Deutschland (Incoterms 2020). Teillieferungen sind zulässig. Rechnungen sind binnen 30 Kalendertagen (ab dem Rechnungsdatum) netto (spesen- und abzugsfrei) in der vereinbarten Währung zu bezahlen. Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn Xxxxxxxx spätestens am letzten Tag der Frist über den Rechnungsbetrag frei verfügen kann. Rechnungen werden ausschließlich an die vom Abnehmer bekanntzugebende eMail-Adresse elektronisch versandt; der Abnehmer muss sicherstellen, dass der Post-Eingang an dieser Adresse zu jeder Zeit überwacht wird. In Einzelfällen behält sich Xxxxxxxx vor, nur gegen Vorauskasse zu liefern. Im Falle verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen zumindest in der gesetzlichen Höhe sowie Mahnspesen verrechnet. Eingehende Zahlungen werden mangels einer anderen Vereinbarung in der folgenden Reihenfolge auf: 1. Mahn-/Betreibungskosten; 2. Verzugszinsen; 3. jeweils ältester Rechnungsbetrag angerechnet.
Liefer- und Zahlungsbedingungen. Lieferungen gegen Vorkasse oder Nachnahme behalten wir uns ausdrücklich vor. Bei großen Auftragsvolumen, die nicht aus unserem Lager gedeckt werden können, werden bei Auftragserteilung 50% des Auftragswertes zur Zahlung fällig, die restlichen 50% werden nach Lieferung laut Zahlungsfrist fällig. Bestellungen aus dem Ausland versenden wir ausschliesslich nach erfolgter Vorkasse. Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung ausgewiesenen Frist/Datum gemäß den dort genannten Zahlungskonditionen zahlbar bzw. fällig. Es gilt das Datum der Rechnung. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind Verbindlichkeiten mit 3% über dem gültigen Lombardsatz zu zahlen. Einer Inverzugsetzung be- darf es nicht. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen, und zwar diskont- und spesenfrei. Sie gelten erst nach Einlösung und Gutschrift auf unseren Konten als Erfüllung. Die Zurückhaltung von Zahlungen und Aufrechnungen mit Gegenforderungen sind ausgeschlossen, es sei denn, dass diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Kommt der Kunde mit einer Forderung in Verzug, so ist die gesamte Restforderung sofort fällig. Sollten wir im Falle des Verzugs noch nicht vollständig erfüllt haben, sind wir berechtigt, unsere vertraglichen Leistungen bis zur vollständigen Zahlung unserer Restforderung zurückzuhalten und unsere noch nicht bezahlten Waren auf Kosten des Bestellers zurückzuholen. Wird bei der Teillieferung eine entsprechende Rechnung gestellt, so ist diese entsprechend der vorgenannten Zahlungsbedingungen eigenständig zu bezahlen. Gesonderte Zahlungsbedingungen haben nur dann Wirksamkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden und sind in der Regel befristet. Rechnungen werden nur in Euro erstellt.
Liefer- und Zahlungsbedingungen. 4.1. Alle vereinbarten Preise verstehen sich inklusive aller Kosten und Zuschläge. Mehrkosten, denen PremiQaMed nicht ausdrücklich schriftlich im Vorfeld zugestimmt hat, werden von PremiQaMed nicht übernommen. Die Lieferung erfolgt, falls nicht anders vereinbart, frei Haus. Der Auftragnehmer trägt die Kosten der Versendung bzw. des Transports zur Lieferadresse, einschließlich aller damit verbundenen öffentlichen Abgaben, Steuern und Gebühren sowie Versicherungen. 4.2. Alle vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (USt). 4.3. Die Zahlung durch PremiQaMed erfolgt innerhalb von 30 Tagen netto nach Erhalt der Rechnung (ausschlaggebend ist Datum der Zustellung) ohne Abzüge, falls nicht abweichend anders schriftlich vereinbart. Die Zahlung durch PremiQaMed gilt nicht als Verzicht auf die Rechte von PremiQaMed und stellt keine Annahme oder Abnahme der Waren oder Dienstleistungen dar. 4.4. Die Fälligkeit einer Rechnung tritt erst und nur dann ein, wenn die Rechnung sämtliche gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen erfüllt. Hierzu zählt auch die Angabe der Bestellnummer bzw. des Bestellers auf jeder Rechnung. 4.5. Dem Auftragnehmer ist es gestattet, ausschließlich gegen unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen aufzurechnen. 4.6. Die Preisgestaltung richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung. Eine Indexierung ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Liefer- und Zahlungsbedingungen. 3.1 Preise gelten für Lieferungen Frei Haus (FH) inklusive Verpackung (wie in Ziffer 6 näher geregelt) und aller nötigen Kennzeichnungen, Zeugnisse und Bedienungsanleitungen, falls erforderlich. 3.2 Unabhängig von den Preisen der bisher gelieferten Artikel ist durch den AN ständig an der Optimierung der Fertigungsabläufe weiterzuarbeiten. Dabei erarbeitete Einsparpotentiale werden zwischen beiden Vertragsparteien im Verhältnis 50/50 geteilt. 3.3 Zahlungsbedingungen: 14 Tage 3% Skonto, 30 Tage netto 3.4 Mit einer vom AN zu vertretenden Überschreitung von Xxxxxxxxxxxxxx, die in den in Ziffer 4.2 genannten Bestellungen angegeben sind, gerät er ohne Mahnung in Verzug. Tritt der Lieferverzug ein, so ist AG berechtigt, den Verzugsschaden nach den gesetzlichen Bestimmungen geltend zu machen und/oder vom Vertrag zurückzutreten. Die vorbehaltlose Annahme der verspäteten Lieferung bedeutet keinen Verzicht auf Ersatzansprüche. Ungeachtet aller durch den AN zu tragenden Schäden durch den Lieferverzug, wird der AN an AG für jeden Tag des Verzugs [2%] des Netto-Wertes der verspäteten Lieferung zahlen, maximal jedoch [10%]. Dieser Betrag versteht sich als Vertragsstrafe und ist nicht auf etwaig geltend gemachte Schäden des AG anzurechnen.
Liefer- und Zahlungsbedingungen. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf- grund der nachstehenden Bedingungen und unter ausdrücklicher Ablehnung etwa entgegenstehender Einkaufsbedingungen.
Liefer- und Zahlungsbedingungen. Alle Preise verstehen sich ab unserem Lager KESS. Transportkosten und Transportrisiko sowie Gefahr und Kosten der Verpackung gehen zu Lasten des Bestellers. Als Lieferung gilt die Abfertigung der Ware in unserem Lager. Änderungen der Konditionen können vorgenommen werden, wenn sich die den diesbezüglichen Leistungen zugrunde liegenden Kosten verändern. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Bei Serviceverträgen wird die monatliche Service- pauschale nach im Servicevertrag angegebenen Zeitintervallen im Voraus von uns in Rechnung gestellt. Alle Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug sind vom Auftraggeber 6% Verzugszinsen pro Jahr zu bezahlen. Ferner hat der im Zahlungsverzug befindliche Besteller sämtliche Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsverfolgung insbesondere Anwaltskosten nach den autonomen Honorarrichtlinien (AHR), subsidiär nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz zu bezahlen. Der Besteller ist nicht berechtigt, etwaige Ansprüche gegen unsere Forderungen aufzurechnen.
Liefer- und Zahlungsbedingungen. Die Preise verstehen sich ab Weingut inkl. Mehrwertsteuer
Liefer- und Zahlungsbedingungen. Lieferungen erfolgen – mangels anderer schriftlicher Vereinbarung – EXW Feldkirch, Österreich (Incoterms 2010). Teillieferungen sind zulässig. Rechnungen sind binnen 30 Kalendertagen (ab dem Rechnungsdatum) netto (spesen- und abzugsfrei) zu bezahlen. Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn spätestens am letzten Tag der Frist über den Rechnungsbetrag frei verfügt werden kann. Rechnungen werden ausschließlich elektronisch versandt. In Einzelfällen behält sich Xxxxxxxx vor, nur gegen Vorauskasse zu liefern. Im Falle verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen zumindest in der gesetzlichen Höhe sowie Mahnspesen verrechnet. Eingehende Zahlungen werden in der folgenden Reihenfolge auf Forderungen aus: 1. Mahn-/Betreibungskosten; 2. Verzugszinsen; 3. dem jeweils ältesten Rechnungsbetrag angerechnet.