Common use of Lieferzeit, Lieferverzögerung Clause in Contracts

Lieferzeit, Lieferverzögerung. 1. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch den Lieferer setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat.

Appears in 16 contracts

Samples: www.schroedergroup.eu, kptec.de, www.mtf-technik.de

Lieferzeit, Lieferverzögerung. 1. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch den Lieferer setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.z. B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat.

Appears in 15 contracts

Samples: www.heat11.com, www.mkw.gmbh, www.almawatech.com

Lieferzeit, Lieferverzögerung. 1. 3.1 Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch den Lieferer Verkäufer setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller Käufer alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.z. B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung Anzahlung, erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit der Lieferer Verkäufer die Verzögerung zu vertreten hat.

Appears in 4 contracts

Samples: dieffenbacher-zaisenhausen.de, www.jung-werkzeugbau.de, www.dieffenbacher-maier.de

Lieferzeit, Lieferverzögerung. 1. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch den Lieferer RENK setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.z. B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit der Lieferer RENK die Verzögerung zu vertreten hat.

Appears in 3 contracts

Samples: www.magnet-motor.de, www.renk-group.com, www.renk-group.com

Lieferzeit, Lieferverzögerung. 1. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch den Lieferer setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.z. B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen Genehmi- gungen oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat.

Appears in 2 contracts

Samples: www.tela-horb.de, saazor.de

Lieferzeit, Lieferverzögerung. (1. ) Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch den Lieferer setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat.

Appears in 2 contracts

Samples: www.bs-tarmstedt.de, www.bst-innova.de

Lieferzeit, Lieferverzögerung. 1. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch den Lieferer setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen zwi- schen den Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden VerpflichtungenVerpflich- tungen, wie z.z. B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen Ge- nehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert ver- längert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat.

Appears in 2 contracts

Samples: www.meba-saw.com, multivac.com

Lieferzeit, Lieferverzögerung. 1. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch den Lieferer setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, nicht soweit der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat.

Appears in 1 contract

Samples: www.phytron.de

Lieferzeit, Lieferverzögerung. 1. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der VertragsparteienVertragspar- teien. Ihre Einhaltung durch den Lieferer setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien Vertrags- parteien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden VerpflichtungenVer- pflichtungen, wie z.B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung An- zahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit der Lieferer die Verzögerung Verzö- gerung zu vertreten hat.

Appears in 1 contract

Samples: www.dw-renzmann.de

Lieferzeit, Lieferverzögerung. 1. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch den Lieferer setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.z. B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung Anzahlung, erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat.

Appears in 1 contract

Samples: multimedia.3m.com

Lieferzeit, Lieferverzögerung. 1. a) Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch den Lieferer uns setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.z. B. Beibringung Beibringen der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit der Lieferer wir die Verzögerung zu vertreten hat.

Appears in 1 contract

Samples: www.rohtech-dst.de

Lieferzeit, Lieferverzögerung. 1. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch den Lieferer setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen Genehmigun- gen oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat.

Appears in 1 contract

Samples: tigges.com

Lieferzeit, Lieferverzögerung. 1. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch den Lieferer setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller Be- steller alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.z. B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat.

Appears in 1 contract

Samples: www.psa-zt.de

Lieferzeit, Lieferverzögerung. 1. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch den Lieferer setzt voraus, dass bei Vertragsabschluss alle kaufmännischen Kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller auch nachfolgend alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.z. B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat.

Appears in 1 contract

Samples: uape.de

Lieferzeit, Lieferverzögerung. 1. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch den Lieferer setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden ihmobliegenden Verpflichtungen, wie z.B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat.

Appears in 1 contract

Samples: www.avia-cnc.de

Lieferzeit, Lieferverzögerung. 1. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch den Lieferer setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.B. Beibringung der beizustellenden Materialien oder erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat.

Appears in 1 contract

Samples: www.lbproduktion.de

Lieferzeit, Lieferverzögerung. 1. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch den Lieferer setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien Vertrags parteien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat.

Appears in 1 contract

Samples: www.nawa-gmbh.de

Lieferzeit, Lieferverzögerung. 1. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Ire Einhaltung durch den Lieferer setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.z. B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat.

Appears in 1 contract

Samples: s2773eba5ba70d7f1.jimcontent.com

Lieferzeit, Lieferverzögerung. 1. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch den Lieferer setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden VerpflichtungenVer- pflichtungen, wie z.B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen Bescheini- gungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat.

Appears in 1 contract

Samples: Liefer Und Zahlungsbedingungen

Lieferzeit, Lieferverzögerung. 1. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch den Lieferer setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.z. B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen zu beschaffender Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben oder die Leistung einer vereinbarten Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies Die gilt nicht, soweit der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat. Die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

Appears in 1 contract

Samples: www.bibus.de

Lieferzeit, Lieferverzögerung. (1. ) Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch den Lieferer setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.z. B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung Anzahlung, erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat.

Appears in 1 contract

Samples: www.berg-spanntechnik.de

Lieferzeit, Lieferverzögerung. 1. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch den Lieferer uns setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller Käufer alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.B. Beibringung der erforderlichen behördlichen erforderlicher behördlicher Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit der Lieferer wir die Verzögerung zu vertreten hathaben.

Appears in 1 contract

Samples: www.werner-langer.de

Lieferzeit, Lieferverzögerung. 1. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch den Lieferer setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen Bescheini- gungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung An- zahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat. Bei nachträgli- cher Auftragsänderung durch den Besteller ist der Liefe- rer berechtigt, die Lieferzeit zu verlängern.

Appears in 1 contract

Samples: www.troxchina.com

Lieferzeit, Lieferverzögerung. 1. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der VertragsparteienVertragspar- teien. Ihre Einhaltung durch den Lieferer setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien Vertrags- parteien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden VerpflichtungenVer- pflichtungen, wie z.z. B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit der Lieferer die Verzögerung Ver- zögerung zu vertreten hat.

Appears in 1 contract

Samples: www.variovac.de

Lieferzeit, Lieferverzögerung. 1. Die Lieferzeit für Lieferungen und Leistungen ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung Einhal- tung durch den Lieferer setzt voraus, dass alle kaufmännischen kaufmänni- schen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien Vertragspar- teien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.z. B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat. Bei einer nachträglichen Auftragsänderung ist der Lieferer berechtigt, die Lieferzeit zu verlängern.

Appears in 1 contract

Samples: www.desma.de

Lieferzeit, Lieferverzögerung. 1. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch den Lieferer setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden obliegen- den Verpflichtungen, wie z.z. B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat.

Appears in 1 contract

Samples: www.uhing.com

Lieferzeit, Lieferverzögerung. 1. a) Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch den Lieferer ASS setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.z. B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit der Lieferer ASS die Verzögerung zu vertreten hat.

Appears in 1 contract

Samples: auxilio-system.de

Lieferzeit, Lieferverzögerung. 1. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. , Ihre Einhaltung durch den Lieferer setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller alle aller ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.z. B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat.

Appears in 1 contract

Samples: www.kompetenzkunststoff.de

Lieferzeit, Lieferverzögerung. 1. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch den Lieferer setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien Ver- tragsparteien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.B. Beibringung Bei- bringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung Leis- tung einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessenangemes- sen. Dies gilt nicht, soweit der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat.

Appears in 1 contract

Samples: www.wema-werkzeugbau.de

Lieferzeit, Lieferverzögerung. 1. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch den Lieferer setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.z. B. Beibringung der erforderlichen behördlichen behörd- lichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat.

Appears in 1 contract

Samples: bungartz.de

Lieferzeit, Lieferverzögerung. 1. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch den Lieferer setzt voraus, dass alle kaufmännischen kaufmÄnnischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt geklÄrt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.z. B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert verlÄngert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat.

Appears in 1 contract

Samples: hebold-systems.de

Lieferzeit, Lieferverzögerung. 1. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch den Lieferer setzt voraus, dass alle kaufmännischen kauf- männischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat.

Appears in 1 contract

Samples: www.mbs-anlagen.de

Lieferzeit, Lieferverzögerung. 1. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch den Lieferer setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Zu den Genehmigungen zählt beispielsweise die Freigabe unserer Freigabezeichnung innerhalb von zwei Werktagen. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat.

Appears in 1 contract

Samples: stoeckl-maschinenbau.de

Lieferzeit, Lieferverzögerung. 13.1. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch den Lieferer setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.z. B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder Genehmigungen, die Leistung einer Anzahlung oder die Lieferung von Beistellungen wie z. B. Trägerfahrzeugen erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend, hilfsweise angemessen. Dies gilt nicht, soweit der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat.

Appears in 1 contract

Samples: boecker.de

Lieferzeit, Lieferverzögerung. 1. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der VertragsparteienAuftragsbestätigung. Ihre Die Einhaltung durch den Lieferer uns setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung seine vereinbarten Verpflichtungen erfüllt hathat und eine gegebenenfalls notwendige behördliche Genehmigung vorliegt. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hatDie Einhaltung unserer Lieferzeit steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.

Appears in 1 contract

Samples: www.peiseler.de

Lieferzeit, Lieferverzögerung. 1. Die Lieferzeit ergibt sich aus Aus den Vereinbarungen der VertragsparteienVertragsparteien ergibt sich die Lieferzeit. Ihre Vorausset- zung für deren Einhaltung durch den Lieferer setzt vorausist, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden obliegen- den Verpflichtungen, wie z.B. unter anderem Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung Anzahlung, erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so Anderenfalls verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit der Lieferer Soweit wir die Verzögerung Verzöge- rung zu vertreten hathaben, gilt dieses nicht.

Appears in 1 contract

Samples: www.weber-lifttechnik.de

Lieferzeit, Lieferverzögerung. 13.1. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der VertragsparteienVertragspartner. Ihre Einhaltung durch den Lieferer Auftragnehmer setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller Auftraggeber alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.z. B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit der Lieferer Auftragnehmer die Verzögerung zu vertreten hat.

Appears in 1 contract

Samples: www.eirich.de

Lieferzeit, Lieferverzögerung. 1. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch den Lieferer setzt voraus, dass daß alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen, Verpflichtungen wie z.B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat.

Appears in 1 contract

Samples: floeder-antriebstechnik.de

Lieferzeit, Lieferverzögerung. 1. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der VertragsparteienLiefertermine sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich bestätigt worden sind. Ihre Einhaltung durch den Lieferer setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nichtum den Zeitraum, soweit in dem sich der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hatBesteller in Verzug befindet.

Appears in 1 contract

Samples: www.asmdimatec.de

Lieferzeit, Lieferverzögerung. 1. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch den Lieferer setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen, Verpflichtungen wie z.B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat.

Appears in 1 contract

Samples: cdn2.hubspot.net

Lieferzeit, Lieferverzögerung. 1. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch den Lieferer setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden VerpflichtungenVer- pflichtungen, wie z.B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat.

Appears in 1 contract

Samples: www.stanzhaus.de

Lieferzeit, Lieferverzögerung. 1. 1.3.1 Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch den Lieferer setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien Vertrags- parteien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat.

Appears in 1 contract

Samples: www.griesermbs.com

Lieferzeit, Lieferverzögerung. 1. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch den Lieferer setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.z. B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen Dokumente wie Zeichnungen, Volumenmodelle, Stücklisten und Fertigungsvorschriften in elektronischer Form etc. oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat.

Appears in 1 contract

Samples: www.erka-maschinenbau.de

Lieferzeit, Lieferverzögerung. 1. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch den Lieferer uns setzt vorausvo- raus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen Fra- gen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.z. B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen Be- scheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert ver- längert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit der Lieferer wir die Verzögerung zu vertreten hathaben.

Appears in 1 contract

Samples: compenser.de

Lieferzeit, Lieferverzögerung. 1. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der VertragsparteienVertragspar- teien. Ihre Einhaltung durch den Lieferer OLBRICH setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien Vertrags- parteien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden VerpflichtungenVer- pflichtungen, wie z.z. B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit der Lieferer OLBRICH die Verzögerung Verzö- gerung zu vertreten hat.

Appears in 1 contract

Samples: www.olbrich.com

Lieferzeit, Lieferverzögerung. 1. a. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. , Ihre Einhaltung durch den Lieferer Verkäufer setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller Käufer alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung Verpflichtungen erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit der Lieferer Verkäufer die Verzögerung zu vertreten hat.

Appears in 1 contract

Samples: www.columbusmckinnon.com

Lieferzeit, Lieferverzögerung. 1. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der VertragsparteienVertrags- parteien. Ihre Einhaltung durch den Lieferer LESER setzt voraus, dass alle kaufmännischen kauf- männischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien Vertrags- parteien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.z. B. Beibringung der erforderlichen behördlichen behörd- lichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit der Lieferer LESER die Verzögerung zu vertreten hat.

Appears in 1 contract

Samples: www.leser.com

Lieferzeit, Lieferverzögerung. 1. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch den Lieferer setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien Vertrags- parteien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.z. B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung An- zahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert ver- längert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit der Lieferer die Verzögerung zu vertreten ver- treten hat.

Appears in 1 contract

Samples: www.schweitzer-chemie.de

Lieferzeit, Lieferverzögerung. 1. 5.1 Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung Einhaltungen durch den Lieferer setzt setzen voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat.

Appears in 1 contract

Samples: www.ssb-maschinenbau.de

Lieferzeit, Lieferverzögerung. 1. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch den Lieferer setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.z. B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen Genehmigungen, oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat.

Appears in 1 contract

Samples: www.korrotherm.de

Lieferzeit, Lieferverzögerung. 13.1. Die Lieferzeit Lieferfrist ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch den Lieferer setzt voraus, dass über alle kaufmännischen Punkte der Bestellung sowohl im Bezug auf kaufmännische als auch auf technische Einzelheiten zwischen dem Besteller und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind dem Lieferer Einigkeit erzielt ist, und der Besteller alle ihm obliegenden obliegende Verpflichtungen, wie z.z. B. Beibringung der erforderlichen behördlichen zu beschaffenden Unterlagen, behördliche Bescheinigungen oder Genehmigungen Genehmigungen, Freigaben oder die Leistung einer vereinbarten Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat.

Appears in 1 contract

Samples: uat-cd.strikowestofen.com

Lieferzeit, Lieferverzögerung. 1. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch den Lieferer Verkäufer setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller Käufer alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit der Lieferer Verkäufer die Verzögerung zu vertreten hat.

Appears in 1 contract

Samples: www.schrader-trailer.de

Lieferzeit, Lieferverzögerung. 13.1. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch den Lieferer setzt voraus, dass alle kaufmännischen kauf- männischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden VerpflichtungenVerpflichtun- gen, wie z.B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat.

Appears in 1 contract

Samples: ebner-co.de

Lieferzeit, Lieferverzögerung. 1. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Lieferfristen sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung verbindlich. Ihre Einhaltung durch den Lieferer setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat.

Appears in 1 contract

Samples: pollrich.com

Lieferzeit, Lieferverzögerung. 1. 3.1 Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der VertragsparteienParteien. Ihre Ihr Beginn und ihre Einhaltung durch den Lieferer setzt Verkäufer setzen voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller Käufer alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit der Lieferer Verkäufer die Verzögerung zu vertreten hat.

Appears in 1 contract

Samples: www.malmedie.com

Lieferzeit, Lieferverzögerung. 1. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch den Lieferer setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.z. B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung Leistungen einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat.

Appears in 1 contract

Samples: brockhaus-fertigungstechnik.de

Lieferzeit, Lieferverzögerung. 1. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch den Lieferer setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien Ver- tragsparteien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.B. Beibringung Beibrin- gung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat.

Appears in 1 contract

Samples: www.reime-noris.de

Lieferzeit, Lieferverzögerung. 1. Die Lieferzeit für Lieferungen und Leistungen ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch den Lieferer setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.z. B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat. Bei einer nachträglichen Auftragsänderung ist der Lieferer berechtigt, die Lieferzeit zu verlängern.

Appears in 1 contract

Samples: www.haensel-processing.de

Lieferzeit, Lieferverzögerung. 1. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch den Lieferer setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.B. Beibringung Beibringen der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat.

Appears in 1 contract

Samples: www.hermetic-pumpen.com

Lieferzeit, Lieferverzögerung. 14.1. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der VertragsparteienVertrags- parteien. Ihre Einhaltung durch den Lieferer setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien Vertragspar- teien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden VerpflichtungenVerpflichtun- gen, wie z.B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit so- weit der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat.

Appears in 1 contract

Samples: www.siekmann-econosto.de

Lieferzeit, Lieferverzögerung. 15.1. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der VertragsparteienVertragsparteien gemäß Punkt 2.1. Ihre Einhaltung durch den Lieferer setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.B. zB Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen Bescheinigung oder Genehmigungen Genehmigung oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der FallFall oder bei nachträglichen Änderungen jeder Art, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit Auf Verlangen wird der Lieferer dem Besteller die Verzögerung zu vertreten hatneue Lieferzeit bekannt geben oder eine neue Auftragsbestätigung ausstellen.

Appears in 1 contract

Samples: www.kral.at

Lieferzeit, Lieferverzögerung. 1. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen Lieferfrist beginnt mit der VertragsparteienAbsendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Ihre Einhaltung durch den Lieferer setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung Genehmigungen, erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat.

Appears in 1 contract

Samples: www.brueckner-textile.com

Lieferzeit, Lieferverzögerung. 1. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch den Lieferer setzt voraus, dass alle kaufmännischen kaufmänni- schen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.z. B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat.

Appears in 1 contract

Samples: www.pallmann.eu

Lieferzeit, Lieferverzögerung. 1. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch den Lieferer XXX setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.B. die Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit der Lieferer REA die Verzögerung zu vertreten hat.

Appears in 1 contract

Samples: www.rea-verifier.com

Lieferzeit, Lieferverzögerung. 1. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch den Lieferer setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien Vertrags- parteien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.z. B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit der Lieferer die Verzögerung zu vertreten ver- treten hat.

Appears in 1 contract

Samples: micromotion-drives.com

Lieferzeit, Lieferverzögerung. 1. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch den Lieferer setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind sind, und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.z. B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat.

Appears in 1 contract

Samples: cavitron.de