Common use of Lieferzeit, Lieferverzögerung Clause in Contracts

Lieferzeit, Lieferverzögerung. 7.1 Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich und annähernd. Die Lieferfrist beginnt im Zweifel mit der Absendung der Auftragsbestätigung durch uns. Die Einhaltung der Lieferzeit setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen voraus, den rechtzeitigen Erhalt aller etwa erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Freigaben, die Erfüllung sämtlicher Vertragspflichten des Bestellers, insbesondere vereinbarte Zahlungsbedingungen. Sind diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so wird die Lieferzeit angemessen verlängert. Dies gilt nicht, soweit wir die Verzögerung zu vertreten haben.

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Samples: www.roehrs.de, www.hapema-gmbh.de

Lieferzeit, Lieferverzögerung. 7.1 1. Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich und annähernd. Die Lieferfrist beginnt im Zweifel mit der Absendung der Auftragsbestätigung durch unsfür uns nur verbindlich, sofern sie von uns ausdrücklich als Fixtermine bestätigt worden sind. Die Einhaltung der Lieferzeit fixen Lieferfristen setzt voraus: den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen vorausUnterlagen, den rechtzeitigen Erhalt aller etwa erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Materialbeistellungen, Freigaben, Klarstellung und Genehmigung der Pläne, die Erfüllung sämtlicher Vertragspflichten des Bestellers, insbesondere vereinbarte ZahlungsbedingungenEinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen. Sind diese Voraussetzungen Ist dies nicht rechtzeitig erfülltder Fall, so wird verlängert sich die Lieferzeit angemessen verlängertLieferfrist angemessen. Dies gilt nicht, soweit wir die Verzögerung zu vertreten haben.

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Samples: www.fram-gmbh.de, rokossa.de

Lieferzeit, Lieferverzögerung. 7.1 Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich und annähernd. Die Lieferfrist beginnt im Zweifel mit der Absendung der Auftragsbestätigung durch uns. Die Einhaltung der Lieferzeit setzt den rechtzeitigen Eingang Ein- gang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen voraus, den rechtzeitigen Erhalt aller etwa erforderlichen erfor- derlichen behördlichen Genehmigungen und Freigaben, die Erfüllung sämtlicher Vertragspflichten des Bestellers, insbesondere vereinbarte Zahlungsbedingungen. Sind diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so wird die Lieferzeit angemessen verlängert. Dies gilt nicht, soweit wir die Verzögerung zu vertreten haben.

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