Lieferzeit, Teillieferungen Musterklauseln

Lieferzeit, Teillieferungen. Für die Lieferfrist, -art und -menge ist die schriftliche Auftragsbestätigung von Mondi (inklusive per E-Mail) maßgebend. Mondi ist berechtigt, jede Bestellung in Teilmengen zu liefern. Alle Liefertermine und -fristen sind EXW und nur Schätzungen, es sei denn, sie werden von Mondi ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesichert. Mondi ist zur Lieferung erst dann verpflichtet, wenn alle dem Kunden vor der Lieferung obliegenden Verpflichtungen (z.B. technische, kaufmännische Voraussetzungen, behördliche Genehmigungen, Erlaubnisse und Lizenzen, etc.) erfüllt oder geklärt worden sind. Ist vertraglich vereinbart, dass ein Akkreditiv eingeholt oder eine Vorauszahlung oder Sicherheit geleistet werden muss, beginnt die Lieferfrist erst zu laufen, wenn der Kunde Mondi ein solches Akkreditiv oder eine Vorauszahlung oder Sicherheit zur Verfügung stellt. Mondi ist berechtigt, Mengenabweichungen von bis zu +/- 10% der bestellten Menge zu liefern. Sind verbindliche Liefertermine vereinbart und gerät Mondi in Verzug, so hat der Kunde Mondi eine angemessene Nachfrist von mindestens 2 Wochen zu setzen und ist erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 5. Delivery Term, Partial Deliveries Mondi’s written confirmation (including per e-mail) of the Order shall be authoritative for the delivery term, mode and quantity. Mondi is entitled to deliver any Order in instalments. All delivery dates and times are EXW and estimates only unless explicitly guaranteed in writing by Mondi to be binding. Mondi shall not be obliged to deliver until all obligations incumbent on the Customer before delivery (e.g. technical, commercial requirements, official permits, authorisations and licenses, etc.) have been fulfilled or clarified. If contractually agreed that a letter of credit has to be obtained or an advance payment or security, the delivery term shall not commence until the Customer provides Mondi with such letter or an advance payment or security. Mondi is entitled to deliver quantity variances of up to +/- 10% of the quantity ordered. If binding delivery terms have been agreed upon and Mondi is in delay, the Customer shall grant Mondi an appropriate grace period of at least 2 weeks and only if that grace period expires without result, shall the Customer be entitled to terminate the Contract. 6.
Lieferzeit, Teillieferungen. 4.1 Die Lieferfrist für Lieferungen von Xxxxxx beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung durch Xxxxxx, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden ggf. zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie bei der Vereinbarung von Vorauskasse über den Onlineshop nicht vor Eingang der Zahlung, soweit nichts abweichendes vereinbart ist. Der Beginn und die Einhaltung von angegebenen Fristen setzt im Übrigen die Abklärung aller kaufmännischen und technischen Fragen voraus.
Lieferzeit, Teillieferungen. 4.1 Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
Lieferzeit, Teillieferungen. 1. Angaben zu Xxxxxxxxxxxxxx in unserer Angeboten sind nur annähernd und unverbindlich, es sei denn, der Liefertermin ist ausdrücklich schriftlich vereinbart. Ein bestätigter Xxxxxxxxxxxx steht unter dem Vorbehalt der richtigen, vollständigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat oder wir dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt haben. Die Lieferfrist verlängert sich. mindestens solange bis der Kunde seine Verpflichtungen, wie z.B. die Beibringung technischer Daten und Unterlagen, Genehmigungen sowie eine vereinbarte Anzahlung oder die Übergabe einer vereinbarten Zahlungsgarantie ordnungsgemäß nicht erfüllt hat.
Lieferzeit, Teillieferungen. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung. Sie ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Mit dem Besteller vereinbarte Änderungen des Leistungsinhalts führen zur Aufhebung vereinbarter Liefertermine und Fristen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige oder ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus (z.B. rechtzeitiger Eingang vereinbarter Anzahlungen, termingerechte Bereitstellung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Angaben in technischer Hinsicht zu Werkstücken oder Werkstückmuster). Unsere Lieferfrist verlängert sich angemessen bei nicht rechtzeitiger oder nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers oder bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, gleichviel, ob in unserem Werk oder bei unseren Unterlieferanten (z.B. Betriebsstörungen, Streiks, Verzögerungen in der Anlieferung von Rohstoffen usw.). Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen.
Lieferzeit, Teillieferungen. 4.1 Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. Die angegebenen Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber nicht rechtsverbindlich. Rücktritt vom Vertrag wegen verspäteter Lieferung ist ausgeschlossen.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.