Lieferzeit und Lieferverzug. (1) Die von uns in der Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend. Wenn die Lieferzeit in der Bestellung nicht angegeben und auch nicht anderweitig vereinbart wurde, beträgt sie 1 Woche ab Ver- tragsschluss. Der Verkäufer ist verpflichtet, uns unverzüglich schrift- lich in Kenntnis zu setzen, wenn er vereinbarte Lieferzeiten – aus welchen Gründen auch immer – voraussichtlich nicht einhalten kann. (2) Erbringt der Verkäufer seine Leistung nicht oder nicht innerhalb der vereinbarten Lieferzeit oder kommt er in Verzug, so bestimmen sich unsere Rechte – insbesondere auf Rücktritt und Schadensersatz – nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Regelungen in Abs. 3 blei- ben unberührt. (3) Ist der Verkäufer in Verzug, können wir – neben weitergehenden gesetzlichen Ansprüchen – pauschalierten Ersatz unseres Verzugs- schadens i.H.v. 1% des Nettopreises (Lieferwert) der verspätet ge- lieferten Xxxx pro vollendete Kalenderwoche verlangen, insgesamt jedoch nicht mehr als 5% des vertraglichen Lieferwerts. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns ein höherer Schaden entstan- den ist. Dem Verkäufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstan- den ist.
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Lieferzeit und Lieferverzug. (1) 3.1. Die von uns in der Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend. Wenn die Lieferzeit in der Bestellung nicht angegeben und auch nicht anderweitig vereinbart wurde, beträgt sie 1 Woche vier (4) Wochen ab Ver- tragsschlussVertragsschluss. Der Verkäufer ist verpflichtet, uns unverzüglich schrift- lich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn (i) die bestellte Ware bei ihm versandbereit ist (Ziffer 4.3) und (ii) er vereinbarte Lieferzeiten – aus welchen Gründen auch immer – voraussichtlich nicht einhalten kann.
(2) 3.2. Erbringt der Verkäufer seine Leistung nicht oder nicht innerhalb der vereinbarten Lieferzeit oder kommt er in Verzug, so bestimmen sich unsere Rechte – insbesondere auf Rücktritt und Schadensersatz – nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Regelungen in Abs. 3 blei- ben Ziffer 3.3 bleiben unberührt.
(3) 3.3. Ist der Verkäufer mit der Lieferung in Verzug, können wir – neben weitergehenden gesetzlichen Ansprüchen – pauschalierten Ersatz unseres Verzugs- schadens Verzugsschadens i.H.v. 1% des Nettopreises (Lieferwert) der verspätet ge- lieferten Xxxx pro vollendete Kalenderwoche verlangen, insgesamt jedoch nicht mehr als 5% des vertraglichen LieferwertsNettopreises der verspätet gelieferten Ware. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns ein höherer Schaden entstan- den entstanden ist. Dem Verkäufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstan- den entstanden ist.
3.4. Erbringt der Verkäufer seine Leistung vor der vereinbarten Lieferzeit, so sind wir berechtigt, die Annahme der Lieferung zu verweigern; in diesem Fall trifft uns keine Obhutspflicht bezüglich der zu früh gelieferten Ware. Hierbei macht es keinen Unterschied, ob die bestellte Ware per Kraftfahrzeug, per Schiff, per Flugzeug oder per Eisenbahn angeliefert wurde
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Lieferzeit und Lieferverzug. (1) Die von uns in der Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend. Wenn die Lieferzeit in der Bestellung nicht angegeben und auch nicht anderweitig vereinbart wurde, beträgt sie 1 Woche 2 Wochen ab Ver- tragsschlussVertragsschluss. Der Verkäufer ist verpflichtet, uns unverzüglich schrift- lich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn er vereinbarte Lieferzeiten – aus welchen Gründen auch immer – voraussichtlich nicht einhalten kann.
(2) . Erbringt der Verkäufer seine Leistung nicht oder nicht innerhalb der vereinbarten Lieferzeit oder kommt er sonst in Verzug, so bestimmen sich unsere Rechte – insbesondere auf Rücktritt und Schadensersatz – nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Regelungen in Absdem nachfolgenden Absatz bleiben unberührt. 3 blei- ben unberührt.
(3) Der Verkäufer kommt in Verzug mit Ablauf des Tages, zu dem die Lieferung vereinbart wurde oder, bei fehlender Vereinbarung, mit dem Ablauf des Tages, der 2 Wochen auf den Vertragsabschluss folgt. Ist der Verkäufer in Verzug, können wir – neben weitergehenden gesetzlichen Ansprüchen – pauschalierten Ersatz unseres Verzugs- schadens i.H.v. 1Verzugsschadens iHv 0,5% des Nettopreises (Lieferwert) der verspätet ge- lieferten Xxxx pro vollendete Kalenderwoche verlangen, insgesamt jedoch nicht mehr als 5% des vertraglichen LieferwertsNettopreises der verspätet gelieferten Ware. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns ein höherer Schaden entstan- den entstanden ist. Dem Verkäufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstan- den entstanden ist.
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Lieferzeit und Lieferverzug. (1) Die von uns in der Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend. Wenn die Lieferzeit in der Bestellung nicht angegeben und auch nicht anderweitig vereinbart wurde, beträgt sie 1 Woche sechs Werktage ab Ver- tragsschlussVertragsschluss. Der Verkäufer ist verpflichtet, uns unverzüglich schrift- lich schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) in Kenntnis zu setzen, wenn er vereinbarte Lieferzeiten – aus welchen Gründen auch immer – voraussichtlich nicht einhalten kann.
(2) Erbringt der Verkäufer seine Leistung nicht oder nicht innerhalb der vereinbarten Lieferzeit oder kommt er in Verzug, so bestimmen sich unsere Rechte – insbesondere auf Rücktritt und Schadensersatz – nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Regelungen in Abs. 3 blei- ben bleiben unberührt.
(3) Ist der Verkäufer in Verzug, können wir – neben weitergehenden gesetzlichen Ansprüchen – pauschalierten Ersatz Schadensersatz unseres Verzugs- schadens i.H.v. 1Verzugsschadens in Form einer Vertragsstrafe in Höhe von 0,5 % des Nettopreises (Lieferwert) der verspätet ge- lieferten Xxxx Gesamtauftragswertes pro vollendete Kalenderwoche verlangen, insgesamt jedoch nicht mehr als 5% des vertraglichen LieferwertsGesamtauftragswertes der verspätet gelieferten Ware. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns ein höherer Schaden entstan- den entstanden ist. Dem Verkäufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstan- den entstanden ist.
(4) Die von uns angegebenen allgemeinen möglichen Anlieferungszeiten, welche in der Bestellung gegenüber dem Verkäufer aufgeführt werden, sind bindend. Erfolgt eine Anlieferung außerhalb dieser angegebenen Anlieferungszeiten, geht ein etwaiger Schaden des Verkäufers zu dessen Lasten.
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Lieferzeit und Lieferverzug. (1) 3.1 Die von uns Xxxxxx in der Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend. Wenn die Lieferzeit in der Bestellung nicht angegeben angege- ben und auch nicht anderweitig vereinbart wurde, beträgt sie 1 Woche 2 Wochen ab Ver- tragsschlussVertragsschluss. Der Verkäufer Lieferant ist verpflichtet, uns Xxxxxx unverzüglich schrift- lich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn er vereinbarte Lieferzeiten – aus welchen Gründen auch immer – voraussichtlich nicht einhalten kann.
(2) 3.2 Erbringt der Verkäufer Lieferant seine Leistung nicht oder nicht innerhalb inner- halb der vereinbarten Lieferzeit oder kommt er in Verzug, so bestimmen sich unsere die Rechte von Xxxxxx – insbesondere auf Rücktritt und Schadensersatz – nach den gesetzlichen VorschriftenVor- schriften. Die Regelungen in Abs. 3 blei- ben bleiben unberührt.
(3) 3.3 Ist der Verkäufer Lieferant in Verzug, können wir kann Xxxxxx – neben weitergehenden weiterge- henden gesetzlichen Ansprüchen – pauschalierten Ersatz unseres Verzugs- schadens des Verzugsschadens i.H.v. 1% des Nettopreises (Lieferwert) der verspätet ge- lieferten Xxxx pro vollendete Kalenderwoche verlangen, insgesamt jedoch nicht mehr als 5% des vertraglichen LieferwertsNettopreises der verspätet gelieferten Ware. Uns Xxxxxx bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns ein höherer Schaden entstan- den entstanden ist. Dem Verkäufer Lieferanten bleibt der Nachweis vorbehaltenvorbe- halten, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer geringe- rer Schaden entstan- den entstanden ist.
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Lieferzeit und Lieferverzug. (1) . Die von uns in der Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend. Wenn die Lieferzeit in der Bestellung nicht angegeben und auch nicht anderweitig vereinbart ver- einbart wurde, beträgt sie 1 Woche zwei Wochen ab Ver- tragsschlussVertragsschluss. Der Verkäufer ist verpflichtet, uns unverzüglich schrift- lich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn er vereinbarte ver- einbarte Lieferzeiten – - aus welchen Gründen auch immer – voraussichtlich nicht einhalten kann.
(2) . Erbringt der Verkäufer seine Leistung nicht oder nicht innerhalb der vereinbarten verein- barten Lieferzeit oder kommt er in Verzug, so bestimmen sich unsere Rechte – insbesondere auf Rücktritt und Schadensersatz – nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Regelungen in Abs. Absatz 3 blei- ben bleiben unberührt.
(3) . Ist der Verkäufer in Verzug, können wir – neben weitergehenden gesetzlichen Ansprüchen – pauschalierten Ersatz unseres Verzugs- schadens eine Vertragsstrafe i.H.v. 10,3 % des Nettopreises (Lieferwert) der verspätet ge- lieferten Xxxx gelieferten Waren pro vollendete Kalenderwoche angefangenen Werktag verlangen, insgesamt jedoch nicht mehr als 55 % des vertraglichen Lieferwerts. Uns Wir sind berechtigt, die Vertragsstrafe neben der Erfüllung und als Mindestbetrag eines vom Verkäufer nach den gesetzlichen Vorschriften geschuldeten Schadensersatzes zu verlangen; die Geltendmachung eines wei- teren Schadens bleibt unberührt. Nehmen wir die verspätete Leistung an, werden wir die Vertragsstrafe spätestens mit der Nachweis vorbehalten, dass uns ein höherer Schaden entstan- den ist. Dem Verkäufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstan- den istSchlusszahlung geltend ma- chen.
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