Common use of Lizenzgebühren Clause in Contracts

Lizenzgebühren. 1. Lizenzgebühren, die aus einem Vertragsstaat stammen und an eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person gezahlt werden, können im anderen Staat besteuert werden.

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Samples: fedlex.data.admin.ch, www.fomoso.org, www.newsd.admin.ch

Lizenzgebühren. 1. Lizenzgebühren, die aus einem Vertragsstaat stammen und an deren Nutzungsbe- rechtigte eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person gezahlt werdenist, können nur im anderen Staat besteuert werden.

Appears in 3 contracts

Samples: www.news.admin.ch, www.news.admin.ch, www.newsd.admin.ch

Lizenzgebühren. 1. Lizenzgebühren, die aus einem Vertragsstaat stammen und an zu deren Nutzung eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person gezahlt werdenberechtigt ist, können im anderen Staat besteuert werden.

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Samples: www.newsd.admin.ch, www.sinoptic.ch

Lizenzgebühren. (1. ) Lizenzgebühren, die aus einem Vertragsstaat stammen und an eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person gezahlt werden, können im anderen Staat besteuert werden.

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Samples: luxemburg.diplo.de, www.tuerkei-recht.de

Lizenzgebühren. (1. ) Lizenzgebühren, die aus einem Vertragsstaat stammen und an eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person gezahlt werden, können dürfen im anderen Staat besteuert werden.

Appears in 2 contracts

Samples: www.ris.bka.gv.at, www.parlament.gv.at

Lizenzgebühren. (1. ) Lizenzgebühren, die aus einem Vertragsstaat stammen und an deren Nutzungsberechtigter eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person gezahlt werdenist, können dürfen nur im anderen Staat besteuert werden.

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Samples: www.bundeskanzleramt.gv.at, www.parlament.gv.at

Lizenzgebühren. (1. ) Lizenzgebühren, die aus einem Vertragsstaat stammen und an deren Nutzungsberechtigter eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person gezahlt werdenist, können nur im anderen Staat besteuert werden.

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Samples: www.ruw.de

Lizenzgebühren. 1. Lizenzgebühren, die aus einem Vertragsstaat stammen und an eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person gezahlt werden, können dürfen im anderen Staat besteuert werden.

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Samples: www.parlament.gv.at

Lizenzgebühren. (1. ) Lizenzgebühren, die aus einem Vertragsstaat stammen und an deren Nutzungsberechtigter eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person gezahlt werdenist, können können[1] nur im anderen Staat besteuert werden.

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Samples: www.hs-augsburg.de

Lizenzgebühren. 1. Lizenzgebühren, die aus einem Vertragsstaat stammen und an deren Nutzungsberechtigter eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person gezahlt werdenist, können nur im anderen Staat Vertragsstaat besteuert werden.

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Samples: www.mofa.go.jp

Lizenzgebühren. 1. ) Lizenzgebühren, die aus einem Vertragsstaat stammen und an deren Nut- zungsberechtigter eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person gezahlt werdenist, können nur im anderen Staat besteuert werden.

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Samples: www.llv.li

Lizenzgebühren. 1. Lizenzgebühren, die aus einem Vertragsstaat stammen und an eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person gezahlt werden, können dürfen, wenn diese Person der Nut- zungsberechtigte ist, nur im anderen Staat besteuert werden.

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Samples: www.taxrus2000.com

Lizenzgebühren. 1. Lizenzgebühren, die aus einem Vertragsstaat stammen und an eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person gezahlt werden, können im nur in diesem anderen Staat Vertragsstaat besteuert werden, wenn der Empfänger der Lizenzgebühren der Nutzungsberechtigte ist.

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Samples: germania.diplo.de

Lizenzgebühren. (1. ) Lizenzgebühren, die aus einem Vertragsstaat stammen und an eine im anderen Vertragsstaat Vertrags- staat ansässige Person gezahlt werden, können im anderen Staat besteuert werden.

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Samples: www.deutsch-tuerkisches-recht.de

Lizenzgebühren. (1. ) Lizenzgebühren, die aus einem Vertragsstaat stammen und an deren Nutzungs- berechtigter eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person gezahlt werdenist, können dürfen nur im anderen Staat besteuert werden.

Appears in 1 contract

Samples: www.bundeskanzleramt.gv.at

Lizenzgebühren. 1. ) Lizenzgebühren, die aus einem Vertragsstaat stammen und an eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person gezahlt werden, können im anderen Staat besteuert werden.

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Samples: www.gesetze.li

Lizenzgebühren. (1. ) Lizenzgebühren, die aus einem Vertragsstaat stammen und an eine im in dem anderen Vertragsstaat ansässige Person gezahlt werden, können im nur in dem anderen Staat Staate besteuert werden.

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Samples: www.rechtsanwalt-griechenland.de

Lizenzgebühren. 1. Lizenzgebühren, die aus einem Vertragsstaat stammen und an deren Nutzungsberechtigte eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person gezahlt werdenist, können nur im anderen Staat besteuert werden.

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Samples: www.llv.li

Lizenzgebühren. 1. ) Lizenzgebühren, die aus einem Vertragsstaat stammen und an deren Nut- zungsberechtigter eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person gezahlt werdenist, können im dürfen nur in diesem anderen Staat besteuert werden.

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Samples: www.llv.li

Lizenzgebühren. 1. Lizenzgebühren, die aus einem Vertragsstaat stammen und an eine im in dem anderen Vertragsstaat ansässige Person gezahlt werden, können im in dem anderen Staat besteuert be- steuert werden.

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Samples: suizosdevalencia.org

Lizenzgebühren. 1. Lizenzgebühren, die aus einem Vertragsstaat stammen und an eine im anderen in dem ande- ren Vertragsstaat ansässige Person gezahlt werden, können im in dem anderen Staat besteuert werden.

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Samples: www.lexfind.ch

Lizenzgebühren. (1. ) Lizenzgebühren, die aus einem Vertragsstaat stammen und an eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person gezahlt werden, können können, wenn diese Person der Nutzungsberechtigte ist, nur im anderen Staat besteuert werden.

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Samples: tyskrevision.com

Lizenzgebühren. 1. Lizenzgebühren, die aus einem Vertragsstaat stammen und an deren Nutzungsberechtigter eine im anderen Vertragsstaat ansässige ans‰ssige Person gezahlt werdenist, können im dürfen nur in diesem anderen Staat besteuert werden.

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Samples: www.tremaco.li