Lizenzgewährung Musterklauseln

Lizenzgewährung. Wir gewähren Ihnen und den mit Ihnen verbundenen Unternehmen eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz gemäß den Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung (a) unsere Produkte gemäß der Bestellung auf Servern und an Arbeitsplätzen in dem Land, in das die Produkte geliefert werden, zu installieren und (b) Named Usern an jedem Ort der Welt Zugriff auf die Produkte (einschließlich der Dokumentation, Berichte, Dashboards, Dossiers und sonstigem Output der Produkte) zur Unterstützung Ihres internen Geschäftsbetriebs, jeweils in Übereinstimmung mit der Dokumentation und den Lizenzarten sowie den bei der Bestellung konkretisierten Bedingungen, zu gewähren. Wir stellen Ihnen jedes Produkt auf elektronischem Wege zur Verfügung. Sie sind berechtigt, zusätzliche Kopien von heruntergeladenen Dateien, welche die Produkte enthalten, zu Archivierungszwecken zu erstellen.
Lizenzgewährung. Produkte werden lizenziert und nicht verkauft. Nachdem Microsoft eine Bestellung angenommen hat und vorbehaltlich der Einhaltung dieses Vertrages durch den Kunden, gewährt Microsoft dem Kunden eine nicht ausschließliche und beschränkte Lizenz zur Nutzung der bestellten Produkte, wie in den geltenden Nutzungsrechten und in diesem Vertrag vorgesehen. Diese Lizenzen sind ausschließlich für den eigenen Gebrauch und die geschäftlichen Zwecke des Kunden bestimmt und nicht übertragbar, es sei denn, dies ist im Rahmen dieses Vertrages oder des geltenden Rechts ausdrücklich erlaubt.
Lizenzgewährung. RD gewährt Ihnen unter der Voraussetzung, daß Sie alle Bestimmungen dieses ELVs einhalten, die folgenden Rechte: * Installation und Verwendung. Sie sind berechtigt, eine Kopie des Produkts auf einem einzigen Computer, beispielsweise einer Arbeitsstation, einem Terminal oder einem anderen Gerät ("Arbeitsstationscomputer"), zu instal- lieren, zu verwenden. * Obligatorische Aktivierung. Nach 30 Tagen können Sie Ihre Rechte an dem Produkt unter diesem ELV nur ausüben, wenn Sie Ihre Kopie des Pro- dukts mit dem erworbenen Freischaltcode aktivieren. * Speicherung/Netzwerkverwendung. Sie sind verpflichtet, für das Produkt für jeden einzelnen Arbeitsstationscomputer, auf dem das Produkt instal- liert, verwendet, angezeigt, ausgeführt oder von dem darauf zugegriffen wird, eine zusätzliche Lizenz zu erwerben, die speziell für die Verwendung auf diesem Arbeitsstationscomputer gilt. Eine Lizenz für das Produkt darf nicht geteilt oder auf mehreren Arbeitsstationscomputern gleichzeitig ver- wendet werden. * Vorbehalt von Rechten. RD behält sich alle Ihnen in diesem ELV nicht ausdrücklich gewährten Rechte vor.
Lizenzgewährung. (a) Vorbehaltlich der Bedingungen und Bestimmungen, die in dieser Vereinbarung dargelegt sind, und vorbehaltlich der Zahlung der anwendbaren Lizenzgebühren und unter der Voraussetzung, dass der LIZENZNEHMER und seine Endnutzer die im folgenden Abschnitt 3 dargelegten Beschränkungen der Lizenz einhalten, gewährt DEVOLUTIONS dem LIZENZNEHMER und seinen autorisierten Endnutzern eine unbefristete, nicht-exklusive, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Lizenz (die „Lizenz“) (i) die Software für den einzigen Zweck, die internen Geschäfte, Aktivitäten und Betriebsabläufe des LIZENZNEHMERS zu unterstützen, in Übereinstimmung mit der Dokumentation herunterzuladen, zu installieren, zu vervielfältigen und zu verwenden und (ii) die Dokumentation herunterzuladen, zu speichern, auszudrucken, zu kopieren und ausschließlich für Support- und Unterstützungszwecke im Zusammenhang mit der Verwendung der Software zu verwenden und (iii) eine Kopie der Software für Archivierungs-, Notfall-Backup- oder Wiederherstellungszwecke anzufertigen, vorausgesetzt, dass diese Kopie für keinen anderen Zweck verwendet wird. Der LIZENZNEHMER und jeder Endnutzer erkennen an, dass jede Kopie der Software, die von einem von ihnen installiert wird, lizenziert ist und nicht verkauft wird und sie keinen Rechtsanspruch auf oder das Eigentum an der Software selbst erwerben. Der LIZENZNEHMER ist für die Sicherstellung verantwortlich, dass alle Endnutzer die Lizenz und die Bestimmungen dieser Vereinbarungen stets einhalten, wenn sie die Software und die Dokumentation nutzen. Der LIZENZNEHMER ist gegenüber DEVOLUTIONS für alle Handlungen und Unterlassungen verantwortlich, die von Endnutzern unter Verletzung dieser Vereinbarung begangen werden, und der LIZENZNEHMER wird DEVOLUTIONS von allen Ansprüchen oder Schäden freistellen, die DEVOLUTIONS im Zusammenhang damit entstehen. (b) Die Anzahl der Endnutzer, die zur Installierung und Nutzung der Software autorisiert sind, wird nach Maßgabe der Art der durch den LIZENZNEHMER erworbenen oder von ihm erhaltenen Lizenz schwanken. Es sind fünf (5) Arten von Lizenzen erhältlich: (i) die Einzelnutzerlizenz, (ii) die Mehrnutzerlizenz; (iii) die Standortlizenz, (iv) die Länderlizenz und (v) die Globallizenz: ausgestellten Rechnung angegeben ist). Der LIZENZNEHMER ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Anzahl der Endnutzer, welche die Software verwenden, nicht die durch die Lizenz autorisierte Anzahl der Endnutzer übersteigt.
Lizenzgewährung. Dem Kunden wird eine persönliche, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare, nicht exklusive Lizenz zur Nutzung der integrierten SOFTWARE gewährt (sowie jegliche dazugehörige Dokumentation). Der Kunde darf die SOFTWARE oder einen Teil davon nicht vermieten, verkaufen, leasen oder anderweitig vertreiben.
Lizenzgewährung. NetIQ Corporation („NetIQ“) gewährt Ihnen als Lizenznehmer hiermit eine nicht exklusive, nicht übertragbare Lizenz ohne das Recht auf Unterlizenzierung zur Installation, Verwendung und Ausführung der in dem von NetIQ an Sie ausgestellten Kaufbeleg genannten Software, zusammen mit Aktualisierungen und Modifikationen des Vorstehenden, die Ihnen von NetIQ bereitgestellt werden (zusammen „Software“), sofern vorhanden. Die Software wird ausschließlich in maschinenlesbarer Objekt-Code-Form und ausschließlich für Ihre interne geschäftliche Verwendung gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung, der Kaufdokumentation, der dieser Software beiliegenden Dokumentation sowie den geltenden Rechten und Einschränkungen zur Produktnutzung („Produktnutzungsrechte“) lizenziert, die im Anhang zu den Produktnutzungsrechten erläutert sind. Dieser Anhang liegt dieser Vereinbarung bei und wird durch Bezugnahme Bestandteil dieser Vereinbarung.
Lizenzgewährung. 3.1 Vorbehaltlich der Zahlung der jeweiligen Marktdaten-Entgelte und des Treffens der entsprechenden Auswahl in MD+S interactive im Hinblick auf den Lizenzumfang (nach Maßgabe von Ziffer 2) wird dem Kunden hiermit eine nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz für Folgendes gewährt: a) die nach Maßgabe von Ziffer 5 mitgeteilte Non-Display-Datennutzung, b) die Einbeziehung von Service-Facilitator (gemäß den in Ziffer 8 vereinbarten Bedingungen); der Kunde ist berechtigt, Lizenzierte Informationen an Verbundene Unternehmen weiterzuverteilen (vorbehaltlich der in vorstehendem Absatz (a) vorgesehenen Nutzungsart und der in Ziffer 5 vorgesehenen zusätzlichen Anforderungen). Version 4_1 Für bestimmte Informationsprodukte können Lizenzeinschränkungen gelten (z. B. die Zusatzregelungen für die Nutzung von BSE India-Informationen, Abschnitt III). 3.2 Der Preisliste zum Non-Display-Vertrag ist zu entnehmen, bei welchen Informationsprodukten eine Non- Display-Datennutzung zulässig, nicht zulässig oder nur eingeschränkt zulässig ist. 3.3 Vorbehaltlich der Zahlung des jeweiligen Marktdaten-Entgelts sowie der Ziffer 5.1 gewährt die Deutsche Börse AG dem Kunden für die Laufzeit (wie für die jeweilige Lizenz vereinbart) ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht, seinen Indirekten Kunden wie folgt eine Sub-Lizenz für die Nutzung von Lizenzierten Informationen zu gewähren: a) bei einer Weiterverteilung von Lizenzierten Informationen an Verbundene Unternehmen finden die in Ziffer 3.1 (a) aufgeführten Nutzungsrechte Anwendung; b) bei einer Bereitstellung von Lizenzierten Informationen an Service-Facilitator finden die in Ziffer 8 aufgeführten Nutzungsrechte Anwendung. 3.4 Der Kunde darf die Informationen ausschließlich für die ausdrücklich in diesem Non-Display-Vertrag gestatteten Nutzungsarten nutzen; insbesondere ist der Kunde, sofern dies nicht ausdrücklich in diesem Non-Display-Vertrag gestattet wird, nicht berechtigt, a) auf Informationen, die nicht von einer von der Deutsche Börse AG gewährten Lizenz abgedeckt sind, zuzugreifen, diese herunterzuladen, zu speichern, zu verwerten oder zu nutzen; b) Informationen zu vermarkten, zu vertreiben, zu veröffentlichen oder anderweitig Dritten zur Verfügung zu stellen; c) das Nutzungsrecht an den Informationen vollständig oder teilweise auf Dritte zu übertragen; d) Informationen an dritte Parteien weiterzuverteilen, es sei denn an Verbundene Unternehmen und/oder Service Facilitator. Der Kunde hat jeden Ind...
Lizenzgewährung. Enfocus gewährt Ihnen, und Sie akzeptieren von Enfocus, eine nicht-exklusive, nicht übertragbare Lizenz zur ausschließlichen Nutzung der Software für Ihre internen Geschäftszwecke. Die Dauer einer derartigen Lizenz unterliegt dem bzw. den Auftragsdokument(en) und gilt auf dieser Grundlage entweder unbefristet oder wiederkehrend (d.h. eine Abonnement-basierte Lizenz). Die Nutzung dieser Software durch Sie unterliegt der rechtzeitigen Bezahlung der jeweils fälligen Gebühren. In Situationen, in denen die Software in Bezug auf bestimmte Funktionalität die Dienste eines Rechenzentrums Dritter nutzen kann, umfasst die Lizenz Ihr Recht zur Nutzung dieser Dienste, und zwar ausschließlich für derartige Zwecke, und erfordert Ihre Einhaltung der geltenden Richtlinien für erlaubte Nutzung, verfügbar unter xxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx, auf die hiermit verwiesen wird.
Lizenzgewährung. Nikon gewährt Ihnen hiermit eine nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare, unbefristete (vorbehaltlich der Bestimmungen der Abschnitte 1 und 3) Lizenz für die Nutzung der SOFTWARE auf einem (1) Gerät in Ihrem Eigentum. Sie sind nicht berechtigt, die SOFWARE in Verbindung mit mehreren Systemen, Netzwerken, Servern oder Emulationen auf einem Mainframe- oder Minicomputer zu verwenden, mit der Maßgabe, dass Sie die SOFTWARE auf einem (1) eigenen Gerät verwenden dürfen, das mit einem Netzwerk oder Server verbunden ist, sofern nicht von anderen Computern über dieses Netzwerk oder diesen Server auf die SOFTWARE zugegriffen werden kann. Diese SOFTWARE ist durch das japanische Urheberrecht sowie durch internationales Urheberrecht und internationale Copyright-Verträge geschützt.
Lizenzgewährung. Als Gegenleistung für die jeweilige Lizenzgebühr gewährt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer eine nicht übertragbare (außer wie in diesem Dokument gestattet), nicht ausschließliche Dauerlizenz zur Installation und Verwendung der Software, wie in dem jeweiligen Auftrag angegeben, lediglich zu seinen eigenen internen Geschäftszwecken. Diese Lizenz erstreckt sich lediglich auf die Installation und Verwendung der Software durch den Lizenznehmer auf der genehmigten Anzahl von Computern, die sich im Besitz des Lizenznehmers befinden oder im Namen des Lizenznehmers betrieben werden. Der Lizenznehmer ist für die Installation und Konfiguration der Software allein verantwortlich. Der Lizenznehmer hat das Recht, Remote-Access-Technologien (z. B. die Citrix® Access-Plattform oder Microsoft® Terminaldienste) zu verwenden, um auf seine lizenzierten Installationen der Software zuzugreifen und diese zu nutzen; dies gilt jedoch unter der Voraussetzung, dass der Lizenznehmerauch mindestens die gleiche genehmigte Anzahl von Lizenzen der Software kauft, wie der Lizenznehmer Lizenzen für die Remote-Access-Technologien besitzt. Sollte der Lizenznehmer die Software auf einem virtuellen Betriebssystem installieren, ist er verpflichtet, eine Softwarelizenz für jedes Gastbetriebssystem zu erwerben, das auf einem in einer virtuellen Umgebung laufenden Hostbetriebssystem oder Hypervisor installiert ist. Sollte der Lizenznehmer die Software durch Anwendungsvirtualisierung bereitstellen, ist er zum Kauf einer Softwarelizenz für jeden Nutzer verpflichtet, der über eine solche Virtualisierung auf die Software zugreifen kann.