Common use of Lizenzumfang Clause in Contracts

Lizenzumfang. Leica Geosystems AG, Xxxxxxxx-Xxxx-Xxxxxxx, XX-0000 Xxxxxxxxx, Xxxxxxx (entweder der „Lizenzgeber“ oder „Leica Geosystems“ genannt) räumt Ihnen (dem „Lizenznehmer“) hiermit - vorbehaltlich der Zahlung der jeweiligen Lizenzgebühr und der ständigen Einhaltung der Bestimmungen dieses Vertrages - das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare und nicht abtretbare Recht ein, die Software auf einer (1) Anwendung in der nachstehend beschriebenen Weise zu nutzen, soweit nicht in dem Kaufvertrag etwas anderes bestimmt ist. Die Nutzung der Software für einen anderen als den in diesem Vertrag bestimmten Zweck ist nicht gestattet. Die vorstehende Lizenz ist wie folgt eingeschränkt: (a) die Software darf nur auf der zulässigen Anzahl von Anwendungen und in maschinenlesbarer Form genutzt werden; (b) die Software darf als Ganzes oder zum Teil nur auf der Bestimmten Computer-Anlage in Übereinstimmung mit den Installationsanweisungen des Lizenzgebers installiert, gespeichert und ausgeführt werden, und (c) es darf eine (1) Kopie der Software ausschließlich für Sicherungs- und Archivierungszwecke gefertigt werden, vorausgesetzt, dass diese Kopie mit einem umfassenden Urheberrechtsvermerk nebst sämtlichen zusätzlichen Hinweisen auf die Rechte des Lizenzgebers an der Software und mit der Bezeichnung der originalen Version gekennzeichnet ist. Falls es sich bei der Software um ein Update oder ein zusätzliches Modul für ein System, Instrument oder eine Anlage handelt, die bereits lizenziert sind, darf der Lizenznehmer nur so viele Kopien machen, wie dies ursprünglich vom Lizenzgeber bewilligt wurde. Bestimmte vom Lizenzgeber gelieferte Software kann ein spezielles Programm enthalten, das die Anzahl der gleichzeitigen Nutzer der Software in einer Netzwerkumgebung zusammen mit der Anzahl der lizenzierten Kopien der Software mit Ausnahme der Sicherungskopien regelt und überwacht (das „Spezialprogramm”). Der Lizenznehmer stimmt hiermit der Einbeziehung und dem Einsatz eines solchen Spezialprogramms und anderer Sicherungsvorrichtungen bezüglich der Software zu. Dem Lizenznehmer ist es verboten, ein solches Spezialprogramm oder sonstige Sicherungsvorrichtungen zu umgehen, zurückzuübersetzen (reverse-engineering) oder zu kopieren. Der Lizenznehmer darf die Software nur so nutzen, wie dies nach der vorstehenden Lizenz erlaubt ist; er darf nicht (a) die Software oder Bestandteile der Software in irgendeiner Weise ändern (einschließlich, aber ohne Beschränkung auf Änderungen durch Modifizierungen, Anpassungen, Übersetzungen oder Second-hand-Versionen), (b) die Software oder Bestandteile der Software dekompilieren, (c) die Software oder Bestandteile der Software zurückübersetzen (reverse-engineering) oder disassemblieren oder die Software auf andere Art in eine für den Menschen lesbare Form übertragen, (d) die Software oder Bestandteile der Software auf ein anderes Betriebssystem übertragen, (e) die Software oder Bestandteile der Software ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers an Dritte weitergeben oder Dritten auf andere Weise zur Verfügung stellen (auch nicht u. a. zu Testzwecken oder als Geschenk, zur Pacht, als Darlehen oder in Unterlizenz oder über ein Servicebüro), (f) die Software oder Bestandteile der Software ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers auf einer anderen Computer-Anlage als der Bestimmten Computer-Anlage oder an mehr als einem Arbeitsplatz, in Netzwerken, auf einem Client- Server-System oder auf mobilen Zusatzgeräten nutzen, (g) Hinweise, Etiketten oder Kennzeichnungen der Software im Zusammenhang mit dem Urheberrecht entfernen, verändern oder unkenntlich machen, (h) eine Ausrüstung, ein Gerät, eine Software oder ein anderes Hilfsmittel einsetzen, um den von Leica Geosystems für die Software verwendeten Kopierschutz zu umgehen oder zu beseitigen oder die Software mit einem Autorisierungscode, einer Seriennummer oder einem anderweitigen, nicht bei Leica Geosystems oder einem autorisierten Vertriebshändler erworbenen Kopierschutzgerät zu betreiben oder (i) eine Ausrüstung, ein Gerät, eine Software oder ein anderes Hilfsmittel einsetzen, um Nutzungseinschränkungen zu umgehen oder zu beseitigen oder um von Leica Geosystems deaktivierte Funktionen zu aktiveren. Für die Installation und den Zugriff auf die Software und deren dauerhafte Nutzung kann eine Berechtigungsnummer benötigt werden. Für bestimmte Funktionen oder vor der Vergabe einer Berechtigungsnummer durch Leica Geosystems kann eine Registrierung erforderlich sein. Der Lizenznehmer stimmt der Nutzung der vom Lizenznehmer, einem autorisierten Vertriebspartner oder von einem Dritten im Auftrag des Lizenznehmers im Zusammenhang mit dem Kauf der Softwarelizenz angegebenen Daten und Informationen durch Leica Geosystems zur Registrierung der Software zu. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, Leica Geosystems, einem autorisierten Vertriebspartner oder einem im Auftrag des Lizenznehmers handelnden Dritten korrekte und aktuelle Registrierungsinformationen zur Verfügung stellen. Der Lizenznehmer stimmt weiter zu, diese Registrierungsinformationen mittels von Leica Geosystems bereitgestellten Registrierungsverfahren für Kundendaten zu pflegen und zu aktualisieren. Durch die Installation und Verwendung der Software erklärt sich der Lizenznehmer damit einverstanden, dass Leica Geosystems bei der Registrierung bekannt gegebene oder später aktualisierte personenbezogene Daten zur Vergabe von Berechtigungsnummern und zur Verwaltung der Geschäftsbeziehung zwischen Leica Geosystems und dem Lizenznehmer (auch zur automatischen Vergabe von Berechtigungsnummern für künftige Käufe) nutzt. Die anderweitige Verwendung derartiger personenbezogener Daten erfolgt gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Datenschutzrichtlinie des Unternehmens, die bei Bedarf angefordert werden kann. Die Aktivierungssicherheitsmechanismen können die Software deaktivieren, wenn der Lizenznehmer den Versuch unternimmt, die Software ohne Zustimmung oder Autorisierung durch Leica Geosystems auf einen anderen Computer oder ein anderes Gerät zu übertragen, wenn die Datumseinstellmechanismen des Computers oder des Xxxxxx manipuliert werden, wenn der Lizenznehmer die Software nach Ablauf eines bestimmten Erprobungszeitraums oder einer festgelegten Frist weiterverwendet oder wenn der Lizenznehmer andere Maßnahmen trifft, die den Sicherheitsmodus auslösen. Mit Hilfe dieser Software kann sich die Bestimmte Computer-Anlage automatisch mit dem Internet verbinden und mit Leica Geosystems oder Dritten, die sich mit der Entwicklung bzw. Validierung der Software beschäftigen, Kontakt aufnehmen. Diese Softwarelizenz erfasst keine Software von Dritten und schließt deren Nutzung nicht ein. Das Recht des Lizenznehmers zur Nutzung derartiger Software unterliegt den Bestimmungen, die von diesen Dritten festgesetzt werden. Diese Softwarelizenz gilt auch für Open Source Software (OSS). Im Falle eines Konflikts mit den Bestimmungen dieses Software- Lizenzvertrags gelten die Bestimmungen des entsprechenden OSS-Lizenzvertrags.

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Samples: legaldocs.hexagon.com, legaldocs.hexagon.com, leica-geosystems.com

Lizenzumfang. Leica Geosystems PMS AG, Xxxxxxxx-Xxxx-XxxxxxxXxxxxxxxxxxxxx 0, XX-0000 XxxxxxxxxXx. Xxxxxxxxxx, Xxxxxxx Schweiz (entweder der „Lizenzgeber“ oder „Leica Geosystems“ “PMS” genannt) räumt Ihnen (dem "Lizenznehmer") hiermit - vorbehaltlich der Zahlung der jeweiligen Lizenzgebühr und der ständigen Einhaltung der Bestimmungen dieses Vertrages - das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare übertragbare und nicht abtretbare Recht ein, die Software auf einer (1) Anwendung in der nachstehend beschriebenen Weise zu nutzen, soweit nicht in dem Kaufvertrag etwas anderes bestimmt ist. Die Nutzung der Software für einen anderen als den in diesem Vertrag bestimmten Zweck ist nicht gestattet. Die vorstehende Lizenz ist wie folgt eingeschränkt: (a) die Software darf nur auf der zulässigen Anzahl von Anwendungen und in maschinenlesbarer Form genutzt werden; (b) die Software darf als Ganzes oder zum Teil nur auf der Bestimmten Computer-Anlage in Übereinstimmung mit den Installationsanweisungen des Lizenzgebers installiert, gespeichert und ausgeführt werden, und (c) es darf eine (1) Kopie dürfen Kopien der Software ausschließlich für Sicherungs- und Archivierungszwecke gefertigt werden, vorausgesetzt, dass diese Kopie Kopien mit einem umfassenden Urheberrechtsvermerk nebst sämtlichen zusätzlichen Hinweisen auf die Rechte des Lizenzgebers an der Software und mit der Bezeichnung der originalen Version gekennzeichnet ist. Falls es sich bei der Software um ein Update oder ein zusätzliches Modul für ein System, Instrument oder eine Anlage handelt, die bereits lizenziert sind, darf der Lizenznehmer nur so viele Kopien machen, wie dies ursprünglich vom Lizenzgeber bewilligt wurde. Bestimmte vom Lizenzgeber gelieferte Software kann ein spezielles Programm enthalten, das die Anzahl der gleichzeitigen Nutzer der Software in einer Netzwerkumgebung zusammen mit der Anzahl der lizenzierten Kopien der Software mit Ausnahme der Sicherungskopien regelt und überwacht (das Spezialprogramm”). Der Lizenznehmer stimmt hiermit der Einbeziehung und dem Einsatz eines solchen Spezialprogramms und anderer Sicherungsvorrichtungen bezüglich der Software zu. Dem Lizenznehmer ist es verboten, ein solches Spezialprogramm oder sonstige Sicherungsvorrichtungen zu umgehen, zurückzuübersetzen (reverse-engineering) oder zu kopieren. Der Soweit die nachfolgenden Beschränkungen gesetzlich zulässig sind, darf der Lizenznehmer darf die Software nur so nutzen, wie dies nach der vorstehenden Lizenz erlaubt ist; er darf nicht (a) die Software oder Bestandteile der Software in irgendeiner Weise ändern (einschließlich, aber ohne Beschränkung auf Änderungen durch Modifizierungen, Anpassungen, Übersetzungen oder Second-hand-Versionen), (b) die Software oder Bestandteile der Software dekompilieren, (c) die Software oder Bestandteile der Software zurückübersetzen (reverse-engineering) oder disassemblieren oder die Software auf andere Art in eine für den Menschen lesbare Form übertragen, (d) die Software oder Bestandteile der Software auf ein anderes Betriebssystem übertragen, (e) die Software oder Bestandteile der Software ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers an Dritte weitergeben oder Dritten auf andere Weise zur Verfügung stellen (auch nicht u. a. zu Testzwecken oder als Geschenk, zur Pacht, als Darlehen oder in Unterlizenz oder über ein Servicebüro), ) oder (f) die Software oder Bestandteile der Software ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers auf einer anderen Computer-Anlage als der Bestimmten Computer-Computer- Anlage oder an mehr als einem Arbeitsplatz, in Netzwerken, auf einem Client- Client-Server-System oder auf zusätzlichen mobilen Zusatzgeräten Geräten nutzen, (g) Hinweise, Etiketten oder Kennzeichnungen der Software im Zusammenhang mit dem Urheberrecht entfernen, verändern oder unkenntlich machen, (h) eine Ausrüstung, ein Gerät, eine Software oder ein anderes Hilfsmittel einsetzen, um den von Leica Geosystems für die Software verwendeten Kopierschutz zu umgehen oder zu beseitigen oder die Software mit einem Autorisierungscode, einer Seriennummer oder einem anderweitigen, nicht bei Leica Geosystems oder einem autorisierten Vertriebshändler erworbenen Kopierschutzgerät zu betreiben oder (i) eine Ausrüstung, ein Gerät, eine Software oder ein anderes Hilfsmittel einsetzen, um Nutzungseinschränkungen zu umgehen oder zu beseitigen oder um von Leica Geosystems deaktivierte Funktionen zu aktiveren. Für die Installation und den Zugriff auf die Software und deren dauerhafte Nutzung kann eine Berechtigungsnummer benötigt werden. Für bestimmte Funktionen oder vor der Vergabe einer Berechtigungsnummer durch Leica Geosystems kann eine Registrierung erforderlich sein. Der Lizenznehmer stimmt der Nutzung der vom Lizenznehmer, einem autorisierten Vertriebspartner oder von einem Dritten im Auftrag des Lizenznehmers im Zusammenhang mit dem Kauf der Softwarelizenz angegebenen Daten und Informationen durch Leica Geosystems zur Registrierung der Software zu. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, Leica Geosystems, einem autorisierten Vertriebspartner oder einem im Auftrag des Lizenznehmers handelnden Dritten korrekte und aktuelle Registrierungsinformationen zur Verfügung stellen. Der Lizenznehmer stimmt weiter zu, diese Registrierungsinformationen mittels von Leica Geosystems bereitgestellten Registrierungsverfahren für Kundendaten zu pflegen und zu aktualisieren. Durch die Installation und Verwendung der Software erklärt sich der Lizenznehmer damit einverstanden, dass Leica Geosystems bei der Registrierung bekannt gegebene oder später aktualisierte personenbezogene Daten zur Vergabe von Berechtigungsnummern und zur Verwaltung der Geschäftsbeziehung zwischen Leica Geosystems und dem Lizenznehmer (auch zur automatischen Vergabe von Berechtigungsnummern für künftige Käufe) nutzt. Die anderweitige Verwendung derartiger personenbezogener Daten erfolgt gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Datenschutzrichtlinie des Unternehmens, die bei Bedarf angefordert werden kann. Die Aktivierungssicherheitsmechanismen können die Software deaktivieren, wenn der Lizenznehmer den Versuch unternimmt, die Software ohne Zustimmung oder Autorisierung durch Leica Geosystems auf einen anderen Computer oder ein anderes Gerät zu übertragen, wenn die Datumseinstellmechanismen des Computers oder des Xxxxxx manipuliert werden, wenn der Lizenznehmer die Software nach Ablauf eines bestimmten Erprobungszeitraums oder einer festgelegten Frist weiterverwendet oder wenn der Lizenznehmer andere Maßnahmen trifft, die den Sicherheitsmodus auslösen. Mit Hilfe dieser Software kann sich die Bestimmte Computer-Anlage automatisch mit dem Internet verbinden und mit Leica Geosystems oder Dritten, die sich mit der Entwicklung bzw. Validierung der Software beschäftigen, Kontakt aufnehmen. Diese Softwarelizenz erfasst keine Software von Dritten und schließt deren Nutzung nicht ein. Das Recht des Lizenznehmers zur Nutzung derartiger Software unterliegt den Bestimmungen, die von diesen Dritten festgesetzt werden. Diese Softwarelizenz gilt auch für Open Source Software (OSS). Im Falle eines Konflikts mit den Bestimmungen dieses Software- Lizenzvertrags gelten die Bestimmungen des entsprechenden OSS-Lizenzvertrags.

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Samples: api.cadsoma.com

Lizenzumfang. Leica Geosystems AGWenn Sie diesem Endnutzerlizenzvertrag zustimmen, Xxxxxxxxwird Ihnen eine persönliche, weltweite, nicht unterlizenzierbare Berechtigung zur Nutzung des Produkts erteilt. Sie erwerben kein Eigentum an der urheberrechtlich geschützten Software (des Produkts) selbst, sondern erhalten lediglich die zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Software erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt. Darüber hinaus erwerben Sie das Eigentum an ihrem jeweiligen Vervielfältigungsstück der Software. Alle Rechte, die Ihnen nicht ausdrücklich in diesem Endnutzerlizenzvertrag eingeräumt werden oder die zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Software (des Produkts) einschließlich der Fehlerberichtigung nötig sind (§ 69d Abs. 1 UrhG), verbleiben bei dots. Falls Sie eine Einzelplatzlizenz erworben haben, dürfen Sie das Produkt auf einem einzelnen Gerät benutzen. Sie dürfen das Produkt nur dann auf einem anderen Gerät benutzen, wenn das ursprüngliche Gerät defekt ist oder Sie das Produkt zuvor vollständig von dem ersten Gerät gelöscht haben. Wenn Sie eine Mehrplatzlizenz erworben haben, dürfen Sie die Software auf einem Server installieren und von einer unbegrenzten Anzahl von Arbeitsplatzrechnern aus nutzen, wobei die gleichzeitige Nutzung durch die Anzahl der erworbenen Mehrplatzlizenzen beschränkt ist (Floating-XxxxLicense). Zu Sicherungszwecken dürfen Sie eine exakte Kopie der Software (inklusive aller Eigentumshinweise) selbst erstellen. Sie dürfen das Produkt nicht vermieten, verleasen, weiterverkaufen oder verleihen. Abweichend hiervon dürfen Sie das Produkt weiterverkaufen, wenn das Produkt mit der Zustimmung von dots in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht worden ist und das Verbreitungsrecht von dots insofern erschöpft ist. DAS DISASSEMBLIEREN, DEKOMPILIEREN, ENTSCHLÜSSELN ODER ZURÜCKENTWICKELN DES PRODUKTS IST NICHT GESTATTET. Sie sind nicht berechtigt, die Software des Produkts mit anderen Computerprogrammen zu verbinden, sofern dies nicht in der Softwaredokumentation gestattet ist und das andere Computerprogramm alle Eigentumshinweise hinsichtlich der dots-XxxxxxxSoftware enthält. Als Verbindung im benannten Sinne gilt nicht das Abspielen der Software auf einem Betriebssystem, XX-0000 Xxxxxxxxxwelches die wesentlichen Funktionen eines Computers steuert und die Nutzung der Software ermöglicht. NFR Versionen: Falls Sie das Produkt kostenlos von dots zu Vorführzwecken oder Ähnlichem zur Verfügung gestellt bekommen haben, Xxxxxxx (entweder der es als LizenzgeberNicht zum Weiterverkauf bestimmt“, „Händlerversion“ oder „Leica GeosystemsNFRgenannt(Not For Resale) räumt Ihnen (dem „Lizenznehmer“) hiermit - vorbehaltlich der Zahlung der jeweiligen Lizenzgebühr oder im gleichen Sinne gekennzeichnet ist und der ständigen Einhaltung der Bestimmungen dieses Vertrages - das Ihre Nutzungsberechtigung zeitlich begrenzt ist, sind Sie nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare und nicht abtretbare Recht ein, die Software auf einer (1) Anwendung in der nachstehend beschriebenen Weise zu nutzen, soweit nicht in dem Kaufvertrag etwas anderes bestimmt ist. Die Nutzung der Software für einen anderen als den in diesem Vertrag bestimmten Zweck ist nicht gestattet. Die vorstehende Lizenz ist wie folgt eingeschränkt: (a) die Software darf nur auf der zulässigen Anzahl von Anwendungen und in maschinenlesbarer Form genutzt werden; (b) die Software darf als Ganzes oder zum Teil nur auf der Bestimmten Computer-Anlage in Übereinstimmung mit den Installationsanweisungen des Lizenzgebers installiert, gespeichert und ausgeführt werden, und (c) es darf eine (1) Kopie der Software ausschließlich für Sicherungs- und Archivierungszwecke gefertigt werden, vorausgesetzt, dass diese Kopie mit einem umfassenden Urheberrechtsvermerk nebst sämtlichen zusätzlichen Hinweisen auf die Rechte des Lizenzgebers an der Software und mit der Bezeichnung der originalen Version gekennzeichnet ist. Falls es sich bei der Software um ein Update oder ein zusätzliches Modul für ein System, Instrument oder eine Anlage handelt, die bereits lizenziert sind, darf der Lizenznehmer nur so viele Kopien machen, wie dies ursprünglich vom Lizenzgeber bewilligt wurde. Bestimmte vom Lizenzgeber gelieferte Software kann ein spezielles Programm enthaltenberechtigt, das die Anzahl der gleichzeitigen Nutzer der Software in einer Netzwerkumgebung zusammen mit der Anzahl der lizenzierten Kopien der Software mit Ausnahme der Sicherungskopien regelt und überwacht (das „Spezialprogramm”). Der Lizenznehmer stimmt hiermit der Einbeziehung und dem Einsatz eines solchen Spezialprogramms und anderer Sicherungsvorrichtungen bezüglich der Software zu. Dem Lizenznehmer ist es verboten, ein solches Spezialprogramm Produkt weiterzuverkaufen oder sonstige Sicherungsvorrichtungen zu umgehen, zurückzuübersetzen (reverse-engineering) oder zu kopieren. Der Lizenznehmer darf die Software nur so nutzen, wie dies nach der vorstehenden Lizenz erlaubt ist; er darf nicht (a) die Software oder Bestandteile der Software in irgendeiner Weise ändern (einschließlich, aber ohne Beschränkung auf Änderungen durch Modifizierungen, Anpassungen, Übersetzungen oder Second-hand-Versionen), (b) die Software oder Bestandteile der Software dekompilieren, (c) die Software oder Bestandteile der Software zurückübersetzen (reverse-engineering) oder disassemblieren oder die Software auf andere Art in eine für den Menschen lesbare Form übertragen, (d) die Software oder Bestandteile der Software auf ein anderes Betriebssystem übertragen, (e) die Software oder Bestandteile der Software ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers an Dritte weitergeben oder Dritten auf andere Weise zur Verfügung stellen (auch nicht u. a. zu Testzwecken oder als Geschenk, zur Pacht, als Darlehen oder in Unterlizenz oder über ein Servicebüro), (f) die Software oder Bestandteile der Software ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers auf einer anderen Computer-Anlage als der Bestimmten Computer-Anlage oder an mehr als einem Arbeitsplatz, in Netzwerken, auf einem Client- Server-System oder auf mobilen Zusatzgeräten nutzen, (g) Hinweise, Etiketten oder Kennzeichnungen der Software im Zusammenhang mit dem Urheberrecht entfernen, verändern oder unkenntlich machen, (h) eine Ausrüstung, ein Gerät, eine Software oder ein anderes Hilfsmittel einsetzen, um den von Leica Geosystems für die Software verwendeten Kopierschutz zu umgehen oder zu beseitigen oder die Software mit einem Autorisierungscode, einer Seriennummer oder einem anderweitigen, nicht bei Leica Geosystems oder einem autorisierten Vertriebshändler erworbenen Kopierschutzgerät zu betreiben oder (i) eine Ausrüstung, ein Gerät, eine Software oder ein anderes Hilfsmittel einsetzen, um Nutzungseinschränkungen zu umgehen oder zu beseitigen oder um von Leica Geosystems deaktivierte Funktionen zu aktiveren. Für die Installation und den Zugriff auf die Software und deren dauerhafte Nutzung kann eine Berechtigungsnummer benötigt werden. Für bestimmte Funktionen oder vor der Vergabe einer Berechtigungsnummer durch Leica Geosystems kann eine Registrierung erforderlich sein. Der Lizenznehmer stimmt der Nutzung der vom Lizenznehmer, einem autorisierten Vertriebspartner oder von einem Dritten im Auftrag des Lizenznehmers im Zusammenhang mit dem Kauf der Softwarelizenz angegebenen Daten und Informationen durch Leica Geosystems zur Registrierung der Software zu. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, Leica Geosystems, einem autorisierten Vertriebspartner oder einem im Auftrag des Lizenznehmers handelnden Dritten korrekte und aktuelle Registrierungsinformationen zur Verfügung stellen. Der Lizenznehmer stimmt weiter zu, diese Registrierungsinformationen mittels von Leica Geosystems bereitgestellten Registrierungsverfahren für Kundendaten zu pflegen und zu aktualisieren. Durch die Installation und Verwendung der Software erklärt sich der Lizenznehmer damit einverstanden, dass Leica Geosystems bei der Registrierung bekannt gegebene oder später aktualisierte personenbezogene Daten zur Vergabe von Berechtigungsnummern und zur Verwaltung der Geschäftsbeziehung zwischen Leica Geosystems und dem Lizenznehmer (auch zur automatischen Vergabe von Berechtigungsnummern für künftige Käufe) nutzt. Die anderweitige Verwendung derartiger personenbezogener Daten erfolgt gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Datenschutzrichtlinie des Unternehmens, die bei Bedarf angefordert werden kann. Die Aktivierungssicherheitsmechanismen können die Software deaktivieren, wenn der Lizenznehmer den Versuch unternimmt, die Software ohne Zustimmung oder Autorisierung durch Leica Geosystems auf gegen einen anderen Computer oder ein anderes Gerät Gegenwert zu übertragen, wenn die Datumseinstellmechanismen des Computers oder des Xxxxxx manipuliert werden, wenn der Lizenznehmer die Software nach Ablauf eines bestimmten Erprobungszeitraums oder einer festgelegten Frist weiterverwendet oder wenn der Lizenznehmer andere Maßnahmen trifft, die den Sicherheitsmodus auslösen. Mit Hilfe dieser Software kann sich die Bestimmte Computer-Anlage automatisch mit dem Internet verbinden und mit Leica Geosystems oder Dritten, die sich mit der Entwicklung bzw. Validierung der Software beschäftigen, Kontakt aufnehmen. Diese Softwarelizenz erfasst keine Software von Dritten und schließt deren Nutzung nicht ein. Das Recht des Lizenznehmers zur Nutzung derartiger Software unterliegt den Bestimmungen, die von diesen Dritten festgesetzt werden. Diese Softwarelizenz gilt auch für Open Source Software (OSS). Im Falle eines Konflikts mit den Bestimmungen dieses Software- Lizenzvertrags gelten die Bestimmungen des entsprechenden OSS-Lizenzvertrags.

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Samples: Endnutzerlizenzvertrag Für Dots Software Produkte