Common use of Lizenzumfang Clause in Contracts

Lizenzumfang. 2.1.1. Der Lieferant gewährt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches und persönliches Nutzungsrecht an den Move IT Software Lizenzprodukten (lt. Anhang 1). 2.1.2. Der Lizenzumfang umfasst die im Anhang 1 angeführten Lizenzen. Kosten für Wartung und Hotline sind nicht inkludiert. 2.1.3. Die Funktion der Software ist auf die in Österreich gebräuchlichen Usancen ausgelegt. Für die Übereinstimmung bzw. Konformität der Software mit Rechtsvorschriften, egal welcher Art und welchen Inhaltes, wird keine Haftung übernommen. Xxxxx Xxxxx hat in eigener Verantwortung und unter ausdrücklicher Schad- und Klagloshaltung des Lieferanten aus Eigenem dafür Sorge Postanschrift moveIT Software GmbH Sitz der GmbH: Wels DVR: 0000000 Tel.: +43 (0) 7242 / 78122 Fax: +43 (0) 7242 / 7812215 Lizenzvertrag Version 03.2009 zu tragen, dass er die auf ihn anwendbaren Rechtsvorschriften, insbesondere Rechnungslegungsvorschriften, einhält. Den Lieferanten trifft damit keine wie immer geartete Haftung für die Funktions- und Rechtskonformität der Software. 2.1.4. Der Kunde ist berechtigt, diese Software abzuspeichern und zu kopieren, allerdings unter der Voraussetzung, dass dadurch der eingeräumte Lizenzumfang nicht überschritten wird. 2.1.5. Weitergehende Nutzungen der gelieferten Software sind nicht zulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt: - die Software oder dazugehöriges Material an Dritte weiterzugeben oder Dritten zugänglich zu machen, ohne eine schriftliche Zustimmung des Lieferanten vorher eingeholt zu haben. Der Kunde verpflichtet sich dabei, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass Kopien nicht in die Hände Dritter gelangen können; - die Nutzung der Software Dritten zu überlassen, diese zu vermieten oder zu verleihen; - die gelieferte Software über ein Netz bzw. einen Datenträger oder einen Datenübertragungskanal von einem auf einen anderen Computer zu übertragen, ohne dass es sich um eine gültige Lizenz handelt bzw. bei Update um einen gültigen Wartungsvertrag für die jeweilige Lizenz; - ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferanten die Software abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu entkompilieren oder zu entassemblieren; - von der Software abgeleitete Werke zu erstellen oder das schriftliche Material zu vervielfältigen, es zu übersetzen oder abzuändern oder vom schriftlichen Material abgeleitete Werke zu erstellen. 2.1.6. Move IT empfiehlt dem Kunden den Abschluss eines Wartungsvertrags. Der Kunde ist dazu nicht verpflichtet. Dem Kunden ist allerdings bekannt, dass ohne Wartungsvertrag keine Wartung der Software erfolgt. Weiters besteht ohne Wartung keine Möglichkeit die Funktionalität des Softwaresystems im Zusammenspiel mit Move IT Daten und Move IT Softwaresystemen anderer Unternehmungen zu halten. 2.1.7. Das vertragsgegenständliche Softwarepaket umfasst die in Anhang 3 angeführten Module sowie Daten. 2.1.8. Die für die Funktion des Programms notwendige Systemanforderung ist in Anhang 2 ausgewiesen. 2.1.9. Für Fachhändler ist im Lieferumfang des vertragsgegenständlichen Softwarepaketes auch die Erstlieferung an Stammdaten für die Zwecke des Kunden im Zusammenhang mit dem von seiner Seite mit dem Partner des jeweiligen Fachhändlers abgeschlossenen gültigen Händlervereinbarung enthalten. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn zwischen dem Partner des Fachhändlers und Move IT dies ausdrücklich so vereinbart wurde. Die Aktualisierung dieser Stammdaten obliegt nicht dem Software-Lieferanten Move IT. 2.1.10. Die Vertragsparteien halten übereinstimmend fest, dass es sich bei der Software um Standardsoftware handelt und, sofern die Vertragsparteien nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart haben, für kundenspezifische Anforderungen oder vom Kunden vorausgesetzte Eigenschaften oder für die Brauchbarkeit der Software für den Kunden von Move IT keine Gewähr geleistet wird. 2.1.11. Die Vertragsparteien halten ferner übereinstimmend fest, dass es nicht möglich ist, Programme so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei sind. Postanschrift moveIT Software GmbH Sitz der GmbH: Wels DVR: 0000000 Tel.: +43 (0) 7242 / 78122 Fax: +43 (0) 7242 / 7812215 Lizenzvertrag Version 03.2009 2.1.12. Move IT leistet daher nur im Rahmen ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Punkt 3.) Gewähr. Im Übrigen gelten die Gewährleistungs- und Haftungsbestimmungen der AGB von Move IT, die diesem Vertrag als integraler Bestandteil (siehe Anlage „Allgemeine Geschäftsbedingungen Move IT Software GmbH“) angeschlossen sind.

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Lizenzumfang. 2.1.1. Der Lieferant gewährt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches und persönliches Nutzungsrecht an den Move IT Software Lizenzprodukten (lt. Anhang 1). 2.1.2. Der Lizenzumfang umfasst die im Anhang 1 angeführten Lizenzen. Kosten für Wartung und Hotline sind nicht inkludiert. 2.1.3. Die Funktion der Software ist auf die in Österreich gebräuchlichen Usancen ausgelegt. Für die Übereinstimmung bzw. Konformität der Software mit Rechtsvorschriften, egal welcher Art und welchen Inhaltes, wird keine Haftung übernommen. Xxxxx Xxxxx hat in eigener Verantwortung und unter ausdrücklicher Schad- und Klagloshaltung des Lieferanten aus Eigenem dafür Sorge Postanschrift moveIT Software GmbH Sitz der GmbH: Wels DVR: 0000000 Tel.: +43 (0) 7242 / 78122 Fax: +43 (0) 7242 / 7812215 Lizenzvertrag Version 03.2009 01 / 2018 welchen Inhaltes, wird keine Haftung übernommen. Xxxxx Xxxxx hat in eigener Verantwortung und unter ausdrücklicher Schad- und Klagloshaltung des Lieferanten aus Eigenem dafür Sorge zu tragen, dass er die auf ihn anwendbaren Rechtsvorschriften, insbesondere Rechnungslegungsvorschriften, einhält. Den Lieferanten trifft damit keine wie immer geartete Haftung für die Funktions- und Rechtskonformität der Software. 2.1.4. Der Kunde ist berechtigt, diese Software abzuspeichern und zu kopieren, allerdings unter der Voraussetzung, dass dadurch der eingeräumte Lizenzumfang nicht überschritten wird. 2.1.5. Weitergehende Nutzungen der gelieferten Software sind nicht zulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt: - die Software oder dazugehöriges Material an Dritte weiterzugeben oder Dritten zugänglich zu machen, ohne eine schriftliche Zustimmung des Lieferanten vorher eingeholt zu haben. Der Kunde verpflichtet sich dabei, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass Kopien nicht in die Hände Dritter gelangen können; - die Nutzung der Software Dritten zu überlassen, diese zu vermieten oder zu verleihen; - die gelieferte Software über ein Netz bzw. einen Datenträger oder einen Datenübertragungskanal von einem auf einen anderen Computer zu übertragen, ohne dass es sich um eine gültige Lizenz handelt bzw. bei Update um einen gültigen Wartungsvertrag für die jeweilige Lizenz; - ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferanten die Software abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu entkompilieren oder zu entassemblieren; - von der Software abgeleitete Werke zu erstellen oder das schriftliche Material zu vervielfältigen, es zu übersetzen oder abzuändern oder vom schriftlichen Material abgeleitete Werke zu erstellen. 2.1.6. Move IT empfiehlt dem Kunden den Abschluss eines Wartungsvertrags. Der Kunde ist dazu nicht verpflichtet. Dem Kunden ist allerdings bekannt, dass ohne Wartungsvertrag keine Wartung der Software erfolgt. Weiters besteht ohne Wartung keine Möglichkeit die Funktionalität des Softwaresystems im Zusammenspiel mit Move IT Daten und Move IT Softwaresystemen anderer Unternehmungen zu halten. 2.1.7. Das vertragsgegenständliche Softwarepaket umfasst die in Anhang 3 angeführten Module sowie Daten. 2.1.8. Die für die Funktion des Programms notwendige Systemanforderung ist in Anhang 2 ausgewiesen. 2.1.9. Für Fachhändler ist im Lieferumfang des vertragsgegenständlichen Softwarepaketes auch die Erstlieferung an Stammdaten für die Zwecke des Kunden im Zusammenhang mit dem von seiner Seite mit dem Partner des jeweiligen Fachhändlers abgeschlossenen gültigen Händlervereinbarung enthalten. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn zwischen dem Partner des Fachhändlers und Move IT dies ausdrücklich so vereinbart wurde. Die Aktualisierung dieser Stammdaten obliegt nicht dem Software-Lieferanten Move IT. 2.1.10. Die Vertragsparteien halten übereinstimmend fest, dass es sich bei der Software um Standardsoftware handelt und, sofern die Vertragsparteien nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart haben, für kundenspezifische Anforderungen oder vom Kunden Postanschrift moveIT Software GmbH Sitz der GmbH: Wels DVR: 0000000 Tel.: +43 (0) 7242 / 78122 Fax: +43 (0) 7242 / 7812215 Lizenzvertrag Version 01 / 2018 vorausgesetzte Eigenschaften oder für die Brauchbarkeit der Software für den Kunden von Move IT keine Gewähr geleistet wird. 2.1.11. Die Vertragsparteien halten ferner übereinstimmend fest, dass es nicht möglich ist, Programme so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei sind. Postanschrift moveIT Software GmbH Sitz der GmbH: Wels DVR: 0000000 Tel.: +43 (0) 7242 / 78122 Fax: +43 (0) 7242 / 7812215 Lizenzvertrag Version 03.2009 2.1.12. Move IT leistet daher nur im Rahmen ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Punkt 3.) Gewähr. Im Übrigen gelten die Gewährleistungs- und Haftungsbestimmungen der AGB von Move IT, die diesem Vertrag als integraler Bestandteil (siehe Anlage „Allgemeine Geschäftsbedingungen Move IT Software GmbH“) angeschlossen sind.

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Lizenzumfang. 2.1.12.1. Der Lieferant Lizenzgeber gewährt dem Kunden für die Dauer des Vertrages Lizenznehmer hiermit ein einfacheszeitlich und räumlich unbeschränk- tes, nicht ausschließliches jedoch ausschließliches, einfaches und persönliches Nutzungsrecht an nicht übertragbares Recht, den Move IT Software Lizenzprodukten (ltLizenzge- genstand nach Maßgabe dieses Vertrages zu nutzen und zu vervielfältigen. Anhang 1)Eine Unterlizen- zierung bedarf der ausdrücklichen vorigen schriftlichen Zustimmung durch den Lizenzgeber. 2.1.22.2. Der Lizenzumfang umfasst Das Recht zur Vervielfältigung beschränkt sich auf die Installation des Lizenzgegenstandes auf einem im Anhang 1 angeführten Lizenzenunmittelbaren Besitz des Lizenznehmers stehenden Computersystems in Höhe der vereinbarten Anzahl von Arbeitsplätzen, sowie auf die Vervielfältigung, die für das Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen und Speichern des Lizenzgegenstandes erforderlich ist, sowie weiter auf das Recht, Sicherheitskopien im für seinen Betrieb erforderlichen Umfang durch eine dafür berechtigte Person gemäß § 69 d Abs. Kosten für Wartung und Hotline sind nicht inkludiert2 UrhG anzufertigen. 2.1.32.3. Die Funktion der Software ist auf die Das Recht zur Dekompilierung wird lediglich unter den in Österreich gebräuchlichen Usancen ausgelegt§ 69 e Abs. Für die Übereinstimmung bzw1 UrhG genannten Be- dingungen mit den in § 69 e Abs. Konformität der Software mit Rechtsvorschriften, egal welcher Art und welchen Inhaltes, wird keine Haftung übernommen. Xxxxx Xxxxx hat in eigener Verantwortung und unter ausdrücklicher Schad- und Klagloshaltung des Lieferanten aus Eigenem dafür Sorge Postanschrift moveIT Software GmbH Sitz der GmbH: Wels DVR: 0000000 Tel.: +43 (0) 7242 / 78122 Fax: +43 (0) 7242 / 7812215 Lizenzvertrag Version 03.2009 zu tragen, dass er die auf ihn anwendbaren Rechtsvorschriften, insbesondere Rechnungslegungsvorschriften, einhält. Den Lieferanten trifft damit keine wie immer geartete Haftung für die Funktions- und Rechtskonformität der Software2 UrhG genannten Einschränkungen gewährt. 2.1.42.4. Der Kunde ist berechtigt, diese Software abzuspeichern und zu kopieren, allerdings unter Das Recht zur Bearbeitung wird nur hinsichtlich des Erhalts oder der Voraussetzung, dass dadurch Wiederherstellung der eingeräumte Lizenzumfang nicht überschritten wirdFunktionalität des Lizenzgegenstandes gewährt. 2.1.52.5. Weitergehende Nutzungen Soweit ein berechtigtes Interesse des Lizenzgebers besteht, gestattet der gelieferten Software sind nicht zulässig. Insbesondere ist es Lizenznehmer dem Kunden untersagt: - die Software Lizenzgeber oder dazugehöriges Material an Dritte weiterzugeben oder Dritten zugänglich zu machen, ohne eine schriftliche Zustimmung des Lieferanten vorher eingeholt zu haben. Der Kunde verpflichtet sich dabei, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass Kopien nicht in die Hände Dritter gelangen können; - die Nutzung der Software einem von ihm beauftragten Dritten zu überlassenprüfen, diese zu vermieten oder zu verleihen; - die gelieferte Software über ein Netz bzw. einen Datenträger oder einen Datenübertragungskanal von einem auf einen anderen Computer zu übertragen, ohne dass es ob sich um eine gültige Lizenz handelt bzw. bei Update um einen gültigen Wartungsvertrag für die jeweilige Lizenz; - ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferanten die Software abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu entkompilieren oder zu entassemblieren; - von der Software abgeleitete Werke zu erstellen oder das schriftliche Material zu vervielfältigen, es zu übersetzen oder abzuändern oder vom schriftlichen Material abgeleitete Werke zu erstellen. 2.1.6. Move IT empfiehlt dem Kunden den Abschluss eines Wartungsvertrags. Der Kunde ist dazu nicht verpflichtet. Dem Kunden ist allerdings bekannt, dass ohne Wartungsvertrag keine Wartung der Software erfolgt. Weiters besteht ohne Wartung keine Möglichkeit die Funktionalität des Softwaresystems im Zusammenspiel mit Move IT Daten und Move IT Softwaresystemen anderer Unternehmungen zu halten. 2.1.7. Das vertragsgegenständliche Softwarepaket umfasst die in Anhang 3 angeführten Module sowie Daten. 2.1.8. Die für die Funktion des Programms notwendige Systemanforderung ist in Anhang 2 ausgewiesen. 2.1.9. Für Fachhändler ist im Lieferumfang des vertragsgegenständlichen Softwarepaketes auch die Erstlieferung an Stammdaten für die Zwecke des Kunden im Zusammenhang mit dem von seiner Seite mit dem Partner des jeweiligen Fachhändlers abgeschlossenen gültigen Händlervereinbarung enthalten. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn zwischen dem Partner des Fachhändlers und Move IT dies ausdrücklich so vereinbart wurde. Die Aktualisierung dieser Stammdaten obliegt nicht dem Software-Lieferanten Move IT. 2.1.10. Die Vertragsparteien halten übereinstimmend fest, dass es sich Lizenznehmer bei der Software um Standardsoftware handelt und, sofern die Vertragsparteien nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart haben, für kundenspezifische Anforderungen oder vom Kunden vorausgesetzte Eigenschaften oder für die Brauchbarkeit der Software für den Kunden von Move IT keine Gewähr geleistet wird. 2.1.11. Die Vertragsparteien halten ferner übereinstimmend fest, dass es nicht möglich ist, Programme so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei sind. Postanschrift moveIT Software GmbH Sitz der GmbH: Wels DVR: 0000000 Tel.: +43 (0) 7242 / 78122 Fax: +43 (0) 7242 / 7812215 Lizenzvertrag Version 03.2009 2.1.12. Move IT leistet daher nur Nutzung des Lizenzgegenstandes im Rahmen ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Punkt 3der hier gewährten Rechte hält. Der Lizenznehmer wirkt im erforderlichen Umfang bei der Prüfung mit.) Gewähr. Im Übrigen gelten die Gewährleistungs- und Haftungsbestimmungen der AGB von Move IT, die diesem Vertrag als integraler Bestandteil (siehe Anlage „Allgemeine Geschäftsbedingungen Move IT Software GmbH“) angeschlossen sind.

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Lizenzumfang. 2.1.1. a. Der Lieferant Lizenzgeber gewährt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein einfachesLizenznehmer hiermit das zeitlich und räumlich unbeschränkte, einfache, nicht ausschließliches übertragbare und persönliches Nutzungsrecht an nicht ausschließliche Recht (im Folgenden auch „Lizenz“ genannt), den Move IT Software Lizenzprodukten (lt. Anhang 1)Lizenzgegenstand nach Maßgabe dieser Bestimmungen zu nutzen. 2.1.2. Der Lizenzumfang umfasst b. Das Recht zur Nutzung ist beschränkt auf die vereinbarten Nutzungszwecke („Nutzungszweck“) c. Das Recht zur Vervielfältigung des Lizenzgegenstands ist beschränkt auf die Installation des Lizenzgegenstands auf einem im Anhang 1 angeführten Lizenzenunmittelbaren Besitz des Lizenznehmers stehenden Computer oder Computersystem zur Erfüllung des Nutzungszwecks und auf eine Vervielfältigung, die notwendig ist für das Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen und Speichern des Lizenzgegenstands sowie auf das Recht zur Anfertigung einer Sicherungskopie vom Lizenzgegenstand durch eine gemäß §69d Abs. Kosten für Wartung und Hotline sind nicht inkludiert. 2.1.32 UrhG hierzu berechtigte Person. Die Funktion Sofern automatische Backups der Software ist Festplatten des Computers oder Computersystems, auf die in Österreich gebräuchlichen Usancen ausgelegt. Für die Übereinstimmung bzw. Konformität dem der Software mit Rechtsvorschriften, egal welcher Art und welchen Inhaltes, wird keine Haftung übernommen. Xxxxx Xxxxx hat in eigener Verantwortung und unter ausdrücklicher Schad- und Klagloshaltung des Lieferanten aus Eigenem dafür Sorge Postanschrift moveIT Software GmbH Sitz der GmbH: Wels DVR: 0000000 Tel.: +43 (0) 7242 / 78122 Fax: +43 (0) 7242 / 7812215 Lizenzvertrag Version 03.2009 zu tragen, dass er die auf ihn anwendbaren Rechtsvorschriften, insbesondere Rechnungslegungsvorschriften, einhält. Den Lieferanten trifft damit keine wie immer geartete Haftung für die Funktions- und Rechtskonformität der Software. 2.1.4. Der Kunde ist berechtigt, diese Software abzuspeichern und zu kopieren, allerdings unter der Voraussetzung, dass dadurch der eingeräumte Lizenzumfang nicht überschritten wird. 2.1.5. Weitergehende Nutzungen der gelieferten Software sind nicht zulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt: - die Software oder dazugehöriges Material an Dritte weiterzugeben oder Dritten zugänglich zu machen, ohne eine schriftliche Zustimmung des Lieferanten vorher eingeholt zu haben. Der Kunde verpflichtet sich dabei, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass Kopien nicht in die Hände Dritter gelangen können; - die Nutzung der Software Dritten zu überlassen, diese zu vermieten oder zu verleihen; - die gelieferte Software über ein Netz bzw. einen Datenträger oder einen Datenübertragungskanal von einem auf einen anderen Computer zu übertragen, ohne dass es sich um eine gültige Lizenz handelt bzw. bei Update um einen gültigen Wartungsvertrag für die jeweilige Lizenz; - ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferanten die Software abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu entkompilieren oder zu entassemblieren; - von der Software abgeleitete Werke zu erstellen oder das schriftliche Material zu vervielfältigen, es zu übersetzen oder abzuändern oder vom schriftlichen Material abgeleitete Werke zu erstellen. 2.1.6. Move IT empfiehlt dem Kunden den Abschluss eines Wartungsvertrags. Der Kunde ist dazu nicht verpflichtet. Dem Kunden ist allerdings bekannt, dass ohne Wartungsvertrag keine Wartung der Software erfolgt. Weiters besteht ohne Wartung keine Möglichkeit die Funktionalität des Softwaresystems im Zusammenspiel mit Move IT Daten und Move IT Softwaresystemen anderer Unternehmungen zu halten. 2.1.7. Das vertragsgegenständliche Softwarepaket umfasst die in Anhang 3 angeführten Module sowie Daten. 2.1.8. Die für die Funktion des Programms notwendige Systemanforderung ist in Anhang 2 ausgewiesen. 2.1.9. Für Fachhändler ist im Lieferumfang des vertragsgegenständlichen Softwarepaketes auch die Erstlieferung an Stammdaten für die Zwecke des Kunden im Zusammenhang mit dem von seiner Seite mit dem Partner des jeweiligen Fachhändlers abgeschlossenen gültigen Händlervereinbarung enthalten. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn zwischen dem Partner des Fachhändlers und Move IT dies ausdrücklich so vereinbart wurde. Die Aktualisierung dieser Stammdaten obliegt nicht dem Software-Lieferanten Move IT. 2.1.10. Die Vertragsparteien halten übereinstimmend fest, dass es sich bei der Software um Standardsoftware handelt und, sofern die Vertragsparteien nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart haben, für kundenspezifische Anforderungen oder vom Kunden vorausgesetzte Eigenschaften oder für die Brauchbarkeit der Software für den Kunden von Move IT keine Gewähr geleistet wird. 2.1.11. Die Vertragsparteien halten ferner übereinstimmend fest, dass es nicht möglich Lizenzgegenstand gespeichert ist, Programme so zu entwickelnstattfinden, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei sind. Postanschrift moveIT Software GmbH Sitz der GmbH: Wels DVR: 0000000 Tel.: +43 (0) 7242 / 78122 Fax: +43 (0) 7242 / 7812215 Lizenzvertrag Version 03.2009 2.1.12. Move IT leistet daher nur ist die Anfertigung einer weiteren Sicherheitskopie im Rahmen ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines solchen Backups erlaubt. Sicherungskopien des Lizenzgegenstandes sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Sonstige Vervielfältigungen (Punkt 3einschließlich der Inhalte der Datenbanken und des Ausdruckens oder Fotokopierens der zugehörigen Dokumentation) sind nicht gestattet.) Gewähr d. Das Recht zur Bearbeitung des Lizenzgegenstands ist beschränkt auf den Erhalt oder die Wiederherstellung der vereinbarten Funktionalität des Lizenzgegenstands. e. Das Recht zur Dekompilierung des Lizenzgegenstands wird nur unter der Bedingung des §69e Abs. I1 Nr. 1 bis 3 UrhG und im Übrigen gelten die Gewährleistungs- Rahmen des §69e Abs. 2 Nr. 1 bis 3 UrhG gewährt. Jede darüberhinausgehende Dekompilierung oder sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software (Reverse- Engineering), Disassemblieren der Software und/ oder Änderungen am Programmcode sind ausdrücklich untersagt. f. Weitergehende Nutzungs- und Haftungsbestimmungen Verwertungsrechte am Lizenzgegenstand werden dem Lizenznehmer nicht eingeräumt und alle übrigen Rechte an dem Lizenzgegenstand und der AGB von Move ITdazugehörigen Dokumentation verbleiben vollständig beim Lizenzgeber. Der Lizenzgeber behält sich insbesondere alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs- und Bearbeitungsrechte an der Software vor. Die Vermietung, Verpachtung, das Verleasen des Lizenzgegenstandes, die diesem Vertrag als integraler Bestandteil Erteilung von Unterlizenzen daran, sowie die Nutzung des Lizenzgegenstandes innerhalb eines Application Service Providers (siehe Anlage „Allgemeine Geschäftsbedingungen Move IT ASP) ist nicht zulässig. g. Auf Aufforderung und soweit ein berechtigtes Interesse daran besteht, wird der Lizenznehmer dem Lizenzgeber oder einem von ihm beauftragten Dritten die Prüfung gestatten, ob sich die Nutzung des Lizenzgegenstands im Rahmen der hierin gewährten Rechte hält; der Lizenznehmer wird den Lizenzgeber bei der Durchführung einer solchen Prüfung nach besten Kräften unterstützen. h. Der Lizenznehmer erhält erst mit der vollständigen und vorbehaltslosen Zahlung der Lizenzgebühr die vertraglich eingeräumten Nutzungsrechte an der Software GmbH“) angeschlossen sindsowie an der zugehörigen Dokumentation, sofern zwischen den Parteien keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. i. Eine Softwarelizenz bezieht sich nur auf einen Standort und auf die natürliche oder juristische Person des Lizenznehmers, d.h. für die Installation bzw. Nutzung dieser Software an mehreren Standorten und/oder in Tochtergesellschaften bzw. im Konzernverbund etc. ist der Erwerb zusätzlicher Lizenzen erforderlich.

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