Common use of Lungenerkrankungen Clause in Contracts

Lungenerkrankungen. Als Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit gilt jede Lungenerkrankung (z. B. Asthma, Emphysem, chronische Entzündung und Verletzung), die die Leistungsfähigkeit der Lungen auf Dauer und irreversibel erheblich reduziert und bei der die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind. Die Leistungskraft der Lungen wird in Prozent von der Norm und ausschließ- lich anhand eingeführter Leitlinien zur Messung der Lungenfunktion bestimmt. Erheblich ist eine Reduktion der Lungenleistung, wenn: − Forciertes expiratorisches Volumen (FEV1) kleiner gleich 40% der altersentsprechenden Norm oder − Vitalkapazität (VK) kleiner gleich 40 % der altersentsprechenden Norm oder − Sauerstoffpartialdruck im arteriellen Blut (pO2) kleiner gleich 50 % der altersentsprechenden Norm ist. Eine Verbesserung der Werte durch die Benutzung eines Sauerstoffgerä- tes bzw. durch die künstliche Zufuhr von Sauerstoff gilt nicht als Verbes- serung der Funktionsfähigkeit. Werden die Funktionswerte durch eine Transplantation verbessert, wird die Leistung weiterhin erbracht.

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Lungenerkrankungen. Als Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit gilt jede Lungenerkrankung (z. B. Asthma, Emphysem, chronische Entzündung und Verletzung), die die Leistungsfähigkeit der Lungen auf Dauer und irreversibel erheblich reduziert und bei der die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind. Die Leistungskraft der Lungen wird in Prozent von der Norm und ausschließ- lich anhand eingeführter Leitlinien zur Messung der Lungenfunktion bestimmt. Erheblich ist eine Reduktion der Lungenleistung, wenn: − Forciertes expiratorisches Volumen (FEV1) kleiner gleich 4040 % der altersentsprechenden Norm oder − Vitalkapazität (VK) kleiner gleich 40 % der altersentsprechenden Norm oder − Sauerstoffpartialdruck im arteriellen Blut Arterielle Sauerstoffsättigung (pO2SpO2/SaO2) kleiner gleich 50 % der altersentsprechenden Norm ist. Eine Verbesserung der Werte durch die Benutzung eines Sauerstoffgerä- tes bzw. durch die künstliche Zufuhr von Sauerstoff gilt nicht als Verbes- serung der Funktionsfähigkeit. Werden die Funktionswerte durch eine Transplantation verbessert, wird die Leistung weiterhin erbracht.

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Lungenerkrankungen. Als Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit gilt jede Lungenerkrankung (z. B. Lungenerkrankung, die die Leistungsfähigkeit der Lun- gen auf Dauer und irreversibel erheblich reduziert. Ein- geschlossen sind alle Erkrankungen der Lungen wie zum Beispiel Asthma, Emphysem, chronische Entzündung Entzün- dungen und Verletzung), die die Leistungsfähigkeit der Lungen auf Dauer und irreversibel erheblich reduziert und bei der die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sindVerletzungen. Die Leistungskraft der Lungen Lun- gen wird in Prozent von der Norm und ausschließ- lich bestimmt. Die Funktionsminderung wird ausschließlich anhand eingeführter Leitlinien zur Messung der Lungenfunktion Lungenfunkti- on bestimmt. Erheblich ist eine Reduktion der Lungenleistung, wenn: − Forciertes expiratorisches Volumen (FEV1) kleiner oder gleich 40% der altersentsprechenden Norm 40 Prozent oder − Vitalkapazität (VK) kleiner oder gleich 40 % der altersentsprechenden Norm Prozent oder − Sauerstoffpartialdruck im arteriellen Blut (pO2) die arterielle Sauerstoffsättigung SpO2 kleiner oder gleich 50 % der altersentsprechenden Norm Prozent ist. Eine Verbesserung der Werte durch die Benutzung eines Sauerstoffgerä- tes ei- nes Sauerstoffgerätes bzw. durch die künstliche Zufuhr von Sauerstoff gilt nicht als Verbes- serung Verbesserung der FunktionsfähigkeitFunkti- onsminderung. Werden die Funktionswerte durch eine Transplantation verbessert, wird die Leistung weiterhin erbracht.

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Lungenerkrankungen. Als Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit gilt jede Lungenerkrankung (z. B. Asthma, Emphysem, chronische Entzündung und Verletzung), die die Leistungsfähigkeit der Lungen auf Dauer und irreversibel erheblich reduziert und bei der die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind. Die Leistungskraft der Lungen wird in Prozent von der Norm und ausschließ- lich anhand eingeführter Leitlinien zur Messung der Lungenfunktion bestimmt. Erheblich ist eine Reduktion der Lungenleistung, wenn: − Forciertes expiratorisches Volumen (FEV1) kleiner gleich 4040 % der altersentsprechenden Norm oder − Vitalkapazität (VK) kleiner gleich 40 % der altersentsprechenden Norm oder − Sauerstoffpartialdruck im arteriellen Blut Arterielle Sauerstoffsättigung (pO2SpO2/SaO2) kleiner gleich 50 % der altersentsprechenden Norm ist. Eine Verbesserung der Werte durch die Benutzung eines Sauerstoffgerä- tes bzw. durch die künstliche Zufuhr von Sauerstoff gilt nicht als Verbes- serung der Funktionsfähigkeit. Werden die Funktionswerte durch eine Transplantation verbessert, wird die Leistung weiterhin erbracht.

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Lungenerkrankungen. Als Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit gilt jede Lungenerkrankung (z. B. Asthma, Emphysem, chronische Entzündung und Verletzung), die die Leistungsfähigkeit der Lungen auf Dauer und irreversibel erheblich reduziert und bei der die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind. Die Leistungskraft der Lungen wird in Prozent von der Norm und ausschließ- lich anhand eingeführter Leitlinien zur Messung der Lungenfunktion bestimmt. Erheblich ist eine Reduktion der Lungenleistung, wenn: − Forciertes expiratorisches Volumen (FEV1) kleiner gleich 4040 % der altersentsprechenden Norm oder − Vitalkapazität (VK) kleiner gleich 40 % der altersentsprechenden Norm oder − Sauerstoffpartialdruck im arteriellen Blut (pO2) kleiner gleich 50 % der altersentsprechenden Norm ist. Eine Verbesserung der Werte durch die Benutzung eines Sauerstoffgerä- tes bzw. durch die künstliche Zufuhr von Sauerstoff gilt nicht als Verbes- serung der Funktionsfähigkeit. Werden die Funktionswerte durch eine Transplantation verbessert, wird die Leistung weiterhin erbracht.

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