Mediation. Unbeschadet der vorstehenden Ausführungen können die Parteien jederzeit während des Schiedsverfahrens vereinbaren, ihre Streitigkeit oder einen Teil davon durch Mediation, einschliesslich jener unter der Schweizerischen Mediationsordnung, oder durch andere Formen der alternativen Streitbeilegung gemäss Artikel 19(6) der Swiss Rules beizulegen. Swiss Arbitration Centre Ltd. xxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxx.xxx T. +00 00 000 00 00 Xxxxxxxxxxxx 00 - X.X. Xxx, 0000 Xxxxxx, Xxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxx.xxx/xxxxxx F. +00 00 000 00 00 Unter Wahrung der strikten Neutralität stehen wir den Parteien für weitere Informationen im Zusammenhang mit den Swiss Rules gerne zur Verfügung.
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