Common use of Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen Clause in Contracts

Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen. a) Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen sind Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die versicherte und vom Schaden betroffene Sache aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften nicht in derselben Art und Güte wiederhergestellt oder wiederbeschafft werden darf.

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Samples: www.continentale.info, www.jvg.de, www.jvg.de

Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen. a) Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen sind AufwendungenAuf- wendungen, die dadurch entstehen, dass die versicherte und vom Schaden betroffene Sache aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften nicht in derselben Art und Güte wiederhergestellt oder wiederbeschafft werden darf.

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Samples: www.ostangler.de, www.ostangler.de

Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen. a) Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen sind Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die versicherte und vom Schaden betroffene Sache aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften Vor- schriften nicht in derselben Art und Güte wiederhergestellt oder wiederbeschafft wie- derbeschafft werden darf.

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Samples: privat.rh-insuranceservices.com, www.v-aktuell.de

Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen. a) Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen sind Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die versicherte und vom Schaden betroffene Sache aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften nicht in derselben Art und Güte wiederhergestellt oder wiederbeschafft werden darf.

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Samples: www.xxv24.de, www.photovoltaikforum.com

Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen. a) Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen sind Aufwendungen, die dadurch da- durch entstehen, dass die versicherte und vom Schaden betroffene Sache aufgrund öffentlich-öffentlich- rechtlicher Vorschriften nicht in derselben Art und Güte wiederhergestellt oder wiederbeschafft werden darf.

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Samples: makler.keinesorgen.de

Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen. a) Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen sind Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die versicherte ver- sicherte und vom Schaden betroffene Sache aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften nicht in derselben Art und Güte wiederhergestellt wie- derhergestellt oder wiederbeschafft werden darf.

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Samples: www.uvw.de

Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen. a) Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen sind AufwendungenAuf- wendungen, die dadurch entstehen, dass die versicherte und vom Schaden betroffene Sache aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften nicht in derselben dersel- ben Art und Güte wiederhergestellt oder wiederbeschafft werden darf.

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Samples: www.gdv.de

Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen. a) Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen sind Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die versicherte versi- cherte und vom Schaden betroffene Sache aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften die zwischen Errichtung bzw. letztmaliger genehmigungspflichtiger Baumaßnahme am betroffenen Gebäudeteil und dem Versicherungsfall in Kraft getreten sind nicht in derselben der- selben Art und Güte wiederhergestellt oder wiederbeschafft werden darf.

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Samples: dema-makler.de

Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen. a) Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen sind Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die versicherte und vom Schaden betroffene Sache aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften nicht in derselben dersel- ben Art und Güte wiederhergestellt oder wiederbeschafft werden darf.

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Samples: www.uvw.de

Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen. a) 3.4.6.1 Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen sind AufwendungenAufwen- dungen, die dadurch entstehen, dass die versicherte und vom Schaden betroffene betroffe- ne Sache aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften nicht in derselben Art und Güte wiederhergestellt oder wiederbeschafft werden darf.

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Samples: www.bdp-wirtschaftsdienst.de

Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen. a) Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen sind AufwendungenAufwen- dungen, die dadurch entstehen, dass die versicherte und vom Schaden betroffene Sache aufgrund öffentlich-rechtlicher behördlicher Vorschriften nicht in derselben Art und Güte wiederhergestellt oder wiederbeschafft werden darf.

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Samples: constantia-versicherungen.de

Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen. a) Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen sind Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die versicherte versi- cherte und vom Schaden betroffene Sache aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften Vorschriften, die zwischen Errichtung bzw. letztmaliger genehmigungspflichtiger Baumaßnahme am betroffenen Gebäudeteil und dem Versicherungsfall in Kraft getreten sind, nicht in derselben Art und Güte wiederhergestellt oder wiederbeschafft werden darf.

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Samples: dema-makler.de

Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen. a) 9.2.1 Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen sind Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die versicherte und vom Schaden betroffene Sache aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften nicht in derselben Art und Güte wiederhergestellt oder wiederbeschafft werden darf.

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Samples: rsv-bedingungen.de