Meistbegünstigung. Eine Vertragspartei, die mit einer Nichtvertragspartei ein Abkommen nach Arti- kel XXIV GATT 1994 eingeht, gibt den anderen Vertragsparteien auf deren Wunsch angemessene Gelegenheit, über die darin gewährten Vorteile zu verhandeln.
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Samples: Freihandelsabkommen, Freihandelsabkommen, Freihandelsabkommen
Meistbegünstigung. Eine Vertragspartei, die mit einer Nichtvertragspartei ein Abkommen nach Arti- kel Artikel XXIV GATT 1994 eingeht, gibt den anderen Vertragsparteien auf deren Wunsch angemessene Gelegenheit, über die darin gewährten Vorteile zu verhandeln.
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Samples: Freihandelsabkommen