Mengenabweichungen. Bei allen Anfertigungen hat der Auftragnehmer das Recht zu Mehr- und Minderlieferungen bis zu 20 %, der bestellten Menge. Bei Verkauf nach Mengen (Mengen unter 50.000 Stück und bei Sammelauflagen mit Druckwechseln innerhalb der Auflage, sowie bei Verkauf nach Gewicht (für Gewichte unter 500 kg) bis zu 30 % der bestellten Menge. Die Anlieferung erfolgt unter voller Inrechnungstellung der tatsächlichen Liefermengen.
Mengenabweichungen. Wir behalten uns ferner – bezogen auf die Bestellmenge – nachstehende Mehr- oder Minderlieferungen vor, die auch für die Ersatzlieferungen gelten: • bis zu 500 Stück 25% • bis zu 3,000 Stück 20% • bis zu 10,000 Stück 15% • über 10,000 Stück 10% Für geringfügige Zählfehler und Sortiermängel haften wir nicht. Abweichungen von diesen Vereinbarungen können nur schriftlich zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber erfolgen.
Mengenabweichungen. Bei allen Anfertigungen behält sich der Auftragnehmer eine Mehr- oder Minder- lieferung bis zu 20 % der bestellten Menge unter Berechnung der tatsächlichen Liefermenge vor. Dieser Prozentsatz erhöht sich auf 30 % bei Verkauf nach Men- gen bis 100.000 Stück, bei Verkauf nach Gewicht: für Gewichte bis 2.000 kg, bei Verkauf nach Laufmeter: für Laufmeter bis 50.000 lfm.
Mengenabweichungen. Sofern Preise pro Einheit vereinbart sind, ist der AG berechtigt, die im Vertrag oder die bei Vergabeverfahren im Leistungsverzeichnis festgelegten Mengen um jeweils bis zu 10 % zu erhöhen oder zu verringern. Dies begründet beim AN keinen Anspruch auf Abänderung der vereinbarten Preise.
Mengenabweichungen. 11.1 Folgende Mehr- und Minderlieferungen (auch für Ersatzlieferungen) gelten ausdrücklich als vorbehalten: bis zu 500 Stück 25 % bis zu 3.000 Stück 20 % über 3.000 Stück 10 %
11.2 Geringfügige Zählfehler und/oder Sortiermängel begründen keine Ansprüche des Käufers.
Mengenabweichungen. Abweichungen von +/- 10% vom kontrahiertem Quantum sind zulässig. In Rechnung gestellt wird die tatsächlich gelieferte Stückzahl.
Mengenabweichungen. Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers maßgebend. Lieferfristen beginnen frühestens nach Eingang aller für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, Materialien etc. soweit diese vom Käufer beizubringen sind. Angemessene Teillieferungen, unwesentliche Abweichungen vom Muster in Farbe, Beschaffenheit, Schwere und Dicke sind zulässig. Mengenabweichungen bis 15.000 Stück bzw. Meter +/- 30% und ab 15.001 Stück bzw. Meter +/- 20% sind zulässig und vom Käufer zu übernehmen.
Mengenabweichungen. Der Verkäufer ist zu Mehr- oder Minderlieferungen in folgendem Umfang berechtigt: Bis 500 Stück 20%, bis 3.000 Stück 15%, über 3.000 Stück 10%. Berechnet wird die gelieferte Menge. Teillieferungen sind nach Ankündigung des Verkäufers zulässig.
Mengenabweichungen. Uns steht das Recht zur Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10 % der bestellten Menge, bei Aufträgen unter 100 kg bis zu 20 %, unter Berechnung der tatsächlichen Liefermenge zu.
Mengenabweichungen. Je nach Art der Fabrikate sind bei Lieferung Abweichungen auf Gewicht und Stückzahl bis zu 10 v.H. gestattet und zwar hinsichtlich der gesamten Abschlussmenge wie auch einzelner Teillieferungen.