Toleranzen Musterklauseln

Toleranzen. Die Kunden haben über verschiedene Online-Medien (z.B. ActiveTrader) von der Bank die Möglichkeit, so genannte Tole- ranzen bzw. ein »sofort gültiges Limit« für eine Order einzuge- ben. Das heißt, der Kunde kann an Stelle eines festen Preises eine maximale Handelsspanne eingeben, zu der ein außer- börsliches Geschäft ausgeführt werden soll. Ist die nächste vom außerbörslichen Handelspartner gestellte Quote außer- halb dieser Toleranz, wird die Order nicht ausgeführt, sondern sofort gestrichen. Längerfristige Limits können nur insoweit ein- gegeben werden, als der außerbörsliche Handelspartner dies beachten kann.
Toleranzen. Für die Grenzabmaße gilt die ATV DIN 18332. Bei zusammengesetzten Platten darf an der sichtbaren Kante die Dicke am Stoß, um max. 1,0 mm abweichen. Bei größeren Abweichun- gen kann an der Unterseite in der Länge ange- glichen werden (auf ca. 100 bis 200 mm). Der Höhenausgleich der Arbeitsplatten erfolgt ge- gebenenfalls mit geeignetem Unterlegemateri- al. Der maximale Höhenversatz im Fugenbe- reich darf bei glatten Flächen nicht mehr als 1 mm an der Oberseite betragen. Bei rauen Oberflächen sind die zul. Toleranzen höher. Bei spaltrauen Oberflächen werden die Tole- ranzen vom Verarbeiter vorgegeben. Abweichungen von der waagerechten Lage dürfen max. 2 mm je 1000 mm Länge betragen und in der Tiefe max. 1 mm auf 600 mm. Fasen sind mit gleicher Breite herzustellen.
Toleranzen. Die Tatsache, dass eine der Parteien sich nicht auf eine beliebige Verletzung der Verpflichtungen der anderen Partei beruft, die sich aus dem Vertrag ergeben, kann nicht als Verzicht der Erfüllung der fraglichen Verpflichtung ausgelegt werden, wenn keine Verjährung eingetreten ist.
Toleranzen. 4.1. Mengenangaben in Angeboten erfolgen ohne Gewähr. Abweichungen von Prospektangaben, Abbildungen und Mustern in Farbe, Maßen, Gewichten und Qualitäten, insbesondere bei keramischen Erzeugnissen und Edelputzen, bleiben vorbehalten. 4.2. Sofern Abweichungen nicht ohnedies dem Kunden zumutbar sind, besonders weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind, kann der Auftragnehmer von der bestellten Leistung nur dann abweichen, wenn dies mit dem Auftraggeber im Einzelnen ausgehandelt wurde.
Toleranzen. 5.1. PAWI behält sich Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % bei Anfertigungen vor. Ebenso sind in allen Fällen kleinere, unvermeidliche Abweichungen im Papier, Karton oder Druck zulässig, soweit sie das handelsübliche Mass nicht übersteigen. 5.2. PAWI behält sich vor, Produktionsuntervergaben durchzuführen. Die Qualität entspricht dem PAWI-Standard.
Toleranzen. Die Bezeichnung des Angebots auf dem Deckblatt ist massgebend. • Richtpreisofferte/ Vorprojekt (Genauigkeit: 20%), ist eine Grobschätzung • Offerte (Genauigkeit: Neuanlagen 10%, Umänderungen 15%), ist ein detailliertes Leistungsverzeichnis mit sämtlichen Material- und Einheitskosten. • Nachtragsofferte (Genauigkeit 15%) ist ein detailliertes Leistungsverzeichnis, welches die zusätzlichen Kundenwünsche nach dem Vertragsabschluss sowie während der Ausführung enthält.
Toleranzen. 17.1 Bei allen Bearbeitungs- und Überprüfungstätigkeiten ist eine 0%-Fehlerquote nur bei ausdrücklicher oder über den Preis stillschweigend getroffener Vereinbarung geschuldet. Die Toleranzen werden in der Auftragsbestätigung angegeben. Fehlt eine ausdrückliche Angabe ist maximal eine 1%-Fehlertoleranz vereinbart, soweit in Ziffern 17.2 oder 17.3 keine für den Besteller günstigere Regelung enthalten ist oder der Besteller nachweist, dass branchenüblich zum vereinbarten Preis eine wesentlich geringere Fehlertoleranz geschuldet ist. 17.2 Für Serienbearbeitung und maschinelle Bearbeitung gelten die vereinbarten, hilfsweise die in Zeichnungen oder Mustern festgelegten Toleranzen. Zu berücksichtigen sind die material-, bearbeitungs- und branchenüblichen Streuungen. Sind keine Überschreitungsanteile in ppm (fehlerhafte Teile je Million bearbeitete Teile) festgelegt, so gilt als Kennzahl für die Prozessstreuung bezogen auf die Toleranz ein Cpk-Wert von mindestens 1,0. Bei nicht normal verteilten Merkmalswerten gilt der entsprechende Überschreitungsanteil geschuldet. 17.3 Für Sichtprüfung und manuelle Bearbeitung kann die Fehlertoleranz im Regelfall erst nach Aufnahme der zu bearbeitenden Problemstellungen festgelegt werden. Der Besteller verpflichtet sich zur eindeutigen Unterweisung und Vermittlung der Aufgabenstellung, sowie zur Freigabe des durch uns installierten Bearbeitungs- und/oder Prüfprozesses und der daraus resultierenden Produktqualität und Wiederholbarkeit. Kommt eine Vereinbarung nicht zustande, gilt eine bei sorgfältiger Handhabung und Ausführung anzunehmende und der Art der Tätigkeit angemessene Qualitätslage (Toleranz). 17.4 Ist die Nachbesserung ausgeschlossen, gewähren wir die anteilige Minderung (Verringerung) des vereinbarten Werklohnes. Die Minderung ist nur für den Anteil der Leistung geschuldet, für den die vereinbarte oder branchenübliche Fehlertoleranz überschritten wurde. Die zur Berechnung der Minderung ermittelten Prozente der Toleranzüberschreitung werden kaufmännisch auf volle Prozentzahlen gerundet.
Toleranzen. Es gelten die DIN 18 201, 18 202, 18 203; wenn nicht im Positionstext höhere Genauigkeiten gefordert sind. Mehrkosten bei den Folgegewerken durch Überschreitung dieser Werte hat der AN zu tragen.
Toleranzen. 4.1 Qualitätstoleranzen gemäss separaten Produktspezifikationen (technische Datenblätter).
Toleranzen. 1. Für Schläuche und Profile gelten, mit Ausnahme der Artikel aus geschäumten Materi- alien, soweit in vereinbarten DIN-Normen, Werksnormen und sonst nicht anders ange- gebenen (z.B. in Technischen Lieferbedingungen oder REHAU-Zeichnung), folgende Toleranzen als vereinbart: ▪ bei Profilen, soweit messbar: Breite, Höhe und Durchmesser, DIN 16941-3A, sehr grob; ▪ bei Isolierschläuchen/ Sonderabmessungen: in Anlehnung an die DIN 40621 „Isolierschläuche B (gewebelos)“: Innendurchmesser: ± 5 % Wanddicke: ± 10 % ▪ bei sonstigen Schläuchen: Innendurchmesser: bis 5 mm +0,1/-0,2 mm über 5 bis 8 mm +0,2/-0,3 mm über 8 mm +2,5 %/-3 % Wanddicke: bis 0,7 mm +0,1/-0,1 mm über 0,7 bis 1,5 mm +0,15/-0,15 mm über 1,5 mm ± 10 % ▪ Für Fabrikationslängen (einschl. Silikon) gelten Längentoleranzen gemessen bei Raumtemperatur unmittelbar nach der Fertigung, bei Profilen und Schläuchen gemäß DIN 16941-3 A sowie DIN 2768-1, bei Bunden und Rollen: ± 2 %. ▪ Bei Schläuchen und Profilen aus Silikon gelten Formtoleranzen gem. DIN ISO 3302 E3. 2. Shore-A-Härteangaben verstehen sich für einen Toleranzbereich von ± 3 bei Thermo- plasten und ± 5 bei Elastomeren (ermittelt an normgerechten Probekörpern). Handels- übliche Abweichungen im Ausfall, Gewicht und Farbe berechtigen nicht zu Beanstan- dungen der Lieferung. Abbildungen, Maße und Gewichte in unseren Listen, TL, Werks- normen, Angeboten und Auftragsbestätigungen sind nur annähernde. Abweichungen von Maß, Gewicht, Stückzahl und Güte sind im Rahmen handelsüblicher Toleranzen oder nach den entsprechenden Normen zulässig. Eine Gewähr für die Einhaltung wird nicht übernommen. 3. Im übrigen gelten soweit nicht anders vereinbart oder von uns angegeben die gemäß jeweils einschlägigen technischen Normen und Richtlinien (DIN, VDE etc.) zulässigen Toleranzen.