Release Management Musterklauseln

Release Management. Der Auftragsverarbeiter entscheidet eigenständig über den Einsatz von Releases oder Patches für die jeweils betriebenen Softwarekomponenten auf Ebene Betriebssystem und systemnaher Software. Nachfolgend werden die Mitwirkungsleistungen / Verpflichtungen des in Kunden in Bezug auf die Release-Zyklen der standardisierten Software-Komponenten (Betriebssystem, Middleware) definiert. Release Updates müssen regelmäßig durchgeführt werden. Ca. alle drei Jahre ist mit Neuaufbau / Installation zu rechnen. Im Zuge dessen werden erhöhte Mitwirkungsleistungen der Kunden bei den Releases, insbesondere bei Einhaltung der Zeit der Parallelbereitstellung, benötigt. Mit dem Auftraggeber abgestimmte Parallelbereitstellungen sind nach vier Wochen kostenpflichtig. Eine vom Auftragsverarbeiter gewünschte oder verantwortete Verlängerung der Parallelbereitstellung, wird dem Auftraggeber nicht in Rechnung gestellt. Bei Verfahren die nicht auf dem aktuellen, generell supporteten Software-Komponenten betrieben werden, müssen durch den Auftragsverarbeiter Maßnahmen getroffen werden. Wenn gesonderte Software Lizenzen Support bei EOL (End-of-Life) von Software Komponenten notwendig ist, erfolgt die Kostenübernahme durch den Kunden. Auch für einen „Umzug“ der Software in den Sicherheitsbereich „Minimalschutz“. Desweitern kommt es zu einer Erhöhung des Betriebsaufwandes bei Supportende bzw. einen Aufschlag für Altware. Der entstehende Aufwand für notwendige Risikoanalysen ist vom Auftraggeber zu tragen.
Release Management. Bei einer Umsetzung von Tickets (Change Requests5) müssen diese den Versionen der in der Dienstleistung verwendeten Software zuordenbar sein. Die Versionierung ist dabei wie folgt um- gesetzt: Software-Paket-X.YY.ZZ X -> Major-Release, die zugrundeliegende Software wird ausgetauscht YY -> Normalrelease, Erweiterung von X ZZ -> Subrelease, Erweiterung von Y 5 Änderungswunsch
Release Management. Das Release Management ist verantwortlich für die Planung, den zeitlichen Ablauf und die Steuerung des Übergangs von Releases in Test- und Produktionsumgebungen. Das Release Management soll sicherzustellen, dass die Integrität der Produktionsumgebung aufrechterhalten wird und dass die richtigen Komponenten im Release enthalten sind. Das Fachliche Verfahrensmanagement unterstützt diesen Prozess mit folgenden Aufgaben: Aufgaben und Zuständigkeiten Auftrag- nehmer Auftrag- geber Releaseplanung in Abstimmung mit dem Auftraggeber D V, B Fachlicher Test der Releases V, D I Fachliche Abnahme der Releases B V, D Erstellung der Anwenderinformationen V, D I
Release Management. Die nötige Softwarepflege für die von AVAYA im Rahmen des „Avaya Link Secure SIP“ betriebenen und vom Update betroffenen Systeme und Komponenten umfasst: - Maßnahmen, die AVAYA zur Erhaltung der Betriebsbereitschaft für erforderlich hält, ggf. werden technische Änderungen und Verbesserungen (Software-Updates) durchgeführt. - Die Beseitigung von Störungen, die nach der Diagnose von AVAYA auf reproduzierbaren Proble- men in der aktuell eingesetzten, unveränderten Fassung der Software beruhen; die Korrektur kann nach Problemlage in einer Übergangs- oder Umgehungslösung bestehen. Das Liefern und Einbringen von Software mit zusätzlichen Leistungsmerkmalen (Upgrade) ist nicht Bestandteil der Softwarepflege und wird zu den bei AVAYA gültigen Listenpreisen berechnet.
Release Management. Die nötige Softwarepflege für die von AVAYA im Rahmen des „Eco SIP Premium“, „Voice Service SIP Premium“, „Eco SIP Premium Professional“ bzw. „Voice Service SIP Premium Professional“ betriebenen und vom Update betroffenen Systeme und Komponenten umfasst: - Maßnahmen, die AVAYA zur Erhaltung der Betriebsbereitschaft für erforderlich hält, ggf. werden technische Änderungen und Verbesserungen (Software-Updates) durchgeführt. - Die Beseitigung von Störungen, die nach der Diagnose von AVAYA auf reproduzierbaren Proble- men in der aktuell eingesetzten, unveränderten Fassung der Software beruhen; die Korrektur kann nach Problemlage in einer Übergangs- oder Umgehungslösung bestehen. Das Liefern und Einbringen von Software mit zusätzlichen Leistungsmerkmalen (Upgrade) ist nicht Bestandteil der Softwarepflege und wird zu den bei AVAYA gültigen Listenpreisen berechnet.

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  • Preisänderung 2.1 Sowohl der Grundpreis als auch der Arbeitspreis sind variable Preise. Sie bilden sich jeweils zum 01.01. eines Jahres anhand der folgenden Preisformel neu. Relevant ist für die Formel und die darin verwendeten Indexwerte jeweils der durchschnittliche Wert des letzten, vor der Preisänderung, vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „neu“ gekennzeichnete Indexwerte bzw. des vorletzten, vor der Preisänderung vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „alt“ gekennzeichnete Indexwerte.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.