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Mietbeginn Musterklauseln

Mietbeginn a) Zeitpunkt
Mietbeginn a) Zeitpunkt Die Miete beginnt mit dem Tag der Versandbereitschaft beim Vermieter bzw. der Abholung des Mietobjektes durch den Mieter. Der Vermieter hat das Mietobjekt zum vereinbarten Zeitpunkt auf dem vorgesehenen Beförderungsweg zu versenden bzw. zur Abholung durch den Mieter bereitzuhalten. Der Mieter ist von der Versandbereitschaft unverzüglich in Kenntnis zu setzen. b) Gefahrenübergang Die Gefahr geht auf den Mieter über, sobald die Sendung transportverladen ab Lager des Vermieters dem Frachtführer, Spediteur oder Mieter zur Verfügung gestellt wird. Letztere sind verpflichtet, den Transportverlad des Mietobjekts zum Zeitpunkt der Übernahme zu prüfen und allfällige Unzulänglichkeiten unverzüglich zu beheben. Ab dem Zeitpunkt dieser Überprüfung stellt der Mieter den Vermieter von jeglicher Verantwortung frei, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Verlad des Mietobjektes ergeben könnte.
Mietbeginn. Als Mietbeginn gilt der Zeitpunkt, in welchem sich das Mietobjekt im Zustand "Bezugsbe- reitschaft" (gemäss Definition in der Beilage 2 zum Vertrag) befindet, nach derzeitigem Pla- nungsstand, aber nicht verbindlich der 1. Februar 2027 (bzw. 1. April 2030). Unter dem Begriff der Bezugsbereitschaft verstehen die Parteien, dass das Mietobjekt mit Grundaus- bau und Mieterausbauten gemäss Ziffer II/13.1 nachfolgend fertiggestellt worden ist und ungeachtet allfälliger kleinerer Fertigstellungs- und Mängelbehebungsarbeiten vertrags- konform genutzt werden kann. Am Tag des Mietbeginns erfolgt die Übergabe des Mietobjektes. Die Vermieterin zeigt den massgebenden Zeitpunkt der Übergabe des Mietobjektes und damit den Zeitpunkt des Mietbeginns mindestens 6 Monate im Voraus schriftlich verbindlich an. Die Mieterin verpflichtet sich, während der letzten 9 Monate vor dem angezeigten Zeit- punkt der Bezugsbereitschaft 50 % des vertraglich vereinbarten Anfangsmietzinses sowie die vereinbarten Nebenkosten zu bezahlen. Damit wird bewirkt, dass im Interesse der Aus- schöpfung von Synergien unabhängig vom Zeitraum der Ausführung von Bauleistungen des Grundausbaus und der Mieterausbauten für die Zeitspanne, welche für die ausschliessliche Vornahme von Mieterausbauten veranschlagt wird, als Gegenleistung für den durch die Vermieterin zu schaffenden Zustand Grundausbau ein entsprechender Anteil von Mietzins sowie die Nebenkosten nach effektiver Inanspruchnahme bezahlt werden. Der Gesamtbetrag des für die Dauer von 9 Monaten um 50 % reduzierten Mietzinses sowie die für diese Zeitspanne geschuldeten Nebenkosten sind im Rahmen der Einmalzahlung der Mieterausbauten gemäss Ziffer II/14.1 und dem Zahlungsplan (Beilage 9) zur Zahlung fällig. Verschiebt sich der Mietbeginn wegen Verzögerungen im Zusammenhang mit der Erstellung des Mietobjektes oder aus anderen Gründen, so verschieben sich auch Anfang und Ende der Vertragslaufzeiten, die entsprechenden Termine betreffend die vorerwähnte Zahlungs- pflicht, die Verlängerungsdauer nach erfolgter Ausübung der Optionsrechte und die jewei- ligen Termine, bis zu welchen Optionsrechte ausgeübt werden müssen, um den gleichen Zeitraum. Die Parteien halten die verbindlichen Termine in einem Nachtrag zu diesem Ver- trag (vgl. dazu auch Ziffer II/1) schriftlich fest.
Mietbeginn a) Der Mietvertrag kommt zustande durch schriftliche Unterzeichnung oder durch telefonische Bestellung, die vom Vermieter schriftlich bestätigt werden muss. b) Xxxxxxx Xxxxxx haften für alle Ansprüche aus diesem Vertrag gesamtschuldnerisch. 2. Der Mietzeitraum beginnt mit dem im Mietvertrag angegebenen Tag. a) Soweit das Fahrzeug vor dem im Mietvertrag angegebenen Tag übergeben wird, beginnt der Mietvertrag spätestens mit dem Tag der Übergabe. Der Tag der Übergabe wird als ganzer Tag gerechnet.
MietbeginnDer Mietvertrag tritt nach Unterzeichnung durch beide Parteien am 1. Dezember 2022 in Kraft.
Mietbeginn. 1. Der Mietvertrag kommt zustande durch schriftliche Unterzeichnung beider Vertragsparteien. Mehrere Xxxxxx haften für alle Ansprüche aus diesem Vertrag gesamtschuldnerisch. 2. Der Mietzeitraum beginnt mit dem im Mietvertrag angegebenen Tag. 3. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter bei Übergabe des Fahrzeugs einen gültigen Personalausweis oder Reisepass oder eine zur Rückführung des angemieteten Fahrzeugs berechtigende, im Inland gültige Fahrerlaubnis, vorzulegen. Der Vermieter kann sich hiervon eine Kopie anfertigen. Kann der Mieter bei Übergabe diese Dokumente nicht vorlegen, wird der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Ansprüche des Mieters wegen Nichterfüllung sind in diesen Fällen ausgeschlossen. 4. Der Vermieter überlässt dem Mieter ein verkehrssicheres und betriebsbereites Fahrzeug einschließlich des vereinbarten Zubehörs zum Gebrauch. 5. Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, das gemietete Fahrzeug gegen ein gleichwertiges oder besser ausgestattetes Fahrzeug auszutauschen.
Mietbeginn a. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Mietgegenstand für die vereinbarte Mietzeit ab Mietbeginn Zug um Zug mit Zahlung der Kaution und des ersten Mietzinses zu überlassen. b. Der Mieter hat das Abteil besichtigt. Der Mieter erkennt den Zustand als Vertragsgerecht an. Bei Übernahme hat er das gemietete Abteil nochmals zu kontrollieren und Schäden oder Verunreinigungen dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen, andernfalls ist von einem ordnungsgemäßen Zustand des Abteils auszugehen.
Mietbeginn a) Zeitpunkt Die Miete beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem das Mietobjekt beim Vermieter faktisch zur Verfügung gestellt wird, unabhängig davon ob der Mieter das Mietobjekt auch tatsächlich übernimmt.
Mietbeginn. Die Mietzeit beginnt an dem zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Tag mit der Übergabe der Maschine an den Mieter oder dessen Beauftragten. Wird die Mietsache versandt, beginnt die Mietzeit mit dem Zeitpunkt der Übergabe an den Frachtführer. Wird die Mietsache nicht am vereinbarten Tage durch den Mieter abgenommen, so beginnt die Mietzeit am Tage der durch die Vertragsparteien im Mietvertrag vereinbart wurde.
Mietbeginn. 2.1.1.1 Bei Tagesmietverträgen gilt: Die Miete beginnt mit dem Tag der Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter. - Bei einer Übergabe des Mietgegenstandes nach 17:00 Uhr erfolgt die Mietberechnung am darauffolgenden Tag. - Bei einer Übergabe des Mietgegenstandes vor 17:00 Uhr erfolgt die Mietberechnung mit dem Tag der Übergabe. 2.1.1.2 Bei Kurzzeit- und Langzeitmietverträgen gilt: Die Miete beginnt am Tag der Übergabe des Mietgegenstandes.