Common use of Mietgegenstand Clause in Contracts

Mietgegenstand. Mit dieser Vereinbarung bekommt der Mieter eine Mietfläche und/oder eine Holzhütte auf dem Nordhorner Weihnachtsmarkt im Zeitraum vom 23.11. bis 23.12.2022. Die genaue Mietfläche bekommt der Mieter vom Veranstalter zugewiesen. Platzierungswünsche können berücksichtigt werden, es besteht aber hierauf kein Anspruch, soweit im Vorfeld keine schriftlichen Vereinbarungen zwischen dem Mieter und dem Veranstalter getroffen wurden. Eine Rettungsgasse von 4 Metern Breite (in der Hagenstraße von 5 Metern Breite) muss gewährt sein. Der VVV Nordhorn behält sich vor, den zugewiesenen Standplatz noch kurzfristig vor der Veranstaltung oder in gesonderten Fällen während der Veranstaltungszeit in Absprache mit dem Beschicker zu ändern. Die Größe und Aufteilung der Standfläche sind wesentliche Teile der Vereinbarung. Änderungen gegenüber dieser Vereinbarung ohne Absprache und schriftliche Zusage berechtigen den Veranstalter zur Nachberechnung zuzüglich einer Vertragsstrafe von 500,00 € netto. Daraus ergibt sich für den Mieter kein Anrecht auf eine Änderung der Aufteilung. Eine Vermietung, Untervermietung, Verpachtung oder anderweitige Überlassung der Mietfläche an Dritte ist untersagt, auch wenn der Mieter selbst an der Veranstaltung nicht teilnehmen kann. Ein Verstoß gegen das Verbot der Untervermietung ist mit einer Konventionalstrafe in Höhe der Mietsumme netto zzgl. 500,00 € belegt. Alleinstellungsmerkmale werden nicht gewährleistet, jedoch wird vom Veranstalter auf ein ausgewogenes und kategorisch schlüssiges Sortiment geachtet. Für den Nordhorner Weihnachtsmarkt gelten besondere Mietbedingungen. Sondermietformen (individuelle Hütten oder Bauten etc.) werden durch Zusatzvereinbarungen vertraglich geregelt und bedürfen detaillierter Absprachen in Schriftform. Laut den Verordnungen der Stadt Nordhorn dürfen nur Stände zugelassen werden, die sich durch ihre Gestaltung dem Charakter eines Weihnachtsmarktes anpassen (keine Verkaufswagen etc.). Folgende Eigenschaften der Hütten/Stände/Buden sind Voraussetzung für eine Teilnahme am Nordhorner Weihnachtsmarkt: In der Regel werden auf dem Nordhorner Weihnachtsmarkt nur Holzbuden zugelassen. Neubewerbern wird empfohlen, kleinere Holzbuden herzustellen, um bei einer Standplatzvergabe mehr Standortmöglichkeiten zu haben.

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Samples: www.vvv-nordhorn.de

Mietgegenstand. Der Vermieter vermietet im 1. OG des Gebäudes Gewerbepark Cité 4 in 00000 Xxxxx-Xxxxx an den Mieter Büroräumlichkeiten mit insgesamt ca. 38,02 m² Nutzfläche (1. OG-008, BE 12). Die Berechnung erfolgt nach DIN 277-2. Die Vermietung erfolgt zu folgendem Zweck: Notariat Der Vermieter haftet nicht für die Erteilung der zum Betrieb des Mietgegenstandes notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen. Nutzungen der Mietsache in Abweichung von dem vereinbarten Nutzungszweck bzw. Änderungen der Art des Mieter-Betriebes sind unter Berücksichtigung der Ziele und Aufgaben des „Elan Gründerzentrum Baden-Baden“ nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig. Hierzu zählen insbesondere Änderungen des Geschäftszwecks, Änderungen in der Gesellschafterstruktur (z.B. Beteiligungen, Gesellschafter, Geschäftsführer), Umfirmierungen oder sonstige strukturelle und wirtschaftliche Veränderungen. Der Vermieter entscheidet über die Zustimmung nach freiem Ermessen. Der Mietgegenstand ist in dem beiliegenden Grundrissplan, der als Anlage 1 diesem Vertrag beigefügt ist, rot umrandet. Mit vermietet wird ein Abstellraum (1. OG-007) mit ca. 3,74 m² zum Mietpreis von pauschal EUR 12,-- + Umsatzsteuer/Monat. Der Abstellraum ist im beiliegenden Grundrissplan, der als Anlage 1 diesem Vertrag beigefügt ist, rot umrandet und kann nur gemeinsam mit den in § 1 Ziff. 1 genannten Büroräumlichkeiten gemietet werden. Mit vermietet wird außerdem zwei KFZ-Stellplätze Nr. 6 und 8 gemäß Lageplan (Anlage 8). Der Mieter ist berechtigt, den mit vermieteten KFZ-Stellplatz ausschließlich, jedoch nur als Kfz-Stellplatz, zu nutzen. Der Stellplatz erhält die Beschriftung Notariat. Für die Beschilderung sind einmalig 40,-- Euro zzgl. Mehrwertsteuer je Stellplatz, also 47,60 Euro mit der Kaution zu überweisen. Bau und Ausstattung der Mieträume entspricht der diesem Vertrag als Anlage 2 beigefügten Bau- und Ausstattungsbeschreibung. Die in der Bau- und Ausstattungsbeschreibung enthaltenen Angaben sind keine zugesicherten Eigenschaften des Mietgegenstandes, sondern dienen lediglich der Beschreibung des Mietgegenstandes. Die Gewerbeentwicklung Baden-Baden hat mit der Firma Telemaxx einen Vertrag zur Bereitstellung eines zentralen Breitbandanschlusses für das Gründerzentrum abgeschlossen. Die Leistung dieses Anschlusses beträgt 100 Mbit/s, symmetrisch geshared, und wird von allen Mietern gleichzeitig genutzt, also die Leitung unter den angeschlossenen Mietern geteilt. Die technischen Details ergeben sich aus Anlage 9 und 10. Die anteiligen Kosten werden über die Miete abgerechnet und orientieren sich an den Betriebskosten (siehe Anlage 4). Der Mieter ist verpflichtet, in der Regel nur diesen Anschluss zu nutzen und seinen Anteil an den Kosten des Betriebes (vgl. § 6) zu zahlen. Über diesen Anschluss besteht die Möglichkeit der IP-Telefonie. Der Mieter ist verpflichtet hierzu einen Vertrag direkt mit Telemaxx abschließen. Dem Mieter stehen die aus der Anlage 11 ersichtlichen Tarife zur Verfügung. Der Vermieter übernimmt außerhalb des Vorliegens der Baugenehmigung keine Haftung dafür, dass Genehmigungen für den vorgesehenen Betrieb und seine technischen Anlagen erteilt werden bzw. erteilte Genehmigungen fortbestehen. Eventuelle Auflagen eines Versicherungsunternehmens, die durch den Betrieb des Mieters verursacht bzw. notwendig werden, hat dieser Vereinbarung bekommt auf eigene Kosten zu erfüllen. Die Mieterin / der Mieter eine Mietfläche hat die Mietsache besichtigt. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass das Mietobjekt in diesem Zustand übergeben wird und dieser Zustand vertragsgemäß ist. Soweit die Mieterin / der Mieter im Rahmen des vertraglichen Mietgebrauchs die Installation von Anschlüssen und technischen Einrichtungen, insbesondere für Telekommunikation und Datenvereinbarung sowie für Luft- und Klimatechnik, wünscht, hat sie / er auch die dafür erforderlichen Vorkehrungen in eigenem Namen und für eigene Rechnung zu treffen. Soweit solche Installationen und Einrichtungen bautechnische Eingriffe und Veränderungen erforderlich machen, ist die Mieterin / der Mieter hierzu nur mit der ausdrücklichen Erlaubnis des Vermieters berechtigt. Im Übrigen bedürfen solche Maßnahmen keiner gesonderten Genehmigung durch den Vermieter. Die vom Mieter vorgenommenen Veränderungen am Mietgegenstand sind auf Verlangen des Vermieters beim Auszug durch den Mieter entschädigungslos wieder zu entfernen. Der Vermieter ist auch berechtigt, die Installationen und Einbauten des Mieters bei Beendigung des Mietverhältnisses entschädigungslos zu übernehmen. Die nach Ziffer 4 gestatteten und ggf. nachträglich genehmigten Einrichtungen sind von der Mieterin / vom Mieter auf eigene Kosten und auf eigene Rechnung fachgerecht herzustellen, zu erhalten, zu sichern, zu warten und instand zu halten. Die Mieterin / der Mieter stellt den Vermieter von jeglicher Inanspruchnahme frei, die im Zusammenhang mit den bezeichneten Einrichtungen und den vorstehend aufgeführten Mieterpflichten steht. Ziffer 4 und 5 gelten entsprechend auch für vom Mieter vorgenommenen baulichen Veränderungen, wie z.B. den Einbau von Trennwänden, Türen u.ä. bautechnische Eingriffe und Veränderungen. In diesen Fällen ist die vorherige Zustimmung des Vermieters erforderlich. Die Mieterin / der Mieter haftet dem Vermieter dafür, dass bei der baulichen Veränderung keine Schäden am Mietgegenstand entstehen. Die Gestaltung nachträglich bewilligter Maßnahmen ergeht unter Ausschluss jeglicher Zusicherung und Gewähr für ihre Realisierbarkeit sowie vorbehaltlich der Rechte Dritter, öffentlich-rechtlicher Verbote, Beschränkungen und Genehmigungspflichten. Etwa erforderliche Zustimmungen oder Genehmigungen Dritter hat die Mieterin / der Mieter auf eigene Kosten selbst einzuholen. Der Vermieter sagt der Mieterin / dem Mieter seine Mitwirkung zu, soweit es ihrer für die Einholung solcher Zustimmungen oder Genehmigungen bedarf. Sofern der Mieter aufgrund der von ihm beabsichtigten Nutzung spezielle Einbauten wünscht oder für erforderlich hält, gehen diese zu Lasten des Mieters. Der Mieter ist verpflichtet, alle mit seinen Änderungs- und Sonderwünschen verbundenen Kosten- und Folgekosten, einschließlich der Genehmigungskosten, zu tragen. Dies gilt auch dann, wenn dies in einer Änderungsvereinbarung nicht ausdrücklich erwähnt ist. Aus einer Verzögerung der Fertigstellung des Mietgegenstandes aufgrund mieterseitiger Änderungs- und/oder Sonderwünschen kann der Mieter keine Ansprüche herleiten. Verzögert sich die Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter durch verspätete Vorlage von Einrichtungs-, Raumaufteilungs- und/oder Möblierungsplänen, nicht rechtzeitiger Mitteilung von Änderungs- und/oder Sonderwünschen etc., bleibt die Mietzinsverpflichtung des Mieters für den Verzögerungszeitraum bestehen, sofern er die Verzögerung zu vertreten hat. Das Mietverhältnis beginnt am 01.01.2018. Ab diesem Zeitpunkt schuldet der Mieter die Zahlung der Miete. § 2 Ziff. 4 bleibt unberührt. Das Mietverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Es ist eine Holzhütte Regelmietdauer von 5 Jahren vorgesehen. Der Vermieter verzichtet auf dem Nordhorner Weihnachtsmarkt im Zeitraum vom 23.11sein Kündigungsrecht für die Dauer von 5 Jahren. bis 23.12.2022Das Recht zur Kündigung des Mietvertrages aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Der Mieter kann das Mietverhältnis mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen. Die genaue Mietfläche bekommt der Mieter vom Veranstalter zugewiesen. Platzierungswünsche können berücksichtigt werden, es besteht aber hierauf kein Anspruch, soweit im Vorfeld keine schriftlichen Vereinbarungen zwischen dem Mieter und dem Veranstalter getroffen wurden. Eine Rettungsgasse von 4 Metern Breite (in der Hagenstraße von 5 Metern Breite) muss gewährt seinÜbergabe erfolgt voraussichtlich Ende Dezember 2017. Der VVV Nordhorn behält sich vor, den zugewiesenen Standplatz noch kurzfristig vor genaue Tag der Veranstaltung oder in gesonderten Fällen während Übergabe wird zwischen Vermieter und Mieter einvernehmlich vereinbart. Am Tag der Veranstaltungszeit in Absprache mit dem Beschicker zu ändern. Die Größe und Aufteilung der Standfläche sind wesentliche Teile der Vereinbarung. Änderungen gegenüber dieser Vereinbarung ohne Absprache und schriftliche Zusage berechtigen den Veranstalter zur Nachberechnung zuzüglich einer Vertragsstrafe von 500,00 € netto. Daraus ergibt sich für Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter kein Anrecht auf eine Änderung der Aufteilung. Eine Vermietungwird ein Übergabeprotokoll erstellt, Untervermietung, Verpachtung in dem Beanstandungen oder anderweitige Überlassung der Mietfläche an Dritte ist untersagt, auch wenn der Mieter selbst an der Veranstaltung nicht teilnehmen kann. Ein Verstoß gegen das Verbot der Untervermietung ist mit einer Konventionalstrafe in Höhe der Mietsumme netto zzgl. 500,00 € belegt. Alleinstellungsmerkmale werden nicht gewährleistet, jedoch wird vom Veranstalter auf ein ausgewogenes und kategorisch schlüssiges Sortiment geachtetMängel aufzunehmen sind. Für den Nordhorner Weihnachtsmarkt gelten besondere Mietbedingungendie Beseitigung der Beanstandungen oder Mängel vereinbaren die Vertragspartner eine angemessene Frist. Sondermietformen (individuelle Hütten oder Bauten etc.) werden durch Zusatzvereinbarungen vertraglich geregelt und bedürfen detaillierter Absprachen in Schriftform. Laut den Verordnungen der Stadt Nordhorn dürfen nur Stände zugelassen werdenBei Übergabe vorhandene Mängel, die sich durch ihre Gestaltung dem Charakter eines Weihnachtsmarktes anpassen (keine Verkaufswagen etcden Betriebsablauf des Mieters nicht wesentlich beeinträchtigen und auch ohne wesentliche Beeinträchtigung des Betriebsablaufs des Mieters behoben werden können, verzögern die Übergabe nicht.). Folgende Eigenschaften der Hütten/Stände/Buden sind Voraussetzung für eine Teilnahme am Nordhorner Weihnachtsmarkt: In der Regel werden auf dem Nordhorner Weihnachtsmarkt nur Holzbuden zugelassen. Neubewerbern wird empfohlen, kleinere Holzbuden herzustellen, um bei einer Standplatzvergabe mehr Standortmöglichkeiten zu haben.

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Samples: elan-baden-baden.de

Mietgegenstand. Mit dieser Vereinbarung bekommt der Mieter eine Mietfläche und/Das Mietverhältnis umfasst das auf dem Mietvertrag beschriebene Mietobjekt. Alle Objekte sind vollständig möbliert und ausgestattet. Zum Mietgegenstand gehört das in dem Mietobjekt enthaltene Inventar. Die im Mietvertrag vereinbarte Mietdauer ist bindend. Eine verspätete Anreise, oder eine Holzhütte auf dem Nordhorner Weihnachtsmarkt im Zeitraum vom 23.11. bis 23.12.2022. Die genaue Mietfläche bekommt der Mieter vom Veranstalter zugewiesen. Platzierungswünsche können berücksichtigt verfrühte Abreise kann nicht erstattet werden, es besteht aber hierauf kein Anspruch, soweit im Vorfeld keine schriftlichen Vereinbarungen zwischen dem Mieter und dem Veranstalter getroffen wurden. Eine Rettungsgasse von 4 Metern Breite (in der Hagenstraße von 5 Metern Breite) muss gewährt seinÜberbelegung des Mietobjektes ist nicht gestattet. Der VVV Nordhorn behält sich vor, den zugewiesenen Standplatz noch kurzfristig vor der Veranstaltung oder in gesonderten Fällen während der Veranstaltungszeit in Absprache mit dem Beschicker zu ändern. Die Größe und Aufteilung der Standfläche sind wesentliche Teile der Vereinbarung. Änderungen gegenüber dieser Vereinbarung ohne Absprache und schriftliche Zusage berechtigen den Veranstalter zur Nachberechnung zuzüglich einer Vertragsstrafe von 500,00 € netto. Daraus ergibt sich für den Mieter kein Anrecht auf eine Änderung der Aufteilung. Eine Vermietung, Untervermietung, Verpachtung oder anderweitige Überlassung der Mietfläche an Dritte ist untersagt, auch wenn der Mieter selbst an der Veranstaltung nicht teilnehmen kann. Ein Verstoß gegen das Verbot der Untervermietung Bei Nichteinhaltung ist mit einer Konventionalstrafe fristlosen Kündigung des Mietvertrages zu rechnen. Bei Nichtraucherobjekten ist das Rauchen im Mietobjekt streng untersagt. Soweit dem Mieter ein Stellplatz zur Verfügung steht, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Mietgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrtzeuge und deren Inhalt haftet Ferienwohnungen Xxxxxxx Xxxxx sowie Vermietungsbüro Heiligenhafen GmbH nicht. Ferienwohnungen Xxxxxxx Xxxxx sowie Vermietungsbüro Heiligenhafen GmbH hat keinen Einfluss auf Größe und Lage eines zum Mietobjekt gehörigen Pkw-Stellplatzes. Elektrofahrzeuge dürfen nicht über den Stromanschluss des Mietobjekts geladen werden. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt und verursachen hohe Folgekosten für den Mieter. Als festes Inventar ist in Höhe den Wohnungen enthalten: TV-Gerät, Kaffeemaschine, Küchengeräte, Geschirr, Besteck, Gläser sowie Oberbetten und Kopfkissen für die angegebene Personenzahl. Darüberhinausgehende Ausstattungen hängen von der Mietsumme netto zzgljeweils gebuchten Wohnung ab und sind nicht zwangsläufig Bestandteil des Mietvertrages. 500,00 € belegtWir empfehlen generell, immer die gängigsten und notwendigsten Küchen- und Toilettenutensilien mitzubringen. Alleinstellungsmerkmale werden Hierzu gehören u.a. Geschirrhandtücher, Wischtücher, Toilettenpapier und Reinigungsmittel, wie z.B. Spülmittel, da diese nicht gewährleistet, jedoch wird vom Veranstalter auf ein ausgewogenes und kategorisch schlüssiges Sortiment geachtetim Preis enthalten sind. Für den Nordhorner Weihnachtsmarkt gelten besondere Mietbedingungen. Sondermietformen (individuelle Hütten oder Bauten etc.) werden durch Zusatzvereinbarungen vertraglich geregelt und bedürfen detaillierter Absprachen in Schriftform. Laut den Verordnungen der Stadt Nordhorn dürfen nur Stände zugelassen werdenJeder Mieter ist angehalten, die sich durch ihre Gestaltung dem Charakter eines Weihnachtsmarktes anpassen (keine Verkaufswagen etcin den Ferienwohnungen ausliegende, oder in den Treppenhäusern/Gängen/Fluren der Appartementanlagen aushängende Hausordnung zu beachten und zu befolgen.). Folgende Eigenschaften der Hütten/Stände/Buden sind Voraussetzung für eine Teilnahme am Nordhorner Weihnachtsmarkt: In der Regel werden auf dem Nordhorner Weihnachtsmarkt nur Holzbuden zugelassen. Neubewerbern wird empfohlen, kleinere Holzbuden herzustellen, um bei einer Standplatzvergabe mehr Standortmöglichkeiten zu haben.

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Samples: www.fewo123.de

Mietgegenstand. Mit dieser Vereinbarung bekommt der Mieter eine Mietfläche und/oder eine Holzhütte auf dem Nordhorner Weihnachtsmarkt im Zeitraum vom 23.1127.11. bis 23.12.202224.12.2023 oder 30.12.2023. Die genaue Mietfläche bekommt der Mieter vom Veranstalter zugewiesen. Platzierungswünsche können berücksichtigt werden, es besteht aber hierauf kein Anspruch, soweit im Vorfeld keine schriftlichen Vereinbarungen zwischen dem Mieter und dem Veranstalter getroffen wurden. Eine Rettungsgasse von 4 Metern Breite (in der Hagenstraße von 5 Metern Breite) muss gewährt sein. Der VVV Nordhorn behält sich vor, den zugewiesenen Standplatz noch kurzfristig vor der Veranstaltung oder in gesonderten Fällen während der Veranstaltungszeit in Absprache mit dem Beschicker zu ändern. Die Größe und Aufteilung der Standfläche sind wesentliche Teile der Vereinbarung. Änderungen gegenüber dieser Vereinbarung ohne Absprache und schriftliche Zusage berechtigen den Veranstalter zur Nachberechnung zuzüglich einer Vertragsstrafe von 500,00 € netto. Daraus ergibt sich für den Mieter kein Anrecht auf eine Änderung der Aufteilung. Eine Vermietung, Untervermietung, Verpachtung oder anderweitige Überlassung der Mietfläche an Dritte ist untersagt, auch wenn der Mieter selbst an der Veranstaltung nicht teilnehmen kann. Ein Verstoß gegen das Verbot der Untervermietung ist mit einer Konventionalstrafe in Höhe der Mietsumme netto zzgl. 500,00 € belegt. Alleinstellungsmerkmale werden nicht gewährleistet, jedoch wird vom Veranstalter auf ein ausgewogenes und kategorisch schlüssiges Sortiment geachtet. Für den Nordhorner Weihnachtsmarkt gelten besondere Mietbedingungen. Sondermietformen (individuelle Hütten oder Bauten etc.) werden durch Zusatzvereinbarungen vertraglich geregelt und bedürfen detaillierter Absprachen in Schriftform. Laut den Verordnungen der Stadt Nordhorn dürfen nur Stände zugelassen werden, die sich durch ihre Gestaltung dem Charakter eines Weihnachtsmarktes anpassen (keine Verkaufswagen etc.). Folgende Eigenschaften der Hütten/Stände/Buden sind Voraussetzung für eine Teilnahme am Nordhorner Weihnachtsmarkt: In der Regel werden auf dem Nordhorner Weihnachtsmarkt nur Holzbuden zugelassen. Neubewerbern wird empfohlen, kleinere Holzbuden herzustellen, um bei einer Standplatzvergabe mehr Standortmöglichkeiten zu haben.

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