Mietgegenstand. 4.1 Der Kunde verpflichtet sich zum ausschließlichen Gebrauch der Mietgegenstände im Sinne des abgeschlos- senen Vertrages. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige erforderliche behördliche Genehmigungen einzuholen. Dies gilt insbesondere für Genehmigungen zum Aufstellen der Mietgegenstände auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. 4.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln sowie ihm bekannt gemachte In- standhaltungs- und Wartungsmaßnahmen auszuführen. 4.3 TOI TOI & XXXX ist jederzeit berechtigt, den Mietgegenstand zu besichtigen und technisch zu untersuchen oder untersuchen zu lassen. 4.4 Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand ordnungsgemäß gegen Zerstörung, Beschädigung, Verlust oder Diebstahl zu sichern. Die Gefahr des von ihm zu vertretenden Untergangs, Verlustes, Diebstahls oder der Beschädigung des Mietgegenstandes trägt der Kunde. Im Falle des Eintretens eines dieser Ereignisse hat der Kunde TOI TOI & DIXI unverzüglich und auch dann zu unterrichten, wenn er das Ereignis nicht zu vertreten hat. 4.5 Der Mietgegenstand ist an dem zwischen dem Kunden und TOI TOI & DIXI vereinbarten Standort aufzustel- len. Der Kunde haftet für die Untergrundbeschaffenheit und die Anfahrbarkeit des Standorts. Die Verbringung des Mietgegenstandes an einen anderen Einsatzort, insbesondere in das Ausland, ist – außer in Fällen der Toilet- tenvermietung – nicht gestattet. Im Falle der Toilettenvermietung bedarf die Verbringung des Mietgegenstandes an einen neuen Einsatzort der Zustimmung von TOI TOI & DIXI. Der neue Standort ist mitzuteilen. 4.6 Die Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte ist ausgeschlossen. 4.7 Wird der Mietgegenstand mit Grund und Boden oder mit einem Gebäude oder mit einer Anlage verbunden, so geschieht dies nur zu einem vorübergehenden Zweck gem. § 95 BGB. Der Mietgegenstand wird nicht Be- standteil eines Grundstücks, Gebäudes oder einer Anlage und ist mit Beendigung des Mietvertrages wieder zu trennen. 4.8 Sollten Dritte den Mietgegenstand durch Pfändung beschlagnahmen oder sonstige Rechte an dem Mietgegen- stand geltend machen oder diesen in Besitz nehmen, ist der Kunde verpflichtet, TOI TOI & DIXI entweder durch Telefax oder durch Einschreiben/Rückschein innerhalb von spätestens 3 Tagen zu benachrichtigen, vorab den oder die Dritten auf das Eigentum von TOI TOI & DIXI schriftlich hinzuweisen und diesen Hinweis TOI TOI & DIXI innerhalb gleicher Frist zu übermitteln. Der Kunde ist verpflichtet, TOI TOI & DIXI sämtliche Kosten zur Wieder- erlangung zu ersetzen und auf Verlangen für die Rechtsverfolgungskosten angemessene Vorschüsse zu zahlen. 4.9 Im Falle der Toilettenvermietung wird der Entsorgungsservice – sofern nicht individuell etwas anderes ver- einbart wurde – einmal pro Woche durchgeführt, wobei der Zeitpunkt der Leistung von TOI TOI & DIXI festgelegt wird. Der Kunde ist verpflichtet, den Zugang zu den Toilettenkabinen bis auf 5 m für LKW-Fahrzeuge befahrbar zu halten oder die Toilettenkabinen bis auf 5 m an das Servicefahrzeug zu verbringen. Ist der Zugang nicht sichergestellt, gilt die Leistung seitens TOI TOI & DIXI als erbracht. Beanstandungen der Serviceleistung sind unverzüglich anzuzeigen. 4.10 Erforderliche Versorgungsanschlüsse werden durch den Kunden zur Verfügung gestellt. 4.11 Der Kunde trägt die Kosten sowohl für den Transport und Ladung des Mietgegenstandes als auch für den Entsorgungsservice.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mietgegenstand. 4.1 1.1 Der Kunde verpflichtet sich in Teil A des Mietvertrages genannte Mietgegenstand ist in den als Mietvertragsbestandteil beige- fügten Planunterlagen gekennzeichnet.
1.2 Der Mieter wird auf seine Kosten den Mietgegenstand betriebsfertig herrichten und alle mit seinem Be- trieb in Verbindung stehenden etwa erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Konzessionen, soweit diese auf die Person des Mieters oder dessen Unternehmen bezogen sind, selbst und auf eigene Kosten einholen.
1.3 Etwaig anfallende Kosten für das Verlegen von Telefon- und Internetleitungen oder dgl. zum ausschließlichen Gebrauch Mietgegen- stand sowie für den Anschluss der Mietgegenstände im Sinne entsprechenden Endgeräte, gehen zu Lasten des abgeschlos- senen VertragesMieters.
1.4 Der Mietgegenstand darf nur für behördlich, gesetzlich und vertraglich zulässige Zwecke genutzt wer- den. Der Kunde Mieter hat die für den vorgesehenen Nutzungszweck erforderlichen behördlichen, gesetzlichen und technischen Vorschriften (z.B. DIN, VdS, VDE) auf eigene Kosten zu erfüllen und den Vermieter von Auflagen, die gegen ihn ergehen sollten, freizuhalten. Der Mieter hat auf Verlangen des Vermieters ein- schlägige Prüfbescheinigungen eines anerkannten Sachverständigen vorzulegen. Der Vermieter kann dem Mieter für die Erfüllung vorstehender Verpflichtungen eine angemessene Frist setzen. Nach ergeb- nislosem Ablauf oder bei unbekanntem Aufenthalt des Mieters kann der Vermieter erforderliche Maß- nahmen auf Kosten des Mieters durchführen lassen. Der Mieter hat bei der Umsetzung aller gesetzlichen, behördlichen oder sonstigen Regelungen (z.B. des VdS), die sich an den Vermieter richten, mitzuwirken, soweit dies aus Gründen der Sicherheit erforder- lich ist. Der Mieter ist verpflichtet, etwaige erforderliche behördliche Genehmigungen einzuholen. Dies gilt insbesondere für Genehmigungen zum Aufstellen der Mietgegenstände auf öffentlichen Straßen, Wegen eine vom Vermieter erlassene Brandschutzordnung und Plätzenweitere erfor- derliche Anordnungen zu beachten.
4.2 1.5 Der Kunde Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln sowie ihm bekannt gemachte In- standhaltungs- und Wartungsmaßnahmen auszuführenWarenpräsentation mit dem Center Management abzustimmen.
4.3 TOI TOI & XXXX 1.6 Bauliche Veränderungen bzw. Installationen durch den Mieter bedürfen der vorherigen schriftlichen Zu- stimmung des Vermieters.
1.7 Sofern der Vermieter den angemieteten Mietgegenstand anderweitig benötigt (wie z.B. im Falle von Um- strukturierungen oder Erweiterungen des Einkaufszentrums) oder geänderte behördliche Auflagen eine Verlagerung fordern, erklärt der Mieter bereits heute sein Einverständnis mit einer Verlagerung des Mietgegenstandes auf eine andere adäquate Fläche. Bezüglich der genauen Lage des neuen Mietge- genstandes werden sich die Vertragsparteien verständigen.
1.8 Der Vermieter und der Eigentümer des Einkaufszentrums dürfen bauliche Veränderungen des Einkaufs- zentrums oder des Mietgegenstandes auch ohne Zustimmung des Mieters vornehmen. Dies gilt auch für Arbeiten, die zwar nicht notwendig, aber zweckmäßig sind, z.B. Modernisierung des Gebäudes und/oder des Mietgegenstandes. Die Ausführung der Arbeiten darf vom Mieter nicht behindert oder verzögert werden. Soweit der Xxxxxx die Arbeiten dulden muss, kann er keinen Schadenersatz verlangen. Sollten jedoch die Arbeiten die vertragsgemäße Nutzung des Mietgegenstandes erheblich beeinträchtigen, steht ihm ein Minderungsrecht zu.
1.9 Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, den Mietgegenstand die vom Mieter eingebrachten Sachen für maximal vier Wochen zu besichtigen und technisch zu untersuchen oder untersuchen zu lassen.
4.4 Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand ordnungsgemäß gegen Zerstörung, Beschädigung, Verlust oder Diebstahl zu sichern. Die Gefahr des von ihm zu vertretenden Untergangs, Verlustes, Diebstahls oder der Beschädigung des Mietgegenstandes trägt der Kunde. Im Falle des Eintretens eines dieser Ereignisse hat der Kunde TOI TOI & DIXI unverzüglich und auch dann zu unterrichtenentfer- nen, wenn er das Ereignis nicht zu vertreten hat.
4.5 Der den Mietgegenstand ist an dem zwischen dem Kunden und TOI TOI & DIXI vereinbarten Standort aufzustel- len. Der Kunde haftet für die Untergrundbeschaffenheit und die Anfahrbarkeit des Standorts. Die Verbringung des Mietgegenstandes an einen anderen Einsatzort, insbesondere in das Ausland, ist – außer in Fällen der Toilet- tenvermietung – nicht gestattet. Im Falle der Toilettenvermietung bedarf die Verbringung des Mietgegenstandes an einen neuen Einsatzort der Zustimmung von TOI TOI & DIXI. Der neue Standort ist mitzuteilen.
4.6 Die Untervermietung Ausbesserungsarbeiten oder sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte ist ausgeschlossenbauliche Veränderungen des Einkaufszentrums benötigt. Für diese Zeit ruhen die Zahlungsverpflichtungen des Mieters.
4.7 Wird der Mietgegenstand mit Grund und Boden oder mit einem Gebäude oder mit einer Anlage verbunden, so geschieht dies nur zu einem vorübergehenden Zweck gem. § 95 BGB. Der Mietgegenstand wird nicht Be- standteil eines Grundstücks, Gebäudes oder einer Anlage und ist mit Beendigung des Mietvertrages wieder zu trennen.
4.8 Sollten Dritte den Mietgegenstand durch Pfändung beschlagnahmen oder sonstige Rechte an dem Mietgegen- stand geltend machen oder diesen in Besitz nehmen, ist der Kunde verpflichtet, TOI TOI & DIXI entweder durch Telefax oder durch Einschreiben/Rückschein innerhalb von spätestens 3 Tagen zu benachrichtigen, vorab den oder die Dritten auf das Eigentum von TOI TOI & DIXI schriftlich hinzuweisen und diesen Hinweis TOI TOI & DIXI innerhalb gleicher Frist zu übermitteln. Der Kunde ist verpflichtet, TOI TOI & DIXI sämtliche Kosten zur Wieder- erlangung zu ersetzen und auf Verlangen für die Rechtsverfolgungskosten angemessene Vorschüsse zu zahlen.
4.9 Im Falle der Toilettenvermietung wird der Entsorgungsservice – sofern nicht individuell etwas anderes ver- einbart wurde – einmal pro Woche durchgeführt, wobei der Zeitpunkt der Leistung von TOI TOI & DIXI festgelegt wird. Der Kunde ist verpflichtet, den Zugang zu den Toilettenkabinen bis auf 5 m für LKW-Fahrzeuge befahrbar zu halten oder die Toilettenkabinen bis auf 5 m an das Servicefahrzeug zu verbringen. Ist der Zugang nicht sichergestellt, gilt die Leistung seitens TOI TOI & DIXI als erbracht. Beanstandungen der Serviceleistung sind unverzüglich anzuzeigen.
4.10 Erforderliche Versorgungsanschlüsse werden durch den Kunden zur Verfügung gestellt.
4.11 Der Kunde trägt die Kosten sowohl für den Transport und Ladung des Mietgegenstandes als auch für den Entsorgungsservice.
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Samples: Mietvertrag
Mietgegenstand. 4.1 1.1 Der Kunde verpflichtet sich zum ausschließlichen Gebrauch der Mietgegenstände Vermieter vermietet an den Mieter in dem Bürogebäude des Hauseingangs [Straße, Hausnummer_Objekt] des Grundstücks
(a) die in dem als Anlage 1.1 beigefügten Grundrissplan rot markierte Bürofläche im Sinne des abgeschlos- senen Vertrages[Geschoss] zur alleinigen Nutzung (nachfolgend: „Mietgegenstand“). Der Kunde Mietgegenstand gemäß Ziff. 1.1. (a) ist verpflichtetin dem als Anlage 1.1 beigefügten Grundrissplan markiert; sowie
(b) den in dem als Anlage 1.1 beigefügten Grundrissplan grün markierten Tiefgaragen-Stellplatz. Der Grundrissplan dient als Orientierungsbehelf zur Bestimmung des Mietgegenstands, etwaige erforderliche behördliche Genehmigungen einzuholensämtliche in den Grundrissplänen eingezeichneten Details sind unverbindlich. Dies gilt insbesondere für Genehmigungen zum Aufstellen der Mietgegenstände auf öffentlichen Straßen, Wegen und PlätzenDer Mietgegenstand gemäß Ziff.
4.2 Der Kunde ist verpflichtet, (b) wird dem Mieter nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB der Örtlichkeit in der Tiefgarage durch den Vermieter zugewiesen. Weiterhin wird dem Mieter die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln sowie ihm bekannt gemachte In- standhaltungs- in dem als Anlage 1.1. beigefügten Grundrissplan blau umrandete Fläche wie auch der Flur zur gemeinschaftlichen Nutzung als Teeküche und Wartungsmaßnahmen auszuführenSanitärbereich mit weiteren Mietern zur Verfügung gestellt (nachfolgend: „Gemeinschaftsflächen und/oder Mietgegenstand“).
4.3 TOI TOI & XXXX ist jederzeit berechtigt, den 1.2 Im Übrigen dienen die anteiligen Gemeinschaftsflächen des Bürogebäudes des Grundstücks der gemeinschaftlichen Nutzung durch mehrere Mieter (sowie deren Angestellten bzw. sämtlichen in dem jeweiligen Mietgegenstand Beschäftigten). Die anteiligen Gemeinschaftsflächen des Grundstücks sind in der zu besichtigen und technisch zu untersuchen oder untersuchen zu lassenvermietenden Gesamtfläche gemäß Ziff. 1.1 enthalten. Die anteiligen Gemeinschaftsflächen sind dem Mieter aus der Besichtigung des Grundstückes bekannt.
4.4 1.3 Für die Berechnung der Gemeinschaftsflächen und der Exklusivflächen des Mietgegenstands (Ziff. 1.1.a.) wird eine Gesamtfläche von [Gesamtfläche_Objekt]m² fest vereinbart. Der Kunde ist verpflichtet, Anteil an den Mietgegenstand ordnungsgemäß gegen Zerstörung, Beschädigung, Verlust oder Diebstahl zu sichernGemeinschaftsflächen wurde auf Basis der Größe der Mietfläche nach Ziff. Die Gefahr 1.1.a.) und der Größe der exklusiven Mietfläche des jeweiligen anderen Mieters an der Gesamtfläche der jeweiligen Gemeinschaftsfläche kalkuliert. Dem Mieter wurde die Flächenberechnung erläutert und die Fläche von ihm zu vertretenden Untergangs, Verlustes, Diebstahls oder der Beschädigung des Mietgegenstandes trägt der Kunde[Gesamtfläche_Objekt]m² wird fest vereinbart. Im Falle des Eintretens eines dieser Ereignisse hat der Kunde TOI TOI & DIXI unverzüglich und auch dann zu unterrichtenWechselseitige Ansprüche aufgrund einer Flächenabweichung sind ausgeschlossen; dies gilt nicht, wenn er das Ereignis nicht zu vertreten der Vermieter die Fläche grob fahrlässig oder vorsätzlich falsch kalkuliert hat.
4.5 1.4 Der Mieter hat den Mietgegenstand ist an besichtigt und übernimmt den Mietgegenstand bei Mietbeginn in dem zwischen bestehenden Zustand mit der Maßgabe, dass der Vermieter die folgenden Renovierungsmaßnahmen nach dem Kunden und TOI TOI & DIXI vereinbarten Standort aufzustel- lenStandard der vorhandenen Qualitäten veranlasst: - [Renovierungsmaßnahme1], - [Renovierungsmaßnahme2], - [Renovierungsmaßnahme3]. Der Kunde haftet Mieter erkennt an, dass der Mietgegenstand für den Mietzweck gemäß nachstehend Ziff. 2 uneingeschränkt geeignet ist; hiervon ausgenommen sind versteckte, bei der Besichtigung unerkannt gebliebene Mängel oder solche die der Vermieter dem Mieter arglistig verschwiegen hat.
1.5 Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass an ihn im Zuge dieses Mietvertrages ggf. Gegenstände zur alleinigen Nutzung oder Mitbenutzung vermietet werden, die von der zuständigen Finanzverwaltung als sog. Betriebsvorrichtungen i.S. von § 68 Abs. 2 Bewertungsgesetz bewertet werden könnten. Die Überlassung von Betriebsvorrichtungen kann auf Vermieterseite dazu führen kann, dass der Vermieter die erweiterte Kürzung nach dem Gewerbesteuergesetz verliert. Der Mieter verpflichtet sich hiermit, auf Verlangen des Vermieters einen schriftlichen Nachtrag zu diesem Mietvertrag abzuschließen, mit dem derartige Gegenstände aus dem Mietverhältnis zwischen Vermieter und Mieter herausgelöst und diese sodann von einem vom Vermieter benannten Dritten an den Mieter für die Untergrundbeschaffenheit Dauer des Mietverhältnisses zwischen Vermieter und die Anfahrbarkeit des Standorts. Die Verbringung des Mietgegenstandes an einen anderen Einsatzort, insbesondere in das Ausland, ist – außer in Fällen der Toilet- tenvermietung – nicht gestattet. Im Falle der Toilettenvermietung bedarf die Verbringung des Mietgegenstandes an einen neuen Einsatzort der Zustimmung von TOI TOI & DIXIMieter vermietet werden. Der neue Standort ist mitzuteilenVermieter wird für diesen Fall sicherstellen, dass sich dadurch die Mietbelastung des Mieters insgesamt nicht erhöht.
4.6 Die Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte ist ausgeschlossen.
4.7 Wird der Mietgegenstand mit Grund und Boden oder mit einem Gebäude oder mit einer Anlage verbunden, so geschieht dies nur zu einem vorübergehenden Zweck gem. § 95 BGB. Der Mietgegenstand wird nicht Be- standteil eines Grundstücks, Gebäudes oder einer Anlage und ist mit Beendigung des Mietvertrages wieder zu trennen.
4.8 Sollten Dritte den Mietgegenstand durch Pfändung beschlagnahmen oder sonstige Rechte an dem Mietgegen- stand geltend machen oder diesen in Besitz nehmen, ist der Kunde verpflichtet, TOI TOI & DIXI entweder durch Telefax oder durch Einschreiben/Rückschein innerhalb von spätestens 3 Tagen zu benachrichtigen, vorab den oder die Dritten auf das Eigentum von TOI TOI & DIXI schriftlich hinzuweisen und diesen Hinweis TOI TOI & DIXI innerhalb gleicher Frist zu übermitteln. Der Kunde ist verpflichtet, TOI TOI & DIXI sämtliche Kosten zur Wieder- erlangung zu ersetzen und auf Verlangen für die Rechtsverfolgungskosten angemessene Vorschüsse zu zahlen.
4.9 Im Falle der Toilettenvermietung wird der Entsorgungsservice – sofern nicht individuell etwas anderes ver- einbart wurde – einmal pro Woche durchgeführt, wobei der Zeitpunkt der Leistung von TOI TOI & DIXI festgelegt wird. Der Kunde ist verpflichtet, den Zugang zu den Toilettenkabinen bis auf 5 m für LKW-Fahrzeuge befahrbar zu halten oder die Toilettenkabinen bis auf 5 m an das Servicefahrzeug zu verbringen. Ist der Zugang nicht sichergestellt, gilt die Leistung seitens TOI TOI & DIXI als erbracht. Beanstandungen der Serviceleistung sind unverzüglich anzuzeigen.
4.10 Erforderliche Versorgungsanschlüsse werden durch den Kunden zur Verfügung gestellt.
4.11 Der Kunde trägt die Kosten sowohl für den Transport und Ladung des Mietgegenstandes als auch für den Entsorgungsservice.
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Samples: Mietvertrag Über Büroräume
Mietgegenstand. 4.1 Der Kunde verpflichtet Vermieter ist auf Grund eines ihm erteilten Baurechtes (Baurechtsvertrag vom 09.11.2015) Baurechtsnehmer der Liegenschaft EZ , KG 00000 Xxxxxxxxx, auf der sich zum ausschließlichen Gebrauch der Mietgegenstände die Grundstücke .990 und 252/12 (8020 Graz, Hauseggerstaße 72) befinden. Gegenstand dieses Mietvertrages ist die im Sinne geschoß des abgeschlos- senen VertragesHauses 0000 Xxxx, Xxxxxxxx- xxxxxxx 00, gelegene Wohnung Top . Der Kunde ist verpflichtetDas Mietobjekt besteht aus Zimmern, etwaige erforderliche behördliche Genehmigungen einzuholenKüche, Vorzimmer, Bad und WC und hat ein Ausmaß von m². Dies gilt insbesondere für Genehmigungen Ein Kellerabteil wird zum Aufstellen der Mietgegenstände auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen.
4.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln sowie ihm bekannt gemachte In- standhaltungs- und Wartungsmaßnahmen auszuführen.
4.3 TOI TOI & XXXX ist jederzeit berechtigt, den Mietgegenstand zu besichtigen und technisch zu untersuchen oder untersuchen zu lassen.
4.4 Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand ordnungsgemäß gegen Zerstörung, Beschädigung, Verlust oder Diebstahl zu sichern. Die Gefahr des von ihm zu vertretenden Untergangs, Verlustes, Diebstahls oder der Beschädigung des Mietgegenstandes trägt der Kunde. Im Falle des Eintretens eines dieser Ereignisse hat der Kunde TOI TOI & DIXI unverzüglich und auch dann zu unterrichten, wenn er das Ereignis nicht zu vertreten hat.
4.5 Der Mietgegenstand ist an dem zwischen dem Kunden und TOI TOI & DIXI vereinbarten Standort aufzustel- len. Der Kunde haftet für die Untergrundbeschaffenheit und die Anfahrbarkeit des Standorts. Die Verbringung des Mietgegenstandes an einen anderen Einsatzort, insbesondere in das Ausland, ist – außer in Fällen der Toilet- tenvermietung – nicht gestattet. Im Falle der Toilettenvermietung bedarf die Verbringung des Mietgegenstandes an einen neuen Einsatzort der Zustimmung von TOI TOI & DIXI. Der neue Standort ist mitzuteilen.
4.6 Die Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte ist ausgeschlossen.
4.7 Wird der Mietgegenstand mit Grund und Boden oder mit einem Gebäude oder mit einer Anlage verbunden, so geschieht dies nur zu einem vorübergehenden Zweck gem. § 95 BGB. Der Mietgegenstand wird nicht Be- standteil eines Grundstücks, Gebäudes oder einer Anlage und ist mit Beendigung des Mietvertrages wieder zu trennen.
4.8 Sollten Dritte den Mietgegenstand durch Pfändung beschlagnahmen oder sonstige Rechte an dem Mietgegen- stand geltend machen oder diesen in Besitz nehmen, ist der Kunde verpflichtet, TOI TOI & DIXI entweder durch Telefax oder durch Einschreiben/Rückschein innerhalb von spätestens 3 Tagen zu benachrichtigen, vorab den oder die Dritten auf das Eigentum von TOI TOI & DIXI schriftlich hinzuweisen und diesen Hinweis TOI TOI & DIXI innerhalb gleicher Frist zu übermitteln. Der Kunde ist verpflichtet, TOI TOI & DIXI sämtliche Kosten zur Wieder- erlangung zu ersetzen und auf Verlangen für die Rechtsverfolgungskosten angemessene Vorschüsse zu zahlen.
4.9 Im Falle der Toilettenvermietung wird der Entsorgungsservice – sofern nicht individuell etwas anderes ver- einbart wurde – einmal pro Woche durchgeführt, wobei der Zeitpunkt der Leistung von TOI TOI & DIXI festgelegt wirdÜbergabe der Wohnung dem Mieter zugewiesen. Der Kunde ist verpflichtet, den Zugang zu den Toilettenkabinen bis auf 5 Ein etwaiger Tiefgaragenplatz bzw. Abstellplatz im für LKW-Fahrzeuge befahrbar zu halten oder die Toilettenkabinen bis auf 5 m an das Servicefahrzeug zu verbringen. Ist der Zugang nicht sichergestellt, gilt die Leistung seitens TOI TOI & DIXI als erbracht. Beanstandungen der Serviceleistung sind unverzüglich anzuzeigen.
4.10 Erforderliche Versorgungsanschlüsse werden durch den Kunden freien kann je nach Verfügbarkeit mittels gesondert abzuschließenden Mietverträgen zur Verfügung gestellt. * Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechts- spezifische Form zu verwenden. Unter Mieter und Vermieter werden im folgenden die Mietparteien auch dann verstanden, wenn sie aus mehreren Personen bestehen. Die Vermietung erfolgt zu Wohnzwecken. Eine Änderung des Verwendungszweckes bedarf der Zustimmung des Vermieters; aus Beweisgründen wird dabei die Einhaltung der Schriftform empfohlen. Bei dem vertragsgegenständlichen Mietgegenstand handelt es sich um eine Teilausnahme vom Mietrechtsgesetz gemäß § 1 Abs 4 Z 2a MRG (Mietgegenstände, die durch einen Zubau auf Grund einer nach dem 30. September 2006 erteilten Baubewilligung neu errichtet worden sind). Das Mietverhältnis unterliegt daher nur hinsichtlich der in § 1 Abs 4 MRG (Einleitungssatz) genannten Bestimmungen – im Wesentlichen also hinsichtlich der Kündigungsbestimmungen – dem MRG, im übrigen gelten die in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen bzw. die Regelungen des ABGB.
4.11 Der Kunde trägt die Kosten sowohl für den Transport und Ladung des Mietgegenstandes als auch für den Entsorgungsservice.
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Samples: Mietvertrag