Common use of Mietsachschäden an beweglichen Sachen Clause in Contracts

Mietsachschäden an beweglichen Sachen. 10.3.1 Eingeschlossen ist - abweichend von Ziffern 7.6 und 7.7 SVAHB die gesetzliche Haftpflicht aus Schäden an vom Versicherungsnehmer für einzelne Tätigkeiten geliehenen und gemieteten oder sonst über- lassenen Arbeitsgeräten/-maschinen, nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen, Formen und Werkzeugen und sonstiger Sachen Dritter, soweit diese Sachen nicht zur Be- oder Verarbeitung oder zu sonstigen vergleichbaren Zwecken (z. B. Verpa- ckungs-, Kommissionierungsarbeiten, Foto-, Restaurationsarbeiten, Produktionsmittel) übernommen worden sind. 10.3.2 Versicherungsschutz wird nur gewährt, wenn und soweit nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht. 10.3.3 Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche 10.3.4 Die Höchstersatzleistung beträgt innerhalb der Versicherungs- summe für Sachschäden je Versicherungsfall 150.000 EUR, begrenzt auf 300.000 EUR für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.

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Samples: Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung Für Gewerbliche Wasserfahrzeuge

Mietsachschäden an beweglichen Sachen. 10.3.1 6.3.1 Eingeschlossen ist - abweichend von Ziffern 7.6 und 7.7 SVAHB die gesetzliche Haftpflicht aus Schäden an vom Versicherungsnehmer für einzelne Tätigkeiten geliehenen und gemieteten oder sonst über- lassenen Arbeitsgeräten/-maschinen, nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen, Formen und Werkzeugen und sonstiger Sachen Dritter, soweit diese Sachen nicht zur Be- oder Verarbeitung Verar- beitung oder zu sonstigen vergleichbaren Zwecken (z. B. Verpa- ckungs-Verpackungs-, Kommissionierungsarbeiten, Foto-, Restaurationsarbeiten, ProduktionsmittelProdukti- onsmittel) übernommen worden sind. 10.3.2 6.3.2 Versicherungsschutz wird nur gewährt, wenn und soweit nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht. 10.3.3 6.3.3 Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche 10.3.4 6.3.4 Die Höchstersatzleistung beträgt innerhalb der Versicherungs- summe für Sachschäden je Versicherungsfall 150.000 10.000 EUR, begrenzt auf 300.000 EUR für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.auf

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Samples: Sv Vereinspolice