Mindestlaufzeit. Für die Vereinbarung Online- und Telefon-Brokerage wird keine Mindestlaufzeit vereinbart. Xxxx Xxxxxx erwirbt als Sicherheit für seine Forderungen ein Pfandrecht an den Wertpapieren und Sachen, an denen eine inländische Geschäftsstelle Besitz erlangt oder noch erlangen wird. GENO Broker erwirbt ein Pfandrecht auch an den Ansprüchen, die dem Kunden gegen den GENO Broker aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung zustehen oder künftig zustehen werden. Das Pfandrecht dient der Sicherung aller bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche, die dem GENO Broker gegen den Kunden zustehen. Die Grundregeln für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen GENO Broker und Kunde sind in den beiliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des GENO Broker (Nr. 4. der Informationen und Geschäftsbedingungen des GENO Broker) beschrieben. Daneben gelten die jeweils beiliegenden Sonderbedingungen für Gemeinschaftsdepots (Nr. 5 der Informationen und Geschäftsbedingungen des GENO Broker), die Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte (Nr. 6. der Informationen und Geschäftsbedingungen des GENO Broker) i. V. m. den beiliegenden Ausführungsgrundsätzen des GENO Broker (Nr. 7. der Informationen und Geschäftsbedingungen des GENO Broker), die Sonderbedingungen für die Abrechnung von Wertpapieraufträgen (Nr. 8 der Informationen und Geschäftsbedingungen des GENO Broker), die Sonderbedingungen für die Nutzung des elektronischen Postfachs (Nr. 9 der Informationen und Geschäftsbedingungen des GENO Broker), die Sonderbedingungen Online- und Telefon-Brokerage
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Vollmacht
Mindestlaufzeit. Für die Vereinbarung Online- und Telefon-Brokerage den Depotvertrag wird keine Mindestlaufzeit vereinbart. Xxxx Xxxxxx erwirbt als Sicherheit für seine Forderungen ein Pfandrecht an den Wertpapieren und Sachen, an denen eine inländische Geschäftsstelle Besitz erlangt oder noch erlangen wird. GENO Broker erwirbt ein Pfandrecht auch an den Ansprüchen, die dem Kunden gegen den GENO Broker aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung zustehen oder künftig zustehen werden. Das Pfandrecht dient der Sicherung aller bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche, die dem GENO Broker gegen den Kunden zustehen. Die Grundregeln für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen GENO Broker und Kunde sind in den beiliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des GENO Broker (Nr. 4. der Informationen und Geschäftsbedingungen des GENO Broker) beschrieben. Daneben gelten die jeweils beiliegenden Sonderbedingungen für Gemeinschaftsdepots (Nr. 5 der Informationen und Geschäftsbedingungen des GENO Broker), die Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte (Nr. 6. der Informationen und Geschäftsbedingungen des GENO Broker) i. V. m. den beiliegenden Ausführungsgrundsätzen des GENO Broker (Nr. 7. der Informationen und Geschäftsbedingungen des GENO Broker), die Sonderbedingungen für die Abrechnung von Wertpapieraufträgen (Nr. 8 der Informationen und Geschäftsbedingungen des GENO Broker), die Sonderbedingungen für die Nutzung des elektronischen Postfachs (Nr. 9 der Informationen und Geschäftsbedingungen des GENO Broker), die Sonderbedingungen Online- und Telefon-Brokerage
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