Common use of Mitaussteller Clause in Contracts

Mitaussteller. Die Aufnahme eines Mitausstellers und zusätzlich vertretener Unter- nehmen (siehe 1.5 und 3 der Allgemeinen Teilnahmebedingungen) muss bei der LMS schriftlich unter Angabe der vollständigen Anschrift inkl. Ansprechpartner beantragt werden. Für jeden angemeldeten Mitaussteller ist vom Hauptaussteller eine Mitausstellergebühr in Höhe von € 150,00 zu entrichten. Für zusätzlich vertretene Firmen fällt keine Gebühr an.

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Mitaussteller. Die Aufnahme eines Mitausstellers und zusätzlich vertretener Unter- nehmen (siehe 1.5 und 3 der Allgemeinen Teilnahmebedingungen) muss bei der LMS schriftlich unter Angabe der vollständigen Anschrift inkl. Ansprechpartner beantragt werden. Für jeden angemeldeten Mitaussteller ist vom Hauptaussteller eine Mitausstellergebühr in Höhe von € 150,00 200,00 zu entrichten. Für zusätzlich vertretene Firmen fällt keine Gebühr an.

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Mitaussteller. Die Aufnahme eines Mitausstellers und zusätzlich vertretener Unter- nehmen (siehe 1.5 und 3 der Allgemeinen Teilnahmebedingungen) muss bei der LMS schriftlich unter Angabe der vollständigen Anschrift inkl. Ansprechpartner beantragt werden. Für jeden angemeldeten Mitaussteller ist vom Hauptaussteller eine Mitausstellergebühr in Höhe von € 150,00 zu entrichten. Für zusätzlich vertretene Firmen fällt in der Regel keine Gebühr an.

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Mitaussteller. Die Aufnahme eines Mitausstellers und zusätzlich vertretener Unter- nehmen (siehe 1.5 und 3 der Allgemeinen Teilnahmebedingungen) muss bei der LMS schriftlich unter Angabe der vollständigen Anschrift inkl. Ansprechpartner beantragt werden. Für jeden angemeldeten Mitaussteller ist vom Hauptaussteller eine Mitausstellergebühr in Höhe von € 150,00 180,00 zu entrichten. Für zusätzlich vertretene Firmen fällt keine Gebühr an.

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Mitaussteller. Die Aufnahme eines Mitausstellers und zusätzlich vertretener Unter- nehmen (siehe 1.5 und 3 der Allgemeinen Teilnahmebedingungen) muss bei der LMS schriftlich unter Angabe der vollständigen Anschrift inkl. Ansprechpartner beantragt werden. Für jeden angemeldeten Mitaussteller ist vom Hauptaussteller eine Mitausstellergebühr in Höhe von € 150,00 835,00 zu entrichten. Für zusätzlich vertretene Firmen fällt keine Gebühr an.

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