Mitaussteller. Mitaussteller sind Dritte, die gemeinsam mit dem vertragsschließenden Aussteller dessen Standfläche auf Basis dieser Messebedingungen für ihre eigene Geschäftstätigkeit nutzen. Der Aussteller ist verpflichtet, Mitaussteller durch Eintrag im Online-Ausstellerkatalog bekannt zu geben. Für jeden Mitaussteller ist die auf der Messewebsite angegebene Mitausstellergebühr sowie die Marketing- und Servicepauschale zu entrichten. Darüber hinaus bedarf eine gänz- liche oder teilweise Vermietung oder Überlassung der Standflächen an dritte Messeteilnehmer der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters und erfolgt ausschließlich auf Basis dieser Messebedingungen.
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Samples: www.schweissen.at, www.gastmesse.at
Mitaussteller. Mitaussteller sind Dritte, die gemeinsam mit dem vertragsschließenden Aussteller dessen Standfläche auf Basis dieser Messebedingungen für ihre eigene Geschäftstätigkeit nutzen. Der Aussteller ist verpflichtet, Mitaussteller durch Eintrag im Online-Ausstellerkatalog bekannt zu geben. Für jeden Mitaussteller ist die auf der Messewebsite angegebene Mitausstellergebühr sowie die Marketing- und Servicepauschale zu entrichten. Darüber hinaus bedarf eine gänz- liche gänzliche oder teilweise Vermietung oder Überlassung der Standflächen an dritte Messeteilnehmer der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters und erfolgt ausschließlich auf Basis dieser Messebedingungen.
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Samples: www.bauen-wohnen.co.at
Mitaussteller. Mitaussteller sind Dritte, die gemeinsam mit dem vertragsschließenden Aussteller dessen Standfläche Standflä- che auf Basis dieser Messebedingungen für ihre eigene Geschäftstätigkeit nutzen. Der Aussteller ist verpflichtet, Mitaussteller durch Eintrag im Online-Ausstellerkatalog bekannt zu geben. Für jeden Mitaussteller ist die auf der Messewebsite angegebene Mitausstellergebühr sowie die Marketing- und Servicepauschale zu entrichten. Darüber hinaus bedarf eine gänz- liche gänzliche oder teilweise Vermietung Vermie- tung oder Überlassung der Standflächen an dritte Messeteilnehmer der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters und erfolgt ausschließlich auf Basis dieser Messebedingungen.
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Samples: expo-experts.at
Mitaussteller. Mitaussteller sind Dritte, die gemeinsam mit dem vertragsschließenden Aussteller dessen Standfläche auf Basis dieser Messebedingungen für ihre eigene Geschäftstätigkeit nutzen. Der Aussteller ist verpflichtet, Mitaussteller durch Eintrag im Online-Ausstellerkatalog bekannt zu geben. Für jeden Mitaussteller ist die auf der Messewebsite angegebene angegeben Mitausstellergebühr sowie die Marketing- und Servicepauschale zu entrichten. Darüber hinaus bedarf eine gänz- liche gänzliche oder teilweise Vermietung oder Überlassung der Standflächen an dritte Messeteilnehmer der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters und erfolgt ausschließlich auf Basis dieser Messebedingungen.
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Samples: www.immobilien-messe.at