Mittelfristplanung zum Umgang mit Rücklagenmanagement. Die HfG Offenbach hat eine Mittelfristplanung der bis 2023 erwarteten Entwicklung ihrer freien konsumtiven Rücklagen vorgenommen. Gemäß der Planung wird die Obergrenze von 20 % bis 2023 nicht überschritten. Ausgehend von einem Anteil der freien konsumtiven Rücklagen am kameralen Zuschuss (inkl. HSP, ZVSL und QSL-Mittel) von 14,8 % in 2019 wird dieser Wert auf rd. 19,9 % in 2021 aufwachsen, um dann in den Folgejahren wieder bis auf einen Wert von rd. 19 % in 2023 abzuschmelzen. Hier bestehen besondere Gründe. Rücklagen in einer Höhe von ca. 2-2,5 Mio. Euro bis Ende 2025 (<20 %) hält die HfG ange- sichts ihres Neubauvorhabens für notwendig und vertretbar. Einerseits zeichnet sich zwar mit Blick auf die technischen Anlagen des Altstandortes keine Ersatzbeschaffung zwingend ab, für größere Reparaturen (z.B. Heizung) ist aber unter Berücksichtigung des Alters der Anlagen zwingend Vorsorge zu treffen. Andererseits werden im Zuge des Neubauprojektes innovations- getriebene Anforderungen an Geräteausstattung und Technik auftauchen, für die die Hoch- schule finanziellen Spielraum benötigt. Gleichwohl haben die Pandemie bedingten Einschränkungen dazu geführt, dass in 2020 groß- formatige Vorhaben der HfG nicht so umgesetzt werden konnten wie geplant, davon waren z. B. die Jubiläums- wie viele andere Ausstellungen und der jährliche Rundgang betroffen. Entspre- chend sind 2020 gegenüber 2019 unerwartet vergleichsweise hohe Rücklagen gebildet worden. Deren Abbau wird die HfG systematisch und gezielt ab 2022 betreiben: Die Hochschule muss ihre digitale und Werkstattinfrastruktur regelmäßig durch substanzielle Investitionen auf dem Stand der Technik halten, um ihrem Qualitätsanspruch in Lehre und Forschung gerecht zu wer- den. Auch führen Drittmittelerfolge und Personalaufwüchse zu erhöhtem Raumbedarf, was sich in zusätzlichen Mietkosten niederschlagen wird. Das Rücklagenmanagement der HfG Offenbach wird stetig weiterentwickelt, in den internen Prozessen wird eine Verknüpfung mit dem Risikomanagement hergestellt und weiter optimiert. Ihr zufließende Mittel aus dem HSP 2020 im Rahmen des Programms ZVSL-Infrastruktur in 2021 wird die HfG in Form von Mietkosten zeitnah verausgaben. Mit dem HMdF wurde Einvernehmen hergestellt, dass eine Rücklagenbildung bis 19,9% des ka- meralen Zuschusses (inklusive HSP 2020- bzw. ZVSL-Landesmittel) als begründet anerkannt und damit die hochschulindividuelle Obergrenze bei 19,9% festgesetzt wird.
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Mittelfristplanung zum Umgang mit Rücklagenmanagement. Gemäß Hochschulpakt 2021-2025 werden die Gewinnrücklagen (abzgl. nicht verausgabter Baumittel sowie Drittmittel) zzgl. der Rücklagen aus QSL- und HSP 2020-Mitteln auf 20 Pro- zent des kameralen Zuschusses begrenzt. Dieser Wert muss insgesamt bis zum 31.12.2023 erreicht worden sein. Bei Nichterreichen der Quote werden die übersteigenden Mittel vom So- ckelbudget der Universität Kassel abgezogen und der Universität zweckgebunden für Bauin- standhaltungen sowie Ergänzungen des HEUREKA-Budgets wieder zugewiesen. Die HfG Offenbach erhalte- nen HSP 2020-Mittel sind bis zum 31.12.2023 zweckkonform zu verausgaben oder andernfalls zurückzuzahlen. Die Universität Kassel hat eine Mittelfristplanung ein Rücklagenmanagement eingeführt, das zum einem die Strate- gie- und Innovationsfähigkeit der bis Hochschulleitung ressourciell absichert, ausreichend Reser- ven zum Ausgleich von schwankenden Mittelzuflüssen oder -bedarfen gewährleistet, die un- terschiedlichen Ebenen der Universität in die Lage versetzt, zeitlich flexible Entscheidungen für Mittelverwendungen zu treffen und zum anderen die im Hochschulpakt festgelegte 20%- Obergrenze beachtet. Das Rücklagenmanagement budgetiert die Rücklagen für die jeweiligen Bereiche (zentrale Budgets, dezentrale Mittel), legt geeignete Instrumente für die Zielerrei- chung fest und sieht bei Nichterreichen der Budgets wirksame Gegenmaßnahmen vor. Aufbauend auf der Mittelfristigen Finanzplanung 2021-2025 geht die Universität Kassel für das Jahr 2023 erwarteten Entwicklung ihrer freien konsumtiven Rücklagen vorgenommen. Gemäß der Planung wird die Obergrenze von 20 % bis 2023 nicht überschritten. Ausgehend von einem Anteil kameralen Zuschuss gemäß Definition Hochschulpakt in Höhe von rd. 205 Mio. Euro aus. Daraus ergeben sich maximal mögliche Rücklagen in Höhe von rd. 77 Mio. Euro im Jahr 2023, von denen die nicht verausgabten Baumittel sowie die Drittmittelüber- schüsse in Höhe von insgesamt rd. 43 Mio. Euro abzuziehen sind. Im Ergebnis ist mit einer Rücklagenobergrenze der freien konsumtiven Rücklagen am kameralen Zuschuss (Landesmittel inkl. HSP, ZVSL der ZVSL- und QSL-Mittel) Mittel in Höhe von 14,8 % in 2019 wird dieser Wert auf rd. 19,9 34 Mio. Euro zu rechnen. Dies entspricht einer Quote von 16,8% der freien Rücklagen aus Landesmitteln. Die Budgetierung der auf die unterschiedlichen Ebenen entfallenden Rücklagen beginnt mit dem Jahr 2021 und gibt zur Erreichung der 20%-Quote Abbaupfade bis zum Jahr 2023 vor. Ziel des Rücklagenmanagements in 2021 aufwachsenKombination mit der Mittelfristigen Finanzplanung ist es, um dann die relevante Rücklagenquote von 20% im Jahr 2023 zu erreichen und in den Folgejahren wieder in einem Korridor von 15 bis auf einen Wert von rd20% zu steuern. 19 % in 2023 abzuschmelzen. Hier bestehen besondere Gründe. Rücklagen in einer Höhe von ca. 2-2,5 Mio. Euro bis Ende 2025 (<20 %) hält Neben den vorgegebenen Abbaupfaden hat die HfG ange- sichts ihres Neubauvorhabens für notwendig und vertretbar. Einerseits zeichnet sich zwar mit Blick auf die technischen Anlagen des Altstandortes keine Ersatzbeschaffung zwingend ab, für größere Reparaturen (z.B. Heizung) ist aber unter Berücksichtigung des Alters der Anlagen zwingend Vorsorge zu treffen. Andererseits werden im Zuge des Neubauprojektes innovations- getriebene Anforderungen an Geräteausstattung und Technik auftauchen, für die die Hoch- schule finanziellen Spielraum benötigt. Gleichwohl haben die Pandemie bedingten Einschränkungen dazu geführt, dass in 2020 groß- formatige Vorhaben der HfG nicht so umgesetzt werden konnten wie geplant, davon waren z. B. die Jubiläums- wie viele andere Ausstellungen und der jährliche Rundgang betroffen. Entspre- chend sind 2020 gegenüber 2019 unerwartet vergleichsweise hohe Rücklagen gebildet worden. Deren Abbau wird die HfG systematisch und gezielt ab 2022 betreiben: Die Hochschule muss ihre digitale und Werkstattinfrastruktur regelmäßig durch substanzielle Investitionen auf dem Stand der Technik halten, um ihrem Qualitätsanspruch in Lehre und Forschung gerecht zu wer- den. Auch führen Drittmittelerfolge und Personalaufwüchse zu erhöhtem Raumbedarf, was sich in zusätzlichen Mietkosten niederschlagen wird. Das Rücklagenmanagement der HfG Offenbach wird stetig weiterentwickelt, in den internen Prozessen wird eine Verknüpfung mit dem Risikomanagement hergestellt und weiter optimiert. Ihr zufließende Mittel aus dem HSP 2020 Universität Kassel im Rahmen der Ausgestaltung der HEUREKA-Programme II+ und III Ei- genfinanzierungszusagen gegeben, die bei dem Ausbau des Programms ZVSLnordhessischen Hochschulstan- dortes eine Reihe von prioritären Baumaßnahmen ressourciell absichern. Die Regelungen des Rücklagenmanagements werden fortlaufend auf die Einhaltung der Rücklagenbegrenzung überprüft, flankiert durch jährlich stattfindende Gespräche mit den Dekanaten sowie durch ei- nen jährlichen Rücklagenbericht an das Präsidium. Die programmkonforme Verwendung der HSP 2020-Infrastruktur in 2021 wird die HfG in Form von Mietkosten zeitnah verausgaben. Mit dem HMdF wurde Einvernehmen hergestellt, dass eine Rücklagenbildung Mittel bis 19,9% Ende 2023 hat das Präsidium bereits beschlossen und ist nicht mehr Bestandteil des ka- meralen Zuschusses (inklusive HSP 2020- bzw. ZVSL-Landesmittel) als begründet anerkannt und damit die hochschulindividuelle Obergrenze bei 19,9% festgesetzt wirdRücklagenmanagements.
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Mittelfristplanung zum Umgang mit Rücklagenmanagement. Die HfG Offenbach hat eine Mittelfristplanung der bis 2023 erwarteten Entwicklung ihrer freien konsumtiven Rücklagen vorgenommen. Gemäß der Planung wird die Obergrenze von 20 % bis 2023 nicht überschritten. Ausgehend von einem Anteil der freien konsumtiven Rücklagen am kameralen Zuschuss (inkl. HSPHochschule Darmstadt verfügt zum 31.12.2020 voraussichtlich über freie Landesmittel in- klusive HSP2020, ZVSL und QSL-MittelQSL in Höhe von 00.000.000 € (2019: 00.000.000 €), dies ent- spricht 25,9 % (2019: 28 %) von 14,8 % des kameralen Zuschusses des jeweiligen Jahres. Sie wird diese freien Landesmittel in 2019 wird dieser Wert auf rd. 19,9 % in 2021 aufwachsenden kommenden Jahren einsetzen, um dann die Bedingungen in den Folgejahren wieder bis der Lehre zu verbessern und Eigenanteile für laufende Baumaßnahmen zu finanzieren. Zum 31.12.2023 wird angestrebt, die freien Landesmittel auf einen Wert von rd. 19 % in 2023 abzuschmelzen. Hier bestehen besondere Gründe. Rücklagen in einer Höhe von ca. 2-2,5 etwa 20 Mio. Euro € abzubauen, sodass die freien Lan- desmittel dann weniger als 20% des kameralen Zuschusses betragen. Darüber hinaus stellt die Hochschule die vollständige Verausgabung der HSP 2020-Mittel und Rücklagen bis Ende 2025 (<20 %) hält die HfG ange- sichts ihres Neubauvorhabens für notwendig zum 31.12.2023 sicher. Vor dem Hintergrund aktuell noch unklarer Einnahmenpositionen ist das Rücklagen-Management zu koppeln mit dem Risiko-Management. Die Hochschule Darmstadt hat das Risikomanagement bisher primär als Steuerungsinstru- ment aufgefasst, um Risiken zu identifizieren, hinsichtlich der Schadensintensität und vertretbarder Ein- trittswahrscheinlichkeit zu bewerten und Maßnahmen zur Verringerung von Schadensintensi- tät und/oder Eintrittswahrscheinlichkeit zu ergreifen. Einerseits zeichnet sich zwar mit Blick auf die technischen Anlagen des Altstandortes keine Ersatzbeschaffung zwingend ab, für größere Reparaturen (z.B. Heizung) Aktuell ist aber unter Berücksichtigung des Alters das Risikomanagement in der Anlagen zwingend Vorsorge zu treffen. Andererseits werden Abteilung Hochschulmanagement im Zuge Ressort des Neubauprojektes innovations- getriebene Anforderungen an Geräteausstattung und Technik auftauchen, für Präsidenten angesiedelt. Nicht im Fokus stand bisher die die Hoch- schule finanziellen Spielraum benötigt. Gleichwohl haben die Pandemie bedingten Einschränkungen dazu geführt, dass in 2020 groß- formatige Vorhaben nun geforderte Verknüpfung mit der HfG nicht so umgesetzt werden konnten wie geplant, davon waren z. B. die Jubiläums- wie viele andere Ausstellungen Finanz- und der jährliche Rundgang betroffenRücklagenplanung. Entspre- chend Es fehlt daher bisher eine Methodik, wie die dokumentierten Risiken monetär zu bewerten sind 2020 gegenüber 2019 unerwartet vergleichsweise hohe Rücklagen gebildet worden. Deren Abbau wird die HfG systematisch und gezielt ab 2022 betreiben: Die Hochschule muss ihre digitale und Werkstattinfrastruktur regelmäßig durch substanzielle Investitionen auf dem Stand der Technik halten, um ihrem Qualitätsanspruch in Lehre und Forschung gerecht zu wer- den. Auch führen Drittmittelerfolge und Personalaufwüchse zu erhöhtem Raumbedarf, was sich in zusätzlichen Mietkosten niederschlagen wird. Das Rücklagenmanagement der HfG Offenbach wird stetig weiterentwickelt, in den internen Prozessen | 15 Im Sinne einer formativen Evaluation wird eine Verknüpfung Bestandsaufnahme von Austauschformaten mit dem Risikomanagement hergestellt gesellschaftlichen Akteuren, wie beispielsweise Ringvorlesungen, studentische Projekte, Ausstellungen, Workshops etc., vorgenommen und weiter optimiertim Hinblick ihres Beitrags auf den auf den o.g. Ihr zufließende Mittel aus dem HSP 2020 Anspruch eines Impacts bewertet, sowie Maßnahmen zur Verbesserung oder Ergänzung der Aktivitäten abgeleitet. und wie die so erfolgte monetäre Bewertung im Rahmen des Programms ZVSL-Infrastruktur Finanz- und Rücklagenmanage- ments berücksichtigt werden kann. Um die geforderte stärkere Verzahnung des Risikomanagements mit dem Rücklagenmanage- ment zu erreichen, wird das Risikomanagement 2021 dem Ressort 4 (Xxxxxxx*innenressort) zugeordnet. Zur Haushaltsaufstellung 2023 werden alle Risiken, nach Vorstellung der Risiken durch das Risikomanagement, im Präsidium diskutiert, pekuniär neu bewertet und eine ange- messen erscheinende Berücksichtigung in 2021 wird die HfG in Form von Mietkosten zeitnah verausgabender Budgetplanung als Anlage gesondert darge- stellt. Mit Die Berechnung der Rücklagen erfolgt gemäß Absprache mit dem HMdF wurde Einvernehmen hergestellt, dass eine Rücklagenbildung bis 19,9% des ka- meralen Zuschusses (inklusive HSP 2020- bzw. ZVSL-Landesmittel) als begründet anerkannt und damit die hochschulindividuelle Obergrenze bei 19,9% festgesetzt wirdHMWK.
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Mittelfristplanung zum Umgang mit Rücklagenmanagement. Die HfG Offenbach hat Rücklagen dienen der Zukunftssicherung eines Unternehmens und erhöhen dessen Liquidität sowie die Widerstandsfähigkeit des Unternehmens in Krisen. Wir halten es auch für eine Mittelfristplanung der bis 2023 erwarteten Entwicklung ihrer freien konsumtiven staatliche Einrichtung wie die TU Darmstadt erforderlich, zur Zukunftssicherung und als Risikovorsorge Rücklagen vorgenommenzu bilden, um bei künftigen finanziellen Belastungen abgesichert zu sein. Gemäß der Planung Vereinbarung im HHSP 2021-2025 wird die Obergrenze von 20 für die Rücklagenquote der TU Darmstadt auf der Grundlage der Rücklagenprognose auf den Wert des Jahres 2019 17,6 % bis 2023 nicht überschrittenfestgelegt. Ausgehend von einem Anteil Die gegenwärtigen Prognosen des Anteils der freien konsumtiven Rücklagen Landesmittel am kameralen Zuschuss (inklliegen für die Jahre 2021 bis 2023 unter diesem Grenzwert. HSPDie ausgewiesenen Rücklagen liegen nicht zentral an einer Stelle, ZVSL und QSL-Mittel) von 14,8 % in 2019 wird dieser Wert auf rd. 19,9 % in 2021 aufwachsensondern kumulieren sich aus den Restmittelsalden, um dann die in den Folgejahren wieder Fachbereichen, zentralen Einrichtungen und in der Verwaltung der Universität vorhanden sind. Zum Abbau dieser Rücklagen betreiben wir bereits seit mehreren Jahren ein aktives Rücklagenmanagement, indem in den ersten Monaten eines Jahres der Xxxxxxx mit der Leitung der genannten Organisationseinheiten „Saldengespräche“ führt. Dabei werden nicht nur die klassischen Landesmittel, sondern auch Landessondermittel und Drittmittel explizit betrachtet, Abbaustrategien diskutiert und bei hohen Restmittelsalden Abbauziele fest vereinbart. Die Zielerreichung wird im folgenden Saldengespräch überprüft und führt bei Nichteinhaltung zu Konsequenzen. Besondere Risiken, die für die Universität insgesamt oder in einzelnen Organisationseinheiten beste- hen, finden explizit Berücksichtigung, in dem in diesen Bereichen höhere Rücklagen zugelassen wer- den. Dieses Verfahren hat sich bewährt und soll auch weiterhin fortgesetzt werden. Der TU Darmstadt stehen für den Zeitraum von 2021 bis auf einen Wert von rd2027 jährlich 1,95 Mio. 19 % in 2023 abzuschmelzen. Hier bestehen besondere Gründe. Rücklagen in einer Höhe von ca. 2-2,5 Euro, insgesamt somit 13,65 Mio. Euro bis Ende 2025 (<20 %) hält die HfG ange- sichts ihres Neubauvorhabens für notwendig und vertretbarzur Verfügung, davon 9,75 Mio. Einerseits zeichnet sich zwar mit Blick auf die technischen Anlagen des Altstandortes keine Ersatzbeschaffung zwingend ab, für größere Reparaturen (z.B. Heizung) ist aber unter Berücksichtigung des Alters der Anlagen zwingend Vorsorge zu treffen. Andererseits werden Euro im Zuge des Neubauprojektes innovations- getriebene Anforderungen an Geräteausstattung und Technik auftauchen, für die die Hoch- schule finanziellen Spielraum benötigtZeitraum der Zielvereinbarung 2021 bis 2025. Gleichwohl haben die Pandemie bedingten Einschränkungen dazu geführt, dass Die geplanten Maßnahmen sind in 2020 groß- formatige Vorhaben tabellarischer Form als Anlage zu der HfG nicht so umgesetzt werden konnten wie geplant, davon waren z. B. die Jubiläums- wie viele andere Ausstellungen und Zielvereinbarung beigefügt (siehe Anlage „Maßnahmenliste ZVSL Infrastruktur der jährliche Rundgang betroffen. Entspre- chend sind 2020 gegenüber 2019 unerwartet vergleichsweise hohe Rücklagen gebildet worden. Deren Abbau wird die HfG systematisch und gezielt ab 2022 betreiben: Die Hochschule muss ihre digitale und Werkstattinfrastruktur regelmäßig durch substanzielle Investitionen auf dem Stand der Technik halten, um ihrem Qualitätsanspruch in Lehre und Forschung gerecht zu wer- den. Auch führen Drittmittelerfolge und Personalaufwüchse zu erhöhtem Raumbedarf, was sich in zusätzlichen Mietkosten niederschlagen wird. Das Rücklagenmanagement der HfG Offenbach wird stetig weiterentwickelt, in den internen Prozessen wird eine Verknüpfung mit dem Risikomanagement hergestellt und weiter optimiert. Ihr zufließende Mittel aus dem HSP 2020 im Rahmen des Programms ZVSL-Infrastruktur in 2021 wird die HfG in Form von Mietkosten zeitnah verausgaben. Mit dem HMdF wurde Einvernehmen hergestellt, dass eine Rücklagenbildung bis 19,9% des ka- meralen Zuschusses (inklusive HSP 2020- bzw. ZVSL-Landesmittel) als begründet anerkannt und damit die hochschulindividuelle Obergrenze bei 19,9% festgesetzt wirdTechnischen Universität Darmstadt“).
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