Common use of Mitversicherte Person Clause in Contracts

Mitversicherte Person. 16.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Mitversicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten entsteht.

Appears in 9 contracts

Samples: www.ruv.de, www.ruv.de, www.ov-boerse.de

Mitversicherte Person. 16.1 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche Haftpflicht- ansprüche gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Mitversicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen Be- stimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten Mitver- sicherten entsteht.

Appears in 7 contracts

Samples: www.conceptif.de, www.conceptif.de, www.conceptif.de

Mitversicherte Person. 16.1 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche Haftpflichtansprü- che gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Mitversicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen Bestim- mungen über die Vorsorgeversicherung (Ziffer 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten Mit- versicherten entsteht.

Appears in 5 contracts

Samples: rhion.digital, rhion.digital, rhion.digital

Mitversicherte Person. 16.1 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Mitversicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten entsteht.

Appears in 4 contracts

Samples: www.fotofairsicherung.de, www.vivema.de, makler.keinesorgen.de

Mitversicherte Person. 16.1 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Mitversicherten entsprechend anzuwendenanzu- wenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. 4.) gelten gel- ten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten entsteht.

Appears in 4 contracts

Samples: www.heilwesen-fairsicherung.de, www.kuenstler-fairsicherung.de, pflegefamilien-fairsicherung.de

Mitversicherte Person. 16.1 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Mitversicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten entsteht.

Appears in 3 contracts

Samples: www.raceinc.de, www.mythos-sportwagen.de, makler.mannheimer.de

Mitversicherte Person. 16.1 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Personen Perso- nen als den Versicherungsnehmer selbstselbst (siehe hierzu Ziff. 3.3), sind alle für ihn geltenden gelten- den Bestimmungen auf die Mitversicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen Bestimmun- gen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten entsteht.

Appears in 2 contracts

Samples: www.adac.de, www.adac.de

Mitversicherte Person. 16.1 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Mitversicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (§ 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten entsteht.

Appears in 2 contracts

Samples: degenia.de, degenia.de

Mitversicherte Person. 16.1 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche Haftpflichtan- sprüche gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Mitversicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines ei- nes Mitversicherten entsteht.

Appears in 2 contracts

Samples: Tierhalter Haftpflichtversicherung, www.conceptif.de

Mitversicherte Person. 16.1 33.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche Haftpflichtansprü­ che gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer Versicherungsneh­ mer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Mitversicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen Be­ stimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziffer 4.) gelten gel­ ten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten entsteht.

Appears in 1 contract

Samples: www.debeka.de

Mitversicherte Person. 16.1 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Mitversicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Zif- fer 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten Mit- versicherten entsteht.

Appears in 1 contract

Samples: ssl.askuma.de

Mitversicherte Person. 16.1 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Mitversicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung Vorsor- geversicherung (Ziff. 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten entsteht.

Appears in 1 contract

Samples: www.debeka.de

Mitversicherte Person. 16.1 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Mitversicherten Mitversicher- ten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten entsteht.

Appears in 1 contract

Samples: www.bootsversicherung.net

Mitversicherte Person. 16.1 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Mitversicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (4.Ziffer 4 AHB) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten entsteht.

Appears in 1 contract

Samples: service.comfortplan.de

Mitversicherte Person. 16.1 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Mitversicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung Vorsor- geversicherung (Ziff. 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten entsteht.

Appears in 1 contract

Samples: www.vbraab.de

Mitversicherte Person. 16.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Mitversicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten entsteht.

Appears in 1 contract

Samples: www.rosa-bauleistung.de

Mitversicherte Person. 16.1 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche Haftpflichtan- sprüche gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Mitversicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziffer 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten entsteht.

Appears in 1 contract

Samples: moat.schleswiger-ag.de

Mitversicherte Person. 16.1 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Mitversicherten entsprechend ent- sprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten entsteht.

Appears in 1 contract

Samples: www.agentur-ketelhut.de

Mitversicherte Person. 16.1 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Mitversicherten entsprechend anzuwendenanzu- wenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziffer 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten entsteht.

Appears in 1 contract

Samples: www.fvv.de

Mitversicherte Person. 16.1 24.1. Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Mitversicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Teil B Ziffer 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten entsteht.

Appears in 1 contract

Samples: privat.rh-insuranceservices.com

Mitversicherte Person. 16.1 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Mitversicherten Mit- versicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung Vorsorgeversiche- rung (Ziff. 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten entsteht.

Appears in 1 contract

Samples: www.gdv.de

Mitversicherte Person. 16.1 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Mitversicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung Vorsorgever- sicherung (Ziffer 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten Mitver- sicherten entsteht.

Appears in 1 contract

Samples: www.kuenstler-fairsicherung.de

Mitversicherte Person. 16.1 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Mitversicherten Mitversi- cherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten entsteht.

Appears in 1 contract

Samples: www.mvk-versicherung.de

Mitversicherte Person. 16.1 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen ge- gen andere Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Mitversicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Nr. 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten Mit- versicherten entsteht.

Appears in 1 contract

Samples: www.bllv-wd.de

Mitversicherte Person. 16.1 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Mitversicherten entsprechend anzuwendenan- zuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten entsteht.

Appears in 1 contract

Samples: content.beck.de

Mitversicherte Person. 16.1 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Mitversicherten Mitversich- erten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten entsteht.

Appears in 1 contract

Samples: makler.keinesorgen.de