Mitversicherung von Vermögensschäden. 9.1 Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der Ziff. 2.1 AHB wegen Versicherungsfällen, die während der Wirksam- keit der Versicherung eingetreten sind. 9.2 Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden (1) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auf- trag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder son- stige Leistungen; (2) aus planender, beratender, bau- oder montageleiten- der, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit; (3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen; (4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art; (5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reisever- anstaltung; (6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung; (7) aus Rationalisierung und Automatisierung; (8) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbe- werbsrechts; (9) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen; (10) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehe- malige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Ge- schäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien / Or- gane im Zusammenhang stehen; (11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder be- hördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedin- gungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung; (12) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen; (13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräu- sche, Gerüche, Erschütterungen).
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Mitversicherung von Vermögensschäden. 9.1 6.1 Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der Ziff. 2.1 AHB wegen Versicherungsfällen, die während der Wirksam- keit der Versicherung eingetreten sind.
9.2 6.2 Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden
(1) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auf- trag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder son- stige Leistungen;
(2) aus planender, beratender, bau- oder montageleiten- der, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
(3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reisever- anstaltung;
(6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
(7) aus Rationalisierung und Automatisierung, Datenerfas- sung, -speicherung, -wiederherstellung, Austausch, Übermittlung, Bereitstellung elektronischer Daten;
(8) aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten und Na- mensrechten, gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Urhe- berrechten sowie des Kartell- oder Wettbe- werbsrechtsWettbewerbsrechts;
(9) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(10) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehe- malige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Ge- schäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien / Or- gane Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
(11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder be- hördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedin- gungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(12) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
(13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräu- sche, Gerüche, Erschütterungen).
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Mitversicherung von Vermögensschäden. 9.1 Mitversichert ist i1. Im Rahmen des Vertrages ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden Ver- mögensschäden im Sinne der von Ziff. 2.1 2 AHB wegen VersicherungsfällenVersicherungsfällen mitversichert, die während der Wirksam- keit Wirksamkeit der Versicherung eingetreten eingetre- ten sind.
9.2 2. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Haftpflichtansprüche aus
a) Schäden
(1) , die durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auf- trag Auftrage oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Sachen oder geleistete Arbeiten oder son- stige Leistungenentstehen;
b) Schäden durch ständige Immissionen (2z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen);
c) aus planender, beratender, bau- oder montageleiten- dermontageleitender, prüfender oder gutachterlicher gutachtlicher Tätigkeit;
(3d) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reisever- anstaltung;
(6) aus Anlage-Tätigkeiten im Zusammenhang mit Geld-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder und Unterschlagung;
(7e) aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Urheberrech- ten sowie des Kartell- oder Wettbe- werbsrechtsund Wettbewerbsrechts;
(9f) aus der Nichteinhaltung von Fristen, TerminenXxxxxxxx, Vor- und KostenanschlägenKostenanschlä- gen;
(10g) aus PflichtverletzungenRatschlägen, die mit der Tätigkeit als ehe- malige Empfehlungen oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Ge- schäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien / Or- gane Weisungen an wirtschaftlich ver- bundene Unternehmen;
h) Tätigkeiten im Zusammenhang stehenmit Datenverarbeitung, Rationali- sierung und Automatisierung, Auskunftserteilung, Übersetzung, Reisevermittlung und Reiseveranstaltung;
(11i) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder be- hördlichen Vorschriftenbehördlichen Vor- schriften, von Anweisungen oder Bedin- gungen Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(12j) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;. Eingeschlossen sind - abweichend von Ziff. 7.15 AHB - Haftpflichtan- sprüche wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, soweit es sich handelt um Schäden aus
(131) aus Schäden durch ständige Emissionen Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Verände- rung von Daten,
(z. B. Geräu- sche, Gerüche, Erschütterungen)2) Nichterfassen oder fehlerhaftem Speichern von Daten,
(3) Störung des Zugangs zum elektronischen Datenaustausch,
(4) Übermittlung vertraulicher Daten oder Informationen.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung
Mitversicherung von Vermögensschäden. 9.1 5.1 Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche gesetzli- che Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der Ziff. 2.1 AHB wegen Versicherungsfällen, die während der Wirksam- keit der Versicherung eingetreten sind.
9.2 5.2 Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden
(1) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auf- trag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder son- stige Leistungensonstige Leistun- gen;
(2) aus planender, beratender, bau- oder montageleiten- der, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;montageleiten-
(3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reisever- anstaltung;Reiseveran-
(6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- Lea- sing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen Zah- lungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue Un- treue oder Unterschlagung;
(7) aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbe- werbsrechtsWettbewerbs- rechts;
(9) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(10) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehe- malige ehema- lige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Ge- schäftsführungGeschäfts- führung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien / Or- gane Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang Zusammen- hang stehen;
(11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder be- hördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedin- gungen Bedingun- gen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster PflichtverletzungPflicht- verletzung;
(12) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;B. von
(13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräu- sche, Gerüche, Erschütterungen).
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Samples: Insurance Agreement
Mitversicherung von Vermögensschäden. 9.1 5.1 Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der Ziff. 2.1 AHB 2008 wegen Versicherungsfällen, die während wäh rend der Wirksam- keit Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind.
9.2 5.2 Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden
(1) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auf- Auf trag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder son- stige sons tige Leistungen;
(2) aus planender, beratender, bau- bau oder montageleiten- montageleiten der, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
(3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reisever- Reisever anstaltung;
(6) aus Anlage-Anlage, Kredit-Kredit, Versicherungs-Versicherungs, Grundstücks-Grundstücks, Leasing- Leasing oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
(7) aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- Kartell oder Wettbe- werbsrechtsWett bewerbsrechts;
(9) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- Vor und Kostenanschlägen;
(10) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehe- ehe malige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Ge- schäftsführungGeschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- Leitungs oder Aufsichtsgremien / Or- gane Aufsichtsgremien/Orga ne im Zusammenhang stehen;
(11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder be- be hördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedin- gungen Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(12) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
(13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräu- Geräu sche, Gerüche, Erschütterungen).
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Samples: Privathaftpflichtversicherung
Mitversicherung von Vermögensschäden. 9.1 Mitversichert ist i1. Im Rahmen des Vertrages ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der von Ziff. 2.1 2 AHB wegen VersicherungsfällenVersicherungsfällen mitversichert, die während der Wirksam- keit Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind.
9.2 2. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Haftpflichtansprüche aus
a) Schäden
(1) , die durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auf- trag Auftrage oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Sachen oder geleistete Arbeiten oder son- stige Leistungenentstehen;
b) Schäden durch ständige Immissionen (2z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen);
c) aus planender, beratender, bau- oder montageleiten- dermontageleitender, prüfender oder gutachterlicher gutachtlicher Tätigkeit;
(3d) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reisever- anstaltung;
(6) aus Anlage-Tätigkeiten im Zusammenhang mit Geld-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder und Unterschlagung;
(7e) aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbe- werbsrechtsund Wettbewerbsrechts;
(9f) aus der Nichteinhaltung von Fristen, TerminenXxxxxxxx, Vor- und Kostenanschlägen;
(10g) aus PflichtverletzungenRatschlägen, die mit der Tätigkeit als ehe- malige Empfehlungen oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Ge- schäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien / Or- gane Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
h) Tätigkeiten im Zusammenhang stehenmit Datenverarbeitung, Rationalisierung und Automatisierung, Auskunftserteilung, Übersetzung, Reisevermittlung und Reiseveranstaltung;
(11i) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder be- hördlichen behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedin- gungen Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(12j) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;. Eingeschlossen sind - abweichend von Ziff. 7.15 AHB - Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, soweit es sich handelt um Schäden aus
(131) aus Schäden durch ständige Emissionen Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten,
(z. B. Geräu- sche, Gerüche, Erschütterungen)2) Nichterfassen oder fehlerhaftem Speichern von Daten,
(3) Störung des Zugangs zum elektronischen Datenaustausch,
(4) Übermittlung vertraulicher Daten oder Informationen.
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Samples: Zusatzvereinbarung Zur Privathaftpflichtversicherung
Mitversicherung von Vermögensschäden. 9.1 (1) Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der ZiffNr. 2.1 AHB wegen VersicherungsfällenVersicherungsfäl- len, die während der Wirksam- keit Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind.
9.2 (2) Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden
(1) Schäden - durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auf- trag Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten Ar- beiten oder son- stige sonstige Leistungen;
(2) ; - aus planender, beratender, bau- oder montageleiten- dermontageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
(3) ; - aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4) ; - aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) ; - aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reisever- anstaltung;
(6) Reiseveranstaltung; - aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
(7) Unterschlagung - aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) , - aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbe- werbsrechts;
(9) Wettbewerbsrechts; - aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(10) ; - aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehe- malige ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Ge- schäftsführungGeschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien / Or- gane Organe im Zusammenhang stehen;
(11) ; - aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder be- hördlichen behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedin- gungen Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(12) ; - aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. x.X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
(13) ; - aus Schäden durch ständige Emissionen (z. z.B. Geräu- scheGeräusche, Gerüche, Erschütterungen).
(3) Versicherungsschutz besteht bis zu der dafür vereinbarten Versicherungssumme.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung
Mitversicherung von Vermögensschäden. 9.1 8.1 Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht Haft- pflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der ZiffNr. 2.1 AHB AB_IPH wegen Versicherungsfällen, die während der Wirksam- keit Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind.
9.2 8.2 Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden
(1) Schäden • durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auf- trag Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder son- stige sonstige Leistungen;
(2) ; • aus planender, beratender, bau- oder montageleiten- dermontageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
(3) ; • aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4) ; • aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) ; • aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reisever- anstaltung;
(6) Reiseveranstaltung; • aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
(7) Unterschla- gung; • aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) ; • aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Urheber- rechten sowie des Kartell- oder Wettbe- werbsrechts;
(9) Wettbewerbsrechts; • aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(10) Kostenvoranschlä- gen; • aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehe- malige ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Ge- schäftsführungGeschäftsführung, AufsichtsratAuf- sichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien / Or- gane Auf- sichtsgremien/ Organe im Zusammenhang stehen;
(11) ; • aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder be- hördlichen behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedin- gungen Bedingungen des Auftraggebers Auftragge- bers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(12) ; • aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren Wert- papieren und Wertsachen;
(13) ; • aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräu- scheGeräusche, Gerüche, Erschütterungen).
8.3 Die Versicherungssumme ergibt sich entsprechend der im Ver- sicherungsschein vereinbarten Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Gesamtleistung für alle Versiche- rungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Doppelte dieser Ver- sicherungssumme.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Mitversicherung von Vermögensschäden. 9.1 5.1 Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche gesetzli- che Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der Ziff. 2.1 AHB CIF:PRO 2018 wegen Versicherungsfällen, die während der Wirksam- keit Wirksamkeit der Versicherung eingetreten eingetre- ten sind.
9.2 5.2 Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden
(1) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auf- trag Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte herge- stellte oder gelieferte SachenXxxxxx, erbrachte Arbeiten oder son- stige o- der sonstige Leistungen;
(2) aus planender, beratender, bau- oder montageleiten- der, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
(3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reisever- anstaltungReise- veranstaltung;
(6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
(7) aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbe- werbsrechts;
(9) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(10) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehe- malige ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von VorstandVor- stand, Ge- schäftsführungGeschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien / Or- gane Aufsichtsgre- mien/Organe im Zusammenhang stehen;
(11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder be- hördlichen behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedin- gungen Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(12) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
(13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräu- scheGe- räusche, Gerüche, Erschütterungen).
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Samples: Privathaftpflichtversicherung
Mitversicherung von Vermögensschäden. 9.1 13.1 Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden Ver- mögensschäden im Sinne der Ziff. 2.1 AHB wegen Versicherungsfällen, die während der Wirksam- keit Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind.
9.2 13.2 Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden
(1) Schäden – durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auf- trag Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder son- stige sonstige Leistungen;
(2) ; – aus planender, beratender, bau- oder montageleiten- dermontageleitender, prüfender oder gutachterlicher gutachter- licher Tätigkeit;
(3) ; – aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4) ; – aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) ; – aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reisever- anstaltung;
(6) Reiseveranstaltung; – aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen wirt- schaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie so- wie aus Untreue oder Unterschlagung;
(7) Unterschlagung – aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) , – aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbe- werbsrechts;
(9) Wettbewerbsrechts; – aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(10) ; – aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehe- malige ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder Mit- glieder von Vorstand, Ge- schäftsführungGeschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer ver- gleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien / Or- gane Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
(11) ; – aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder be- hördlichen behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedin- gungen Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(12) ; – aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. x.X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
(13) ; – aus Schäden durch ständige Emissionen (z. z.B. Geräu- scheGeräusche, Gerüche, Erschütterungen).
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Samples: Adac Privathaftpflicht Versicherung
Mitversicherung von Vermögensschäden. 9.1 5.1 Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche gesetzli- che Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der Ziff. 2.1 AHB wegen Versicherungsfällen, die während der Wirksam- keit der Versicherung eingetreten sind.
9.2 5.2 Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden
(1) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auf- trag Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte gelie- ferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder son- stige sonstige Leistungen;
(2) aus planender, beratender, bau- oder montageleiten- der, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;montageleiten-
(3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reisever- anstaltungReiseveran- staltung;
(6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- Lea- sing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen Zah- lungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue Un- treue oder Unterschlagung;
(7) aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbe- werbsrechts;und
(9) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;und
(10) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehe- malige ehema- lige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Ge- schäftsführungGeschäfts- führung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien / Or- gane Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang Zusammen- hang stehen;
(11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder be- hördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedin- gungen Bedingun- gen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster PflichtverletzungPflicht- verletzung;
(12) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;B. von
(13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräu- sche, Gerüche, Erschütterungen).
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Samples: Insurance Agreement
Mitversicherung von Vermögensschäden. 9.1 Mitversichert ist iIm Rahmen des Vertrages ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden Vermö- gensschäden im Sinne der von Ziff. 2.1 2 AHB wegen VersicherungsfällenVersicherungsfällen mit- versichert, die während der Wirksam- keit Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind.
9.2 . Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Haftpflichtansprüche aus
a) Schäden
(1) , die durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auf- trag Auftrage oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte SachenSachen oder geleistete Arbeiten entstehen. Dies gilt nicht für Umweltschäden.
b) Schäden durch ständige Immissionen (z. B. Geräusche, erbrachte Arbeiten oder son- stige LeistungenGerüche, Erschütterungen);
(2c) aus planender, beratender, bau- oder montageleiten- dermontageleitender, prüfender oder gutachterlicher gutachtlicher Tätigkeit;
(3d) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reisever- anstaltung;
(6) aus Anlage-Tätigkeiten im Zusammenhang mit Geld-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder und Unterschlagung;
(7e) aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Urheberrech- ten sowie des Kartell- oder Wettbe- werbsrechtsund Wettbewerbsrechts;
(9f) aus der Nichteinhaltung von Fristen, TerminenXxxxxxxx, Vor- und KostenanschlägenKostenanschlä- gen;
(10g) aus PflichtverletzungenRatschlägen, die mit der Tätigkeit als ehe- malige Empfehlungen oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Ge- schäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien / Or- gane Weisungen an wirtschaftlich ver- bundene Unternehmen;
h) Tätigkeiten im Zusammenhang stehenmit Datenverarbeitung, Rationali- sierung und Automatisierung, Auskunftserteilung, Übersetzung, Reisevermittlung und Reiseveranstaltung;
(11i) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder be- hördlichen Vorschriftenbehördlichen Vor- schriften, von Anweisungen oder Bedin- gungen Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(12j) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
(13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräu- sche, Gerüche, Erschütterungen).
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung
Mitversicherung von Vermögensschäden. 9.1 1. Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der Ziff. Ziffer 2.1 AHB wegen Versicherungsfällen, die während der Wirksam- keit Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind.
9.2 2. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden
(1) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auf- trag Auftrage oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte gelie- ferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder son- stige sonstige Leistungen;
(2) aus planender, beratender, bau- oder montageleiten- dermontageleitender, prüfender oder gutachterlicher gutachtlicher Tätigkeit;
(3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reisever- anstaltungReiseveranstaltung;
(6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, . Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen Zah- lungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder und Unterschlagung;
(7) aus - Rationalisierung und Automatisierung, - Datenerfassung, -speicherung, -sicherung, -wiederherstellung, - Austausch, Übermittlung, Bereitstellung elektronischer Daten;
(8) aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten und Namensrechten, gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbe- werbsrechtsWettbewerbsrechts;
(9) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(10) aus PflichtverletzungenPflichtverletzung, die mit der Tätigkeit als ehe- malige ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Ge- schäftsführungGeschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien / Or- gane Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
(11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder be- hördlichen behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedin- gungen Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster vorsätzlicher Pflichtverletzung;
(12) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. x.X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
(13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräu- scheGeräusche, Gerüche, Erschütterungen).
Appears in 1 contract
Samples: Haftpflichtversicherung
Mitversicherung von Vermögensschäden. 9.1 13.1 Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der Ziff. 2.1 AHB wegen Versicherungsfällen, die während der Wirksam- keit Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind.
9.2 13.2 Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden
(1) Schäden – durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auf- trag Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder son- stige sonstige Leistungen;
(2) ; – aus planender, beratender, bau- oder montageleiten- dermontageleitender, prüfender oder gutachterlicher gutachter- licher Tätigkeit;
(3) ; – aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4) Un- ternehmen; – aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) ; – aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reisever- anstaltung;
(6) Reiseveranstaltung; – aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen wirt- schaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie so- wie aus Untreue oder Unterschlagung;
(7) Unterschlagung – aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) , – aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbe- werbsrechts;
(9) Wettbewerbsrechts; – aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(10) ; – aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehe- malige ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder Mit- glieder von Vorstand, Ge- schäftsführungGeschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer ver- gleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien / Or- gane Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
(11) ; – aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder be- hördlichen behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedin- gungen Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(12) ; – aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
(13) ; – aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräu- scheGeräusche, Gerüche, ErschütterungenErschütterun- gen).
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Samples: Adac Privathaftpflicht Versicherung