Common use of Mitwirkungspflicht des Kunden Clause in Contracts

Mitwirkungspflicht des Kunden. 3.1. Der Kunde verpflichtet sich, sicherzustellen, dass der Videojournalist bzw. Fotograf von 00000.xxx bei der Produktion der Tour gemäß seinen Anweisungen unterstützt wird, er an den Aufnahmezeiten am Aufnahmeort zur Verfügung steht und dass der Aufnahmeort in einem für die Aufnahme geeigneten, sauberen und aufgeräumten Zustand bereitgehalten ist. 3.2. Der Kunde garantiert, 3.2.1. dass sämtliche bei der Produktion der Tour mitwirkenden Personen am Aufnahmeort mit der Verwendung ihrer Aufnahmen zur Herstellung und Nutzung der Tour einverstanden sind; der Videojournalist bzw. Fotograf ist berechtigt, von sämtlichen mitwirkenden Personen am Aufnahmeort zu verlangen, dass sie eine Einwilligungserklärung unterzeichnen; 3.2.2. dass infolge der Produktion keine Rechte Dritter am Aufnahmeort und/oder an am Aufnahmeort vorhandenen Gegenständen verletzt werden, insbesondere Aufnahmegenehmigungen, sofern erforderlich, erteilt sind; 3.2.3. dass durch die Aufnahmen keine sonstigen gesetzlichen Verbote oder Beschränkungen verletzt werden; 3.2.4. dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte an eigenen Inhalten (wie etwa Texte, Bilder, Filmaufnahmen, Grafiken o.ä.), die er gegebenenfalls für die Produktion der Tour zur Verfügung stellt, verfügt. 3.2.5. dass sämtliche bei der Produktion mitwirkenden Personen sich mit der Verwendung, Verarbeitung und ggf. Weiterleitung ihrer personenbezogenen Daten an beteiligte Kooperationspartner oder Erfüllungsgehilfen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des BDSG einverstanden erklären, soweit dies zur Abwicklung, Bearbeitung und Durchführung des Vertrags notwendig ist. 3.2.6. dass er eine Google My Business Präsenz besitzt bzw. eine von 00000.xxx für ihn angelegte Google My Business Präsenz gemäß den Google Vorgaben verifiziert. 3.3. Der Kunde verpflichtet sich, 00000.xxx und von 00000.xxx beauftragte externe Produzenten gegenüber Ansprüchen Dritter schadlos zu halten, welche wegen einer behaupteten Rechtsverletzung geltend gemacht werden, für die der Kunde verantwortlich ist. 3.4. Soweit erforderlich, überträgt der Kunde 00000.xxx vollumfänglich sämtliche Rechte an den entstehenden Aufnahmen sowie dem zur Verfügung gestellten Fremdmaterial. Soweit durch die Mitwirkung des Kunden Urheber-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- oder sonstige Rechte entstehen, räumt er 00000.xxx diese bzw. die Nutzungsrechte daran mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt ein. 00000.xxx ist insbesondere berechtigt, dass Aufnahmematerial zu bearbeiten und mit anderem Aufnahmematerial zusammenzufügen. Diese Rechteübertragung ist zeitlich, inhaltlich und örtlich unbegrenzt. Sämtliche vorgenannten Rechte räumt der Kunde 00000.xxx ohne Anspruch auf zusätzliche Vergütung ein. 3.5. Der Kunde kann den mit 00000.xxx vereinbarten Aufnahmetermin bis zu 96 Stunden (ohne Wochenenden und Feiertage) vor Aufnahmetermin ohne Aufpreis verschieben. Für sonstige Terminverschiebungen ist 00000.xxx berechtigt, dem Kunden einen Aufpreis zu berechnen. Bei Terminverschiebungen weniger als 24 Stunden (ohne Wochenenden und Feiertage) vor Aufnahmetermin kann 00000.xxx einen erhöhten im Vertrag festgelegten Aufpreis berechnen. Sofern einzelne Abweichungen des Kunden vom Terminplan dazu führen, dass 00000.xxx Aufnahmearbeiten an einzelnen Standorten nicht innerhalb der vereinbarten Dauer der Gesamtproduktion durchführen kann, ist 00000.xxx berechtigt, Aufpreise zu berechnen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Mitwirkungspflicht des Kunden. 3.18.1. Der Kunde verpflichtet sichSie sind verpflichtet, sicherzustellen, dass uns während der Videojournalist gesamten Laufzeit dieses Vertrages Zugang per Kontoinformationsdienst oder – sofern ein Zugang per Kontoinformationsdienst nicht möglich sein sollte (z.B. aufgrund einer technischen Störung) – per EBICS oder auf andere vereinbarte Weise auf die von Ihnen angegebenen Geschäftskonten bzw. Fotograf von 00000.xxx die Daten Ihrer Geschäftskonten (insbesondere Kontostände und Kontoumsätze) zu gewähren. Die Pflicht umfasst insbesondere, sämtliche notwendigen Angaben und Identifizierungen, die die kontoführenden Kreditinstitute hinsichtlich eines Kontoinformationsdienstes, einer EBICS-Anbindung oder der sonstigen vereinbarten Zugangsweise verlangen, regelmäßig zu erfüllen. 8.2. Sie sind verpflichtet, uns über die Schließung oder Eröffnung eines neuen Xxxxxx unverzüglich, jedoch spätestens binnen fünf (5) Werktagen zu informieren. Sie sind verpflichtet, bei der Produktion Anmeldung Geschäftskonten anzugeben, auf denen mindestens 90 % der Tour gemäß seinen Anweisungen unterstützt Anzahl der Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge und zugleich mindestens 90 % der Beträge in EUR der Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge für Ihr laufendes Geschäft eingehen bzw. ausgehen, insbesondere auch Geschäftskonten mit geringer Anzahl von Transaktionen, aber hohen transferierten Beträgen (die „Mindestabdeckung“). Sobald die uns gegenüber angegebenen Geschäftskonten nicht mehr der Mindestabdeckung entsprechen, sind Sie verpflichtet, zusätzliche Geschäftskonten anzugeben, damit die Mindestabdeckung wieder erreicht wird, er an den Aufnahmezeiten am Aufnahmeort zur Verfügung steht und dass der Aufnahmeort in einem für die Aufnahme geeigneten, sauberen und aufgeräumten Zustand bereitgehalten ist. 3.28.3. Der Kunde garantiert, 3.2.1. dass sämtliche bei der Produktion der Tour mitwirkenden Personen am Aufnahmeort mit der Verwendung ihrer Aufnahmen zur Herstellung Sie sind verpflichtet, uns etwaige Funktionsausfälle, Störungen oder Beeinträchtigungen des Moss-Services unverzüglich und Nutzung der Tour einverstanden sind; der Videojournalist bzw. Fotograf ist berechtigt, von sämtlichen mitwirkenden Personen am Aufnahmeort zu verlangen, dass sie eine Einwilligungserklärung unterzeichnen; 3.2.2. dass infolge der Produktion keine Rechte Dritter am Aufnahmeort und/oder an am Aufnahmeort vorhandenen Gegenständen verletzt werden, insbesondere Aufnahmegenehmigungen, sofern erforderlich, erteilt sind; 3.2.3. dass durch die Aufnahmen keine sonstigen gesetzlichen Verbote oder Beschränkungen verletzt werden; 3.2.4. dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte an eigenen Inhalten (so präzise wie etwa Texte, Bilder, Filmaufnahmen, Grafiken o.ä.), die er gegebenenfalls für die Produktion der Tour zur Verfügung stellt, verfügtmöglich anzuzeigen. 3.2.58.4. dass sämtliche bei der Produktion mitwirkenden Personen sich mit der Verwendung, Verarbeitung und ggfSie müssen zumindest eine Person als Administrator Ihres Moss-Accounts benennen. Weiterleitung ihrer personenbezogenen Daten an beteiligte Kooperationspartner Administratoren können weitere Nutzer (einschließlich weiterer Administratoren) hinzufügen oder Erfüllungsgehilfen auch sperren. Sie können auch die individuellen finanziellen Nutzungsgrenzen einzelner Moss-Karten (stets im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des BDSG einverstanden erklären, soweit dies zur Abwicklung, Bearbeitung von uns bzw. der Partnerbank vorgegebenen Gesamtnutzungsgrenze) festlegen sowie Kontoauszüge und Durchführung des Vertrags notwendig istBerichte herunterladen. Darüber hinaus können Administratoren zahlungspflichtige Produkte im Zusammenhang mit dem Moss-Service erwerben. 3.2.68.5. Sie sind verpflichtet, Ihre Zugangsdaten und Sicherheitsmerkmale zum Moss-Service geheim zu halten und dafür Sorge zu tragen, dass er eine Google My Business Präsenz besitzt bzwkein Unbefugter in den Besitz der Zugangsdaten kommt. eine von 00000.xxx für ihn angelegte Google My Business Präsenz gemäß den Google Vorgaben verifiziertAuch Ihre Mitarbeiter müssen Sie dazu verpflichten. 3.38.6. Der Kunde verpflichtet sichWenn Sie den Verdacht haben, 00000.xxx und von 00000.xxx beauftragte externe Produzenten gegenüber Ansprüchen Dritter schadlos dass die Vertraulichkeit der Zugangsdaten beeinträchtigt wurde, sind Sie verpflichtet, uns unverzüglich hierüber zu halteninformieren, welche wegen einer behaupteten Rechtsverletzung geltend gemacht werdendamit wir geeignete Maßnahmen ergreifen können, für die der Kunde verantwortlich istz.B. Zuteilung neuer Zugangsdaten oder zeitweise Sperrung des Zugangs zum Moss-Portal. 3.48.7. Soweit erforderlichÄnderungen der Firma Ihres Unternehmens, überträgt der Kunde 00000.xxx vollumfänglich sämtliche Rechte an den entstehenden Aufnahmen Anschrift oder auch die Änderung der Vertretungsbefugnis der auftretenden Personen oder deren Erlöschen sowie Änderungen der Gesellschafterstruktur sind uns unverzüglich, jedoch spätestens binnen fünf (5) Bankarbeitstagen, anzuzeigen. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem zur Verfügung gestellten Fremdmaterial. Soweit durch die Mitwirkung des Kunden Urheber-Geldwäschegesetz, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- oder sonstige Rechte entstehen, räumt er 00000.xxx diese bzw. die Nutzungsrechte daran mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt ein. 00000.xxx ist insbesondere berechtigt, dass Aufnahmematerial zu bearbeiten und mit anderem Aufnahmematerial zusammenzufügen. Diese Rechteübertragung ist zeitlich, inhaltlich und örtlich unbegrenzt. Sämtliche vorgenannten Rechte räumt der Kunde 00000.xxx ohne Anspruch auf zusätzliche Vergütung einergeben. 3.5. Der Kunde kann den mit 00000.xxx vereinbarten Aufnahmetermin bis zu 96 Stunden (ohne Wochenenden und Feiertage) vor Aufnahmetermin ohne Aufpreis verschieben. Für sonstige Terminverschiebungen ist 00000.xxx berechtigt, dem Kunden einen Aufpreis zu berechnen. Bei Terminverschiebungen weniger als 24 Stunden (ohne Wochenenden und Feiertage) vor Aufnahmetermin kann 00000.xxx einen erhöhten im Vertrag festgelegten Aufpreis berechnen. Sofern einzelne Abweichungen des Kunden vom Terminplan dazu führen, dass 00000.xxx Aufnahmearbeiten an einzelnen Standorten nicht innerhalb der vereinbarten Dauer der Gesamtproduktion durchführen kann, ist 00000.xxx berechtigt, Aufpreise zu berechnen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflicht des Kunden. 3.19.1 Der Kunde wird den Mitarbeitern von BRANDMAUER IT die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Testdaten und Unterlagen zur Verfügung stellen. BRANDMAUER IT darf von der Vollständigkeit, Richtigkeit und jeweiligen Aktualität dieser Informationen, Testdaten und Unterlagen ausgehen. Darüber hinaus wird der Kunde die notwendige Infrastruktur bereitstellen (z.B. Zugang zu Räumen und Syste- men, Strom, Telefon- und Internetanschluss). 9.2 Der Kunde wird für die Laufzeit der Leistungserbringung ebenfalls einen verantwortli- chen Projektleiter benennen. Im Fall des Austauschs des Projektleiters wird der Kunde dafür Sorge tragen, dass der Nachfolger mit Beginn seiner Tätigkeit vollumfänglich über den Vertrag und dessen jeweiligen Stand unterrichtet ist. Der Kunde verpflichtet sich, sicherzustellenwird einen neuen Projektleiter auch für den Fall benennen, dass der Videojournalist bisherige Projektleiter langfristig er- krankt ist oder aus sonstigem Grund für längere Zeit nicht zur Verfügung steht. 9.3 Der Kunde übernimmt die Koordination von eigenen Mitarbeitern und von ihm beauf- tragten Dritten, deren Lieferungen und Leistungen mit dem Vertrag in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang stehen. Er sorgt auch dafür, dass diese beim Erbrin- gen ihrer Lieferungen und Leistungen gegenüber BRANDMAUER IT so kooperieren, dass BRANDMAUER IT nicht behindert oder beeinträchtigt wird. 9.4 Der Kunde sorgt im Rahmen seiner Verantwortlichkeiten dafür, dass die Rekonstruktion von Daten mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Er ist insofern für eine regelmäßige, wenigstens tägliche Sicherung seiner Daten verantwortlich. Des Weiteren gewährleistet der Kunde eine angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Absicherung seiner vom jeweiligen Vertrag betroffenen Systeme (z.B. gegen Computerviren, Troja- ner, Spyware, andere Schadsoftware und Hacker-Attacken). 9.5 Etwaige dem Kunden von BRANDMAUER IT genannte Zugangsdaten (z.B. Benutzer, Kennwörter, etc.) hat der Kunde vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren, so dass ein Zugriff auf Systeme und Anwendungen von BRANDMAUER IT durch Dritte nicht erfolgen kann. 9.6 Die gesamte Mitwirkung des Kunden muss rechtzeitig, vollständig und für BRAND- MAUER IT kostenfrei erfolgen. 9.7 Die ordnungsgemäße Leistungserbringung durch BRANDMAUER IT setzt die rechtzei- tige und qualifizierte Erbringung der dem Kunden obliegenden Mitwirkungsleistungen auf Abruf durch BRANDMAUER IT zwingend voraus. Der Abruf ist nicht erforderlich, soweit sich die Fälligkeit der Mitwirkungsleistungen bereits aus dem jeweiligen Auftrag bzw. Fotograf von 00000.xxx bei der Produktion der Tour gemäß seinen Anweisungen unterstützt wird, er an den Aufnahmezeiten am Aufnahmeort zur Verfügung steht und dass der Aufnahmeort in einem für die Aufnahme geeigneten, sauberen und aufgeräumten Zustand bereitgehalten istTermin- oder Projektplan ergeben oder bestimmen lassen. 3.2. Der Kunde garantiert, 3.2.1. dass sämtliche bei der Produktion der Tour mitwirkenden Personen am Aufnahmeort mit der Verwendung ihrer Aufnahmen zur Herstellung und Nutzung der Tour einverstanden sind; der Videojournalist bzw. Fotograf ist berechtigt, von sämtlichen mitwirkenden Personen am Aufnahmeort zu verlangen, dass sie eine Einwilligungserklärung unterzeichnen; 3.2.2. dass infolge der Produktion keine Rechte Dritter am Aufnahmeort und/oder an am Aufnahmeort vorhandenen Gegenständen verletzt werden, insbesondere Aufnahmegenehmigungen, sofern erforderlich, erteilt sind; 3.2.3. dass 9.8 Entstehen durch die Aufnahmen keine sonstigen gesetzlichen Verbote nicht ordnungsgemäße oder Beschränkungen verletzt werden; 3.2.4. dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte an eigenen Inhalten (wie etwa Textenicht rechtzeitige Mitwirkung des Kunden Verzögerungen oder Mehraufwand, Bilder, Filmaufnahmen, Grafiken o.ä.), die er gegebenenfalls für die Produktion der Tour zur Verfügung stellt, verfügt. 3.2.5. dass sämtliche bei der Produktion mitwirkenden Personen sich mit der Verwendung, Verarbeitung kann BRANDMAUER IT - unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte - Änderungen des Zeitplans und ggf. Weiterleitung ihrer personenbezogenen Daten an beteiligte Kooperationspartner oder Erfüllungsgehilfen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des BDSG einverstanden erklären, soweit dies zur Abwicklung, Bearbeitung und Durchführung des Vertrags notwendig istverein- barten Vergütung verlangen. 3.2.6. dass er eine Google My Business Präsenz besitzt bzw. eine von 00000.xxx für ihn angelegte Google My Business Präsenz gemäß den Google Vorgaben verifiziert. 3.3. Der Kunde verpflichtet sich, 00000.xxx und von 00000.xxx beauftragte externe Produzenten gegenüber Ansprüchen Dritter schadlos zu halten, welche wegen einer behaupteten Rechtsverletzung geltend gemacht werden, für die der Kunde verantwortlich ist. 3.4. Soweit erforderlich, überträgt der Kunde 00000.xxx vollumfänglich sämtliche Rechte an den entstehenden Aufnahmen sowie dem zur Verfügung gestellten Fremdmaterial. Soweit durch die Mitwirkung des Kunden Urheber-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- oder sonstige Rechte entstehen, räumt er 00000.xxx diese bzw. die Nutzungsrechte daran mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt ein. 00000.xxx ist insbesondere berechtigt, dass Aufnahmematerial zu bearbeiten und mit anderem Aufnahmematerial zusammenzufügen. Diese Rechteübertragung ist zeitlich, inhaltlich und örtlich unbegrenzt. Sämtliche vorgenannten Rechte räumt der Kunde 00000.xxx ohne Anspruch auf zusätzliche Vergütung ein. 3.5. Der Kunde kann den mit 00000.xxx vereinbarten Aufnahmetermin bis zu 96 Stunden (ohne Wochenenden und Feiertage) vor Aufnahmetermin ohne Aufpreis verschieben. Für sonstige Terminverschiebungen ist 00000.xxx berechtigt, dem Kunden einen Aufpreis zu berechnen. Bei Terminverschiebungen weniger als 24 Stunden (ohne Wochenenden und Feiertage) vor Aufnahmetermin kann 00000.xxx einen erhöhten im Vertrag festgelegten Aufpreis berechnen. Sofern einzelne Abweichungen des Kunden vom Terminplan dazu führen, dass 00000.xxx Aufnahmearbeiten an einzelnen Standorten nicht innerhalb der vereinbarten Dauer der Gesamtproduktion durchführen kann, ist 00000.xxx berechtigt, Aufpreise zu berechnen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflicht des Kunden. 3.14.1. Der Kunde ist verpflichtet, der AGENTUR360 alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorzulegen und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis zu geben, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die ihm erst während der Tätigkeit von die AGENTUR360 bekannt werden. 4.2. Der Kunde sichert zu, dass alle von ihm übergebenen Softwareprodukte und Datenträger keine Viren oder ähn- lichen schädlichen Programme enthalten und diesbezüg- lich anhand eines zum Zeitpunkt der Übergabe aktuellen Virenschutzes überprüft sind. 4.3. Ebenso hat der Kunde von ihm bereitgestellte oder selbst eingegebene Inhalte auf ihre rechtlich, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber-, datenschutz- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit zu überprüfen. Die AGENTUR360 haftet nicht für die rechtliche Zulässig- keit von Inhalten. Dieses ist vom Kunden gesondert zu überprüfen und die AGENTUR360 bei einer allfälligen Inanspruchnahme schad- und klaglos zu halten. 4.4. Ist die Entwicklung von Schnittstellen zu anderen Sys- temen des Kunden oder Dritter erforderlich (Dritter Teil des Vertrags) ist der Kunde verpflichtet, rechtzeitig eine genaue Definition des Datenmodells und der Zugriffs- und Abgleichsmethoden sowie entsprechende Testdaten bereitzustellen und auf seine Kosten ausreichende und kompetente Unterstützung durch einen Spezialisten des anzubindenden Systems bereitzustellen um die AGEN- TUR360 zu ermöglichen, im geforderten Umfang und Zeitplan die Schnittstelle zu entwickeln und zu testen. 4.5. Der Kunde verpflichtet sich, sicherzustellensämtliche geltenden Bestim- mungen einzuhalten, dass wie insbesondere auch die DSGVO, das DSG, das eCommerce-Gesetz und das TKG und hält die AGENTUR360 im Falle einer Inanspruchnahme aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden Verstoßes schad- und klaglos. Eine rechtliche Überprüfung des von der Videojournalist bzw. Fotograf AGENTUR360 ausgearbeiteten Online-Projektes/der Leistungen obliegt ausschließlich dem Kunden und wird jegliche Haftung von 00000.xxx bei der Produktion der Tour gemäß seinen Anweisungen unterstützt wird, er an den Aufnahmezeiten am Aufnahmeort zur Verfügung steht und dass der Aufnahmeort in einem für die Aufnahme geeigneten, sauberen und aufgeräumten Zustand bereitgehalten istAGENTUR360 diesbezüglich ausgeschlossen. 3.24.6. Der Kunde garantiert, 3.2.1. dass sämtliche bei wird der Produktion der Tour mitwirkenden Personen am Aufnahmeort mit der Verwendung ihrer Aufnahmen zur Herstellung Agentur zeitgerecht und Nutzung der Tour einverstanden sind; der Videojournalist bzw. Fotograf ist berechtigt, von sämtlichen mitwirkenden Personen am Aufnahmeort zu verlangen, dass sie eine Einwilligungserklärung unterzeichnen; 3.2.2. dass infolge der Produktion keine Rechte Dritter am Aufnahmeort und/oder an am Aufnahmeort vorhandenen Gegenständen verletzt werden, insbesondere Aufnahmegenehmigungen, sofern erforderlich, erteilt sind; 3.2.3. dass durch die Aufnahmen keine sonstigen gesetzlichen Verbote oder Beschränkungen verletzt werden; 3.2.4. dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte an eigenen Inhalten (wie etwa Texte, Bilder, Filmaufnahmen, Grafiken o.ä.)vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die er gegebenenfalls für die Produktion Erbringung der Tour zur Verfügung stelltLeistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, verfügt. 3.2.5. dass sämtliche bei der Produktion mitwirkenden Personen sich mit der Verwendung, Verarbeitung und ggf. Weiterleitung ihrer personenbezogenen Daten an beteiligte Kooperationspartner oder Erfüllungsgehilfen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des BDSG einverstanden erklären, soweit dies zur Abwicklung, Bearbeitung und die für die Durchführung des Vertrags notwendig ist. 3.2.6. dass er eine Google My Business Präsenz besitzt bzw. eine Auftrages von 00000.xxx für ihn angelegte Google My Business Präsenz gemäß den Google Vorgaben verifiziert. 3.3Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftra- ges bekannt werden. Der Kunde verpflichtet sichträgt den Aufwand, 00000.xxx der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichti- gen, unvollständigen oder nachträglich geänderten An- gaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden. 4.7. Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vor- entwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von 00000.xxx beauftragte externe Produzenten gegenüber Ansprüchen Dritter schadlos zu halten, welche wegen einer behaupteten Rechtsverletzung geltend gemacht werden, für die der Kunde verantwortlich ist. 3.4. Soweit erforderlich, überträgt der Kunde 00000.xxx vollumfänglich sämtliche Rechte an den entstehenden Aufnahmen sowie dem zur Verfügung gestellten Fremdmaterial. Soweit durch die Mitwirkung des ihm binnen 36 Stunden ab Eingang beim Kunden Urheber-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- oder sonstige Rechte entstehen, räumt er 00000.xxx –Samstag 12.00 Uhr bis Montag 08.00 Uhr Ortszeit zählen nicht in diese bzw. die Nutzungsrechte daran mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt ein. 00000.xxx ist insbesondere berechtigt, dass Aufnahmematerial zu bearbeiten und mit anderem Aufnahmematerial zusammenzufügen. Diese Rechteübertragung ist zeitlich, inhaltlich und örtlich unbegrenzt. Sämtliche vorgenannten Rechte räumt der Kunde 00000.xxx ohne Anspruch auf zusätzliche Vergütung ein. 3.5. Der Kunde kann den mit 00000.xxx vereinbarten Aufnahmetermin bis zu 96 Stunden (ohne Wochenenden und Feiertage) vor Aufnahmetermin ohne Aufpreis verschieben. Für sonstige Terminverschiebungen ist 00000.xxx berechtigt, dem Kunden einen Aufpreis zu berechnen36-Stundenfrist –freizugeben. Bei Terminverschiebungen weniger nicht rechtzeiti- ger Freigabe gelten sie als 24 Stunden (ohne Wochenenden und Feiertage) vor Aufnahmetermin kann 00000.xxx einen erhöhten im Vertrag festgelegten Aufpreis berechnen. Sofern einzelne Abweichungen des vom Kunden vom Terminplan dazu führen, dass 00000.xxx Aufnahmearbeiten an einzelnen Standorten nicht innerhalb der vereinbarten Dauer der Gesamtproduktion durchführen kann, ist 00000.xxx berechtigt, Aufpreise zu berechnengenehmigt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflicht des Kunden. 3.1Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, a) den Router ausschließlich durch fachkundiges Personal installieren -, administrieren - und betreiben zu lassen; b) den Router vor Zugriffen durch unbefugte Dritte zu schützen und zu gewährleisten, dass der physikalische wie netzseitige Zugang nur autorisierten Betriebskräften möglich ist; c) HS GmbH, Bonn unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 (acht) Werktagen, über sich ergebende Änderungen der Kundendaten zu informieren. HS GmbH, Bonn ist berechtigt, nach Ablauf dieser Frist den Anschluss zu sperren, sofern die Zurückhaltung der Daten nicht aus rechtlichen oder vertraglichen Gründen geboten ist; d) alle gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten, die für die Übertragung der von HS GmbH, Bonn übergebenen Daten gelten. Der Kunde verpflichtet sichhat seine Nutzer zu verpflichten, sicherzustellenebenfalls alle gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten, die für die Übertragung der von den Nutzern übergebenen Daten an HS GmbH, Bonn gelten; e) Eingriffe in den Netzbetrieb und die Netzsicherheit der IP-Plattform der HS GmbH, Bonn, ihrer Partner und der Deutschen Telekom AG zu unterlassen; f) die HS GmbH, Bonn von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer vertragswidrigen Nutzung oder vertragswidrigen Eingriffen in die Netzintegrität beruhen, die entweder durch ihn vorgenommen werden oder mit seiner Billigung erfolgen; g) die ihm entstehenden Kosten und Aufwendungen selbst zu tragen, es sei denn, dass der Videojournalist bzw. Fotograf von 00000.xxx bei der Produktion der Tour gemäß seinen Anweisungen unterstützt wird, er an den Aufnahmezeiten am Aufnahmeort zur Verfügung steht und dass der Aufnahmeort in einem für die Aufnahme geeigneten, sauberen und aufgeräumten Zustand bereitgehalten dieser Vereinbarung ausdrücklich vorgesehen ist. 3.2. Der Kunde garantiert, 3.2.1. dass sämtliche bei der Produktion der Tour mitwirkenden Personen am Aufnahmeort mit der Verwendung ihrer Aufnahmen zur Herstellung und Nutzung der Tour einverstanden sind; der Videojournalist bzw. Fotograf ist berechtigt, von sämtlichen mitwirkenden Personen am Aufnahmeort zu verlangen, dass sie eine Einwilligungserklärung unterzeichnen; 3.2.2HS GmbH, Bonn die Kosten und Aufwendungen übernimmt. dass infolge der Produktion keine Rechte Dritter am Aufnahmeort und/oder an am Aufnahmeort vorhandenen Gegenständen verletzt werden, insbesondere Aufnahmegenehmigungen, sofern erforderlich, erteilt sind; 3.2.3. dass durch die Aufnahmen keine sonstigen gesetzlichen Verbote oder Beschränkungen verletzt werden; 3.2.4. dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte an eigenen Inhalten (wie etwa Texte, Bilder, Filmaufnahmen, Grafiken o.ä.), die er gegebenenfalls für die Produktion der Tour zur Verfügung stellt, verfügt. 3.2.5. dass sämtliche bei der Produktion mitwirkenden Personen Falls sich mit der Verwendung, Verarbeitung und ggf. Weiterleitung ihrer personenbezogenen Daten an beteiligte Kooperationspartner oder Erfüllungsgehilfen im Rahmen des Entstörprozesses herausstellen sollte, dass Xxxxxx nicht im Verantwortungsbereich der gesetzlichen Vorschriften des BDSG einverstanden erklärenHS GmbH, Bonn oder Ihrer Lieferanten liegen, behält sich HS GmbH, Bonn das Recht vor, den Aufwand für die angefallenen Arbeiten dem Kunden in Rechnung zu stellen; h) bei einer Störungsbeseitigung im Sinne einer Schadensminderung entsprechend aktiv mit zu wirken. Hierzu hat er vor allem: - der HS GmbH, Bonn einen kompetenten Ansprechpartner zu nennen. Dieser kann für den Kunden verbindlich Entscheidungen treffen oder unverzüglich herbeiführen, - Störungen in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Ursachenerkennung und -analyse zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden, - für die Einrichtung eines – für den Nachweis der Funktionsfähigkeit der Schnittstelle erforderlichen – Protokoll-Trace an seinem Router Sorge zu tragen, - den Mitarbeitern der HS GmbH, Bonn bzw. deren Leistungserbringern Zugang zu seinen Betriebsräumen zu gewähren, soweit dies zur Abwicklung, Bearbeitung und Durchführung des Vertrags notwendig für die Störungseingrenzung oder -beseitigung erforderlich ist. 3.2.6. dass er eine Google My Business Präsenz besitzt bzw. eine von 00000.xxx für ihn angelegte Google My Business Präsenz gemäß den Google Vorgaben verifiziert. 3.3. Der Kunde verpflichtet sich, 00000.xxx und von 00000.xxx beauftragte externe Produzenten gegenüber Ansprüchen Dritter schadlos zu halten, welche wegen einer behaupteten Rechtsverletzung geltend gemacht werden, für die der Kunde verantwortlich ist. 3.4. Soweit erforderlich, überträgt der Kunde 00000.xxx vollumfänglich sämtliche Rechte an den entstehenden Aufnahmen sowie dem zur Verfügung gestellten Fremdmaterial. Soweit durch die Mitwirkung des Kunden Urheber-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- oder sonstige Rechte entstehen, räumt er 00000.xxx diese bzw. die Nutzungsrechte daran mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt ein. 00000.xxx ist insbesondere berechtigt, dass Aufnahmematerial zu bearbeiten und mit anderem Aufnahmematerial zusammenzufügen. Diese Rechteübertragung ist zeitlich, inhaltlich und örtlich unbegrenzt. Sämtliche vorgenannten Rechte räumt der Kunde 00000.xxx ohne Anspruch auf zusätzliche Vergütung ein. 3.5. Der Kunde kann den mit 00000.xxx vereinbarten Aufnahmetermin bis zu 96 Stunden (ohne Wochenenden und Feiertage) vor Aufnahmetermin ohne Aufpreis verschieben. Für sonstige Terminverschiebungen ist 00000.xxx berechtigt, dem Kunden einen Aufpreis zu berechnen. Bei Terminverschiebungen weniger als 24 Stunden (ohne Wochenenden und Feiertage) vor Aufnahmetermin kann 00000.xxx einen erhöhten im Vertrag festgelegten Aufpreis berechnen. Sofern einzelne Abweichungen des Kunden vom Terminplan dazu führen, dass 00000.xxx Aufnahmearbeiten an einzelnen Standorten nicht innerhalb der vereinbarten Dauer der Gesamtproduktion durchführen kann, ist 00000.xxx berechtigt, Aufpreise zu berechnen.

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Samples: Adsl Access Agreement

Mitwirkungspflicht des Kunden. 3.19.1 Der Kunde wird den Mitarbeitern von Wipp Solutions die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Testdaten und Unterlagen zur Verfügung stellen. Wipp Solutions darf von der Vollständigkeit, Richtigkeit und jeweiligen Aktualität dieser Informationen, Testdaten und Unterlagen ausgehen. Darüber hinaus wird der Kunde die notwendige Infrastruktur bereitstellen (z.B. Zugang zu Räumen und Systemen, Strom, Telefon- und Internetanschluss). 9.2 Der Kunde wird für die Laufzeit der Leistungserbringung ebenfalls einen verantwortlichen Projektleiter benennen. Im Fall des Austauschs des Projektleiters wird der Kunde dafür Sorge tragen, dass der Nachfolger mit Beginn seiner Tätigkeit vollumfänglich über den Vertrag und dessen jeweiligen Stand unterrichtet ist. Der Kunde verpflichtet sich, sicherzustellenwird einen neuen Projektleiter auch für den Fall benennen, dass der Videojournalist bisherige Projektleiter langfristig erkrankt ist oder aus sonstigem Grund für längere Zeit nicht zur Verfügung steht. 9.3 Der Kunde übernimmt die Koordination von eigenen Mitarbeitern und von ihm beauftragten Dritten, deren Lieferungen und Leistungen mit dem Vertrag in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang stehen. Er sorgt auch dafür, dass diese beim Erbringen ihrer Lieferungen und Leistungen gegenüber Wipp Solutions so kooperieren, dass WIPP SOLUTIONS nicht behindert oder beeinträchtigt wird. 9.4 Der Kunde sorgt im Rahmen seiner Verantwortlichkeiten dafür, dass die Rekonstruktion von Daten mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Er ist insofern für eine regelmäßige, wenigstens tägliche Sicherung seiner Daten verantwortlich. Des Weiteren gewährleistet der Kunde eine angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Absicherung seiner vom jeweiligen Vertrag betroffenen Systeme (z.B. gegen Computerviren, Trojaner, Spyware, andere Schadsoftware und Hacker-Attacken). 9.5 Etwaige dem Kunden von Wipp Solutions genannte Zugangsdaten (z.B. Benutzer, Kennwörter, etc.) hat der Kunde vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren, so dass ein Zugriff auf Systeme und Anwendungen von Wipp Solutions durch Dritte nicht erfolgen kann. 9.6 Die gesamte Mitwirkung des Kunden muss rechtzeitig, vollständig und für Wipp Solutions kostenfrei erfolgen. 9.7 Die ordnungsgemäße Leistungserbringung durch Wipp Solutions setzt die rechtzeitige und qualifizierte Erbringung der dem Kunden obliegenden Mitwirkungsleistungen auf Abruf durch Wipp Solutions zwingend voraus. Der Abruf ist nicht erforderlich, soweit sich die Fälligkeit der Mitwirkungsleistungen bereits aus dem jeweiligen Auftrag bzw. Fotograf von 00000.xxx bei der Produktion der Tour gemäß seinen Anweisungen unterstützt wird, er an den Aufnahmezeiten am Aufnahmeort zur Verfügung steht und dass der Aufnahmeort in einem für die Aufnahme geeigneten, sauberen und aufgeräumten Zustand bereitgehalten istTermin- oder Projektplan ergeben oder bestimmen lassen. 3.2. Der Kunde garantiert, 3.2.1. dass sämtliche bei der Produktion der Tour mitwirkenden Personen am Aufnahmeort mit der Verwendung ihrer Aufnahmen zur Herstellung und Nutzung der Tour einverstanden sind; der Videojournalist bzw. Fotograf ist berechtigt, von sämtlichen mitwirkenden Personen am Aufnahmeort zu verlangen, dass sie eine Einwilligungserklärung unterzeichnen; 3.2.2. dass infolge der Produktion keine Rechte Dritter am Aufnahmeort und/oder an am Aufnahmeort vorhandenen Gegenständen verletzt werden, insbesondere Aufnahmegenehmigungen, sofern erforderlich, erteilt sind; 3.2.3. dass 9.8 Entstehen durch die Aufnahmen keine sonstigen gesetzlichen Verbote nicht ordnungsgemäße oder Beschränkungen verletzt werden; 3.2.4. dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte an eigenen Inhalten (wie etwa Textenicht rechtzeitige Mitwirkung des Kunden Verzögerungen oder Mehraufwand, Bilder, Filmaufnahmen, Grafiken o.ä.), die er gegebenenfalls für die Produktion der Tour zur Verfügung stellt, verfügt. 3.2.5. dass sämtliche bei der Produktion mitwirkenden Personen sich mit der Verwendung, Verarbeitung kann Wipp Solutions - unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte - Änderungen des Zeitplans und ggf. Weiterleitung ihrer personenbezogenen Daten an beteiligte Kooperationspartner oder Erfüllungsgehilfen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des BDSG einverstanden erklären, soweit dies zur Abwicklung, Bearbeitung und Durchführung des Vertrags notwendig ist. 3.2.6. dass er eine Google My Business Präsenz besitzt bzw. eine von 00000.xxx für ihn angelegte Google My Business Präsenz gemäß den Google Vorgaben verifiziert. 3.3. Der Kunde verpflichtet sich, 00000.xxx und von 00000.xxx beauftragte externe Produzenten gegenüber Ansprüchen Dritter schadlos zu halten, welche wegen einer behaupteten Rechtsverletzung geltend gemacht werden, für die der Kunde verantwortlich ist. 3.4. Soweit erforderlich, überträgt der Kunde 00000.xxx vollumfänglich sämtliche Rechte an den entstehenden Aufnahmen sowie dem zur Verfügung gestellten Fremdmaterial. Soweit durch die Mitwirkung des Kunden Urheber-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- oder sonstige Rechte entstehen, räumt er 00000.xxx diese bzw. die Nutzungsrechte daran mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt ein. 00000.xxx ist insbesondere berechtigt, dass Aufnahmematerial zu bearbeiten und mit anderem Aufnahmematerial zusammenzufügen. Diese Rechteübertragung ist zeitlich, inhaltlich und örtlich unbegrenzt. Sämtliche vorgenannten Rechte räumt der Kunde 00000.xxx ohne Anspruch auf zusätzliche Vergütung ein. 3.5. Der Kunde kann den mit 00000.xxx vereinbarten Aufnahmetermin bis zu 96 Stunden (ohne Wochenenden und Feiertage) vor Aufnahmetermin ohne Aufpreis verschieben. Für sonstige Terminverschiebungen ist 00000.xxx berechtigt, dem Kunden einen Aufpreis zu berechnen. Bei Terminverschiebungen weniger als 24 Stunden (ohne Wochenenden und Feiertage) vor Aufnahmetermin kann 00000.xxx einen erhöhten im Vertrag festgelegten Aufpreis berechnen. Sofern einzelne Abweichungen des Kunden vom Terminplan dazu führen, dass 00000.xxx Aufnahmearbeiten an einzelnen Standorten nicht innerhalb der vereinbarten Dauer der Gesamtproduktion durchführen kann, ist 00000.xxx berechtigt, Aufpreise zu berechnenVergütung verlangen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflicht des Kunden. 3.1Der Kunde ist verpflichtet, die organisatorischen und technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die vereinbarten Leistungen erbracht werden können. Erfüllt der Kunde diese Mit- wirkungspflichten nicht, nicht richtig oder verspätet oder befindet er sich in Annahme- bzw. Gläu- bigerverzug, so hat NeoLogic Software AG das Wahlrecht, nach erfolgloser Ansetzung einer drei- tätigen Nachfrist vom Vertrag gegen vollständige Schadloshaltung zurückzutreten oder die ver- einbarten Leistungen dennoch zu erbringen und die durch die Verletzung der Mitwirkungspflicht entstanden Aufwendungen zu den vereinbarten oder marktüblichen Ansätzen zusätzlich in Rech- nung zu stellen. Der Kunde verpflichtet sichist insbesondere für folgende Bereiche verantwortlich, sicherzustellensofern nicht anderweitig ver- traglich vereinbart: 1.) Gesamtverantwortung für den betriebswirtschaftlich erfolgreichen Einsatz der Vertragspro- dukte: Spezifikation des zu lösenden Problems; Auswahl der Produkte; Anpassung der in- nerbetrieblichen Abläufe an die Anforderungen der Vertragsprodukte soweit erforderlich und zumutbar; Orientierung der NeoLogic Software AG über die betrieblichen Abläufe des Kunden, dass der Videojournalist bzw. Fotograf von 00000.xxx bei der Produktion der Tour gemäß seinen Anweisungen unterstützt wird, er an den Aufnahmezeiten am Aufnahmeort zur Verfügung steht und dass der Aufnahmeort in einem soweit diese für die Aufnahme geeigneten, sauberen und aufgeräumten Zustand bereitgehalten istLeistungserbringung relevant sind; laufende Information über bevorstehende Nutzungserweiterungen; strategische Entscheide oder Veränderungen des technischen oder rechtlichen Umfelds mit Auswirkung auf die unterstützte IT-Umgebung. 3.2. Der Kunde garantiert,2.) Ansprechpartner und Projektleitung: Bezeichnung von fachkundigen und entscheidungsbe- fugten Ansprechpartnern im Betrieb des Kunden sowie bei Bedarf Bezeichnung eines Kun- denprojektleiters; Freistellung dieser Personen für Projektaufgaben im erforderlichen Um- fang. 3.2.1. dass sämtliche bei 3.) Ausbildung: Ausbildung der Produktion Mitarbeiter in Bezug auf die Vertragsprodukte; Vermittlung der Tour mitwirkenden Personen am Aufnahmeort mit allgemein üblichen Anwenderkenntnisse und falls erforderlich Ausbildung von Superusern. 4.) Störungs- und Fehlermeldung: Unverzügliche Information beim Auftreten von Störungen und Fehlern in der Verwendung ihrer Aufnahmen zur Herstellung von NeoLogic Software AG vorgegebenen Form; möglichst genaue Be- schreibung und Nutzung Dokumentation der Tour einverstanden sindauftretenden Störungen 5.) Datenverantwortung: Bereitstellung der zu verarbeitenden Daten; Eingabe der Videojournalist bzw. Fotograf ist berechtigtDaten; Da- tenübernahme und Wiederherstellung der Daten; Verantwortung für Datenintegrität und die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. 6.) Datensicherung: Ausführung und Kontrolle der Datensicherung, sichere Aufbewahrung des Backups. 7.) Infrastruktur: Bereitstellung von sämtlichen mitwirkenden Personen am Aufnahmeort zu verlangen, dass sie eine Einwilligungserklärung unterzeichnen; 3.2.2. dass infolge der Produktion keine Rechte Dritter am Aufnahmeort und/oder an am Aufnahmeort vorhandenen Gegenständen verletzt werden, insbesondere Aufnahmegenehmigungen, sofern erforderlich, erteilt sind; 3.2.3. dass durch die Aufnahmen keine sonstigen gesetzlichen Verbote oder Beschränkungen verletzt werden; 3.2.4. dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte an eigenen Inhalten (wie etwa Texte, Bilder, Filmaufnahmen, Grafiken o.ä.), die er gegebenenfalls geeigneten Räumlichkeiten für die Produktion Installation von Vertrags- produkten; Verantwortung für die Einhaltung der Tour zur Verfügung stelltVorschriften bezüglich Raumtemperatur und Sauberkeit von Räumlichkeiten, verfügtin welchen sich Komponenten befinden; Sicherstellung der Stromversorgung; Gewährung des Zutritts für Mitarbeiter der NeoLogic Software AG zu den Räumlichkeiten des Kunden; Bereitstellung der erforderlichen Anzahl Arbeitsplätze für Mitarbeiter der NeoLogic Software AG im Falle eines Einsatzes vor Ort; Zurverfügungstel- lung von ausreichenden Servicefenstern soweit erforderlich; Sicherung der Vertragspro- dukte gegen unbeabsichtigten Verlust, Beschädigung, Diebstahl und Elementarschäden. 3.2.5. dass sämtliche 8.) Benutzungsvorschriften: Einhaltung der von NeoLogic Software AG, beziehungsweise den Herstellern vorgegebenen Benutzungsvorschriften; sorgfältige Behandlung und äusserliche Reinigung der Vertragsprodukte. 9.) Unterstützung der NeoLogic Software AG: Mithilfe bei der Produktion mitwirkenden Personen sich mit der Verwendung, Verarbeitung und ggf. Weiterleitung ihrer personenbezogenen Daten an beteiligte Kooperationspartner oder Erfüllungsgehilfen Arbeiten im Rahmen Betrieb des Kunden nach Anweisung der gesetzlichen Vorschriften des BDSG einverstanden erklärenNeoLogic Software AG, soweit dies zur Abwicklung, Bearbeitung und Durchführung des Vertrags notwendig istAusführung der von der NeoLogic Software AG dem Kunden zugewiesenen Arbeiten. 3.2.6. dass er eine Google My Business Präsenz besitzt bzw. eine von 00000.xxx für ihn angelegte Google My Business Präsenz gemäß den Google Vorgaben verifiziert10.) Schnittstellen: Definition und Programmierung der kundenseitig zu realisierenden Schnitt- stellen. 3.3. Der Kunde verpflichtet sich11.) Komponenten des Kunden: termingerechte Bereitstellung, 00000.xxx Betrieb und Unterhalt der kun- denseitig zu beschaffenden Komponenten. 12.) Nebenunternehmer: Koordination und Sicherstellung der Leistungserbringung von 00000.xxx beauftragte externe Produzenten gegenüber Ansprüchen Dritter schadlos Neben- unternehmern. 13.) Kommunikation: Bereitstellung und Sicherstellung von Datenkommunikation, Internet- und Telefonanschluss; Verwaltung der Schnittstelle mit den entsprechenden Anbietern; Unter- halt der kundenseitig zu halten, welche wegen einer behaupteten Rechtsverletzung geltend gemacht werden, installierenden technischen Einrichtungen für die der Kunde verantwortlich istFernwartung. 3.4. Soweit erforderlich, überträgt 14.) Annahme- und Prüfungspflichten: Entgegennahme von angebotenen Leistungen und Pro- dukten; Prüfung von gelieferten Leistungen und Produkten unmittelbar nach der Kunde 00000.xxx vollumfänglich sämtliche Rechte an den entstehenden Aufnahmen sowie dem zur Verfügung gestellten Fremdmaterial. Soweit durch die Übergabe; Mitwirkung des Kunden Urheber-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- oder sonstige Rechte entstehen, räumt er 00000.xxx diese bzw. die Nutzungsrechte daran mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt ein. 00000.xxx ist insbesondere berechtigt, dass Aufnahmematerial zu bearbeiten und mit anderem Aufnahmematerial zusammenzufügen. Diese Rechteübertragung ist zeitlich, inhaltlich und örtlich unbegrenzt. Sämtliche vorgenannten Rechte räumt der Kunde 00000.xxx ohne Anspruch auf zusätzliche Vergütung einbei Systemtests; Durchführung von Abnahmen. 3.5. Der Kunde kann den mit 00000.xxx vereinbarten Aufnahmetermin bis zu 96 Stunden (ohne Wochenenden 15.) Verbrauchsmaterial: Besorgung von Verbrauchsmaterial wie Toner, Papier und Feiertage) vor Aufnahmetermin ohne Aufpreis verschieben. Für sonstige Terminverschiebungen ist 00000.xxx berechtigt, dem Kunden einen Aufpreis zu berechnen. Bei Terminverschiebungen weniger als 24 Stunden (ohne Wochenenden und Feiertage) vor Aufnahmetermin kann 00000.xxx einen erhöhten im Vertrag festgelegten Aufpreis berechnen. Sofern einzelne Abweichungen des Kunden vom Terminplan dazu führen, dass 00000.xxx Aufnahmearbeiten an einzelnen Standorten nicht innerhalb der vereinbarten Dauer der Gesamtproduktion durchführen kann, ist 00000.xxx berechtigt, Aufpreise zu berechnenDisketten sowie Ersatz von Verschleissteilen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflicht des Kunden. 3.17.1. Der Kunde erkennt an, dass die Agentur für eine erfolgreiche und zeitgerechte Durchführung der ihr obliegenden Leistungen auf die umfassende Mitwirkung des Kunden angewiesen ist. Dazu zählen unter anderem die Bestellung eines Ansprechpartners zur Projektkoordination, Unterstützung bei der Abstimmung und Definition fachlicher Themen, rechtzeitige Abnahme von Konzepten oder Teilbereichen der Umsetzung, rechtzeitige Bereitstellung erforderlicher Unterlagen sowie Zugang zu benötigten technischen Einrichtungen (Servern, Schnittstellen, Software etc.). 7.2. Der Kunde wird der Agentur auch ohne besondere Aufforderung alle Informationen und Unterlagen in digitaler, weiter bearbeitbarer Qualität oder in einer anderen benötigten Form zeitgerecht und vollständig liefern bzw. zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sein können, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, verspäteten, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden. Vereinbarte Fertigstellungs- und Lieferfristen verlängern sich entsprechend angemessen. 7.3. Alle Leistungen der Agentur sind vom Kunden auf deren Vertragskonformität, deren Richtigkeit und Vollständigkeit laufend zu überprüfen. Die Pflicht zur Überprüfung beginnt, sobald die Agentur Leistungen oder Teilleistungen an den Kunden in jeglicher überprüfbaren Form (digital oder schriftlich) übermittelt, jedoch spätestens dann, wenn die Leistungen – soweit ausdrücklich vereinbart – formell gemäß Punkt 5. übergeben werden oder die Leistungen in Echtbetrieb gehen. Kann der Auftrag in Teilabschnitte geteilt werden, so sind Teilabnahmen zulässig. 7.4. Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche bleiben vom Kunden soweit gewahrt, als erkennbare Mängel binnen einer Frist von 14 Tagen ab der Überprüfbarkeit gemäß Punkt 7.3. schriftlich und konkret gerügt werden. Parteieneinvernehmlich gilt ein Mangel als erkennbar, soweit dieser mit einem der unternehmerischen Sorgfalt entsprechenden Aufwand erkannt hätte werden können. 7.5. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Selbiges gilt auch für die Prüfung der Zulässigkeit von Domains. 7.6. Erwirbt die Agentur für die Erfüllung des Kundenauftrages beschränkte Nutzungsrechte (zB Lizenzen) an urheberrechtlich geschützten Werken (zB Fotos, Fonts, Software), verpflichtet sich der Kunde die Nutzungsrechte ausschließlich im Rahmen der zwischen der Agentur um dem Dritten getroffenen Vereinbarung auszuüben. Die Agentur wird dem Kunden den Umfang der erteilten Nutzungsrechte rechtzeitig bekannt geben. Im Zweifel sind die Nutzungsrechte auf den jeweiligen Auftrag und vereinbarten Nutzungszweck (zB Einsatz auf einer Internetpräsentation unter einer bestimmten Domain und/oder mit einer beschränkten Anzahl an Pageviews oder anderen Parametern) sowie auf die Dauer der Geschäftsbeziehung zwischen Kunde und Agentur beschränkt. 7.7. Die Agentur haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden - nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen oder wegen einer Verletzung von Nutzungsrechten iSv Punkt 7.6. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, sicherzustellen, dass der Videojournalist bzw. Fotograf von 00000.xxx die Agentur bei der Produktion der Tour gemäß seinen Anweisungen unterstützt wird, er an den Aufnahmezeiten am Aufnahmeort zur Verfügung steht und dass der Aufnahmeort in einem für die Aufnahme geeigneten, sauberen und aufgeräumten Zustand bereitgehalten ist. 3.2Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde garantiert, 3.2.1. dass stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche bei der Produktion der Tour mitwirkenden Personen am Aufnahmeort mit der Verwendung ihrer Aufnahmen Unterlagen zur Herstellung und Nutzung der Tour einverstanden sind; der Videojournalist bzw. Fotograf ist berechtigt, von sämtlichen mitwirkenden Personen am Aufnahmeort zu verlangen, dass sie eine Einwilligungserklärung unterzeichnen; 3.2.2. dass infolge der Produktion keine Rechte Dritter am Aufnahmeort und/oder an am Aufnahmeort vorhandenen Gegenständen verletzt werden, insbesondere Aufnahmegenehmigungen, sofern erforderlich, erteilt sind; 3.2.3. dass durch die Aufnahmen keine sonstigen gesetzlichen Verbote oder Beschränkungen verletzt werden; 3.2.4. dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte an eigenen Inhalten (wie etwa Texte, Bilder, Filmaufnahmen, Grafiken o.äVerfügung.), die er gegebenenfalls für die Produktion der Tour zur Verfügung stellt, verfügt. 3.2.5. dass sämtliche bei der Produktion mitwirkenden Personen sich mit der Verwendung, Verarbeitung und ggf. Weiterleitung ihrer personenbezogenen Daten an beteiligte Kooperationspartner oder Erfüllungsgehilfen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des BDSG einverstanden erklären, soweit dies zur Abwicklung, Bearbeitung und Durchführung des Vertrags notwendig ist. 3.2.6. dass er eine Google My Business Präsenz besitzt bzw. eine von 00000.xxx für ihn angelegte Google My Business Präsenz gemäß den Google Vorgaben verifiziert. 3.3. Der Kunde verpflichtet sich, 00000.xxx und von 00000.xxx beauftragte externe Produzenten gegenüber Ansprüchen Dritter schadlos zu halten, welche wegen einer behaupteten Rechtsverletzung geltend gemacht werden, für die der Kunde verantwortlich ist. 3.4. Soweit erforderlich, überträgt der Kunde 00000.xxx vollumfänglich sämtliche Rechte an den entstehenden Aufnahmen sowie dem zur Verfügung gestellten Fremdmaterial. Soweit durch die Mitwirkung des Kunden Urheber-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- oder sonstige Rechte entstehen, räumt er 00000.xxx diese bzw. die Nutzungsrechte daran mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt ein. 00000.xxx ist insbesondere berechtigt, dass Aufnahmematerial zu bearbeiten und mit anderem Aufnahmematerial zusammenzufügen. Diese Rechteübertragung ist zeitlich, inhaltlich und örtlich unbegrenzt. Sämtliche vorgenannten Rechte räumt der Kunde 00000.xxx ohne Anspruch auf zusätzliche Vergütung ein. 3.5. Der Kunde kann den mit 00000.xxx vereinbarten Aufnahmetermin bis zu 96 Stunden (ohne Wochenenden und Feiertage) vor Aufnahmetermin ohne Aufpreis verschieben. Für sonstige Terminverschiebungen ist 00000.xxx berechtigt, dem Kunden einen Aufpreis zu berechnen. Bei Terminverschiebungen weniger als 24 Stunden (ohne Wochenenden und Feiertage) vor Aufnahmetermin kann 00000.xxx einen erhöhten im Vertrag festgelegten Aufpreis berechnen. Sofern einzelne Abweichungen des Kunden vom Terminplan dazu führen, dass 00000.xxx Aufnahmearbeiten an einzelnen Standorten nicht innerhalb der vereinbarten Dauer der Gesamtproduktion durchführen kann, ist 00000.xxx berechtigt, Aufpreise zu berechnen.

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Samples: General Terms and Conditions

Mitwirkungspflicht des Kunden. 3.18.1. Der Kunde Falls Sie das Unbesicherte Kreditkartenprodukt nutzen, sind Sie verpflichtet, uns während der gesamten Laufzeit dieses Vertrages Zugang per Kontoinformationsdienst oder – sofern ein Zugang per Kontoinformationsdienst nicht möglich sein sollte (z.B. aufgrund einer technischen Störung) – per EBICS oder auf andere vereinbarte Weise auf die von Ihnen angegebenen Geschäftskonten bzw. die Daten Ihrer Geschäftskonten (insbesondere Kontostände und Kontoumsätze) zu gewähren. Die Pflicht umfasst insbesondere, sämtliche notwendigen Angaben und Identifizierungen, die die kontoführenden Kreditinstitute hinsichtlich eines Kontoinformationsdienstes, einer EBICS-Anbindung oder der sonstigen vereinbarten Zugangsweise verlangen, regelmäßig zu erfüllen. 8.2. Falls Sie das Unbesicherte Kreditkartenprodukt nutzen, sind Sie verpflichtet, uns über die Schließung oder Eröffnung eines neuen Xxxxxx unverzüglich, jedoch spätestens binnen fünf (5) Werktagen zu informieren. Sie sind verpflichtet, bei der Anmeldung Geschäftskonten anzugeben, auf denen mindestens 90 % der Anzahl der Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge und zugleich mindestens 90 % der Beträge in EUR der Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge für Ihr laufendes Geschäft eingehen bzw. ausgehen, insbesondere auch Geschäftskonten mit geringer Anzahl von Transaktionen, aber hohen transferierten Beträgen (die „Mindestabdeckung“). Sobald die uns gegenüber angegebenen Geschäftskonten nicht mehr der Mindestabdeckung entsprechen, sind Sie verpflichtet, zusätzliche Geschäftskonten anzugeben, damit die Mindestabdeckung wieder erreicht wird. 8.3. Sie sind verpflichtet, uns etwaige Funktionsausfälle, Störungen oder Beeinträchtigungen der Moss-Services unverzüglich und so präzise wie möglich anzuzeigen. 8.4. Sie müssen zumindest eine Person als Administrator Ihres Moss-Accounts benennen. Administratoren können weitere Nutzer (einschließlich weiterer Administratoren) hinzufügen oder auch sperren. Sie können auch die individuellen Kartenlimits einzelner Moss-Karten festlegen sowie Kontoauszüge und Berichte herunterladen. Darüber hinaus können Administratoren zahlungspflichtige Produkte im Zusammenhang mit den Moss-Services erwerben oder Produktwechseln (etwa von einem Banken- Kreditkartenprodukt zum Wallet-Produkt) in Ihrem Namen zustimmen. Administratoren können auch anderen Personen in von uns zu bestimmendem Umfang Administrationsrechte verleihen. Sie können etwa Teamleiter benennen, die innerhalb einer von einem Administrator vorgegebenen Grenze ihren Teammitgliedern Karten zuteilen, mit Moss-Karten zu tätigende Ausgaben ihrer Teammitglieder freigeben und einsehen sowie Berichte hierüber herunterladen können. 8.5. Sie sind verpflichtet sich, sicherzustellen, dass unbefugte Dritte keinen Zugang zu Ihrem Benutzerkonto erhalten. Hierzu empfehlen wir, dass Sie bei Verlassen des Arbeitsplatzes aus der Videojournalist bzwMoss-App ausgeloggt sind. Fotograf von 00000.xxx bei Sie sind verpflichtet, Ihre Zugangsdaten und Sicherheitsmerkmale zu den Moss-Services geheim zu halten und dafür Sorge zu tragen, dass kein unbefugter Dritter in den Besitz dieser Zugangsdaten kommt. Diese sind so aufzubewahren, dass ein Missbrauch der Produktion Daten durch Dritte unmöglich ist. Persönliche Passwörter sind regelmäßig, mindestens einmal pro Jahr, zu ändern. Auch Ihre Mitarbeiter müssen Sie hierzu verpflichten. 8.6. Wenn Sie den Verdacht haben, dass die Vertraulichkeit Ihrer Zugangsdaten beeinträchtigt wurde, sind Sie verpflichtet, uns unverzüglich hierüber zu informieren, damit wir geeignete Maßnahmen (z.B. Zuteilung neuer Zugangsdaten oder zeitweise Sperrung Ihres Zugangs zu den Moss-Services) ergreifen können. 8.7. Änderungen der Tour gemäß seinen Anweisungen unterstützt wirdFirma Ihres Unternehmens, er an den Aufnahmezeiten am Aufnahmeort der Anschrift oder auch die Änderung der Vertretungsbefugnis der auftretenden Personen oder deren Erlöschen sowie Änderungen der Gesellschafterstruktur sind uns unverzüglich, jedoch spätestens binnen fünf (5) Bankarbeitstagen, anzuzeigen. Diese Anzeigepflicht besteht auch dann, wenn die Angaben in ein öffentliches Register (zum Beispiel in das Handelsregister) eingetragen sind und auch die Änderungen der Angaben in dieses Register eingetragen werden. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz, ergeben. 8.8. Sie sind insgesamt zur Mitwirkung verpflichtet, soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung unserer Dienstleistungen erforderlich ist. Insbesondere haben Sie uns unaufgefordert alle für die Durchführung unserer Serviceleistungen notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zur Verfügung steht und zu stellen, dass der Aufnahmeort diese in einem angemessener Zeit verarbeitet werden können. Entsprechendes gilt für die Aufnahme geeignetenUnterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, sauberen und aufgeräumten Zustand bereitgehalten istdie für die Durchführung unserer Dienstleistungen von Bedeutung sein können. 3.28.9. Der Kunde garantiert,Sie sind verpflichtet, unseren Hinweisen zur Installation und Anwendung der zu Verfügung gestellten Software nachzukommen und die vorgegebenen Systemvoraussetzungen zu schaffen. 3.2.18.10. dass sämtliche bei Wenn und soweit Sie uns Daten wie Belege etc. insbesondere zum Zweck der Produktion Generierung von Datensätzen überlassen, obliegt es allein Ihnen, die Ordnungsgemäßheit der Tour mitwirkenden Personen am Aufnahmeort mit von Ihnen eingesetzten Vorsysteme unter steuerlichen und sonstigen rechtlichen Gesichtspunkten sowie die Richtigkeit und Vollständigkeit der Verwendung ihrer Aufnahmen zur Herstellung an uns übermittelten Daten sicherzustellen; dies gilt insbesondere für die Prüfung der Richtigkeit des Einlesens von Daten mittels OCR Technik. Die Prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Erfassung der Daten mittels OCR Technik der uns übermittelten Daten ist, soweit nicht durch Einzelvereinbarung anders festgelegt, vom Vertragsverhältnis nicht umfasst. 8.11. Sie sind verpflichtet, Ihre Nutzer rechtzeitig vor Beginn der Nutzung über die Einzelheiten dieses Vertrages, insbesondere über die Rechte und Pflichten nach Maßgabe der Tour einverstanden sind; Moss-AGB zu unterrichten. Sie haften für alle Pflichtverletzungen Ihrer Nutzer sowie sonstiger Dritter, die Pflichtverletzungen in der Videojournalist bzw. Fotograf ist berechtigtvon Ihnen beherrschbaren Sphäre begehen, von sämtlichen mitwirkenden Personen am Aufnahmeort zu verlangensoweit Sie nicht den Nachweis führen, dass sie eine Einwilligungserklärung unterzeichnen; 3.2.2. dass infolge der Produktion keine Rechte Dritter am Aufnahmeort und/oder an am Aufnahmeort vorhandenen Gegenständen verletzt werden, insbesondere Aufnahmegenehmigungen, sofern erforderlich, erteilt sind; 3.2.3. dass durch Sie die Aufnahmen keine sonstigen gesetzlichen Verbote oder Beschränkungen verletzt werden; 3.2.4. dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte an eigenen Inhalten (wie etwa Texte, Bilder, Filmaufnahmen, Grafiken o.ä.), die er gegebenenfalls für die Produktion der Tour zur Verfügung stellt, verfügtPflichtverletzungen nicht zu vertreten haben. 3.2.58.12. dass sämtliche bei der Produktion mitwirkenden Personen sich mit der Verwendung, Verarbeitung und ggf. Weiterleitung ihrer personenbezogenen Daten an beteiligte Kooperationspartner oder Erfüllungsgehilfen Soweit Sie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Nutzung unserer Leistungen personenbezogene Daten verarbeiten und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift, ist die erforderliche Einwilligung des BDSG einverstanden erklären, soweit dies zur Abwicklung, Bearbeitung und Durchführung des Vertrags notwendig istjeweils Betroffenen durch Sie einzuholen. 3.2.68.13. dass er Um die Moss-Services nutzen zu können, müssen Sie über eine Google My Business Präsenz besitzt bzw. eine von 00000.xxx für ihn angelegte Google My Business Präsenz gemäß den Google Vorgaben verifiziertfunktionierende Internetverbindung verfügen. 3.3. Der Kunde verpflichtet sich, 00000.xxx und von 00000.xxx beauftragte externe Produzenten gegenüber Ansprüchen Dritter schadlos zu halten, welche wegen einer behaupteten Rechtsverletzung geltend gemacht werden, für die der Kunde verantwortlich ist. 3.4. Soweit erforderlich, überträgt der Kunde 00000.xxx vollumfänglich sämtliche Rechte an den entstehenden Aufnahmen sowie dem zur Verfügung gestellten Fremdmaterial. Soweit durch die Mitwirkung des Kunden Urheber-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- oder sonstige Rechte entstehen, räumt er 00000.xxx diese bzw. die Nutzungsrechte daran mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt ein. 00000.xxx ist insbesondere berechtigt, dass Aufnahmematerial zu bearbeiten und mit anderem Aufnahmematerial zusammenzufügen. Diese Rechteübertragung ist zeitlich, inhaltlich und örtlich unbegrenzt. Sämtliche vorgenannten Rechte räumt der Kunde 00000.xxx ohne Anspruch auf zusätzliche Vergütung ein. 3.5. Der Kunde kann den mit 00000.xxx vereinbarten Aufnahmetermin bis zu 96 Stunden (ohne Wochenenden und Feiertage) vor Aufnahmetermin ohne Aufpreis verschieben. Für sonstige Terminverschiebungen ist 00000.xxx berechtigt, dem Kunden einen Aufpreis zu berechnen. Bei Terminverschiebungen weniger als 24 Stunden (ohne Wochenenden und Feiertage) vor Aufnahmetermin kann 00000.xxx einen erhöhten im Vertrag festgelegten Aufpreis berechnen. Sofern einzelne Abweichungen des Kunden vom Terminplan dazu führen, dass 00000.xxx Aufnahmearbeiten an einzelnen Standorten nicht innerhalb der vereinbarten Dauer der Gesamtproduktion durchführen kann, ist 00000.xxx berechtigt, Aufpreise zu berechnen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflicht des Kunden. 3.15.1. Die Pflicht des AN zur Erbringung der Leistung beginnt frühestens, sobald der Kunde die erforderlichen baulichen, technischen sowie rechtlichen oder auch vertraglich vereinbarten Voraussetzungen zur Ausführung der Leistung geschaffen hat und dem AN die vom Kunden angeforderten Informationen übermittelt wurden. Dazu zählen unter anderem: 5.1.1. die ständig freie Zufahrt zur Baustelle mit Schwer-LKW und Baumaschinen, 5.1.2. die rechtzeitige Absteckung, Anlage der Höhenfestpunkte und des Nivellements etc. 5.1.3. die Einweisung des AN bzw seiner Mitarbeiter vor Ort vor Beginn der Arbeiten, 5.1.4. Mitwirkung an der Dokumentation der Ausgangslage (Zustand von Straßen, Gelände, Bauten etc) – nimmt der Kunde daran nicht teil, anerkennt er damit die vom AN erstellte Dokumentation. 5.2. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung die nötigen Angaben und Unterlagen über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas-, Wasser- und sonstiger Versorgungsleitungen oder ähnlicher Vorrichtungen, Fluchtwege, sonstiger Hindernisse baulicher Art, sonstige mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen, unaufgefordert schriftlich mitzuteilen. Sofern der Kunde dies unterlässt, haftet er für dadurch entstehende Schäden. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, so haftet der AN im Besonderen auch nicht für eine im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit des Gewerks. 5.3. Der Kunde verpflichtet sich, sicherzustellen, dass der Videojournalist bzw. Fotograf von 00000.xxx bei der Produktion der Tour gemäß seinen Anweisungen unterstützt wird, er an den Aufnahmezeiten am Aufnahmeort zur Verfügung steht hat allfällige erforderliche Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und dass der Aufnahmeort in einem für die Aufnahme geeigneten, sauberen Bewilligungen selbst und aufgeräumten Zustand bereitgehalten istauf eigene Kosten zu veranlassen. 3.25.4. Der Kunde garantiert, 3.2.1. dass sämtliche bei der Produktion der Tour mitwirkenden Personen am Aufnahmeort mit der Verwendung ihrer Aufnahmen zur Herstellung ist alleiniger Abfallbesitzer und Nutzung der Tour einverstanden sind; der Videojournalist bzw. Fotograf ist berechtigt, von sämtlichen mitwirkenden Personen am Aufnahmeort zu verlangen, dass sie eine Einwilligungserklärung unterzeichnen; 3.2.2. dass infolge der Produktion keine Rechte Dritter am Aufnahmeort und/oder an am Aufnahmeort vorhandenen Gegenständen verletzt werden, insbesondere Aufnahmegenehmigungen, sofern erforderlich, erteilt sind; 3.2.3. dass durch die Aufnahmen keine sonstigen gesetzlichen Verbote oder Beschränkungen verletzt werden; 3.2.4. dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte an eigenen Inhalten (wie etwa Texte, Bilder, Filmaufnahmen, Grafiken o.ä.), die er gegebenenfalls haftet für die Produktion der Tour zur Verfügung stellt, verfügt. 3.2.5. dass sämtliche bei der Produktion mitwirkenden Personen sich mit der Verwendung, Verarbeitung und ggf. Weiterleitung ihrer personenbezogenen Daten an beteiligte Kooperationspartner oder Erfüllungsgehilfen im Rahmen Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften unabhängig von der Tätigkeit des BDSG einverstanden erklärenAN. Er ist verpflichtet, soweit dies zur Abwicklung, Bearbeitung dem AN alle relevanten Unterlagen (zB Gesamtbeurteilung gem. AWG- Deponieverordnung etc) vorzulegen und Durchführung über wesentliche Tatsachen zu informieren. Der AN ist nur Transporteur des Vertrags notwendig istBodenaushubs/Abbruchmaterials und wird deswegen nicht Verfüger desselben. 3.2.65.5. Bei vorzunehmenden Abbrucharbeiten stellt der Kunde sicher, dass er entsprechend den gesetzlichen Vorschriften vor Beginn der Tätigkeiten eine Google My Business Präsenz besitzt bzw. Schad- und Störstofferkundung durch eine von 00000.xxx für ihn angelegte Google My Business Präsenz gemäß den Google Vorgaben verifiziertdazu befugte Person durchgeführt wird. 3.35.6. Der Kunde verpflichtet sich, 00000.xxx und von 00000.xxx beauftragte externe Produzenten gegenüber Ansprüchen Dritter schadlos zu halten, welche wegen einer behaupteten Rechtsverletzung geltend gemacht werden, sorgt für die der Kunde verantwortlich ist.Baustellenabsicherung und Abstellmöglichkeiten für Transport- u Baufahrzeuge 3.4. Soweit erforderlich, überträgt der Kunde 00000.xxx vollumfänglich sämtliche Rechte an den entstehenden Aufnahmen sowie dem zur Verfügung gestellten Fremdmaterial. Soweit durch die Mitwirkung des Kunden Urheber-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- oder sonstige Rechte entstehen, räumt er 00000.xxx diese bzw. die Nutzungsrechte daran mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt ein. 00000.xxx ist insbesondere berechtigt, dass Aufnahmematerial zu bearbeiten und mit anderem Aufnahmematerial zusammenzufügen. Diese Rechteübertragung ist zeitlich, inhaltlich und örtlich unbegrenzt. Sämtliche vorgenannten Rechte räumt der Kunde 00000.xxx ohne Anspruch auf zusätzliche Vergütung ein. 3.55.7. Der Kunde kann den mit 00000.xxx vereinbarten Aufnahmetermin bis zu 96 Stunden (ohne Wochenenden sorgt auf der Liegenschaft für eine Zwischenlagerungsmöglichkeit von Bauschutt, Aushub oder Baumaterial sowie für allfällig notwendige Genehmigung dazu und Feiertage) vor Aufnahmetermin ohne Aufpreis verschieben. Für sonstige Terminverschiebungen ist 00000.xxx berechtigt, dem Kunden einen Aufpreis zu berechnen. Bei Terminverschiebungen weniger als 24 Stunden (ohne Wochenenden und Feiertage) vor Aufnahmetermin kann 00000.xxx einen erhöhten die rechtmäßige Verzeichnung dieser Lagerflächen im Vertrag festgelegten Aufpreis berechnen. Sofern einzelne Abweichungen des Kunden vom Terminplan dazu führen, dass 00000.xxx Aufnahmearbeiten an einzelnen Standorten nicht innerhalb der vereinbarten Dauer der Gesamtproduktion durchführen kann, ist 00000.xxx berechtigt, Aufpreise zu berechnenBaustelleneinrichtungsplan.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflicht des Kunden. 3.14.1 Zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Leistungen durch AAA ist eine kooperative Zusammenarbeit mit dem Kunden erforderlich. Der Kunde ist deshalb verpflichtet, alle notwendigen Informationen, Unterlagen sowie etwa erforderliche Zugänge, die AAA zur reibungslosen Erbringung der Leistungen benötigt, fristgerecht bereit zu stellen. 4.2 Bei der Leistung „Webdesign“ stellt der Kunde AAA alle Inhalte zur Verfügung, die auf der Website verwendet werden sollen, soweit keine anderslautende vertragliche Vereinbarung besteht. Die Bereitstellung muss in elektronischer Form geschehen. Texte sind in Word oder gängigen Textbearbeitungsformaten bereitzustellen. Bilder sind in gängigen Bildformaten (.png, .jpg, .tif, .tff, .eps) und in ausreichender Auflösung (kleine Seite mindestens 1920 px) bereitzustellen. Logos müssen als freigestellte .eps oder offene Dateien bereitgestellt werden. 4.3 Bei der Leistung „Webdesign“ verpflichtet sichsich der Kunde die Website nach Fertigstellung innerhalb von 5 Werktagen abzunehmen. Sollten Mängel an der Website festgestellt werden, sicherzustellenwird AAA diese zeitnah beheben. Die erfolgreiche Beseitigung der geltend gemachten Mängel, gilt nach Bestätigung derselben durch den Kunden als Endabnahme. Eine Endabnahme liegt automatisch vor, wenn der Kunde AAA mit der endgültigen Online-Stellung beauftragt. 4.4 Der Kunde ist weiter verpflichtet, AAA unaufgefordert und unverzüglich auf Umstände hinzuweisen, die für die Erbringung der Leistungen durch AAA relevant sein können und von denen der Kunde erkennen kann, dass diese AAA unbekannt sind. Dies gilt insbesondere, wenn sich herausstellen sollte, dass einzelne Werbemaßnahmen von AAA oder beauftragten Dritten aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder wegen der Videojournalist bzw. Fotograf Verletzung von 00000.xxx bei der Produktion der Tour gemäß seinen Anweisungen unterstützt wird, er an den Aufnahmezeiten am Aufnahmeort zur Verfügung steht und dass der Aufnahmeort in einem für die Aufnahme geeigneten, sauberen und aufgeräumten Zustand bereitgehalten istRechten Dritter einzustellen sind oder geändert werden müssen. 3.2. 4.5 Der Kunde garantiert, 3.2.1. dass sämtliche bei der Produktion der Tour mitwirkenden Personen am Aufnahmeort mit der Verwendung ihrer Aufnahmen zur Herstellung und Nutzung der Tour einverstanden sind; der Videojournalist bzw. Fotograf ist berechtigt, wird fristgerecht von sämtlichen mitwirkenden Personen am Aufnahmeort zu verlangen, dass sie eine Einwilligungserklärung unterzeichnen; 3.2.2. dass infolge der Produktion keine Rechte Dritter am Aufnahmeort und/AAA angeregte Änderungen auf seinen Internetseiten oder an am Aufnahmeort vorhandenen Gegenständen verletzt werden, insbesondere Aufnahmegenehmigungen, sofern erforderlich, erteilt sind; 3.2.3. dass durch die Aufnahmen keine sonstigen gesetzlichen Verbote oder Beschränkungen verletzt werden; 3.2.4. dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte an eigenen Inhalten (wie etwa Texte, Bilder, Filmaufnahmen, Grafiken o.ä.), die er gegebenenfalls für die Produktion der Tour zur Verfügung stellt, verfügt. 3.2.5. dass sämtliche bei der Produktion mitwirkenden Personen sich mit der Verwendung, Verarbeitung und ggf. Weiterleitung ihrer personenbezogenen Daten an beteiligte Kooperationspartner oder Erfüllungsgehilfen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des BDSG einverstanden erklärenentsprechenden Diensten vornehmen, soweit dies zur Abwicklung, Bearbeitung ordnungsgemäßen Erfüllung der Leistungen durch AAA erforderlich ist und Durchführung keine berechtigten Interessen des Vertrags notwendig istKunden entgegenstehen. 3.2.6. dass er eine Google My Business Präsenz besitzt bzw. eine von 00000.xxx für ihn angelegte Google My Business Präsenz gemäß den Google Vorgaben verifiziert. 3.3. Der Kunde verpflichtet sich4.6 Die Pflege der Inhalte einer Internetseite (auch Impressum, 00000.xxx und von 00000.xxx beauftragte externe Produzenten gegenüber Ansprüchen Dritter schadlos zu haltenDatenschutzhinweise, welche wegen einer behaupteten Rechtsverletzung geltend gemacht werden, für die der Kunde verantwortlich ist. 3.4. Soweit erforderlich, überträgt der Kunde 00000.xxx vollumfänglich sämtliche Rechte an den entstehenden Aufnahmen sowie dem zur Verfügung gestellten Fremdmaterial. Soweit durch die Mitwirkung des Kunden Urheber-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- AGB oder sonstige Rechte entstehen, räumt er 00000.xxx diese bzw. die Nutzungsrechte daran mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt ein. 00000.xxx ist insbesondere berechtigt, dass Aufnahmematerial zu bearbeiten und mit anderem Aufnahmematerial zusammenzufügen. Diese Rechteübertragung ist zeitlich, inhaltlich und örtlich unbegrenzt. Sämtliche vorgenannten Rechte räumt der Kunde 00000.xxx ohne Anspruch auf zusätzliche Vergütung ein. 3.5. Der Kunde kann den mit 00000.xxx vereinbarten Aufnahmetermin bis zu 96 Stunden (ohne Wochenenden und FeiertageCookie-Policy) vor Aufnahmetermin ohne Aufpreis verschieben. Für sonstige Terminverschiebungen ist 00000.xxx berechtigt, obliegt dem Kunden einen Aufpreis zu berechnen. Bei Terminverschiebungen weniger als 24 Stunden (ohne Wochenenden und Feiertage) vor Aufnahmetermin kann 00000.xxx einen erhöhten im Vertrag festgelegten Aufpreis berechnen. Sofern einzelne Abweichungen des Kunden vom Terminplan dazu führen, dass 00000.xxx Aufnahmearbeiten an einzelnen Standorten – eine Rechtsberatung wird von AAA nicht innerhalb der vereinbarten Dauer der Gesamtproduktion durchführen kann, ist 00000.xxx berechtigt, Aufpreise zu berechnenvorgenommen.

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Mitwirkungspflicht des Kunden. 3.1. 6.1 Der Kunde verpflichtet sichist verpflichtet, sicherzustellenMitwirkungsleistungen in angemessenem Rahmen zur Erbringung der Leistungen von BCS zu erbringen. Hierzu zählt insbesondere, dass der Videojournalist bzw. Fotograf von 00000.xxx bei der Produktion der Tour gemäß seinen Anweisungen unterstützt wirdKunde BCS auf Anfrage Zugang und Zutritt zu dem EDV- System des Kunden verschafft, er an den Aufnahmezeiten am Aufnahmeort zur Verfügung steht und dass der Aufnahmeort in einem für damit BCS die Aufnahme geeigneten, sauberen und aufgeräumten Zustand bereitgehalten istvertraglich geschuldeten Leistungen erbringen kann. 3.2. 6.2 Der Kunde garantiert, 3.2.1. dass sämtliche bei ist verpflichtet, geeignetes Personal zum Betrieb der Produktion der Tour mitwirkenden Personen am Aufnahmeort mit der Verwendung ihrer Aufnahmen zur Herstellung und Nutzung der Tour einverstanden sind; der Videojournalist bzw. Fotograf ist berechtigt, von sämtlichen mitwirkenden Personen am Aufnahmeort zu verlangen, dass sie eine Einwilligungserklärung unterzeichnen; 3.2.2. dass infolge der Produktion keine Rechte Dritter am Aufnahmeort und/oder an am Aufnahmeort vorhandenen Gegenständen verletzt werden, insbesondere Aufnahmegenehmigungen, sofern erforderlich, erteilt sind; 3.2.3. dass durch die Aufnahmen keine sonstigen gesetzlichen Verbote oder Beschränkungen verletzt werden; 3.2.4. dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte an eigenen Inhalten (wie etwa Texte, Bilder, Filmaufnahmen, Grafiken o.ä.), die er gegebenenfalls für die Produktion der Tour zur Verfügung stellt, verfügt. 3.2.5. dass sämtliche bei der Produktion mitwirkenden Personen sich mit der Verwendung, Verarbeitung und ggf. Weiterleitung ihrer personenbezogenen Daten an beteiligte Kooperationspartner oder Erfüllungsgehilfen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des BDSG einverstanden erklären, soweit dies zur Abwicklung, Bearbeitung und Durchführung des Vertrags notwendig ist. 3.2.6. dass er eine Google My Business Präsenz besitzt bzw. eine von 00000.xxx für ihn angelegte Google My Business Präsenz gemäß den Google Vorgaben verifiziert. 3.3. Der Kunde verpflichtet sich, 00000.xxx und von 00000.xxx beauftragte externe Produzenten gegenüber Ansprüchen Dritter schadlos zu halten, welche wegen einer behaupteten Rechtsverletzung geltend gemacht werden, für die der Kunde verantwortlich ist. 3.4. Soweit erforderlich, überträgt der Kunde 00000.xxx vollumfänglich sämtliche Rechte an den entstehenden Aufnahmen sowie dem BCS zur Verfügung gestellten FremdmaterialSoftware vorzuhalten und Ansprechpartner im Hause zu benennen, die sowohl verbindlich für den Kunden gegenüber BCS Erklärungen abgeben können und andererseits auch in der Lage sind, ggf. Soweit auftretende Probleme und Fehler zu schildern und in angemessener Art und Weise zu dokumentieren. 6.3 Im Falle von Problemen oder Mängeln ist der Kunde gehalten, BCS über die Mängel schriftlich ggf. per Email über den Zeitpunkt, den Umfang, die äußere Form des aufgetretenen Mangels sowie die Auswirkungen des Mangels zu informieren. 6.4 Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Daten, insbesondere der Vertragsstammdaten wie Xxxxxxxxxx, Adresse, Vertretungsverhältnis etc. stets auf aktuellem Stand zu halten. Hierzu ist der Kunde verpflichtet, die entsprechenden Änderungen unverzüglich im Falle der Änderung von Emailadressen oder anderen Kontaktdaten binnen 24 Stunden an BCS mitzuteilen. Verzögert sich eine Leistungserbringung durch die Mitwirkung BCS aufgrund nicht ordnungsgemäßer Mitteilung der Änderungen von Stamm- oder Kontaktdaten, so gehen sich daraus ergebende negative Folgen ausschließlich zu Lasten des Kunden. Werden aufgrund nicht mitgeteilter Änderungen der Stammdaten Ermittlungen auf Seiten der BCS erforderlich, so gehen dadurch entstehende Kosten, z. B. Anfragen bei Ämtern, privaten Auskunfteien etc. voll zu Lasten des Kunden Urheber-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- oder sonstige Rechte entstehen, räumt er 00000.xxx diese bzw. die Nutzungsrechte daran mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt ein. 00000.xxx ist insbesondere berechtigt, dass Aufnahmematerial zu bearbeiten und mit anderem Aufnahmematerial zusammenzufügen. Diese Rechteübertragung ist zeitlich, inhaltlich und örtlich unbegrenzt. Sämtliche vorgenannten Rechte räumt der Kunde 00000.xxx ohne Anspruch auf zusätzliche Vergütung einsind von diesem auszugleichen. 3.5. 6.5 Der Kunde kann den mit 00000.xxx vereinbarten Aufnahmetermin bis zu 96 Stunden (ohne Wochenenden und Feiertage) vor Aufnahmetermin ohne Aufpreis verschieben. Für sonstige Terminverschiebungen ist 00000.xxx berechtigtverpflichtet, dem Kunden einen Aufpreis zu berechnen. Bei Terminverschiebungen weniger als 24 Stunden (ohne Wochenenden und Feiertage) vor Aufnahmetermin kann 00000.xxx einen erhöhten von BCS im Vertrag festgelegten Aufpreis berechnenInternet bereitgestellte „Servicepacks“ zur Behebung kleinerer Fehler an der Software innerhalb von vier Wochen nach Benachrichtigung durch BCS auf seinem PC-System herunterzuladen und zu installieren. Sofern einzelne Abweichungen des Kunden vom Terminplan dazu führen6.6 Der Kunde ist verpflichtet, dass 00000.xxx Aufnahmearbeiten an einzelnen Standorten nicht die von BCS auf Datenträgern zur Verfügung gestellten Updates innerhalb der vereinbarten Dauer der Gesamtproduktion durchführen kann, ist 00000.xxx berechtigt, Aufpreise von vier Wochen nach Erhalt auf seinem PC-System zu berechneninstallieren.

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Mitwirkungspflicht des Kunden. 3.11. Der Kunde verpflichtet sichist dafür verantwortlich, sicherzustellenalle notwendigen öffentlichen und privaten Genehmigungen für die Montage, den Anschluss und den Betrieb der Ladeinfrastruktur zu beschaffen. Er sichert zu, dass er berechtigt ist, Ladesysteme auf den von ihm bei OMS angefragten Parkplätzen zu errichten. Dies gilt auch, soweit der Videojournalist bzwKunde die Installation für Dritte auf deren oder von diesen bestimmten Parkplätzen vornehmen lässt. Fotograf von 00000.xxx bei OMS E-Mobility GmbH Xxxxxxxxxxxxxxx 00 Tel. Zentrale Fax Zentrale Bankverbindung: Sparkasse Hannover HRB222151 Gerichtsstand: Hannover 00000 Xxxxxxx Info@ E-Mail IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 USt-ID: DE344185920 Deutschland xxx.xxx-x.xx BIC: XXXXXX0XXXX St.: 27/200/42328 2. Sollte der Produktion Kunde nicht Eigentümer des Grundstücks, sondern Pächter/Mieter oder sonstiger Nutzungsberechtigter sein, so ist er verpflichtet eine Zustimmung des Grund- stückseigentümers einzuholen, der Tour gemäß seinen Anweisungen unterstützt wirdzufolge der Grundstückseigentümer mit dem Aufbau und dem Betrieb der Ladestationen einschließlich der ggf. notwendigen Kabelverlegungen einverstanden ist. Auf Verlangen legt der Kunde OMS diese Erklärung vor. XXX ist nicht verpflichtet, er an mit den Aufnahmezeiten am Aufnahmeort Vorbereitungen zur Verfügung steht und dass der Aufnahmeort Erfüllung ihrer in einem für diesem Vertrag übernommenen Pflichten zu beginnen, solange ihr die Aufnahme geeigneten, sauberen und aufgeräumten Zustand bereitgehalten istZustimmung des Grund- stückseigentümers nicht vorliegt. 3.23. Der Kunde garantiert, 3.2.1. dass stellt OMS sämtliche bei der Produktion der Tour mitwirkenden Personen am Aufnahmeort mit der Verwendung ihrer Aufnahmen zur Herstellung für die Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Nutzung der Tour einverstanden sind; der Videojournalist bzw. Fotograf ist berechtigtUnterlagen, von sämtlichen mitwirkenden Personen am Aufnahmeort zu verlangenwie z.B. Schaltpläne, dass sie eine Einwilligungserklärung unterzeichnen; 3.2.2. dass infolge der Produktion keine Rechte Dritter am Aufnahmeort und/oder an am Aufnahmeort vorhandenen Gegenständen verletzt werdenGrundrisse, insbesondere Aufnahmegenehmigungen, sofern erforderlich, erteilt sind; 3.2.3. dass durch Statik und die Aufnahmen keine sonstigen gesetzlichen Verbote oder Beschränkungen verletzt werden; 3.2.4. dass er nötigen Angaben über die erforderlichen Nutzungsrechte an eigenen Inhalten (wie etwa TexteLage verdeckt geführter Strom-, BilderGas-, FilmaufnahmenWasserleitungen oder ähnlicher Anlagen sowie wichtige Korrespondenz und Dokumentationen mit dem Netzbetreiber, Grafiken o.äetc.), kostenfrei zur Verfügung. Gleiches gilt im Hinblick auf Besonderheiten vor Ort, erforderliches Hilfspersonal, die er gegebenenfalls für die Produktion der Tour zur Verfügung stelltnotwendigen Versorgungs- anschlüsse und Einrichtungen wie zum Beispiel Baustrom, verfügtWasser und LAN-Anbindung. 3.2.5. dass sämtliche bei der Produktion mitwirkenden Personen sich mit der Verwendung, Verarbeitung und ggf. Weiterleitung ihrer personenbezogenen Daten an beteiligte Kooperationspartner oder Erfüllungsgehilfen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des BDSG einverstanden erklären, soweit dies zur Abwicklung, Bearbeitung und Durchführung des Vertrags notwendig ist. 3.2.6. dass er eine Google My Business Präsenz besitzt bzw. eine von 00000.xxx für ihn angelegte Google My Business Präsenz gemäß den Google Vorgaben verifiziert. 3.34. Der Kunde verpflichtet sichstellt sicher, 00000.xxx und von 00000.xxx beauftragte externe Produzenten gegenüber Ansprüchen Dritter schadlos dass OMS zu haltenden vereinbarten Arbeitszeiten ungehinderten Zugang zu sämtlichen Räumlichkeiten erhält, welche wegen einer behaupteten Rechtsverletzung geltend gemacht werden, zu denen OMS zur Durchführung der Tätigkeiten Zugang benötigt. Dies gilt insbesondere für die der Kunde verantwortlich istRäume, in denen sich die benötigten oder zu berücksichtigenden Anschlüsse, Verteiler, Sicherungen und Kabel- schächte befinden, oder in denen Kabeltrassen verlegt werden sollen. 3.4. Soweit erforderlich, überträgt der Kunde 00000.xxx vollumfänglich sämtliche Rechte an den entstehenden Aufnahmen sowie dem zur Verfügung gestellten Fremdmaterial. Soweit durch die Mitwirkung des Kunden Urheber-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- oder sonstige Rechte entstehen, räumt er 00000.xxx diese bzw. die Nutzungsrechte daran mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt ein. 00000.xxx ist insbesondere berechtigt, dass Aufnahmematerial zu bearbeiten und mit anderem Aufnahmematerial zusammenzufügen. Diese Rechteübertragung ist zeitlich, inhaltlich und örtlich unbegrenzt. Sämtliche vorgenannten Rechte räumt der Kunde 00000.xxx ohne Anspruch auf zusätzliche Vergütung ein. 3.55. Der Kunde kann den mit 00000.xxx vereinbarten Aufnahmetermin bis hat dafür zu 96 Stunden (ohne Wochenenden und Feiertage) vor Aufnahmetermin ohne Aufpreis verschieben. Für sonstige Terminverschiebungen ist 00000.xxx berechtigt, dem Kunden einen Aufpreis zu berechnen. Bei Terminverschiebungen weniger als 24 Stunden (ohne Wochenenden und Feiertage) vor Aufnahmetermin kann 00000.xxx einen erhöhten im Vertrag festgelegten Aufpreis berechnen. Sofern einzelne Abweichungen des Kunden vom Terminplan dazu führensorgen, dass 00000.xxx Aufnahmearbeiten an einzelnen Standorten nicht innerhalb Personen mit der vereinbarten Dauer der Gesamtproduktion durchführen kann, ist 00000.xxx berechtigt, Aufpreise zu berechnenerforderlichen Zugangs- und Schaltberechtigung vor Ort sind.

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Mitwirkungspflicht des Kunden. 3.1. 5.1 Der Kunde verpflichtet sich, sicherzustellen, dass der Videojournalist bzw. Fotograf von 00000.xxx bei der Produktion Nutzung der Tour gemäß seinen von der DNS:NET erbrachten Leistungen, alle geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften sowie die Anweisungen unterstützt wird, er an den Aufnahmezeiten am Aufnahmeort zur Verfügung steht und dass der Aufnahmeort in einem für die Aufnahme geeigneten, sauberen und aufgeräumten Zustand bereitgehalten ist. 3.2DNS:NET zu beachten. Der Kunde garantiertträgt dafür Sorge, dass die Nutzung der DNS:NET-Leistungen durch ihn bzw. seine Vertragspartner/ Endnutzer nicht zu einer Verletzung gesetzlicher Vorschriften (z. B. i. S. StGB, OWiG, UWG, UrhG, MarkG, PatG) führt. 5.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Dienstleistungen und Lieferungen von DNS:NET sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet, 3.2.1. dass sämtliche bei der Produktion der Tour mitwirkenden Personen am Aufnahmeort mit der Verwendung ihrer Aufnahmen zur Herstellung und Nutzung der Tour einverstanden sind; der Videojournalist bzw. Fotograf ist berechtigt, von sämtlichen mitwirkenden Personen am Aufnahmeort 5.2.1 dafür zu verlangensorgen, dass sie die Netzinfrastruktur oder Teile davon nicht durch eine Einwilligungserklärung unterzeichnen; 3.2.2. dass infolge der Produktion keine Rechte Dritter am Aufnahmeort und/oder an am Aufnahmeort vorhandenen Gegenständen verletzt werdenInanspruchnahme, insbesondere Aufnahmegenehmigungendie über das mit DNS:NET vertraglich vereinbarte Maß hinausgeht, sofern erforderlich, erteilt sind; 3.2.3. dass durch die Aufnahmen keine sonstigen gesetzlichen Verbote oder Beschränkungen verletzt überlastet werden; 3.2.45.2.2 die Zugriffsmöglichkeit auf die Dienstleistungen von DNS:NET bzw. dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte an eigenen Inhalten (wie etwa Texteauf Geräte, Bildernicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen, Filmaufnahmen, Grafiken o.ä.)bzw. sich auf Geräte, die er gegebenenfalls sich im Eigentum von DNS:NET befinden oder die von DNS:NET verwaltet werden, keinen administrativen Zugang zu verschaffen oder Dritten zu ermöglichen; 5.2.3 dem Kunden zur Verfügung gestellte Service- und Technikeinrichtungen dauerhaft in sicherer Arbeitsumgebung zu halten und insbesondere gegen Feuer, Diebstahl und Vandalismus ausreichend zu sichern. Für hierfür eventuell erforderliche Genehmigungen sorgt der Kunde. 5.2.4 DNS:NET und ihren Subunternehmern den Zugang zu den Service- und Technikeinrichtungen innerhalb des Gebäudes zu ermöglichen, in dem Kundenleistung oder Teilleistungen installiert werden sollen, wenn und soweit dieses für die Produktion Erbringung der Tour zur Verfügung stelltvertragsgemäßen Leistungen erforderlich ist und die Arbeiten nicht durch den Kunden selbst vorgenommen werden; 5.2.5 DNS:NET über alle Veränderungen an ihren Systemen oder an ihren Netzen (z. B. Umzüge, verfügt.Migrationen) rechtzeitig zu informieren, soweit diese Einfluss auf die von DNS:NET zu erbringenden Leistungen haben; 3.2.55.2.6 anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Passwörter und Datenschlüssel geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, wenn die Vermutung besteht, dass sämtliche unberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben; 5.2.7 Der Kunde wird die unverzüglich über Funktionsstörungen unterrichten und die DNS:NET bei der Produktion mitwirkenden Personen Feststellung ihrer Ursachen sowie bei deren Beseitigung in zumutbarem Umfang unterstützen. Stellt sich mit der Verwendung, Verarbeitung und ggf. Weiterleitung ihrer personenbezogenen Daten an beteiligte Kooperationspartner oder Erfüllungsgehilfen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des BDSG einverstanden erklären, soweit dies zur Abwicklung, Bearbeitung und Durchführung des Vertrags notwendig ist. 3.2.6. dass er eine Google My Business Präsenz besitzt bzw. eine von 00000.xxx für ihn angelegte Google My Business Präsenz gemäß den Google Vorgaben verifiziert. 3.3. Der Kunde verpflichtet sich, 00000.xxx und von 00000.xxx beauftragte externe Produzenten gegenüber Ansprüchen Dritter schadlos zu halten, welche wegen einer behaupteten Rechtsverletzung geltend gemacht werden, für die der Kunde verantwortlich ist. 3.4. Soweit erforderlich, überträgt der Kunde 00000.xxx vollumfänglich sämtliche Rechte an den entstehenden Aufnahmen sowie dem zur Verfügung gestellten Fremdmaterial. Soweit durch die Mitwirkung des Kunden Urheber-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- oder sonstige Rechte entstehen, räumt er 00000.xxx diese bzw. die Nutzungsrechte daran mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt ein. 00000.xxx ist insbesondere berechtigtdabei heraus, dass Aufnahmematerial zu bearbeiten und mit anderem Aufnahmematerial zusammenzufügen. Diese Rechteübertragung die Funktionsstörung nicht auf einem Fehler der von der DNS:NET erbrachten Leistungen beruht, ist zeitlich, inhaltlich und örtlich unbegrenzt. Sämtliche vorgenannten Rechte räumt der Kunde 00000.xxx ohne Anspruch auf zusätzliche Vergütung ein. 3.5. Der Kunde kann den mit 00000.xxx vereinbarten Aufnahmetermin bis zu 96 Stunden (ohne Wochenenden und Feiertage) vor Aufnahmetermin ohne Aufpreis verschieben. Für sonstige Terminverschiebungen ist 00000.xxx die DNS:NET berechtigt, dem Kunden einen Aufpreis den hierdurch verursachten Aufwand in Rechnung zu berechnenstellen; 5.2.8 DNS:NET ist unverzüglich über Änderungen der Anschrift, Rechnungsanschrift, Firma, Rechtsform etc. Bei Terminverschiebungen weniger als 24 Stunden (ohne Wochenenden und Feiertage) vor Aufnahmetermin kann 00000.xxx einen erhöhten im Vertrag festgelegten Aufpreis berechnen. Sofern einzelne Abweichungen des Kunden zu informieren. 5.2.9 Endeinrichtungen und Anwendungen, die den einschlägigen Vorschriften, insbesondere den Vorgaben der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (nachfolgend Bundesnetzagentur), nicht entsprechen oder deren Anschluss an öffentliche Telekommunikationsnetze unzulässig ist, dürfen nicht angeschlossen werden. Nur die von DNS:NET vorgegebenen Standard-Schnittstellen und üblichen und anerkannten Protokolle zur Nachrichtenübermittlung dürfen genutzt werden. Es dürfen somit keine Einrichtungen oder Protokolle verwendet werden, die das Netz von DNS:NET schädigen können. 5.3 Verstößt der Kunde gegen die in 5.2.1 und 5.2.2 genannten Pflichten, ist DNS:NET sofort, verstößt er gegen die in 5.2.3 bis 5.2.9 sowie gegen die 5.1 genannten Pflichten, so ist DNS:NET nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen. 5.4 Der Kunde ist des Weiteren verpflichtet, seine Daten in anwendungsadäquaten Intervallen, mindestens jedoch einmal täglich, in geeigneter Form zu sichern, damit diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. 5.5 DNS:NET bleibt Eigentümerin aller aufgebauten und/oder installierten DNS:NET Service- und Technikeinrichtungen. 5.6 Soweit die Mitwirkungsleistungen nicht vom Terminplan dazu führenKunden selbst, sondern von Kunden des Kunden zu erbringen sind, wird der Kunde seine Kunden zur ordnungsgemäßen Erbringung dieser Mitwirkungsleistungen anhalten und für die Erfüllung dieser Mitwirkungsleistungen einstehen. 5.7 Die Einhaltung der vereinbarten Bereitstellungstermine und Verfügbarkeiten stehen unter dem Vorbehalt, dass 00000.xxx Aufnahmearbeiten an einzelnen Standorten der Kunde seine Mitwirkungsverpflichtungen rechtzeitig erfüllt. 5.8 Benötigt DNS:NET zur Bereitstellung des Kundenanschlusses oder zur Erbringung sonstiger vertraglicher Leistungen Dienstleistungen oder sonstige technische Vorleistungen Dritter, so gilt die Verpflichtung von DNS:NET zur Bereitstellung des Kundenanschlusses bzw. zur Erbringung ihrer sonstigen Leistung vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Lieferung mit diesen Vorleistungen, soweit DNS:NET die Vorleistung rechtzeitig beauftragt hat und die nicht innerhalb der vereinbarten Dauer der Gesamtproduktion durchführen kann, ist 00000.xxx berechtigt, Aufpreise zu berechnenrichtige oder rechtzeitige Lieferung nicht auf einem Verschulden von DNS:NET beruht.

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Mitwirkungspflicht des Kunden. 3.14.1. Der Kunde verpflichtet sich die Änderung seines Namens (bei Firmen: auch seiner Rechtsform, Rechnungsanschrift bzw. Geschäftssitzes), seiner Adresse, seiner E-Mail-Adresse, seiner Bankverbindung und grundlegende Änderungen seiner finanziellen Verhältnisse (z.B. Antrag oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Zwangsvollstreckung) unverzüglich Tegro mitzuteilen. 4.2. Der Kunde verpflichtet sich, sicherzustellendie CPE erst dann anzuschließen, dass der Videojournalist bzwwenn die Freischaltung dem Kunden von Tegro schriftlich bestätigt worden ist. Fotograf von 00000.xxx bei der Produktion der Tour gemäß seinen Anweisungen unterstützt wirdAußerdem verpflichtet er sich, er vor dem Anschluss an den Aufnahmezeiten keine Einstellungen oder Veränderungen am Aufnahmeort zur Verfügung steht und dass der Aufnahmeort in einem für die Aufnahme geeigneten, sauberen und aufgeräumten Zustand bereitgehalten istCPE vorzunehmen. 3.24.3. Der Kunde garantiert, 3.2.1. dass sämtliche bei der Produktion der Tour mitwirkenden Personen am Aufnahmeort mit der Verwendung ihrer Aufnahmen zur Herstellung und Nutzung der Tour einverstanden sind; der Videojournalist bzw. Fotograf ist berechtigt, verpflichtet sich die von sämtlichen mitwirkenden Personen am Aufnahmeort zu verlangen, dass sie eine Einwilligungserklärung unterzeichnen; 3.2.2. dass infolge der Produktion keine Rechte Dritter am Aufnahmeort und/oder an am Aufnahmeort vorhandenen Gegenständen verletzt werden, insbesondere Aufnahmegenehmigungen, sofern erforderlich, erteilt sind; 3.2.3. dass durch die Aufnahmen keine sonstigen gesetzlichen Verbote oder Beschränkungen verletzt werden; 3.2.4. dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte an eigenen Inhalten (wie etwa Texte, Bilder, Filmaufnahmen, Grafiken o.ä.), die er gegebenenfalls für die Produktion der Tour Xxxxx zur Verfügung stelltgestellten Netzzugang nur in dem Umfang zu nutzen, verfügtder erforderlich ist, um die vertragsgegenständlichen Leistungen in Anspruch nehmen zu könne. 3.2.54.4. dass sämtliche bei der Produktion mitwirkenden Personen Der Kunde verpflichtet sich mit der VerwendungNutzung maßgeblich gesetzliche und behördliche Bestimmungen einzuhalten, Verarbeitung und ggfinsbesondere nur hierfür zugelassene Geräte zu verwenden. Weiterleitung ihrer personenbezogenen Daten an beteiligte Kooperationspartner Er verpflichtet sich weiterhin, keine sitten- oder Erfüllungsgehilfen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des BDSG einverstanden erklären, soweit dies zur Abwicklung, Bearbeitung und Durchführung des Vertrags notwendig istgesetzeswidrigen Inhalte zu verbreiten oder in sonstiger Weise missbräuchlich zu nutzen. 3.2.6. dass er eine Google My Business Präsenz besitzt bzw. eine von 00000.xxx für ihn angelegte Google My Business Präsenz gemäß den Google Vorgaben verifiziert. 3.34.5. Der Kunde verpflichtet sich, 00000.xxx die persönlichen Zugangsdaten und Passwörter geheim zu halten und Tegro unverzüglich darüber zu unterrichten, wenn die Vermutung besteht, dass unberechtigte Dritte Kenntnis von 00000.xxx beauftragte externe Produzenten gegenüber Ansprüchen Dritter schadlos Zugangsdaten erlangt haben. Die bis zur Mitteilung angefallenen nutzungsabhängigen Entgelte hat der Kunde zu haltenzahlen, welche wegen einer behaupteten Rechtsverletzung geltend gemacht wenn er den Verlust oder das Abhandenkommen zu verantworten hat. 4.6. Der Kunde verpflichtet sich, den von der Tegro zur Verfügung gestellten Netzzugang nur zum Aufbau selbst gewählter Verbindungen zu nutzen. Es ist ihm insbesondere nicht gestattet, von einem Dritten hergestellte Verbindungen über Vermittlungs- oder Übertragungssysteme weiterzuleiten; a) nicht für Anrufe zu öffentlichen oder kundeneigenen Vermittlungs- oder Rufumleitungsstellen zu benutzen und Anrufe nicht weitervermitteln oder umleiten zu lassen, soweit die Weitervermittlung oder Rufumleitung nicht durch Einstellungen erfolgt, die von Tegro zur Verfügung gestellt werden; b) nicht ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von Tegro Dritten zum alleinigen Gebrauch zu überlassen. 4.7. Wenn und soweit der Kunde die Mitteilung gemäß Ziffer 4.1 schuldhaft unterlässt, werden ihm die Kosten für die Ermittlung der zur Ausführung des Vertragsverhältnisses notwendigen Daten zur Last gelegt. 4.8. Es obliegt dem Kunden, sein WLAN-Netzwerk (Wireless-LAN) durch entsprechende Sicherungsmaßnahmen ausreichend gegen Eingriffe Dritter zu schützen. 4.9. Der Kunde verantwortlich ist verpflichtet, den Mitarbeitern bzw. Erfüllungsgehilfen der Tegro unverzüglich oder zum vereinbarten Termin Zutritt zu den Kundenanschlüssen zu ermöglichen und ihnen alle notwendigen Informationen zu beschaffen, soweit dies zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist. 3.4. Soweit erforderlich, überträgt der Kunde 00000.xxx vollumfänglich sämtliche Rechte an den entstehenden Aufnahmen sowie dem zur Verfügung gestellten Fremdmaterial. Soweit durch die Mitwirkung des Kunden Urheber-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- oder sonstige Rechte entstehen, räumt er 00000.xxx diese bzw. die Nutzungsrechte daran mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt ein. 00000.xxx ist insbesondere berechtigt, dass Aufnahmematerial zu bearbeiten und mit anderem Aufnahmematerial zusammenzufügen. Diese Rechteübertragung ist zeitlich, inhaltlich und örtlich unbegrenzt. Sämtliche vorgenannten Rechte räumt der Kunde 00000.xxx ohne Anspruch auf zusätzliche Vergütung ein. 3.54.10. Der Kunde kann stellt in seinen Räumlichkeiten die für die Bereitstellung und den mit 00000.xxx vereinbarten Aufnahmetermin bis zu 96 Stunden (ohne Wochenenden Betrieb der Leistungen der Tegro erforderlichen Flächen, die Stromversorgung und Feiertage) vor Aufnahmetermin ohne Aufpreis verschiebenggf. Für sonstige Terminverschiebungen erforderliche Erdung zur Verfügung. 4.11. Der Kunde ist 00000.xxx berechtigt, dem Kunden einen Aufpreis zu berechnenfür eine ordnungsgemäße und auszureichende Inhouse-Verkabelung verantwortlich. Bei Terminverschiebungen weniger als 24 Stunden (ohne Wochenenden und Feiertage) vor Aufnahmetermin kann 00000.xxx einen erhöhten im Vertrag festgelegten Aufpreis berechnen. Sofern einzelne Abweichungen des Kunden vom Terminplan dazu führenStellt sich heraus, dass 00000.xxx Aufnahmearbeiten an einzelnen Standorten die Leistung nicht innerhalb der vereinbarten Dauer der Gesamtproduktion durchführen bzw. teilweise ausgeführt werden kann, muss der Kunde für den daraus resultierenden Schaden gegenüber Tegro aufkommen. Xxxxx ist 00000.xxx berechtigtin diesem Fall berechtigt die Grundentgelte über die vertraglich vereinbarte Vertragslaufzeit in Rechnung zu stellen. 4.8. Es obliegt dem Kunden, Aufpreise sein WLAN-Netzwerk (Wireless-LAN) durch entsprechende Sicherungsmaßnahmen ausreichend gegen Eingriffe Dritter zu berechnenschützen. 4.9. Der Kunde ist verpflichtet, den Mitarbeitern bzw. Erfüllungsgehilfen der Tegro unverzüglich oder zum vereinbarten Termin Zutritt zu den Kundenanschlüssen zu ermöglichen und ihnen alle notwendigen Informationen zu beschaffen, soweit dies zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist. 4.10. Der Kunde stellt in seinen Räumlichkeiten die für die Bereitstellung und den Betrieb der Leistungen der Tegro erforderlichen Flächen, die Stromversorgung und ggf. erforderliche Erdung zur Verfügung. 4.11. Der Kunde ist für eine ordnungsgemäße und auszureichende Inhouse-Verkabelung verantwortlich. Stellt sich heraus, dass die Leistung nicht bzw. teilweise ausgeführt werden kann, muss der Kunde für den daraus resultierenden Schaden gegenüber Tegro aufkommen. Xxxxx ist in diesem Fall berechtigt die Grundentgelte über die vertraglich vereinbarte Vertragslaufzeit in Rechnung zu stellen.

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Samples: General Terms and Conditions (Agb)