Common use of Mitwirkungspflicht des Kunden Clause in Contracts

Mitwirkungspflicht des Kunden. Der Kunde ist zur erforderlichen Mitwirkung verpflichtet. Die Mitwirkungspflicht umfasst insbesondere die Bereitstellung der erforderlichen Informationen sowie gegebenenfalls der Hardware, auf der allfällige Installationen durchgeführt werden sollen. Während erforderlicher Testläufe ist der Kunde persönlich anwesend oder stellt hierfür kompetente Mitarbeiter ab, die bevollmächtigt sind, über Mängel, Funktionserweiterungen, Funktionskürzungen sowie Änderungen der Programmstruktur zu urteilen und zu entscheiden. Der Kunde stellt ferner gegebenenfalls erforderliche Testdaten sowie alle Texte und sonstige Inhalte (zB. Logos), die eingesetzt werden sollen, zur Verfügung. Sofern der ISP dem Kunden Entwürfe, Programmtestversionen, eine fertige Fassung oder ähnliches vorlegt, werden diese vom Kunden gewissenhaft geprüft. Reklamationen oder Änderungswünsche sind zu diesem Zeitpunkt anzumelden - dies, außer bei Verbrauchern, bei sonstigem Verlust aller Ansprüche gegen den ISP. Vom Kunden beigestellte Elemente wie Logos, Texte, Elemente des Corporate Designs etc. bleiben im Eigentum des Kunden; der ISP erwirbt keinerlei Rechte daran. Der Kunde sichert zu, über alle erforderlichen Rechte zu verfügen, und hat den ISP von allen Folgen allenfalls erfolgter Rechtsverletzungen (zB. Eingriff in das Urheberrecht Dritter) hinsichtlich von vom Kunden beigestellter Elemente vollständig schad- und klaglos zu halten. Der ISP ist nicht verpflichtet, beigestellte Elemente, insbesondere auch Inhalte des Kunden, auf ihre Übereinstimmung mit Rechtsvorschriften zu prüfen, kann jedoch die Verbreitung dieser Inhalte bei Verdacht von Verletzungen verweigern. Der ISP räumt dem Kunden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart und der Kunde nicht Verbraucher ist, mit Zahlung des vereinbarten Entgelts das exklusive und unbefristete Recht ein, das vom ISP entwickelte Konzept und/oder Design und/oder die vertragsgegenständlichen Softwareapplikationen ausschließlich im Rahmen des Internets für eigene Zwecke zu nutzen. Jede andere, auch nur teilweise Nutzung, etwa im Bereich anderer elektronischer Medien oder für Printprodukte, bedarf besonderer und (außer bei Verbrauchern) schriftlicher Vereinbarung. Dasselbe gilt für die, auch nur teilweise, Einräumung von Befugnissen an Dritte. 14.Sonstige Bestimmungen

Appears in 3 contracts

Samples: bluespeed.eu, www.ortsinfo.at, www.psmedia.tv

Mitwirkungspflicht des Kunden. Der Kunde ist zur erforderlichen Mitwirkung verpflichtet. Die Mitwirkungspflicht umfasst insbesondere die Bereitstellung der erforderlichen Informationen sowie gegebenenfalls der Hardware, auf der allfällige Installationen durchgeführt werden sollen. Während erforderlicher Testläufe ist der Kunde persönlich anwesend oder stellt hierfür kompetente Mitarbeiter ab, die bevollmächtigt sind, über Mängel, Funktionserweiterungen, Funktionskürzungen sowie Änderungen der Programmstruktur zu urteilen und zu entscheiden. Der Kunde stellt ferner gegebenenfalls erforderliche Testdaten sowie alle Texte und sonstige Inhalte (zB. zB Logos), die eingesetzt werden sollen, zur Verfügung. Sofern der ISP Soferne die Salzburg AG dem Kunden Entwürfe, Programmtestversionen, eine fertige Fassung oder ähnliches Ähnliches vorlegt, werden diese vom Kunden gewissenhaft geprüft. Reklamationen oder Änderungswünsche sind zu diesem Zeitpunkt anzumelden - dies, außer bei Verbrauchern, bei sonstigem Verlust aller Ansprüche gegen den ISPdie Salzburg AG. Vom Kunden beigestellte Elemente wie Logos, Texte, Elemente des Corporate Designs etc. etc bleiben im Eigentum des Kunden; der ISP die Salzburg AG erwirbt keinerlei Rechte daran. Der Kunde sichert zu, über alle erforderlichen Rechte zu verfügen, und hat den ISP die Salzburg AG von allen Folgen allenfalls erfolgter Rechtsverletzungen (zB. zB Eingriff in das Urheberrecht Dritter) hinsichtlich von vom Kunden beigestellter Elemente vollständig schad- und klaglos zu halten. Der ISP Die Salzburg AG ist nicht verpflichtet, beigestellte Elemente, insbesondere auch Inhalte des Kunden, auf ihre Übereinstimmung mit Rechtsvorschriften zu prüfen, kann jedoch die Verbreitung dieser Inhalte bei Verdacht von Verletzungen verweigern. Der ISP Die Salzburg AG räumt dem Kunden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart und und, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist, schriftlich anderes vereinbart, mit Zahlung des vereinbarten Entgelts das exklusive und unbefristete Recht ein, das vom ISP von der Salzburg AG entwickelte Konzept und/oder Design und/oder die vertragsgegenständlichen Softwareapplikationen ausschließlich im Rahmen des Internets für eigene Zwecke zu nutzen. Jede andere, auch nur teilweise Nutzung, etwa im Bereich anderer elektronischer Medien oder für Printprodukte, bedarf besonderer und (außer bei Verbrauchern) schriftlicher Vereinbarung. Dasselbe gilt für die, auch nur teilweise, Einräumung von Befugnissen an Dritte. 14.Sonstige Bestimmungen.

Appears in 1 contract

Samples: www.salzburg-ag.at

Mitwirkungspflicht des Kunden. Der Kunde ist zur erforderlichen Mitwirkung verpflichtet. Die Mitwirkungspflicht umfasst insbesondere die Bereitstellung der erforderlichen Informationen sowie gegebenenfalls gegebenfalls der Hardware, auf der allfällige allfälligen Installationen durchgeführt werden sollen. Während erforderlicher Testläufe ist der Kunde persönlich anwesend oder stellt hierfür kompetente Mitarbeiter ab, die bevollmächtigt sind, über Mängel, Funktionserweiterungen, Funktionskürzungen sowie Änderungen der Programmstruktur zu urteilen und zu entscheiden. Der Kunde stellt ferner gegebenenfalls erforderliche Testdaten sowie alle Texte und sonstige Inhalte (zB. z.B. Logos), die eingesetzt werden sollen, zur Verfügung. Sofern der ISP SmartFiber dem Kunden Entwürfe, Programmtestversionen, eine fertige Fassung oder ähnliches vorlegt, werden diese vom Kunden gewissenhaft geprüft. Reklamationen oder Änderungswünsche sind zu diesem Zeitpunkt anzumelden - dies, außer bei Verbrauchern, bei sonstigem Verlust aller Ansprüche gegen den ISPSmartFiber. Vom Kunden beigestellte Elemente wie Logos, Texte, Elemente des Corporate Designs etc. bleiben im Eigentum des Kunden; der ISP SmartFiber erwirbt keinerlei Rechte daran. Der Kunde sichert zu, über alle erforderlichen Rechte zu verfügen, und hat den ISP SmartFiber von allen Folgen allenfalls erfolgter Rechtsverletzungen (zB. z.B. Eingriff in das Urheberrecht Dritter) hinsichtlich von vom Kunden beigestellter Elemente vollständig schad- und klaglos zu halten. Der ISP SmartFiber ist nicht verpflichtet, beigestellte Elemente, insbesondere auch Inhalte des Kunden, auf ihre Übereinstimmung mit Rechtsvorschriften zu prüfen, kann jedoch die Verbreitung dieser Inhalte bei Verdacht von Verletzungen verweigern. Der ISP SmartFiber räumt dem Kunden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart und der Kunde nicht Verbraucher ist, mit Zahlung des vereinbarten Entgelts das exklusive und unbefristete Recht ein, das vom ISP von SmartFiber entwickelte Konzept und/oder Design und/oder die vertragsgegenständlichen Softwareapplikationen ausschließlich im Rahmen des Internets für eigene Zwecke zu nutzen. Jede andere, auch nur teilweise Nutzung, etwa im Bereich anderer elektronischer Medien oder für Printprodukte, bedarf besonderer und (außer bei Verbrauchern) schriftlicher Vereinbarung. Dasselbe gilt für die, auch nur teilweise, Einräumung von Befugnissen an Dritte. 14.Sonstige Bestimmungen.

Appears in 1 contract

Samples: www.smartfiber.at

Mitwirkungspflicht des Kunden. Der Kunde ist zur erforderlichen Mitwirkung verpflichtet. Die Mitwirkungspflicht umfasst insbesondere die Bereitstellung der erforderlichen Informationen sowie gegebenenfalls der Hardware, auf der allfällige Installationen durchgeführt werden sollen. Während erforderlicher Testläufe ist der Kunde persönlich anwesend oder stellt hierfür kompetente Mitarbeiter ab, die bevollmächtigt sind, über Mängel, Funktionserweiterungen, Funktionskürzungen sowie Änderungen der Programmstruktur zu urteilen und zu entscheiden. Der Kunde stellt ferner gegebenenfalls erforderliche Testdaten sowie alle Texte und sonstige Inhalte (zB. Logos), die eingesetzt werden sollen, zur Verfügung. Sofern der ISP dem Kunden Entwürfe, Programmtestversionen, eine fertige Fassung oder ähnliches vorlegt, werden diese vom Kunden gewissenhaft geprüft. Reklamationen oder Änderungswünsche sind zu diesem Zeitpunkt anzumelden - dies, außer bei Verbrauchern, bei sonstigem Verlust aller Ansprüche gegen den ISP. Vom Kunden beigestellte Elemente wie Logos, Texte, Elemente des Corporate Designs etc. bleiben im Eigentum des Kunden; der ISP erwirbt keinerlei Rechte daran. Der Kunde sichert zu, über alle erforderlichen Rechte zu verfügen, und hat den ISP von allen Folgen allenfalls erfolgter Rechtsverletzungen (zB. Eingriff in das Urheberrecht Dritter) hinsichtlich von vom Kunden beigestellter Elemente vollständig schad- und klaglos zu halten. Der ISP ist nicht verpflichtet, beigestellte Elemente, insbesondere auch Inhalte des Kunden, auf ihre Übereinstimmung mit Rechtsvorschriften zu prüfen, kann jedoch die Verbreitung dieser Inhalte bei Verdacht von Verletzungen verweigern. Der ISP räumt dem Kunden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart und der Kunde nicht Verbraucher ist, mit Zahlung des vereinbarten Entgelts das exklusive und unbefristete Recht ein, das vom ISP entwickelte Konzept und/oder Design und/oder die vertragsgegenständlichen Softwareapplikationen ausschließlich im Rahmen des Internets für eigene Zwecke zu nutzen. Jede andere, auch nur teilweise Nutzung, etwa im Bereich anderer elektronischer Medien oder für Printprodukte, bedarf besonderer und (außer bei Verbrauchern) schriftlicher Vereinbarung. Dasselbe gilt für die, auch nur teilweise, Einräumung von Befugnissen an Dritte. 14.Sonstige Bestimmungen.

Appears in 1 contract

Samples: www.ifunk.at

Mitwirkungspflicht des Kunden. Der Kunde ist zur erforderlichen Mitwirkung verpflichtet. Die Mitwirkungspflicht umfasst insbesondere insbeson- dere die Bereitstellung der erforderlichen Informationen sowie gegebenenfalls der Hardware, auf der allfällige Installationen durchgeführt werden sollen. Während erforderlicher Testläufe ist der Kunde persönlich anwesend oder stellt hierfür kompetente Mitarbeiter ab, die bevollmächtigt sind, über Mängel, Funktionserweiterungen, Funktionskürzungen sowie Änderungen der Programmstruktur Programm- struktur zu urteilen und zu entscheiden. Der Kunde stellt ferner gegebenenfalls erforderliche Testdaten Test- daten sowie alle Texte und sonstige Inhalte (zB. z.B. Logos), die eingesetzt werden sollen, zur VerfügungVerfü- gung. Sofern der ISP „xxx.xx“ dem Kunden Entwürfe, Programmtestversionen, eine fertige Fassung oder ähnliches vorlegt, werden diese vom Kunden gewissenhaft geprüft. Reklamationen oder Änderungswünsche Ände- rungswünsche sind zu diesem Zeitpunkt anzumelden - dies, außer bei Verbrauchern, bei sonstigem Verlust aller Ansprüche gegen den ISP„xxx.xx“. Vom Kunden beigestellte Elemente wie Logos, Texte, Elemente des Corporate Designs etc. bleiben im Eigentum des Kunden; der ISP „xxx.xx“ erwirbt keinerlei Rechte daran. Der Kunde sichert zu, über alle erforderlichen Rechte zu verfügen, und hat den ISP die „xxx.xx“ von allen Folgen allenfalls erfolgter Rechtsverletzungen Rechts- verletzungen (zB. z.B. Eingriff in das Urheberrecht Dritter) hinsichtlich von vom Kunden beigestellter Elemente vollständig schad- und klaglos zu halten. Der ISP „xxx.xx“ ist nicht verpflichtet, beigestellte Elemente, insbesondere auch Inhalte des Kunden, auf ihre Übereinstimmung mit Rechtsvorschriften zu prüfen, kann jedoch die Verbreitung dieser Inhalte bei Verdacht von Verletzungen verweigern. Der ISP „xxx.xx“ räumt dem Kunden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart und und, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist, schriftlich anders vereinbart, mit Zahlung des vereinbarten Entgelts das exklusive und unbefristete unbefris- tete Recht ein, das vom ISP von „xxx.xx“ entwickelte Konzept und/oder Design und/oder die vertragsgegenständlichen vertragsgegen- ständlichen Softwareapplikationen ausschließlich im Rahmen des Internets Internet für eigene Zwecke zu nutzen. Jede andere, auch nur teilweise Nutzung, etwa im Bereich anderer elektronischer Medien oder für Printprodukte, bedarf besonderer und (außer bei Verbrauchern) schriftlicher VereinbarungVereinba- rung. Dasselbe gilt für die, auch nur teilweise, Einräumung von Befugnissen an Dritte. 14.Sonstige Bestimmungen.

Appears in 1 contract

Samples: www.oja.at

Mitwirkungspflicht des Kunden. Der Kunde ist zur erforderlichen Mitwirkung verpflichtet. Die Mitwirkungspflicht umfasst insbesondere die Bereitstellung der erforderlichen Informationen sowie gegebenenfalls der Hardware, auf der allfällige Installationen durchgeführt werden sollen. Während erforderlicher Testläufe ist der Kunde persönlich anwesend oder stellt hierfür kompetente Mitarbeiter ab, die bevollmächtigt sind, über Mängel, Funktionserweiterungen, Funktionskürzungen sowie Änderungen der Programmstruktur zu urteilen und zu entscheiden. Der Kunde stellt ferner gegebenenfalls erforderliche Testdaten sowie alle Texte und sonstige Inhalte (zB. z.B. Logos), die eingesetzt werden sollen, zur Verfügung. Sofern der ISP „SelfNet“ dem Kunden Entwürfe, Programmtestversionen, eine fertige Fassung oder ähnliches vorlegt, werden diese vom Kunden gewissenhaft geprüft. Reklamationen oder Änderungswünsche sind zu diesem Zeitpunkt anzumelden - dies, außer bei Verbrauchern, bei sonstigem Verlust aller Ansprüche gegen den ISP„SelfNet“. Vom Kunden beigestellte Elemente wie Logos, Texte, Elemente des Corporate Designs etc. bleiben im Eigentum des Kunden; der ISP „SelfNet“ erwirbt keinerlei Rechte daran. Der Kunde sichert zu, über alle erforderlichen Rechte zu verfügen, und hat den ISP die „SelfNet“ von allen Folgen allenfalls erfolgter Rechtsverletzungen (zB. z.B. Eingriff in das Urheberrecht Dritter) hinsichtlich von vom Kunden beigestellter Elemente vollständig schad- schad-und klaglos zu halten. Der ISP „SelfNet“ ist nicht verpflichtet, beigestellte Elemente, insbesondere auch Inhalte des Kunden, auf ihre Übereinstimmung mit Rechtsvorschriften zu prüfen, kann jedoch die Verbreitung dieser Inhalte bei Verdacht von Verletzungen verweigern. Der ISP räumt dem Kunden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart und der Kunde nicht Verbraucher ist, mit Zahlung des vereinbarten Entgelts das exklusive und unbefristete Recht ein, das vom ISP entwickelte Konzept und/oder Design und/oder die vertragsgegenständlichen Softwareapplikationen ausschließlich im Rahmen des Internets für eigene Zwecke zu nutzen. Jede andere, auch nur teilweise Nutzung, etwa im Bereich anderer elektronischer Medien oder für Printprodukte, bedarf besonderer und (außer bei Verbrauchern) schriftlicher Vereinbarung. Dasselbe gilt für die, auch nur teilweise, Einräumung von Befugnissen an Dritte. 14.Sonstige Bestimmungen.

Appears in 1 contract

Samples: www.selfnet.at

Mitwirkungspflicht des Kunden. Der Kunde ist zur erforderlichen Mitwirkung verpflichtet. Die Mitwirkungspflicht umfasst insbesondere die Bereitstellung der erforderlichen Informationen sowie gegebenenfalls der Hardware, auf der allfällige Installationen In- stallationen durchgeführt werden sollen. Während erforderlicher Testläufe ist der Kunde persönlich anwesend anwe- send oder stellt hierfür kompetente Mitarbeiter ab, die bevollmächtigt sind, über Mängel, FunktionserweiterungenFunktionserweite- rungen, Funktionskürzungen sowie Änderungen der Programmstruktur zu urteilen und zu entscheiden. Der Kunde stellt ferner gegebenenfalls erforderliche Testdaten sowie alle Texte und sonstige Inhalte (zB. Logos), die eingesetzt werden sollen, zur Verfügung. Sofern der ISP dem Kunden Entwürfe, ProgrammtestversionenProgramm- testversionen, eine fertige Fassung oder ähnliches vorlegt, werden diese vom Kunden gewissenhaft geprüftge- prüft. Reklamationen oder Änderungswünsche sind zu diesem Zeitpunkt anzumelden - dies, außer bei Verbrauchern, bei sonstigem Verlust aller Ansprüche gegen den ISP. Vom Kunden beigestellte Elemente wie Logos, Texte, Elemente des Corporate Designs etc. bleiben im Eigentum Ei- gentum des Kunden; der ISP erwirbt keinerlei Rechte daran. Der Kunde sichert zu, über alle erforderlichen erforderli- chen Rechte zu verfügen, und hat den ISP von allen Folgen allenfalls erfolgter Rechtsverletzungen (zB. Eingriff in das Urheberrecht Dritter) hinsichtlich von vom Kunden beigestellter Elemente vollständig schad- und klaglos zu halten. Der ISP ist nicht verpflichtet, beigestellte Elemente, insbesondere auch Inhalte des Kunden, auf ihre Übereinstimmung Über- einstimmung mit Rechtsvorschriften zu prüfen, kann jedoch die Verbreitung dieser Inhalte bei Verdacht von Verletzungen verweigern. Der ISP räumt dem Kunden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart und der Kunde nicht Verbraucher ist, mit Zahlung des vereinbarten Entgelts das exklusive und unbefristete Recht ein, das vom ISP entwickelte Konzept und/oder Design und/oder die vertragsgegenständlichen Softwareapplikationen ausschließlich im Rahmen des Internets für eigene Zwecke zu nutzen. Jede andere, auch nur teilweise Nutzung, etwa im Bereich anderer elektronischer Medien oder für Printprodukte, bedarf besonderer und (außer bei Verbrauchern) schriftlicher Vereinbarung. Dasselbe gilt für die, auch nur teilweise, Einräumung von Befugnissen an Dritte. 14.Sonstige Bestimmungen.

Appears in 1 contract

Samples: www.managed-office.at

Mitwirkungspflicht des Kunden. Der Kunde ist zur erforderlichen Mitwirkung verpflichtet. Die Mitwirkungspflicht umfasst insbesondere die Bereitstellung der erforderlichen Informationen sowie gegebenenfalls der Hardware, auf der allfällige Installationen durchgeführt werden sollen. Während erforderlicher Testläufe ist der Kunde persönlich anwesend oder stellt hierfür kompetente Mitarbeiter ab, die bevollmächtigt sind, über Mängel, Funktionserweiterungen, Funktionskürzungen sowie Änderungen der Programmstruktur zu urteilen und zu entscheiden. Der Kunde stellt ferner gegebenenfalls erforderliche Testdaten sowie alle Texte und sonstige Inhalte (zB. Logos), die eingesetzt werden sollen, zur Verfügung. Sofern der ISP “Tele-Tec GmbH” dem Kunden Entwürfe, Programmtestversionen, eine fertige Fassung oder ähnliches vorlegt, werden diese vom Kunden gewissenhaft geprüft. Reklamationen oder Änderungswünsche sind zu diesem Zeitpunkt anzumelden - dies, außer bei Verbrauchern, bei sonstigem Verlust aller Ansprüche gegen den ISP“Tele-Tec GmbH”. Vom Kunden beigestellte Elemente wie Logos, Texte, Elemente des Corporate Designs etc. bleiben im Eigentum des Kunden; der ISP “Tele-Tec GmbH” erwirbt keinerlei Rechte daran. Der Kunde sichert zu, über alle erforderlichen Rechte zu verfügen, und hat den ISP die “Tele-Tec GmbH” von allen Folgen allenfalls erfolgter Rechtsverletzungen (zB. Eingriff in das Urheberrecht Dritter) hinsichtlich von vom Kunden beigestellter Elemente vollständig schad- und klaglos zu halten. Der ISP “Tele-Tec GmbH” ist nicht verpflichtet, beigestellte Elemente, insbesondere auch Inhalte des Kunden, auf ihre Übereinstimmung mit Rechtsvorschriften zu prüfen, kann jedoch die Verbreitung dieser Inhalte bei Verdacht von Verletzungen verweigern. Der ISP “Tele-Tec GmbH” räumt dem Kunden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart und und, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist, schriftlich - anders vereinbart, mit Zahlung des vereinbarten Entgelts das exklusive und unbefristete Recht ein, das vom ISP von “Tele-Tec GmbH” entwickelte Konzept und/oder Design und/oder die vertragsgegenständlichen Softwareapplikationen ausschließlich im Rahmen des Internets Internet für eigene Zwecke zu nutzen. Jede andere, auch nur teilweise Nutzung, etwa im Bereich anderer elektronischer Medien oder für Printprodukte, bedarf besonderer und (außer bei Verbrauchern) schriftlicher Vereinbarung. Dasselbe gilt für die, auch nur teilweise, Einräumung von Befugnissen an Dritte. 14.Sonstige Bestimmungen

Appears in 1 contract

Samples: www.tele-tec.at

Mitwirkungspflicht des Kunden. Der Kunde ist zur erforderlichen Mitwirkung verpflichtet. Die Mitwirkungspflicht umfasst insbesondere verpflichtet sich, Ritec alle für die Bereitstellung der erforderlichen Informationen sowie gegebenenfalls der Hardware, auf der allfällige Installationen durchgeführt werden sollen. Während erforderlicher Testläufe ist der Kunde persönlich anwesend oder stellt hierfür kompetente Mitarbeiter abAusführung des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorzulegen und von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis zu geben, die bevollmächtigt sindfür die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen, über Mängel, Funktionserweiterungen, Funktionskürzungen sowie Änderungen der Programmstruktur zu urteilen Vorgänge und zu entscheiden. Der Kunde stellt ferner gegebenenfalls erforderliche Testdaten sowie alle Texte und sonstige Inhalte (zB. Logos)Umstände, die eingesetzt ihm erst während der Tätigkeit von Ritec bekannt werden. Auf Verlangen von Ritec werden sollenAuskünfte des Kunden schriftlich erteilt, zur Verfügungbzw. Sofern der ISP dem Kunden Entwürfe, Programmtestversionen, eine fertige Fassung oder ähnliches vorlegt, werden diese vom Kunden gewissenhaft geprüft. Reklamationen oder Änderungswünsche sind zu diesem Zeitpunkt anzumelden - dies, außer bei Verbrauchern, bei sonstigem Verlust aller Ansprüche gegen den ISP. Vom Kunden beigestellte Elemente wie Logos, Texte, Elemente des Corporate Designs etc. bleiben im Eigentum des Kunden; der ISP erwirbt keinerlei Rechte daranbereits erteilte mündliche Auskünfte schriftlich wiederholt. Der Kunde sichert zu, über dass alle von ihm übergebenen Softwareprodukte und Datenträger auf darin enthaltene Viren oder ähnliche schädliche Programme anhand eines zum Zeitpunkt der Übergabe aktuellen Virenschutzes überprüft sind. Der Kunde ist verpflichtet, die zur Nutzung der Dienstleistungen von Ritec erforderlichen Passwörter und Log-Ins vertraulich zu behandeln. Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu verfügenprüfen. Ritec haftet nicht für die Verletzung derartiger Rechte. Wird Ritec wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, und hat den ISP von allen Folgen allenfalls erfolgter Rechtsverletzungen (zB. Eingriff in das Urheberrecht Dritter) hinsichtlich von vom Kunden beigestellter Elemente vollständig so hält der Kunde Ritec schad- und klaglos klaglos; der Kunde hat der Agentur sämtliche Nachteile zu haltenersetzen, die dieser durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen. Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht zu den vereinbarten Terminen oder in dem vorgesehenen Umfang, gelten die von Ritec erbrachten Leistungen trotz möglicher Einschränkungen dennoch als vertragskonform erbracht. Eventuell vorhandene Zeitpläne für die von Ritec zu erbringenden Leistungen verschieben sich in angemessenen Umfang. Der ISP ist nicht verpflichtet, beigestellte Elemente, insbesondere auch Inhalte des Kunden, auf ihre Übereinstimmung mit Rechtsvorschriften zu prüfen, kann jedoch Kunde wir die Verbreitung dieser Inhalte bei Verdacht von Verletzungen verweigern. Der ISP räumt dem Kunden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart und der Kunde nicht Verbraucher ist, mit Zahlung des vereinbarten Entgelts das exklusive und unbefristete Recht ein, das vom ISP entwickelte Konzept Ritec hier entstehenden Mehraufwendungen und/oder Design und/oder die vertragsgegenständlichen Softwareapplikationen ausschließlich im Rahmen des Internets für eigene Zwecke Kosten zu nutzen. Jede andere, auch nur teilweise Nutzung, etwa im Bereich anderer elektronischer Medien oder für Printprodukte, bedarf besonderer und (außer den jeweils bei Verbrauchern) schriftlicher Vereinbarung. Dasselbe gilt für die, auch nur teilweise, Einräumung von Befugnissen an Dritte. 14.Sonstige BestimmungenRitec gültigen Sätzen gesondert vergüten.

Appears in 1 contract

Samples: www.ritec.at