Mitwirkungspflichten des AG. 3.3.1 Der AG verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu treffen, die für die Erbringung der Leistungen durch den AN erforderlich sind. Der AG verpflichtet sich weiters, alle Maßnahmen zu ergreifen, die. zur Erfüllung des Vertrage erforderlich sind und die nicht im Leistungsumfang des AN enthalten sind. 3.3.2 Sofern die Leistungen vor Ort beim AG erbracht werden, stellt der AG die zur Erbringung der Leistungen durch den AN erforderlichen Anschlüsse, Versorgungsstrom inklusive Spitzenspannungsausgleich, Notstromversorgungen, Stellflächen für Anlagen, Arbeitsplätze sowie Infrastruktur in erforderlichem Umfang und erforderlicher Qualität (z.B. Klimatisierung) unentgeltlich zur Verfügung. Jedenfalls ist der AG für die Einhaltung der vom jeweiligen Hersteller geforderten Voraussetzungen für den Betrieb der Hardware verantwortlich. Ebenso hat der AG für die Raum- und Gebäudesicherheit, unter anderem für den Schutz vor Wasser, Feuer und Zutritt unbefugter Sorge zu tragen. Der AG ist für besondere Sicherheitsvorkehrungen (z.B. Sicherheitszellen) in seinen Räumlichkeiten selbst verantwortlich. Der AG ist nicht berechtigt, den Mitarbeitern des AN Weisungen - gleich welcher Art - zu erteilen und wird alle Wünsche bezüglich der Leistungserbringung ausschließlich an die vom AN benannten Ansprechpartner herantragen. 3.3.3 Der AG stellt zu den vereinbarten Terminen und auf eigene Kosten sämtliche vom AN zur Durchführung des Auftrages benötigten Informationen, Daten und Unterlagen in der vom AN geforderten Form zur Verfügung und unterstützt den AN auf Wunsch bei der Problemanalyse und der Störungsbeseitigung, der Koordination von Verarbeitungsaufträgen und der Abstimmung der Leistungen. Änderungen in den Arbeitsabläufen beim AG, die Änderungen in den vom AN für den AG zu erbringenden Leistungen verursachen können, bedürfen der vorherigen Abstimmung mit dem AN hinsichtlich ihrer technischen und kommerziellen Auswirkungen. 3.3.4 Der AG ist verpflichtet, die zur Nutzung der Leistungen vom AN erforderlichen Passwörter vertraulich zu behandeln. Besteht der Verdacht der Kenntnis dieser Passwörter durch unberechtigte Dritte, so hat der AG die Passwörter unverzüglich zu ändern oder - falls dies nur durch den AN vorgenommen werden kann, den AN unverzüglich schriftlich mit der Änderung der Passwörter zu beauftragen. Werden Leistungen des AN von unberechtigten Dritten unter Verwendung von Passwörtern in Anspruch genommen, so haftet der AG für alle dadurch angefallenen Entgelte bis zum Eintreffen des Auftrages zur Änderung der Passwörter beim AN. Für Schäden, die durch mangelhafte Geheimhaltung seitens des AG oder durch Weitergabe seitens des AG an Dritte entstehen, haftet dieser. 3.3.5 Der AG hat die dem AN übergebenen Daten und Informationen zusätzlich bei sich zu verwahren, so dass sie bei Verlust oder Beschädigung jederzeit rekonstruiert werden können. 3.3.6 Der AG hat alle ihm obliegenden Mitwirkungspflichten so zeitgerecht zu erbringen, dass der AN in der Erbringung der Leistungen nicht behindert wird. Der AG stellt sicher, dass der AN und/oder die durch den AN beauftragten Dritten für die Erbringung der Leistungen den erforderlichen Zugang zu den Räumlichkeiten beim AG erhalten. Der AG ist dafür verantwortlich, dass die an der Vertragserfüllung beteiligten Mitarbeiter, mit ihm verbundene Unternehmen oder von ihm beauftragte Dritte entsprechend an der Vertragserfüllung mitwirken. 3.3.7 Erfüllt der AG seine Mitwirkungspflichten nicht zu den vereinbarten Terminen oder in dem vorgesehenen Umfang, gelten die vom AN erbrachten Leistungen trotz möglicher Einschränkungen dennoch als vertragskonform erbracht. Zeitpläne für die vom AN noch zu erbringenden Leistungen verschieben sich in angemessenem Umfang. Der AG wird die dem AN hierdurch entstehenden Mehraufwendungen und/oder Kosten zu den beim AN jeweils geltenden Sätzen gesondert vergüten. 3.3.8 Der AG sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die ihm zurechenbaren Dritten, die vom AN eingesetzten Einrichtungen und Technologien sowie die ihm allenfalls überlassenen Vermögensgegenstände sorgfältig behandeln; der AG haftet dem AN für jeden daraus entstehenden Schaden. 3.3.9 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgen Beistellungen und Mitwirkungen des AG unentgeltlich.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mitwirkungspflichten des AG. 3.3.1 Der AG verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu treffen, die für die Erbringung der Leistungen durch den AN erforderlich sind. Der AG verpflichtet sich weiters, alle Maßnahmen zu ergreifen, die. die zur Erfüllung des Vertrage Vertrages erforderlich sind und die nicht im Leistungsumfang des AN enthalten sind.
3.3.2 Sofern die Leistungen vor Ort beim AG erbracht werden, stellt der AG die zur Erbringung der Leistungen durch den AN erforderlichen Netzkomponenten, Anschlüsse, Versorgungsstrom inklusive Spitzenspannungsausgleich, Notstromversorgungen, Stellflächen für Anlagen, Arbeitsplätze sowie Infrastruktur in erforderlichem Umfang und erforderlicher Qualität (z.z. B. Klimatisierung) unentgeltlich zur Verfügung. Jedenfalls ist der AG für die Einhaltung der vom jeweiligen Hersteller geforderten Voraussetzungen für den Betrieb der Hardware verantwortlich. Ebenso hat der AG für die Raum- und Gebäudesicherheit, unter anderem für den Schutz vor Wasser, Feuer und Zutritt unbefugter Unbefugter Sorge zu tragen. Der AG ist für besondere Sicherheitsvorkehrungen (z.z. B. Sicherheitszellen) in seinen Räumlichkeiten selbst verantwortlich. Der AG ist nicht berechtigt, den Mitarbeitern des AN Weisungen - – gleich welcher Art - – zu erteilen und wird alle Wünsche bezüglich der Leistungserbringung ausschließlich an die vom AN benannten Ansprechpartner herantragen.
3.3.3 Der AG stellt zu den vereinbarten Terminen und auf eigene Kosten sämtliche vom AN zur Durchführung des Auftrages benötigten Informationen, Daten und Unterlagen in der vom AN geforderten Form zur Verfügung und unterstützt den AN auf Wunsch bei der Problemanalyse und der Störungsbeseitigung, der Koordination von Verarbeitungsaufträgen und der Abstimmung der Leistungen. Änderungen in den Arbeitsabläufen beim AG, die Änderungen in den vom AN für den AG zu erbringenden Leistungen verursachen können, bedürfen der vorherigen Abstimmung mit dem AN hinsichtlich ihrer technischen und kommerziellen Auswirkungen.
3.3.4 Soweit nicht anders vereinbart, wird der AG auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten für eine Netzanbindung (z. B. Telekommunikationsnetz) sorgen.
3.3.5 Der AG ist verpflichtet, die zur Nutzung der Leistungen vom AN erforderlichen Passwörter vertraulich zu behandeln. Besteht der Verdacht der Kenntnis dieser Passwörter durch unberechtigte Dritte, so hat der AG die Passwörter unverzüglich zu ändern oder - – falls dies nur durch den AN vorgenommen werden kann, kann – den AN unverzüglich schriftlich mit der Änderung der Passwörter zu beauftragen. Werden Leistungen des AN von unberechtigten Dritten unter Verwendung von Passwörtern in Anspruch genommen, so haftet der AG für alle dadurch angefallenen Entgelte bis zum Eintreffen des Auftrages zur Änderung der Passwörter beim AN. Für Schäden, die durch mangelhafte Geheimhaltung seitens des AG oder durch Weitergabe seitens des AG an Dritte entstehen, haftet dieser.
3.3.5 3.3.6 Der AG hat die dem AN übergebenen Daten und Informationen zusätzlich bei sich zu verwahren, so dass sie bei Verlust oder Beschädigung jederzeit rekonstruiert werden können.
3.3.6 3.3.7 Der AG hat alle ihm obliegenden Mitwirkungspflichten so zeitgerecht zu erbringen, dass der AN in der Erbringung der Leistungen nicht behindert wird. Der AG stellt sicher, dass der AN und/oder die durch den AN beauftragten Dritten für die Erbringung der Leistungen den erforderlichen Zugang zu den Räumlichkeiten beim AG erhalten. Der AG ist dafür verantwortlich, dass die an der Vertragserfüllung beteiligten Mitarbeiter, mit ihm verbundene Unternehmen oder von ihm beauftragte Dritte entsprechend an der Vertragserfüllung mitwirken.
3.3.7 3.3.8 Erfüllt der AG seine Mitwirkungspflichten nicht zu den vereinbarten Terminen oder in dem vorgesehenen Umfang, gelten die vom AN erbrachten Leistungen trotz möglicher Einschränkungen dennoch als vertragskonform erbracht. Zeitpläne für die vom AN noch zu erbringenden Leistungen verschieben sich in angemessenem Umfang. Der AG wird die dem AN hierdurch entstehenden Mehraufwendungen und/oder Kosten zu den beim AN jeweils geltenden Sätzen gesondert vergüten.
3.3.8 3.3.9 Der AG sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die ihm zurechenbaren Dritten, Dritten die vom AN eingesetzten Einrichtungen und Technologien sowie die ihm allenfalls überlassenen Vermögensgegenstände sorgfältig behandeln; der AG haftet dem AN für jeden daraus entstehenden Schaden.
3.3.9 3.3.10 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgen Beistellungen und Mitwirkungen des AG unentgeltlich.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mitwirkungspflichten des AG. 3.3.1 Der AG verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu treffen, die für die Erbringung der Leistungen durch den AN erforderlich sind. Der AG verpflichtet sich weiters, alle Maßnahmen zu ergreifen, die. zur Erfüllung des Vertrage erforderlich sind und die nicht im Leistungsumfang des AN enthalten sind.,
3.3.2 Sofern die Leistungen vor Ort beim AG erbracht werden, stellt der AG die zur Erbringung der Leistungen durch den AN erforderlichen er- forderlichen Netzkomponenten, Anschlüsse, Versorgungsstrom inklusive Spitzenspannungsausgleich, Notstromversorgungen, Stellflächen für Anlagen, Arbeitsplätze sowie Infrastruktur in erforderlichem Umfang und erforderlicher Qualität (z.B. KlimatisierungzB Klimati- sierung) unentgeltlich zur Verfügung. Jedenfalls ist der AG für die Einhaltung der vom jeweiligen Hersteller geforderten Voraussetzungen Voraus- setzungen für den Betrieb der Hardware verantwortlich. Ebenso hat der AG für die Raum- und Gebäudesicherheit, unter anderem für den Schutz vor Wasser, Feuer und Zutritt unbefugter Unbefugter Sorge zu tragen. Der AG ist für besondere Sicherheitsvorkehrungen (z.B. SicherheitszellenzB Si- cherheitszellen) in seinen Räumlichkeiten selbst verantwortlich. Der AG ist nicht berechtigt, den Mitarbeitern des AN Weisungen - – gleich welcher Art - – zu erteilen und wird alle Wünsche bezüglich der Leistungserbringung ausschließlich an die vom AN benannten Ansprechpartner herantragen.
3.3.3 Der AG stellt zu den vereinbarten Terminen und auf eigene Kosten sämtliche vom AN zur Durchführung des Auftrages benötigten benö- tigten Informationen, Daten und Unterlagen in der vom AN geforderten gefor- derten Form zur Verfügung und unterstützt den AN auf Wunsch bei der Problemanalyse und der Störungsbeseitigung, der Koordination Koordinati- on von Verarbeitungsaufträgen und der Abstimmung der LeistungenLeistun- gen. Änderungen in den Arbeitsabläufen beim AG, die Änderungen in den vom AN für den AG zu erbringenden Leistungen verursachen verursa- chen können, bedürfen der vorherigen Abstimmung mit dem AN hinsichtlich ihrer technischen und kommerziellen Auswirkungen.
3.3.4 Soweit nicht anders vereinbart, wird der AG auf eigenes Ri- siko und auf eigene Kosten für eine Netzanbindung (zB Telekom- munikationsnetz) sorgen.
3.3.5 Der AG ist verpflichtet, die zur Nutzung der Leistungen vom AN erforderlichen Passwörter vertraulich zu behandeln. Besteht der Verdacht der Kenntnis dieser Passwörter durch unberechtigte Dritte, so hat der AG die Passwörter unverzüglich zu ändern oder - falls dies nur durch den AN vorgenommen werden kann, den AN unverzüglich schriftlich mit der Änderung der Passwörter zu beauftragen. Werden Leistungen des AN von unberechtigten Dritten unter Verwendung von Passwörtern in Anspruch genommen, so haftet der AG für alle dadurch angefallenen Entgelte bis zum Eintreffen des Auftrages zur Änderung der Passwörter beim AN. Für Schäden, die durch mangelhafte Geheimhaltung seitens des AG oder durch Weitergabe seitens des AG an Dritte entstehen, haftet dieser.vom
3.3.5 3.3.6 Der AG hat die dem AN übergebenen Daten und Informationen Informatio- nen zusätzlich bei sich zu verwahren, so dass sie bei Verlust oder Beschädigung jederzeit rekonstruiert werden können.
3.3.6 3.3.7 Der AG hat alle ihm obliegenden Mitwirkungspflichten so zeitgerecht zu erbringen, dass der AN in der Erbringung der Leistungen nicht behindert wird. Der AG stellt sicher, dass der AN und/oder die durch den AN beauftragten Dritten für die Erbringung der Leistungen den erforderlichen Zugang zu den Räumlichkeiten beim AG erhalten. Der AG ist dafür verantwortlich, dass die an der Vertragserfüllung beteiligten Mitarbeiter, mit ihm verbundene Unternehmen oder von ihm beauftragte Dritte entsprechend an der Vertragserfüllung mitwirken.so
3.3.7 3.3.8 Erfüllt der AG seine Mitwirkungspflichten nicht zu den vereinbarten ver- einbarten Terminen oder in dem vorgesehenen Umfang, gelten die vom AN erbrachten Leistungen trotz möglicher Einschränkungen dennoch als vertragskonform erbracht. Zeitpläne für die vom AN noch zu erbringenden Leistungen verschieben sich in angemessenem angemes- senem Umfang. Der AG wird die dem AN hierdurch entstehenden Mehraufwendungen und/oder Kosten zu den beim AN jeweils geltenden gel- tenden Sätzen gesondert vergüten.
3.3.8 3.3.9 Der AG sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die ihm zurechenbaren Dritten, zu- rechenbaren Dritten die vom AN eingesetzten Einrichtungen und Technologien sowie die ihm allenfalls überlassenen Vermögensgegenstände sorgfältig behandeln; der AG haftet dem AN für jeden daraus entstehenden Schaden.und
3.3.9 3.3.10 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgen Beistellungen und Mitwirkungen des AG unentgeltlich.
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Mitwirkungspflichten des AG. 3.3.1 Der 6.1. Die Verpflichtung zur Leistungsausführung durch die AN beginnt frühestens sobald der AG verpflichtet sichalle baulichen, alle Maßnahmen zu treffentechnischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat, die für die Erbringung der Leistungen durch den AN erforderlich sind. Der AG verpflichtet sich weiters, alle Maßnahmen zu ergreifen, die. zur Erfüllung des Vertrage erforderlich sind und die nicht im Leistungsumfang des AN enthalten sindauch wenn eine andere Terminvereinbarung vorlag.
3.3.2 Sofern die Leistungen vor Ort beim AG erbracht werden, stellt der AG die zur Erbringung der Leistungen durch den AN erforderlichen Anschlüsse, Versorgungsstrom inklusive Spitzenspannungsausgleich, Notstromversorgungen, Stellflächen für Anlagen, Arbeitsplätze sowie Infrastruktur in erforderlichem Umfang und erforderlicher Qualität (z.B. Klimatisierung) unentgeltlich zur Verfügung6.2. Jedenfalls ist der AG für die Einhaltung der vom jeweiligen Hersteller geforderten Voraussetzungen für den Betrieb der Hardware verantwortlich. Ebenso Insbesondere hat der AG für vor Beginn der Leistungsausführung die Raum- nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- und GebäudesicherheitWasserleitungen oder sonstige mögliche Störungsquellen, unter anderem für Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben und allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.
6.3. Werden Baupläne zur Erstellung des Angebotes vorgelegt, ist im Falle von Planänderungen vor- bzw. bei Beginn der Arbeiten eine neuerliche Kalkulation nach den Schutz vor Wasseraktuellen Bedienungen durch die AN vorzunehmen –daraus resultierende Vereinbarungen können zu Preisänderungen führen worüber der AG natürlich informiert wird!
6.4. Planänderungen sind unverzüglich der AN mitzuteilen
6.5. Kommt der AG diesen Mitwirkungspflichten nicht nach, Feuer ist – ausschließlich im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit – die Leistung der AN nicht mangelhaft.
6.6. Bei Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen wird der AG von der AN darauf hinweisen und Zutritt unbefugter Sorge zu tragenkann die Umsetzung dieser Maßnahmen vom AG organisiert werden oder gerne bietet die AN die Lieferung und Errichtung der erforderlichen Schutzmaßnahmen in einem Zusatzangebot an.
6.7. Der AG ist für besondere Sicherheitsvorkehrungen (z.B. Sicherheitszellen) in seinen Räumlichkeiten selbst verantwortlich. Der AG ist nicht berechtigt, den Mitarbeitern des AN Weisungen - gleich welcher Art - zu erteilen und wird alle Wünsche bezüglich der Leistungserbringung ausschließlich an die vom AN benannten Ansprechpartner herantragen.
3.3.3 Der AG stellt zu den vereinbarten Terminen und auf eigene Kosten sämtliche vom AN zur Durchführung des Auftrages benötigten Informationen, Daten und Unterlagen verpflichtet entsprechend dem Baukoordinationsgesetz in der vom AN geforderten Form zur Verfügung Vorbereitungsphase einen Planungskoordinator und unterstützt den AN für die Ausführungsphase einen Baustellenkoordinator zu bestellen, wenn und soweit auf Wunsch bei der Problemanalyse und der Störungsbeseitigung, der Koordination von Verarbeitungsaufträgen und der Abstimmung der LeistungenBaustelle Arbeitnehmer mehrerer Arbeitgeber tätig sind. Änderungen in den Arbeitsabläufen beim AG, die Änderungen in den vom AN für den AG zu erbringenden Leistungen verursachen können, bedürfen der vorherigen Abstimmung mit dem AN hinsichtlich ihrer technischen und kommerziellen Auswirkungen.
3.3.4 Der AG ist verpflichtet, die zur Nutzung der Leistungen vom AN erforderlichen Passwörter vertraulich zu behandeln. Besteht der Verdacht der Kenntnis dieser Passwörter durch unberechtigte Dritte, so Weiters hat der AG den Koordinatoren alle für die Passwörter unverzüglich Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Informationen zur Verfügung zu ändern oder - falls dies nur stellen.
6.8. Aufträge die durch einen Vertreter/eine Vertreterin der Geschäftsführung der AN erteilt wurden gelten vorbehaltlich der Genehmigung durch die Geschäftsführung. Die Genehmigung gilt dann als erteilt, wenn nicht innerhalb von 10 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Genehmigung durch den Vertreter/die Vertreterin, seitens der Geschäftsführung der AN vorgenommen werden kann, den AN unverzüglich schriftlich mit der Änderung der Passwörter zu beauftragen. Werden Leistungen des AN von unberechtigten Dritten unter Verwendung von Passwörtern in Anspruch genommen, so haftet der AG für alle dadurch angefallenen Entgelte bis zum Eintreffen die Ausführung des Auftrages zur Änderung der Passwörter beim AN. Für Schäden, die durch mangelhafte Geheimhaltung seitens des AG oder durch Weitergabe seitens des AG an Dritte entstehen, haftet dieserabgelehnt wird.
3.3.5 Der AG hat die dem AN übergebenen Daten und Informationen zusätzlich bei sich zu verwahren, so dass sie bei Verlust oder Beschädigung jederzeit rekonstruiert werden können.
3.3.6 Der AG hat alle ihm obliegenden Mitwirkungspflichten so zeitgerecht zu erbringen, dass der AN in der Erbringung der Leistungen nicht behindert wird. Der AG stellt sicher, dass der AN und/oder die durch den AN beauftragten Dritten für die Erbringung der Leistungen den erforderlichen Zugang zu den Räumlichkeiten beim AG erhalten. Der AG ist dafür verantwortlich, dass die an der Vertragserfüllung beteiligten Mitarbeiter, mit ihm verbundene Unternehmen oder von ihm beauftragte Dritte entsprechend an der Vertragserfüllung mitwirken.
3.3.7 Erfüllt der AG seine Mitwirkungspflichten nicht zu den vereinbarten Terminen oder in dem vorgesehenen Umfang, gelten die vom AN erbrachten Leistungen trotz möglicher Einschränkungen dennoch als vertragskonform erbracht. Zeitpläne für die vom AN noch zu erbringenden Leistungen verschieben sich in angemessenem Umfang. Der AG wird die dem AN hierdurch entstehenden Mehraufwendungen und/oder Kosten zu den beim AN jeweils geltenden Sätzen gesondert vergüten.
3.3.8 Der AG sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die ihm zurechenbaren Dritten, die vom AN eingesetzten Einrichtungen und Technologien sowie die ihm allenfalls überlassenen Vermögensgegenstände sorgfältig behandeln; der AG haftet dem AN für jeden daraus entstehenden Schaden.
3.3.9 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgen Beistellungen und Mitwirkungen des AG unentgeltlich.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mitwirkungspflichten des AG. 3.3.1 Der AG verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu treffen, die für die Erbringung der Leistungen durch den AN erforderlich sind. Der AG verpflichtet sich weiters, alle Maßnahmen zu ergreifen, die. zur Erfüllung des Vertrage erforderlich sind und die nicht im Leistungsumfang des AN enthalten sind.
3.3.2 Sofern die Leistungen vor Ort beim AG erbracht werden, stellt der AG die zur Erbringung der Leistungen durch den AN erforderlichen Anschlüsse, Versorgungsstrom inklusive Spitzenspannungsausgleich, Notstromversorgungen, Stellflächen für Anlagen, Arbeitsplätze sowie Infrastruktur in erforderlichem Umfang und erforderlicher Qualität (z.B. Klimatisierung) unentgeltlich zur Verfügung. Jedenfalls ist der AG für die Einhaltung der vom jeweiligen Hersteller geforderten Voraussetzungen für den Betrieb der Hardware verantwortlich. Ebenso hat der AG für die Raum- und Gebäudesicherheit, unter anderem für den Schutz vor Wasser, Feuer und Zutritt unbefugter Sorge zu tragen. Der AG ist für besondere Sicherheitsvorkehrungen (z.B. Sicherheitszellen) in seinen Räumlichkeiten selbst verantwortlich. Der AG ist nicht berechtigt, den Mitarbeitern des AN Weisungen - gleich welcher Art - zu erteilen und wird alle Wünsche bezüglich der Leistungserbringung ausschließlich an die vom AN benannten Ansprechpartner herantragen.
3.3.3 Der AG stellt zu den vereinbarten Terminen und auf eigene Kosten sämtliche vom AN zur Durchführung des Auftrages benötigten Informationen, Daten und Unterlagen in der vom AN geforderten Form zur Verfügung und unterstützt den AN auf Wunsch bei der Problemanalyse und der Störungsbeseitigung, der Koordination von Verarbeitungsaufträgen und der Abstimmung der Leistungen. Änderungen in den Arbeitsabläufen beim AG, die Änderungen in den vom AN für den AG zu erbringenden Leistungen verursachen können, bedürfen der vorherigen Abstimmung mit dem AN hinsichtlich ihrer technischen und kommerziellen Auswirkungen.
3.3.4 Der AG ist verpflichtet, die zur Nutzung der Leistungen vom AN erforderlichen Passwörter vertraulich zu behandeln. Besteht der Verdacht der Kenntnis dieser Passwörter durch unberechtigte Dritte, so hat der AG die Passwörter unverzüglich zu ändern oder - falls dies nur durch den AN vorgenommen werden kann, den AN unverzüglich schriftlich mit der Änderung der Passwörter zu beauftragen. Werden Leistungen des AN von unberechtigten Dritten unter Verwendung von Passwörtern in Anspruch genommen, so haftet der AG für alle dadurch angefallenen Entgelte bis zum Eintreffen des Auftrages zur Änderung der Passwörter beim AN. Für Schäden, die durch mangelhafte Geheimhaltung seitens des AG oder durch Weitergabe seitens des AG an Dritte entstehen, haftet dieser.
3.3.5 Der AG hat die dem AN übergebenen Daten und Informationen zusätzlich bei sich zu verwahren, so dass sie bei Verlust oder Beschädigung jederzeit rekonstruiert werden können.
3.3.6 Der AG hat alle ihm obliegenden Mitwirkungspflichten so zeitgerecht zu erbringen, dass der AN in der Erbringung der Leistungen nicht behindert wird. Der AG stellt sicher, dass der AN und/oder die durch den AN beauftragten Dritten für die Erbringung der Leistungen den erforderlichen Zugang zu den Räumlichkeiten beim AG erhalten. Der AG ist dafür verantwortlich, dass die an der Vertragserfüllung beteiligten Mitarbeiter, mit ihm verbundene Unternehmen oder von ihm beauftragte Dritte entsprechend an der Vertragserfüllung mitwirken.dass
3.3.7 Erfüllt der AG seine Mitwirkungspflichten nicht zu den vereinbarten Terminen oder in dem vorgesehenen Umfang, gelten die vom AN erbrachten Leistungen trotz möglicher Einschränkungen dennoch als vertragskonform erbracht. Zeitpläne für die vom AN noch zu erbringenden Leistungen verschieben sich in angemessenem Umfang. Der AG wird die dem AN hierdurch entstehenden Mehraufwendungen und/oder Kosten zu den beim AN jeweils geltenden Sätzen gesondert vergüten.
3.3.8 Der AG sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die ihm zurechenbaren Dritten, die vom AN eingesetzten Einrichtungen und Technologien sowie die ihm allenfalls überlassenen Vermögensgegenstände sorgfältig behandeln; der AG haftet dem AN für jeden daraus entstehenden Schaden.
3.3.9 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgen Beistellungen und Mitwirkungen des AG unentgeltlich.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mitwirkungspflichten des AG. 3.3.1 Der AG verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu treffen, die für die Erbringung der Leistungen durch den AN erforderlich sind. Der AG verpflichtet sich weiters, alle Maßnahmen zu ergreifen, die. die zur Erfüllung des Vertrage Vertrages erforderlich sind und die nicht im Leistungsumfang des AN enthalten sind.
3.3.2 Sofern die Leistungen vor Ort beim AG erbracht werden, stellt der AG die zur Erbringung der Leistungen durch den AN erforderlichen Netzkomponenten, Anschlüsse, Versorgungsstrom inklusive Spitzenspannungsausgleich, Notstromversorgungen, Stellflächen für AnlagenAnlage, Arbeitsplätze sowie Infrastruktur in erforderlichem Umfang und erforderlicher Qualität (z.B. zB Klimatisierung) unentgeltlich zur zu Verfügung. Jedenfalls ist der AG für die Einhaltung der vom jeweiligen Hersteller geforderten Voraussetzungen für den Betrieb der Hardware verantwortlich. Ebenso hat der AG für die Raum- und Gebäudesicherheit, unter anderem für den Schutz vor Wasser, Wasser Feuer und Zutritt unbefugter Unbefugter Sorge zu tragen. Der AG ist für besondere Sicherheitsvorkehrungen (z.B. zB Sicherheitszellen) in seinen Räumlichkeiten selbst verantwortlich. Der AG ist nicht berechtigtberechtig, den Mitarbeitern des AN Weisungen - – gleich welcher Art - Art- zu erteilen und wird alle Wünsche bezüglich der Leistungserbringung ausschließlich an die vom AN benannten Ansprechpartner herantragen.
3.3.3 Der AG stellt zu den vereinbarten Terminen und auf eigene Kosten sämtliche vom AN zur Durchführung des Auftrages benötigten Informationen, Daten und Unterlagen in der vom AN geforderten Form zur Verfügung und unterstützt unterstütz den AN auf Wunsch bei der Problemanalyse und der Störungsbeseitigung, der Koordination von Verarbeitungsaufträgen und der Abstimmung der Leistungen. Änderungen in den Arbeitsabläufen beim AG, die Änderungen Änderung in den vom AN für den AG zu erbringenden Leistungen verursachen können, bedürfen der vorherigen Abstimmung mit dem AN hinsichtlich ihrer technischen und kommerziellen Auswirkungen.
3.3.4 Soweit nicht anders vereinbart, wird der AG auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten für eine Netzanbindung (zB Telekommunikationsnetz) sorgen.
3.3.5 Der AG ist verpflichtet, die zur Nutzung der Leistungen vom AN erforderlichen Passwörter vertraulich zu behandeln. Besteht der Verdacht der Kenntnis dieser Passwörter Passwärter durch unberechtigte Dritte, so hat der AG die Passwörter unverzüglich zu ändern oder - – falls dies nur durch den AN vorgenommen werden kann, kann – den AN unverzüglich schriftlich mit der Änderung der Passwörter zu beauftragen. Werden Leistungen des AN AG von unberechtigten Dritten unter Verwendung von Passwörtern in Anspruch genommen, so haftet der AG für alle dadurch angefallenen Entgelte bis zum Eintreffen des Auftrages zur Änderung der Passwörter beim AN. Für Schäden, die durch mangelhafte Geheimhaltung seitens des AG oder durch Weitergabe seitens des AG an Dritte entstehen, haftet dieser.
3.3.5 3.3.6 Der AG hat die dem AN übergebenen Daten und Informationen zusätzlich bei sich zu verwahren, so dass sie bei Verlust oder Beschädigung jederzeit rekonstruiert werden können.
3.3.6 Der AG hat alle ihm obliegenden Mitwirkungspflichten so zeitgerecht zu erbringen, dass der AN in der Erbringung der Leistungen nicht behindert wird. Der AG stellt sicher, dass der AN und/oder die durch den AN beauftragten Dritten für die Erbringung der Leistungen den erforderlichen Zugang zu den Räumlichkeiten beim AG erhalten. Der AG ist dafür verantwortlich, dass die an der Vertragserfüllung beteiligten Mitarbeiter, mit ihm verbundene Unternehmen oder von ihm beauftragte Dritte entsprechend an der Vertragserfüllung mitwirken.
3.3.7 Erfüllt der AG seine Mitwirkungspflichten nicht zu den vereinbarten Terminen oder in dem vorgesehenen Umfang, gelten die vom AN erbrachten Leistungen trotz möglicher Einschränkungen dennoch als vertragskonform erbracht. Zeitpläne für die vom AN noch zu erbringenden Leistungen verschieben sich in angemessenem Umfang. Der AG wird die dem AN hierdurch entstehenden Mehraufwendungen und/oder Kosten zu den beim AN jeweils geltenden Sätzen gesondert vergüten.
3.3.8 Der AG sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die ihm zurechenbaren Dritten, die vom AN eingesetzten Einrichtungen und Technologien sowie die ihm allenfalls überlassenen Vermögensgegenstände sorgfältig behandeln; der AG haftet dem AN für jeden daraus entstehenden Schaden.
3.3.9 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgen Beistellungen und Mitwirkungen des AG unentgeltlich.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mitwirkungspflichten des AG. 3.3.1 3.1 Sämtliche Artikel des Auftraggebers, die vom Auftragnehmer zur Erbringung seiner Leistung benötigt werden, sind vom Auftraggeber auf eigene Gefahr und Kosten an den AN bzw. an den im Vertrag angegebenen Aufnahmeort zu liefern, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Der AG Lieferung ist ein Lieferschein mit vollständiger Artikelliste beizufügen. Dieser Lieferschein muss insbesondere folgende Informationen enthalten: - Style Code - Color Code - Article Number - Article Name - Color Name - Category - Subcategory - Gender - Season - EAN - Prio Perc utca 8. Zufahrt über Xxxxxxxxxxxx x. 00-00, 0000 Xxxxxxxx Xxxxxx
3.2 Der Auftraggeber darf dem Auftragnehmer für die Aufnahmearbeiten nur solche Artikel überlassen, zu deren Verwendung er berechtigt ist und die frei von Rechten Dritter sind. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Auftragnehmer übergebenen Artikeln und Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber den Auftragnehmer mit der Bearbeitung fremder Lichtbilder beauftragt. Auch hier sichert der Auftraggeber zu, entsprechend berechtigt zu sein, und stellt den Auftragnehmer von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei.
3.3 Für Beschädigung oder Verlust der zur Verfügung gestellten Artikel und Vorlagen haftet der Auftragnehmer nur nach Maßgabe der Ziffer 8. Der Auftraggeber hat eine Versicherung der Artikel und Vorlagen ggf. selbst zu veranlassen.
3.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Maßnahmen die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu treffenstellen. Nach Beendigung der Aufnahmearbeiten sind die Artikel vom Auftraggeber auf eigene Gefahr und Kosten bei SPICE media production GmbH abzuholen, soweit nicht anders vereinbart. Kommt der Auftraggeber einer Aufforderung zur Abholung des Artikels nicht innerhalb einer Frist von 8 Wochen nach, kann SPICE media production GmbH die für Artikel auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers an diesen versenden. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald SPICE media production GmbH die Erbringung Artikel dem Spediteur oder sonst zur Ausführung der Leistungen durch Versendung bestimmten Person ausgeliefert hat. Sofern eine Zustellung an den AN erforderlich sindAuftraggeber nicht gelingt, so ist die SPICE media production GmbH berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder die Artikel auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Der AG verpflichtet sich weiters, alle Maßnahmen Transport und Lagerkosten gehen zu ergreifen, die. zur Erfüllung Lasten des Vertrage erforderlich sind und die nicht im Leistungsumfang des AN enthalten sindAuftraggebers.
3.3.2 Sofern 3.5 Der Auftraggeber trägt die Leistungen vor Ort beim AG erbracht werden, stellt der AG die zur Erbringung der Leistungen durch den AN erforderlichen Anschlüsse, Versorgungsstrom inklusive Spitzenspannungsausgleich, Notstromversorgungen, Stellflächen für Anlagen, Arbeitsplätze sowie Infrastruktur in erforderlichem Umfang und erforderlicher Qualität (z.B. Klimatisierung) unentgeltlich zur Verfügung. Jedenfalls ist der AG für die Einhaltung der vom jeweiligen Hersteller geforderten Voraussetzungen für den Betrieb der Hardware verantwortlich. Ebenso hat der AG für die Raum- und Gebäudesicherheit, unter anderem für den Schutz vor Wasser, Feuer und Zutritt unbefugter Sorge zu tragen. Der AG ist für besondere Sicherheitsvorkehrungen (z.B. Sicherheitszellen) in seinen Räumlichkeiten selbst verantwortlich. Der AG ist nicht berechtigt, den Mitarbeitern des AN Weisungen - gleich welcher Art - zu erteilen und wird alle Wünsche bezüglich der Leistungserbringung ausschließlich an die vom AN benannten Ansprechpartner herantragen.
3.3.3 Der AG stellt zu den vereinbarten Terminen und auf eigene Kosten sämtliche vom AN zur Durchführung des Auftrages benötigten Informationen, Daten und Unterlagen in der vom AN geforderten Form zur Verfügung und unterstützt den AN auf Wunsch bei der Problemanalyse und der Störungsbeseitigung, der Koordination von Verarbeitungsaufträgen und der Abstimmung der Leistungen. Änderungen in den Arbeitsabläufen beim AG, die Änderungen in den vom AN für den AG zu erbringenden Leistungen verursachen können, bedürfen der vorherigen Abstimmung mit dem AN hinsichtlich ihrer technischen und kommerziellen Auswirkungen.
3.3.4 Der AG ist verpflichtet, die zur Nutzung der Leistungen vom AN erforderlichen Passwörter vertraulich zu behandeln. Besteht der Verdacht der Kenntnis dieser Passwörter durch unberechtigte Dritte, so hat der AG die Passwörter unverzüglich zu ändern oder - falls dies nur durch den AN vorgenommen werden kann, den AN unverzüglich schriftlich mit der Änderung der Passwörter zu beauftragen. Werden Leistungen des AN von unberechtigten Dritten unter Verwendung von Passwörtern in Anspruch genommen, so haftet der AG für alle dadurch angefallenen Entgelte bis zum Eintreffen des Auftrages zur Änderung der Passwörter beim AN. Für Schäden, die durch mangelhafte Geheimhaltung seitens des AG oder durch Weitergabe seitens des AG an Dritte entstehen, haftet dieser.
3.3.5 Der AG hat die dem AN übergebenen Daten und Informationen zusätzlich bei sich zu verwahren, so dass sie bei Verlust oder Beschädigung jederzeit rekonstruiert werden können.
3.3.6 Der AG hat alle ihm obliegenden Mitwirkungspflichten so zeitgerecht zu erbringen, dass der AN in der Erbringung der Leistungen nicht behindert wird. Der AG stellt sicher, dass der AN und/oder die durch den AN beauftragten Dritten für die Erbringung der Leistungen den erforderlichen Zugang zu den Räumlichkeiten beim AG erhalten. Der AG ist dafür verantwortlich, dass die an der Vertragserfüllung beteiligten Mitarbeiter, mit ihm verbundene Unternehmen oder von ihm beauftragte Dritte entsprechend an der Vertragserfüllung mitwirken.
3.3.7 Erfüllt der AG seine Mitwirkungspflichten nicht zu den vereinbarten Terminen oder in dem vorgesehenen Umfang, gelten die vom AN erbrachten Leistungen trotz möglicher Einschränkungen dennoch als vertragskonform erbracht. Zeitpläne für die vom AN noch zu erbringenden Leistungen verschieben sich in angemessenem Umfang. Der AG wird die dem AN hierdurch entstehenden Mehraufwendungen und/oder Kosten zu den beim AN jeweils geltenden Sätzen gesondert vergüten.
3.3.8 Der AG sorgt Verantwortung dafür, dass seine Mitarbeiter und die von ihm zurechenbaren Drittengestellte Modells oder andere Personen rechtzeitig zum Aufnahmebeginn an dem im Vertrag angegebenen Aufnahmeort sind. Bei Verzögerungen, die vom AN eingesetzten Einrichtungen und Technologien sowie die ihm allenfalls überlassenen Vermögensgegenstände sorgfältig behandeln; der AG haftet dem AN für jeden daraus entstehenden Schaden.
3.3.9 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgen Beistellungen und Mitwirkungen deren Ursache im Verantwortungsbereich des AG unentgeltlich.liegt, kann der Auftragnehmer die Vergütung seines Mehraufwands bzw. der Wartezeit verlangen. Die Reisekosten der Modelle oder anderer Personen des Auftraggebers trägt der Auftraggeber selbst. Sofern im Vertrag kein abweichender Aufnahmeort genannt ist, gilt folgender Aufnahmeort: Perc utca 8. Eingang über Xxxxxxxxxxxx x. 00-00, 0000 Xxxxxxxx Xxxxxx
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mitwirkungspflichten des AG. 3.3.1 Der AG verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu treffen, die für die Erbringung der Leistungen durch den AN erforderlich sind. Der AG verpflichtet sich weiters, alle Maßnahmen zu ergreifen, die. zur Erfüllung des Vertrage erforderlich sind und die nicht im Leistungsumfang des AN enthalten sind.
3.3.2 Sofern die Leistungen vor Ort beim AG erbracht werden, stellt der AG die zur Erbringung der Leistungen durch den AN erforderlichen Anschlüsse, Versorgungsstrom inklusive Spitzenspannungsausgleich, Notstromversorgungen, Stellflächen für Anlagen, Arbeitsplätze sowie Infrastruktur in erforderlichem Umfang und erforderlicher Qualität (z.B. Klimatisierung) unentgeltlich zur Verfügung. Jedenfalls ist der AG für die Einhaltung der vom jeweiligen Hersteller geforderten Voraussetzungen für den Betrieb der Hardware verantwortlich. Ebenso hat der AG für die Raum- und Gebäudesicherheit, unter anderem für den Schutz vor Wasser, Feuer und Zutritt unbefugter Sorge zu tragen. Der AG ist für besondere Sicherheitsvorkehrungen (z.B. Sicherheitszellen) in seinen Räumlichkeiten selbst verantwortlich. Der AG ist nicht berechtigt, den Mitarbeitern des AN Weisungen - gleich welcher Art - zu erteilen und wird alle Wünsche bezüglich der Leistungserbringung ausschließlich an die vom AN benannten Ansprechpartner herantragen.
3.3.3 Der AG stellt zu den vereinbarten Terminen und auf eigene Kosten sämtliche vom AN zur Durchführung des Auftrages benötigten Informationen, Daten und Unterlagen in der vom AN geforderten Form zur Verfügung und unterstützt den AN auf Wunsch bei der Problemanalyse und der Störungsbeseitigung, der Koordination von Verarbeitungsaufträgen und der Abstimmung der Leistungen. Änderungen in den Arbeitsabläufen beim AG, die Änderungen in den vom AN für den AG zu erbringenden Leistungen verursachen können, bedürfen der vorherigen Abstimmung mit dem AN hinsichtlich ihrer technischen und kommerziellen Auswirkungen.
3.3.4 Der AG ist verpflichtet, die zur Nutzung der Leistungen vom AN erforderlichen Passwörter vertraulich zu behandeln. Besteht der Verdacht der Kenntnis dieser Passwörter durch unberechtigte Dritte, so hat der AG die Passwörter unverzüglich zu ändern oder - falls dies nur durch den AN vorgenommen werden kann, den AN unverzüglich schriftlich mit der Änderung der Passwörter zu beauftragen. Werden Leistungen des AN von unberechtigten Dritten unter Verwendung von Passwörtern in Anspruch genommen, so haftet der AG für alle dadurch angefallenen Entgelte bis zum Eintreffen des Auftrages zur Änderung der Passwörter beim AN. Für Schäden, die durch mangelhafte Geheimhaltung seitens des AG oder durch Weitergabe seitens des AG an Dritte entstehen, haftet dieser.Passwörter
3.3.5 Der AG hat die dem AN übergebenen Daten und Informationen zusätzlich bei sich zu verwahren, so dass sie bei Verlust oder Beschädigung jederzeit rekonstruiert werden können.
3.3.6 Der AG hat alle ihm obliegenden Mitwirkungspflichten so zeitgerecht zu erbringen, dass der AN in der Erbringung der Leistungen nicht behindert wird. Der AG stellt sicher, dass der AN und/oder die durch den AN beauftragten Dritten für die Erbringung der Leistungen den erforderlichen Zugang zu den Räumlichkeiten beim AG erhalten. Der AG ist dafür verantwortlich, dass die an der Vertragserfüllung beteiligten Mitarbeiter, mit ihm verbundene Unternehmen oder von ihm beauftragte Dritte entsprechend an der Vertragserfüllung mitwirken.
3.3.7 Erfüllt der AG seine Mitwirkungspflichten nicht zu den vereinbarten Terminen oder in dem vorgesehenen Umfang, gelten die vom AN erbrachten Leistungen trotz möglicher Einschränkungen dennoch als vertragskonform erbracht. Zeitpläne für die vom AN noch zu erbringenden Leistungen verschieben sich in angemessenem Umfang. Der AG wird die dem AN hierdurch entstehenden Mehraufwendungen und/oder Kosten zu den beim AN jeweils geltenden Sätzen gesondert vergüten.
3.3.8 Der AG sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die ihm zurechenbaren Dritten, die vom AN eingesetzten Einrichtungen und Technologien sowie die ihm allenfalls überlassenen Vermögensgegenstände sorgfältig behandeln; der AG haftet dem AN für jeden daraus entstehenden Schaden.
3.3.9 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgen Beistellungen und Mitwirkungen des AG unentgeltlich.
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