Mitwirkungspflichten des AG. (1) Der AG überlässt der AN rechtzeitig vor Ausführung des Auftrags unent- geltlich alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Informatio- nen, Materialien, Geräte, Unterlagen, Vorgänge etc. und stellt diese der AN erforderlichenfalls auf seine Kosten zu. (2) Sofern die AN beim AG tätig wird, hat der AG den Mitarbeitern der AN oder von ihr beauftragten Dritten im Rahmen der üblichen Betriebszei- ten und innerhalb der betrieblichen Zugangsregelungen auch unentgelt- lich Zugang zu allen Räumlichkeiten, Installationen (Hardware, Soft- ware, Netzwerke, etc.) und sonstigen Arbeitsmitteln zu verschaffen, die für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen durch die AN erfor- derlich sind. Bei Bedarf hat der AG auch für die unentgeltliche Bereit- stellung funktionsfähiger Arbeitsplätze für die Mitarbeiter der AN oder für von ihr beauftragte Dritte zu sorgen. (3) Der AG wird im Übrigen in der erforderlichen Weise bei der Auftrags- ausführung mitwirken. (4) Erfüllt der AG die ihm nach Abs. 1 - 3 obliegenden Verpflichtungen nicht bzw. nicht rechtzeitig und führt dies zu Verzögerungen und/oder Mehr- aufwand, verlängert sich der vereinbarte Zeitrahmen bzw. erhöht sich die vereinbarte Vergütung entsprechend.
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Mitwirkungspflichten des AG. (1) 3.8.1. Der AG überlässt der AN rechtzeitig vor Ausführung des Auftrags unent- geltlich verpflichtet sich, alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Informatio- nen, Materialien, Geräte, Unterlagen, Vorgänge etc. und stellt diese der AN erforderlichenfalls auf seine Kosten zu.
(2) Sofern die AN beim AG tätig wird, hat der AG den Mitarbeitern der AN oder von ihr beauftragten Dritten im Rahmen der üblichen Betriebszei- ten und innerhalb der betrieblichen Zugangsregelungen auch unentgelt- lich Zugang Maßnahmen zu allen Räumlichkeiten, Installationen (Hardware, Soft- ware, Netzwerke, etc.) und sonstigen Arbeitsmitteln zu verschaffentreffen, die für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen durch die den AN erfor- derlich erforderlich sind. Der AG verpflichtet sich weiters, alle Maßnahmen zu ergreifen, die. zur Erfüllung des Vertrage erforderlich sind und die nicht im Leistungsumfang des AN enthalten sind.
3.8.2. Bei Bedarf Lieferung und Installation von Hardware ist der AG für die Einhaltung der vom jeweiligen Hersteller geforderten Voraussetzungen für den Betrieb der Hardware verantwortlich. Ebenso hat der AG auch für die unentgeltliche Bereit- stellung funktionsfähiger Arbeitsplätze Raum- und Gebäudesicherheit, unter anderem für den Schutz vor Wasser, Feuer und Zutritt unbefugter Sorge zu tragen.
3.8.3. Erfüllt der AG seine Mitwirkungspflichten nicht zu den vereinbarten Terminen oder in dem vorgesehenen Umfang, gelten die vom AN erbrachten Leistungen trotz möglicher Einschränkungen dennoch als vertragskonform erbracht. Zeitpläne für die Mitarbeiter der vom AN oder für von ihr beauftragte Dritte noch zu sorgen.
(3) erbringenden Leistungen verschieben sich in angemessenem Umfang. Der AG wird im Übrigen in der erforderlichen Weise bei der Auftrags- ausführung mitwirken.
(4) Erfüllt der AG die ihm nach Abs. 1 - 3 obliegenden Verpflichtungen nicht bzw. nicht rechtzeitig und führt dies zu Verzögerungen dem AN hierdurch entstehenden Mehraufwendungen und/oder Mehr- aufwandKosten zu den beim AN jeweils geltenden Sätzen gesondert vergüten.
3.8.4. Bei der Lieferung von Software, verlängert sich deren Betrieb digitale Inhalte voraussetzt ist der vereinbarte Zeitrahmen bzwAG voll und ganz für die Erstellung und den Upload der Inhalte verantwortlich (z.B. Texte, Audios, Video, etc.), sofern dies nicht anders vereinbart wurde. erhöht sich die vereinbarte Vergütung entsprechendFehlende oder fehlerhafte Inhalte sind jedenfalls kein Grund eine Abnahme als fehler- oder mangelhaft zu klassifizieren (siehe System versus Daten unter 3.2).
3.8.5. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgen Beistellungen und Mitwirkungen des AG unentgeltlich.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen