Mitwirkungspflichten des Auftragnehmers. 8.1. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung der in Art. 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten zur Sicherheit personenbezogener Daten, Meldepflichten bei Datenpannen, Datenschutz-Folgeabschät- zungen und vorherigen Konsultationen.
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Mitwirkungspflichten des Auftragnehmers. 8.1. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung der in Art. 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten zur Sicherheit personenbezogener Daten, Meldepflichten Mel- depflichten bei Datenpannen, Datenschutz-Folgeabschät- zungen Datenschutz- Folgeabschätzungen und vorherigen Konsultationen.
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Mitwirkungspflichten des Auftragnehmers. 8.1. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung der in Art. 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten zur Sicherheit personenbezogener Daten, Meldepflichten bei Datenpannen, Datenschutz-Folgeabschät- zungen Folgeabschätzungen und vorherigen Konsultationen.
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