Mobilität. Zusätzlich zu den unter obiger Ziff. 5. (Ersatzfahrzeug) genannten Vo- raussetzungen kann der Kunde auch dann ein Ersatzfahrzeug in An- spruch nehmen, wenn am Fahrzeug ein Schaden auftritt, der durch die Fahrzeuggarantie abgedeckt ist und zwar keinen Ausfall des Fahr- zeugs bewirkt, aber eine terminlich vereinbarte Reparatur erforderlich macht, die nach den RENAULT Arbeitsrichtzeiten mehr als 3 Stunden dauert. Der Kunde muss hierzu mindestens 48 Stunden vor der vorgesehe- nen Reparatur einen Termin vereinbaren, damit der RENAULT Part- ner sicherstellen kann, dass ein Ersatzfahrzeug verfügbar ist. Bei der Terminvereinbarung muss der Kunde ausdrücklich die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs anfordern. Das Ersatzfahrzeug wird dem Kunden so lange zur Verfügung ge- stellt, wie der Ausfall des Fahrzeugs andauert, höchstens jedoch 3 Werktage. Die Bereitstellung des Fahrzeugs für den Kunden richtet sich nach der örtlichen Verfügbarkeit. Die Nutzung des Ersatzfahrzeugs muss den allgemeinen Mietbedingungen des Vermieters entsprechen, der es bereitstellt. • Das Ersatzfahrzeug muss unbedingt an dem Ort zurückgegeben werden, an dem es ausgeliehen wurde. • Es besteht kein Anspruch auf die Besorgung eines bestimmten Fahrzeugtyps. Das Ersatzfahrzeug kann Typ/Klasse des zu repa- rierenden Fahrzeugs um eine Klasse unterschreiten. • Die mit der Fahrzeugnutzung verbundenen Kosten wie Zusatz- versicherung, Autobahngebühren, Kraftstoff oder andere Be- triebsmittel trägt der Kunde. • Fahrzeuge mit Zusatzausstattungen (z. B. Kühlfahrzeuge, Fahr- schulfahrzeuge, Taxis usw.) sowie zur Kurzzeitmiete überlas- sene Fahrzeuge und Fahrzeuge mit mehr als 9 Sitzplätzen ha- ben keinen Anspruch auf die Leistung Ersatzfahrzeug. Ja, die RENAULT Z.E. ASSISTANCE hilft jedem RENAULT Fahrer. Falls Sie keinen Anspruch auf Leistungen der RENAULT Z.E. ASSISTANCE haben, d. h. Ihr Fahrzeug sich nicht mehr in der Neu- wagengarantie befindet, werden Ihnen kostenpflichtige Leistungen an- geboten. Melden Sie sich im Pannenfall sofort bei der RENAULT Z.E. ASSISTANCE. Auch Ihr RENAULT Partner kann Ihren Pannenfall der RENAULT Z.E. ASSISTANCE melden. Die RENAULT Z.E. ASSISTANCE erreichen Sie ganzjährig rund um die Uhr wie folgt: Telefon innerhalb Deutschlands: Telefon außerhalb Deutschlands: E-Mail: xxxxxxx@xxx-xxxxxxxxxx.xx Postanschrift: RENAULT Z.E. ASSISTANCE Xxxxxxxxxx Xxx. 0–00 00000 Xxxxxxx Folgende Daten werden von der RENAULT Z.E. ASSISTANCE benö- tigt, um den Leistungsanspruch zu prüfen und die weitere Vorgehens- weise im Pannenfall festzulegen: • Kundenname und Telefonnummer • Fahrzeugmodell • Fahrzeug-Ident.-Nummer • km-Stand und Zulassungsdatum • Kennzeichen • Standort des Fahrzeugs
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Mobilität. Zusätzlich zu den unter obiger Ziff. 5. (Ersatzfahrzeug) genannten Vo- raussetzungen kann der Kunde auch dann ein Ersatzfahrzeug in An- spruch nehmen, wenn am Wenn das versicherte Fahrzeug ein Schaden auftritt, der durch die Fahrzeuggarantie abgedeckt ist und zwar keinen Ausfall des Fahr- zeugs bewirkt, aber eine terminlich vereinbarte Reparatur erforderlich macht, die nach den RENAULT Arbeitsrichtzeiten mehr als 3 Stunden dauert. Der Kunde muss hierzu mindestens 48 Stunden vor der vorgesehe- nen Reparatur einen Termin vereinbaren, damit der RENAULT Part- ner sicherstellen von einem Beistandleister nicht sofort repariert oder neu gestartet werden kann, dass ein organisieren und übernehmen wir Ihre Mobilität, indem wir Ihnen, während 24 Stunden nach dem Schadensfall, erhöht um die Feier- und Wochenendtage während dieser Zeit, einen Mietfahrzeug zur Verfügung stellen. Dieses Mietfahrzeug gehört zur Kategorie B (nach der Klassifizierung der Vermietingsfirmen) und ist keines Motorrad und keines Quad. ■ Besonderheit : Lieferwagen Wenn es sich bei dem versicherten Fahrzeug um einen Lieferwagen handelt und von einem Beistandsleister nicht sofort repariert oder neu gestartet werden kann, können Sie zwischen einem Ersatzfahrzeug verfügbar istder Kategorie B, wie im vorherigen Absatz beschrieben, oder einem Ersatzlieferwagen wählen. In diesem Fall organisieren und übernehmen wir Ihre Mobilität, indem wir Ihnen für 3 aufeinanderfolgende Tage nach dem Schadenfall einen Mietlieferwagen bereitstellen; diese Frist verlängert sich durch in diesen Zeitraum fallende Feier- und Wochenendtage. Die Bewilligung dieses Ersatzfahrzeugs mit einem Ladevolumen von 10 m³ ist mit folgenden Leistungen verbunden: ■ Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxx 000 xx pro Tag. Im Fall einer Überschreitung werden die Kilometerkosten gefordert. ■ Deckung des zweiten Fahrers, sofern dieser zum Zeitpunkt der Bereitstellung des Ersatzlieferwagens angegeben wurde. ■ Bereitstellung eines GPS-Systems im Wagen." Bei der Terminvereinbarung muss Rückgabe des Ersatzfahrzeugs an die Mietgesellschaft organisieren und übernehmen wir Ihre Beförderung mit einem Taxi zu einer von Ihnen gewählten Bestimmung: ■ entweder der Kunde ausdrücklich die Werkstatt, wo Sie ein anderes Fahrzeug abholen ■ oder Ihre Heimrückführung. Die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs anfordern. Das Ersatzfahrzeug wird dem Kunden so lange zur Verfügung ge- stelltunterliegt der Beachtung der Bedingungen und Regeln der Gesellschaft, wie die das Fahrzeug liefert (Mindestalter, Führerschein, die etwaige, mit Kreditkarte zu zahlende Kaution, Identifizierung der Ausfall Fahrers und des Fahrzeugs andauertetwaigen zweiten Fahrers, höchstens jedoch 3 Werktageetwaige Kilometerbeschränkung). Die Bereitstellung des Fahrzeugs Versicherungsbedingungen, die für den Kunden richtet sich nach der örtlichen Verfügbarkeit. Die Nutzung des Ersatzfahrzeugs muss den allgemeinen Mietbedingungen des Vermieters entsprechendas Ersatzfahrzeug anwendbar sein werden (etwaige Selbstbeteiligung, der es bereitstellt. • Das Ersatzfahrzeug muss unbedingt an dem Ort zurückgegeben werden, an dem es ausgeliehen wurde. • Es besteht kein Anspruch auf die Besorgung eines bestimmten Fahrzeugtyps. Das Ersatzfahrzeug kann Typ/Klasse des zu repa- rierenden Fahrzeugs um eine Klasse unterschreiten. • Die mit der Fahrzeugnutzung verbundenen Kosten wie Zusatz- versicherung, Autobahngebühren, Kraftstoff oder andere Be- triebsmittel trägt der Kunde. • Fahrzeuge mit Zusatzausstattungen (z. B. Kühlfahrzeuge, Fahr- schulfahrzeuge, Taxis etwaige Garantie für Schäden am Fahrzeug usw.) sowie zur Kurzzeitmiete überlas- sene Fahrzeuge und Fahrzeuge werden vom Versicherten vereinbart mit mehr als 9 Sitzplätzen ha- ben keinen Anspruch auf die Leistung Ersatzfahrzeug. Jader Vermietingsfirma, die RENAULT Z.E. ASSISTANCE hilft jedem RENAULT Fahrerdas Fahrzeug liefert. Falls Sie keinen Anspruch auf Leistungen Psychologischer Beistand Wir leisten Ihnen telephonisch psychologischen Beistand, wenn das versicherte Fahrzeug den Gegenstand eines Car- Jacking ist oder an einem Unfall, der RENAULT Z.E. ASSISTANCE habenPersonenschäden verursacht hat, d. h. Ihr Fahrzeug sich nicht mehr in der Neu- wagengarantie befindet, werden Ihnen kostenpflichtige Leistungen an- geboten. Melden Sie sich im Pannenfall sofort bei der RENAULT Z.E. ASSISTANCE. Auch Ihr RENAULT Partner kann Ihren Pannenfall der RENAULT Z.E. ASSISTANCE melden. Die RENAULT Z.E. ASSISTANCE erreichen Sie ganzjährig rund um die Uhr wie folgt: Telefon innerhalb Deutschlands: Telefon außerhalb Deutschlands: E-Mail: xxxxxxx@xxx-xxxxxxxxxx.xx Postanschrift: RENAULT Z.E. ASSISTANCE Xxxxxxxxxx Xxx. 0–00 00000 Xxxxxxx Folgende Daten werden von der RENAULT Z.E. ASSISTANCE benö- tigt, um den Leistungsanspruch zu prüfen und die weitere Vorgehens- weise im Pannenfall festzulegen: • Kundenname und Telefonnummer • Fahrzeugmodell • Fahrzeug-Ident.-Nummer • km-Stand und Zulassungsdatum • Kennzeichen • Standort des Fahrzeugsbeteiligt ist.
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Mobilität. Zusätzlich zu den unter obiger Ziff. 5. (Ersatzfahrzeug) genannten Vo- raussetzungen Voraussetzungen kann der Kunde auch dann ein Ersatzfahrzeug in An- spruch Anspruch nehmen, wenn am Fahrzeug ein Schaden auftritt, der durch die Fahrzeuggarantie abgedeckt ist und zwar keinen Ausfall des Fahr- zeugs Fahrzeugs bewirkt, aber eine terminlich vereinbarte Reparatur erforderlich erfor- derlich macht, die nach den RENAULT Arbeitsrichtzeiten mehr als 3 Stunden dauert. Der Kunde muss hierzu mindestens 48 Stunden vor der vorgesehe- nen vorgesehenen Reparatur einen Termin vereinbaren, damit da- mit der RENAULT Part- ner Partner sicherstellen kann, dass ein Ersatzfahrzeug verfügbar ist. Bei der Terminvereinbarung Terminvereinba- rung muss der Kunde ausdrücklich die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs anfordern. Das Ersatzfahrzeug wird dem Kunden so lange zur Verfügung ge- stelltgestellt, wie der Ausfall des Fahrzeugs andauert, höchstens jedoch 3 Werktage. Die Bereitstellung des Fahrzeugs für den Kunden richtet sich nach der örtlichen Verfügbarkeit. Die Nutzung des Ersatzfahrzeugs muss den allgemeinen Mietbedingungen des Vermieters entsprechen, der es bereitstellt. • ▪ Das Ersatzfahrzeug muss unbedingt an dem Ort zurückgegeben werden, an dem es ausgeliehen wurde. • ▪ Es besteht kein Anspruch auf die Besorgung eines bestimmten Fahrzeugtyps. Das Ersatzfahrzeug kann Typ/Klasse des zu repa- rierenden reparierenden Fahrzeugs um eine Klasse unterschreiten. • ▪ Die mit der Fahrzeugnutzung verbundenen Kosten wie Zusatz- versicherungZusatzversicherung, Autobahngebühren, Kraftstoff oder andere Be- triebsmittel Betriebsmittel trägt der Kunde. • ▪ Fahrzeuge mit Zusatzausstattungen (z. B. Kühlfahrzeuge, Fahr- schulfahrzeugeFahrschulfahrzeuge, Taxis usw.) sowie zur Kurzzeitmiete überlas- sene Kurz- zeitmiete überlassene Fahrzeuge und Fahrzeuge mit mehr als 9 Sitzplätzen ha- ben haben keinen Anspruch auf die Leistung Ersatzfahrzeug. Ja, die RENAULT Z.E. ASSISTANCE hilft jedem RENAULT Fahrer. Falls Sie keinen Anspruch auf Leistungen Leistun- gen der RENAULT Z.E. ASSISTANCE haben, d. h. Ihr Fahrzeug sich nicht mehr in der Neu- wagengarantie Neufahrzeuggarantie befindet, werden Ihnen kostenpflichtige Leistungen an- gebotenangeboten. Melden Sie sich im Pannenfall sofort bei der RENAULT Z.E. ASSISTANCE. Auch Ihr RENAULT Partner kann Ihren Pannenfall der RENAULT Z.E. ASSISTANCE melden. Beauftragen Sie jedoch keine anderen Leistungserbringer. Bei Beauftragung eines anderen Leistungserbringers werden hierbei entstehende Kosten nicht erstattet. Die RENAULT Z.E. ASSISTANCE erreichen Sie ganzjährig rund um die Uhr wie folgt: Telefon innerhalb Deutschlands: Telefon außerhalb Deutschlands: E-Mail: xxxxxxx@xxx-xxxxxxxxxx.xx Postanschrift: RENAULT Z.E. ASSISTANCE Xxxxxxxxxx Xxx. 0–00 00000 Xxxxxxx Folgende Daten werden von der RENAULT Z.E. ASSISTANCE benö- tigtbenötigt, um den Leistungsanspruch zu prüfen und die weitere Vorgehens- weise Vorgehensweise im Pannenfall festzulegen: • ▪ Kundenname und u. Telefonnummer • ▪ Fahrzeugmodell • ▪ Fahrzeug-Ident.-Nummer • ▪ km-Stand und u. Zulassungsdatum • ▪ Kennzeichen • ▪ Standort des Fahrzeugs
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