Common use of Mobilität Clause in Contracts

Mobilität. Die Aufgaben im Bereich der Mobilität, z.B. Bewegungsförderung durch passive Bewe- gungsübungen, sollen die Bewegungsfähigkeit der pflegebedürftigen Menschen im in- nerhäuslichen Bereich erhalten oder verbessern. Insbesondere immobile oder bettläge- rige Menschen sollen durch Mobilisation ihre Selbständigkeit weitgehend erhalten bzw. wieder erlangen. Die Ziele der Mobilisierung werden durch die Verwendung angemes- sener bewohnerbezogener Lagerungshilfen und sonstiger Hilfsmittel unterstützt. Die je- weils aktuellen pflegefachlichen Erkenntnisse, insbesondere zur Vermeidung von Kon- trakturen, Dekubitus und Schmerzen sowie zur Sturzprophylaxe, sind im Pflege- und Be- treuungsprozess zu berücksichtigen. Die Aufgaben beschränken sich nicht allein auf die körperliche Fähigkeit zur eigenständigen Fortbewegung. Sie umfassen auch eine Anamnese und individuelle Planung der erforderlichen Maßnahme. Die Mobilisation be- inhaltet sowohl eine Unterstützung der pflegebedürftigen Menschen durch aktivierende Maßnahmen zur Förderung der Fähigkeit der Fortbewegung als auch Ansprache, Kom- munikation und Zuwendung entsprechend der individuellen Selbständigkeit. Die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten beziehen sich auf die basalen geistigen Funktionen der pflegebedürftigen Menschen und deren Beeinträchtigung, die in der Re- gel Auswirkungen auf Aktivitäten oder Lebensbereiche haben. Das Pflegeheim stellt das pflege- und betreuungsrelevante Wissen um die Biografie und den Lebensstil des pfle- gebedürftigen Menschen soweit möglich und erforderlich sicher und berücksichtigt die individuellen psychischen und emotionalen Bedürfnisse. Im Vordergrund stehen dabei die Schaffung einer Tagesstruktur, deren Angebote handlungsorientiert sind, sowie das Einschätzen des pflegebedürftigen Menschen hinsichtlich seiner Realität und Selbstän- digkeit und die Anpassung der Tätigkeiten an seine Kompetenzen. Verhaltensprobleme, die insbesondere in Verbindung mit kognitiven Einbußen (z.B. auf- grund von Demenz) oder psychischen Erkrankungen auftreten können, sind von den pflegebedürftigen Menschen nicht oder nur noch begrenzt steuerbar. Hier ist eine sys- tematische Einschätzung der Dimension der Verhaltensprobleme Voraussetzung für be- darfs- und bedürfnisgerechte Pflege- und Betreuungsmaßnahmen. Zur Unterstützung der pflegebedürftigen Menschen müssen daher neben den pflege- und betreuungsrele- vanten biografischen Daten weitere Informationen zu den näheren Umständen des Ver- haltens erhoben und bei der Pflegeplanung und deren Umsetzung berücksichtigt wer- den. Interventionen bei kognitiven und psychischen Problemlagen gehören zum Aufga- benspektrum. Zur Unterstützung der Selbständigkeit gehören insbesondere die Auflösung von unbe- wältigten Problemlagen der pflegebedürftigen Menschen in besonderen oder konflikt- trächtigen Belastungssituationen, in Situationen mit Selbstgefährdungspotential oder bei Gefährdung und Beeinträchtigung anderer Personen. Maßnahmen erfolgen insbesonde- re in Form von Beobachtung, Motivierung, emotionaler Entlastung, Deeskalation, Deu- tungs- und Orientierungshilfen, positiver Ansprache sowie in Form von Umgebungsge- staltung und Milieugestaltung.

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Samples: Rahmenvertrag Über Die Vollstationäre Pflegerische Versorgung, Rahmenvertrag Über Die Vollstationäre Pflegerische Versorgung

Mobilität. Die Aufgaben im Bereich der Mobilität, z.z. B. Bewegungsförderung durch passive Bewe- gungsübungenBewegungsförderung, sollen die Bewegungsfähigkeit Be- wegungsfähigkeit der pflegebedürftigen Menschen im in- nerhäuslichen Bereich Gäste erhalten oder verbessern. Insbesondere immobile oder bettläge- rige Menschen sollen durch Mobilisation ihre Selbständigkeit weitgehend erhalten bzw. wieder erlangen. Die Ziele der Mobilisierung werden durch die Verwendung angemes- sener bewohnerbezogener Lagerungshilfen und sonstiger angemessener individueller Hilfsmittel unterstützt. Die je- weils aktuellen jeweils ak- tuellen pflegefachlichen Erkenntnisse, insbesondere zur Vermeidung von Kon- trakturenKontrakturen, Dekubitus und Schmerzen sowie zur Sturzprophylaxe, sind im Betreuungs- und Pflege- und Be- treuungsprozess prozess zu berücksichtigen. Die Aufgaben beschränken sich nicht allein auf die körperliche körperli- che Fähigkeit zur eigenständigen Fortbewegung. Sie umfassen auch eine Anamnese und individuelle Planung der erforderlichen Maßnahme. Die Mobilisation be- inhaltet beinhaltet sowohl eine Unterstützung der pflegebedürftigen Menschen Gäste durch aktivierende Maßnahmen zur Förderung der Fähigkeit Fähig- keit der Fortbewegung als auch Ansprache, Kom- munikation Kommunikation und Zuwendung entsprechend entspre- chend der individuellen Selbständigkeit. Die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten beziehen sich auf die basalen geistigen Funktionen der pflegebedürftigen Menschen des Gastes und deren Beeinträchtigung, die in der Re- gel Regel Auswirkungen auf Aktivitäten oder Lebensbereiche haben. Das Pflegeheim Die Pflegeeinrichtung stellt das pflege- betreuungs- und betreuungsrelevante pflegerelevante Wissen um die Biografie und den Lebensstil des pfle- gebedürftigen Menschen Gastes soweit möglich und erforderlich sicher und berücksichtigt die individuellen psychischen und emotionalen Bedürfnisse. Im Vordergrund stehen dabei die Schaffung einer TagesstrukturTages- bzw. Nachtstruktur, deren Angebote handlungsorientiert sind, sowie das Einschätzen des pflegebedürftigen Menschen Gastes hinsichtlich seiner Realität und Selbstän- digkeit Selbständigkeit und die Anpassung der Tätigkeiten an seine Kompetenzen. Verhaltensprobleme, die insbesondere in Verbindung mit kognitiven Einbußen (z.B. auf- grund von Demenz) oder psychischen Erkrankungen auftreten können, sind von den pflegebedürftigen Menschen be- troffenen Gästen nicht oder nur noch begrenzt steuerbar. Hier ist eine sys- tematische Einschätzung systematische Ein- schätzung der Dimension der Verhaltensprobleme Voraussetzung für bedarfs- und be- darfs- dürfnisgerechte Betreuungs- und bedürfnisgerechte Pflege- und BetreuungsmaßnahmenPflegemaßnahmen. Zur Unterstützung der pflegebedürftigen Menschen müssen Gäste xxx- xxx daher nach Möglichkeit neben den pflege- betreuungs- und betreuungsrele- vanten pflegerelevanten biografischen Daten weitere Informationen zu den näheren Umständen des Ver- haltens Verhaltens erhoben und bei der Betreuungs- und Pflegeplanung und deren Umsetzung berücksichtigt wer- denwerden. Interventionen Inter- ventionen bei kognitiven und psychischen Problemlagen gehören zum Aufga- benspektrumAufgabenspekt- rum. Zur Unterstützung der Selbständigkeit gehören insbesondere die Auflösung von unbe- wältigten unbewäl- tigten Problemlagen der pflegebedürftigen Menschen Gäste in besonderen oder konflikt- trächtigen Belastungssituationenkonfliktträchtigen Belastungssituatio- nen, in Situationen mit Selbstgefährdungspotential oder bei Gefährdung und Beeinträchtigung Beeinträch- tigung anderer Personen. Maßnahmen erfolgen insbesonde- re insbesondere in Form von Beobachtung, Motivierung, emotionaler Entlastung, Deeskalation, Unterstützung bei der Orientierung und der Deu- tungs- und Orientierungshilfentung von situativen Kontexten, positiver Ansprache sowie in Form von Umgebungsge- staltung Umgebungs- und Milieugestaltung. Zu den Aufgaben gehören auch die Betreuung und psychosoziale Unterstützung des Gas- tes im Umgang mit persönlichen Krisen und Krankheiten sowie deren Bewältigung. Im Sinne einer Abschieds- und Erinnerungskultur bietet die Pflegeeinrichtung bei Todesfällen in der Gruppe Unterstützung bei der Trauerbewältigung an. In Einrichtungen der Nachtpflege unterstützen die Leistungen der Betreuung Nachtpfle- gegäste mit einer Schlafstörung, die Gemeinschaft mit anderen Betroffenen zu erleben, Ängste abzubauen und Schlaf zu finden.

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Samples: Rahmenvertrag Über Die Teilstationäre Pflegerische Versorgung Gemäß § 75 Abs. 1 SGB Xi Für Das Land Hessen

Mobilität. Die Aufgaben im Bereich der Mobilität, z.B. Bewegungsförderung durch passive Bewe- gungsübungenBewegungsübungen, sollen die Bewegungsfähigkeit der pflegebedürftigen Menschen im in- nerhäuslichen innerhäuslichen Bereich erhalten oder verbessern. Insbesondere immobile oder bettläge- rige bettlägerige Menschen sollen durch Mobilisation ihre Selbständigkeit weitgehend erhalten bzw. wieder erlangen. Die Ziele der Mobilisierung werden durch die Verwendung angemes- sener angemessener, bewohnerbezogener Lagerungshilfen und sonstiger Hilfsmittel unterstützt. Die je- weils jeweils aktuellen pflegefachlichen Erkenntnisse, insbesondere zur Vermeidung von Kon- trakturenKontrakturen, Dekubitus und Schmerzen sowie zur Sturzprophylaxe, sind im Pflege- und Be- treuungsprozess Betreuungsprozess zu berücksichtigen. Die Aufgaben beschränken sich nicht allein auf die körperliche Fähigkeit zur eigenständigen Fortbewegung. Sie umfassen auch eine Anamnese und individuelle Planung der erforderlichen Maßnahme. Die Mobilisation be- inhaltet beinhaltet sowohl eine Unterstützung der pflegebedürftigen Menschen durch aktivierende Maßnahmen zur Förderung der Fähigkeit der Fortbewegung als auch Ansprache, Kom- munikation Kommunikation und Zuwendung entsprechend der individuellen Selbständigkeit. Die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten beziehen sich auf die basalen geistigen Funktionen der pflegebedürftigen Menschen und deren Beeinträchtigung, die in der Re- gel Regel Auswirkungen auf Aktivitäten oder Lebensbereiche haben. Das Pflegeheim stellt das pflege- und betreuungsrelevante Wissen um die Biografie und den Lebensstil des pfle- gebedürftigen pflegebedürftigen Menschen soweit möglich und erforderlich sicher und berücksichtigt die individuellen psychischen und emotionalen Bedürfnisse. Im Vordergrund stehen dabei die Schaffung einer Tagesstruktur, deren Angebote handlungsorientiert sind, sowie das Einschätzen des pflegebedürftigen Menschen hinsichtlich seiner Realität und Selbstän- digkeit Selbständigkeit und die Anpassung der Tätigkeiten an seine Kompetenzen. Verhaltensprobleme, die insbesondere in Verbindung mit kognitiven Einbußen (z.B. auf- grund aufgrund von Demenz) oder psychischen Erkrankungen auftreten können, sind von den pflegebedürftigen Menschen nicht oder nur noch begrenzt steuerbar. Hier ist eine sys- tematische systematische Einschätzung der Dimension der Verhaltensprobleme Voraussetzung für be- darfs- bedarfs- und bedürfnisgerechte Pflege- und Betreuungsmaßnahmen. Zur Unterstützung der pflegebedürftigen Menschen müssen daher neben den pflege- und betreuungsrele- vanten betreuungsrelevanten biografischen Daten weitere Informationen zu den näheren Umständen des Ver- haltens Verhaltens erhoben und bei der Pflegeplanung und deren Umsetzung berücksichtigt wer- denwerden. Interventionen bei kognitiven und psychischen Problemlagen gehören zum Aufga- benspektrumAufgabenspektrum. Zur Unterstützung der Selbständigkeit gehören insbesondere die Auflösung von unbe- wältigten unbewältigten Problemlagen der pflegebedürftigen Menschen in besonderen oder konflikt- trächtigen konfliktträchtigen Belastungssituationen, in Situationen mit Selbstgefährdungspotential oder bei Gefährdung und Beeinträchtigung anderer Personen. Maßnahmen erfolgen insbesonde- re insbesondere in Form von Beobachtung, Motivierung, emotionaler Entlastung, Deeskalation, Deu- tungs- Deutungs- und Orientierungshilfen, positiver Ansprache sowie in Form von Umgebungsge- staltung Umgebungsgestaltung und Milieugestaltung.

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Samples: Heimvertrag