Mobilität. Die Aufgaben im Bereich der Mobilität, z.B. Bewegungsförderung durch passive Bewe- gungsübungen, sollen die Bewegungsfähigkeit der pflegebedürftigen Menschen im in- nerhäuslichen Bereich erhalten oder verbessern. Insbesondere immobile oder bettläge- rige Menschen sollen durch Mobilisation ihre Selbständigkeit weitgehend erhalten bzw. wieder erlangen. Die Ziele der Mobilisierung werden durch die Verwendung angemes- sener bewohnerbezogener Lagerungshilfen und sonstiger Hilfsmittel unterstützt. Die je- weils aktuellen pflegefachlichen Erkenntnisse, insbesondere zur Vermeidung von Kon- trakturen, Dekubitus und Schmerzen sowie zur Sturzprophylaxe, sind im Pflege- und Be- treuungsprozess zu berücksichtigen. Die Aufgaben beschränken sich nicht allein auf die körperliche Fähigkeit zur eigenständigen Fortbewegung. Sie umfassen auch eine Anamnese und individuelle Planung der erforderlichen Maßnahme. Die Mobilisation be- inhaltet sowohl eine Unterstützung der pflegebedürftigen Menschen durch aktivierende Maßnahmen zur Förderung der Fähigkeit der Fortbewegung als auch Ansprache, Kom- munikation und Zuwendung entsprechend der individuellen Selbständigkeit.
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Sources: Rahmenvertrag Über Die Vollstationäre Pflegerische Versorgung, Rahmenvertrag Über Die Vollstationäre Pflegerische Versorgung
Mobilität. Die Aufgaben im Bereich der Mobilität, z.z. B. Bewegungsförderung durch passive Bewe- gungsübungenBewegungsförderung, sollen die Bewegungsfähigkeit Be- wegungsfähigkeit der pflegebedürftigen Menschen im in- nerhäuslichen Bereich Gäste erhalten oder verbessern. Insbesondere immobile oder bettläge- rige Menschen sollen durch Mobilisation ihre Selbständigkeit weitgehend erhalten bzw. wieder erlangen. Die Ziele der Mobilisierung werden durch die Verwendung angemes- sener bewohnerbezogener Lagerungshilfen und sonstiger angemessener individueller Hilfsmittel unterstützt. Die je- weils aktuellen jeweils ak- tuellen pflegefachlichen Erkenntnisse, insbesondere zur Vermeidung von Kon- trakturenKontrakturen, Dekubitus und Schmerzen sowie zur Sturzprophylaxe, sind im Betreuungs- und Pflege- und Be- treuungsprozess prozess zu berücksichtigen. Die Aufgaben beschränken sich nicht allein auf die körperliche körperli- che Fähigkeit zur eigenständigen Fortbewegung. Sie umfassen auch eine Anamnese und individuelle Planung der erforderlichen Maßnahme. Die Mobilisation be- inhaltet beinhaltet sowohl eine Unterstützung der pflegebedürftigen Menschen Gäste durch aktivierende Maßnahmen zur Förderung der Fähigkeit Fähig- keit der Fortbewegung als auch Ansprache, Kom- munikation Kommunikation und Zuwendung entsprechend entspre- chend der individuellen Selbständigkeit.
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Sources: Rahmenvertrag Über Die Teilstationäre Pflegerische Versorgung
Mobilität. Die Aufgaben im Bereich der Mobilität, z.B. Bewegungsförderung durch passive Bewe- gungsübungenBewegungsübungen, sollen die Bewegungsfähigkeit der pflegebedürftigen Menschen im in- nerhäuslichen innerhäuslichen Bereich erhalten oder verbessern. Insbesondere immobile oder bettläge- rige bettlägerige Menschen sollen durch Mobilisation ihre Selbständigkeit weitgehend erhalten bzw. wieder erlangen. Die Ziele der Mobilisierung werden durch die Verwendung angemes- sener angemessener, bewohnerbezogener Lagerungshilfen und sonstiger Hilfsmittel unterstützt. Die je- weils jeweils aktuellen pflegefachlichen Erkenntnisse, insbesondere zur Vermeidung von Kon- trakturenKontrakturen, Dekubitus und Schmerzen sowie zur Sturzprophylaxe, sind im Pflege- und Be- treuungsprozess Betreuungsprozess zu berücksichtigen. Die Aufgaben beschränken sich nicht allein auf die körperliche Fähigkeit zur eigenständigen Fortbewegung. Sie umfassen auch eine Anamnese und individuelle Planung der erforderlichen Maßnahme. Die Mobilisation be- inhaltet beinhaltet sowohl eine Unterstützung der pflegebedürftigen Menschen durch aktivierende Maßnahmen zur Förderung der Fähigkeit der Fortbewegung als auch Ansprache, Kom- munikation Kommunikation und Zuwendung entsprechend der individuellen Selbständigkeit.
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Sources: Heimvertrag