Common use of Monatliche Beitragsraten Clause in Contracts

Monatliche Beitragsraten. 4.1 Die monatlich zu zahlende Beitragsrate ergibt sich aus dem Versicherungsschein bzw. einem späteren Nachtrag zum Versicherungsschein. 4.2 Die Berechnung des Eintrittsalters richtet sich nach § 8 Abs. 2.1 AVB. 4.3 Für die versicherte Person, die das 14., 19., 24. bzw. 29. Lebensjahr vollendet, ist ab Beginn des folgenden Ka- lenderjahres der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen.

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Samples: Versicherungsbedingungen

Monatliche Beitragsraten. 4.1 3.1 Die monatlich zu zahlende Beitragsrate ergibt sich aus dem Versicherungsschein bzw. einem späteren Nachtrag zum Versicherungsschein. 4.2 3.2 Die Berechnung des Eintrittsalters richtet sich nach § 8 Abs. Absatz 2.1 AVB/EPV. 4.3 3.3 Für die versicherte Person, die das 14., 19., 24. bzw. 2919. Lebensjahr vollendet, ist ab Beginn des folgenden Ka- lenderjahres Kalenderjah- res der Beitrag der des nächsthöheren Altersgruppe Alters zu zahlen.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb) Für Die Pflegeversicherung

Monatliche Beitragsraten. 4.1 Die monatlich zu zahlende Beitragsrate ergibt sich aus dem Versicherungsschein bzw. einem späteren Nachtrag zum Versicherungsschein. 4.2 Die Berechnung des Eintrittsalters richtet sich nach § 8 Abs. 2.1 AVB. 4.3 Für die versicherte Person, die das 14., 19., 24. bzw. 29das 19. Lebensjahr vollendet, ist ab Beginn des folgenden Ka- lenderjahres Kalender- jahres der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb) Für Den Ergänzungstarif Am 7 Der DKV Deutsche Krankenversicherung Ag

Monatliche Beitragsraten. 4.1 7.1 Die monatlich zu zahlende Beitragsrate ergibt sich aus dem Versicherungsschein bzw. einem späteren Nachtrag zum Versicherungsschein. 4.2 7.2 Die Berechnung des Eintrittsalters richtet sich nach § 8 Abs. 2.1 AVB. 4.3 7.3 Für die versicherte Person, die das 14., 19., 24. bzw. 29. Lebensjahr vollendet, ist ab Beginn des folgenden Ka- lenderjahres der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen.

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Samples: Versicherungsbedingungen

Monatliche Beitragsraten. 4.1 5.1 Die monatlich zu zahlende Beitragsrate ergibt sich aus dem Versicherungsschein bzw. einem späteren Nachtrag zum Versicherungsschein. 4.2 5.2 Die Berechnung des Eintrittsalters richtet sich nach § 8 Abs. 2.1 AVB. 4.3 5.3 Für die versicherte Person, die das 14., 19., 24. bzw. 29. Lebensjahr vollendet, ist ab Beginn des folgenden Ka- lenderjahres der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb) Für Den Tarif Uni Der DKV Deutsche Krankenversicherung Ag