Common use of Montagepreis Clause in Contracts

Montagepreis. 1. Die Preise des Unternehmers berechnen sich nach dessen Preisliste, zzgl. jeweils gesetzlicher Mehrwertsteuer. Abweichungen hiervon sind gesondert und schriftlich zu vereinbaren. 2. Rechnungen sind fällig in voller Höhe mit Zugang der Rechnung, unbeschadet etwaiger anderweitig schriftlich zu treffender Vereinbarungen. 3. Vorleistungen/Anzahlungen des Bestellers sowie Abschlagszahlungen sind gesondert zu vereinbaren, bei Montagen, deren Ausführungen über einen Monat andauert kann der Unternehmer auch bei Fehlen einer anderweitigen Vereinbarung Abschlagszahlungen in Höhe von 90% des jeweiligen Wertes der geleisteten Arbeiten berechnen. 4. Montagearbeiten sind, wenn nicht anders vereinbart, gesondert abzurechnen. Die Montagekosten umfassen insbesondere Reisekosten, täglich Auslösung der Arbeitsstunden des Montagepersonals nach den jeweils gültigen Verrechnungssätzen des Lieferers, einschließlich Zuschlägen für Überstunden (zzgl. 25 %), Nachtarbeit (zzgl. 50 %) und Sonn- und Feiertagsarbeit (zzgl. 100 %). Normalarbeitszeit ist von Montag bis Xxxxxxx 07:30 Uhr bis 16:30 Uhr. 5. Vorbereitungs-, Reise-, Warte- und Wegezeiten werden als Arbeitszeit betrachtet und verrechnet. Verzögert sich die Aufstellung oder Inbetriebnahme ohne Verschulden des Lieferers, so hat der Besteller alle Kosten für die Wartezeit und weiter erforderliche Reisen zu tragen. Vereinbarte Pauschalpreise für Montagen schließen Zuschläge für notwendig werdende Überstunden, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit nicht ein. Diese können zusätzlich berechnet werden. Die mit dem Einbau der Anlage in Zusammenhang stehenden Montagen gelten mit der probeweisen Inbetriebsetzung als abgeschlossen. 6. Ergeben sich während der Montage Änderungswünsche durch den Besteller oder werden solche Änderungen aufgrund technischer oder wirtschaftlicher Umstände nötig, so ist die Vergütung des Unternehmers entsprechend anzupassen und separat zu berechnen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Montagen Und Installationen

Montagepreis. 1. Die Preise des Unternehmers berechnen sich Montage wird gemäß Anhang nach dessen PreislisteZeitberechnung abgerechnet, zzgl. jeweils gesetzlicher Mehrwertsteuer. Abweichungen hiervon sind gesondert und schriftlich zu vereinbarenfalls nicht ausdrücklich ein Pauschalpreis vereinbart ist. 2. Rechnungen Die folgenden Beträge sind fällig in voller Höhe mit Zugang der Rechnung, unbeschadet etwaiger anderweitig schriftlich zu treffender Vereinbarungen.gültig und verstehen sich ohne Mehrwertsteuer: 32.1. Vorleistungen/Anzahlungen des Bestellers sowie Abschlagszahlungen sind gesondert zu vereinbaren, bei Montagen, deren Ausführungen über einen Monat andauert kann der Unternehmer auch bei Fehlen einer anderweitigen Vereinbarung Abschlagszahlungen in Höhe von 90% des jeweiligen Wertes der geleisteten Arbeiten berechnen.Montagesätze: pro Arbeits- und Wartestunde pro Reisestunde 42.2. Montagearbeiten sind, wenn nicht anders vereinbart, gesondert abzurechnen. Die Montagekosten umfassen insbesondere Reisekosten, täglich Auslösung der Arbeitsstunden des Montagepersonals nach den jeweils gültigen Verrechnungssätzen des Lieferers, einschließlich Zuschlägen Xxxxxxxxx: für Überstunden (zzgl. werden berechnet: Ab 7,0 Normal-Stunden: a) 25 %), Nachtarbeit (zzgl. 50 %) und Sonn- und Feiertagsarbeit (zzgl. 100 %). Normalarbeitszeit ist % Zuschlag auf den obigen Stundensatz für bis zu 1,25 Überstunden von Montag bis Donnerstag und am Xxxxxxx 07:30 Uhr bis 16:30 Uhrfür 1 Überstunde. 5b) 50 % Zuschlag für Überstunden, die über den vor- genannten Rahmen hinausgehen. c) 70 % Zuschlag für Sonntagsarbeit für alle Feiertage gelten die Bestimmungen des Bundestarifvertrages für die besonderen Arbeits- bedingungen der Montagearbeiter. d) 25 % Zuschlag für Arbeiten unter besonders schwierigen Verhältnissen, z. B. Arbeiten im Wasser oder Staub und Arbeiten in freien Höhen von 25 m bis 50 m. e) für Gestellung von Sonderwerkzeugen und Vor- richtungen, die außerhalb der normalen Montagewerkzeuge liegen, erfolgt Sonderberechnung. 2.3. Vorbereitungs-Auslösungen: Inland und Ausland entsprechend jeweils den gültigen steuerlichen Sätzen. Übernachtungskosten werden entweder nach Beleg abgerechnet oder es kommt eine Pauschale gem. Tarif in Anrechnung 2.4. Fahrtkosten: a) Bahnfahrtkosten II. Klasse zuzügl. evtl. angefallener Gepäckkosten nach Beleg oder b) Fahrkosten per PKW je km c) Fahrkosten per PKW mit Hänger je km d) Flugkosten, Taxi etc. nach Beleg Die Fahrkosten und die Entschädigung für Heimreisezeit für die tariflich verankerten Wochenend- bzw. Familienheimfahrten trägt der Besteller. Die Rechnung ist sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Bei längerer Dauer der Arbeiten stellen wir Zwischenrechnungen aus, die ebenfalls sofort ohne Abzug zahlbar sind. Irgendwelche Einwendungen des Bestellers berechtigen diesen nicht, die Rechnung zu kürzen oder den Rechnungsbetrag ganz oder teilweise einzubehalten. Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen. Eine Änderung der vorstehenden Sätze behalten wir uns vor, sofern entsprechende Umstände, insbesondere eine Änderung des Lohntarifs, dies notwendig erscheinen lassen. Die geleisteten Reise-, Warte- Arbeits- und Wegezeiten Wartestunden unserer Monteure sind in jedem Fall auf dem vorgelegten Montagearbeitszettel zu unterschreiben. Falls das technische Personal bei verschiedenen Bestellern Arbeiten hintereinander ausführt, werden als Arbeitszeit betrachtet die Reisekosten nach unserem Ermessen auf die verschiedenen Besteller verteilt. Wenn nichts anderes vereinbart wird, bestimmen wir das Beförderungsmittel. Montage- und verrechnet. Verzögert sich Inbetriebnahmeverzögerungen, die Aufstellung oder Inbetriebnahme ohne Verschulden wir nicht zu vertreten haben, gehen zu Lasten des Lieferers, so hat der Besteller alle Bestellers (z. B. Kosten für die Wartezeit und weiter erforderliche Reisen zu tragen. Vereinbarte Pauschalpreise für Montagen schließen Zuschläge für notwendig werdende Überstunden, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit nicht ein. Diese können zusätzlich berechnet werden. Die mit dem Einbau der Anlage in Zusammenhang stehenden Montagen gelten mit der probeweisen Inbetriebsetzung als abgeschlossenzusätzliche Reisen). 6. Ergeben sich während der Montage Änderungswünsche durch den Besteller oder werden solche Änderungen aufgrund technischer oder wirtschaftlicher Umstände nötig, so ist die Vergütung des Unternehmers entsprechend anzupassen und separat zu berechnen.

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Samples: Montagebedingungen

Montagepreis. 1. Die Preise des Unternehmers berechnen sich nach dessen Preisliste, zzgl. jeweils gesetzlicher Mehrwertsteuer. Abweichungen hiervon sind gesondert und schriftlich zu vereinbaren. 2. Rechnungen sind fällig in voller Höhe mit Zugang der Rechnung, unbeschadet etwaiger anderweitig schriftlich zu treffender Vereinbarungen. 3. Vorleistungen/Anzahlungen des Bestellers sowie Abschlagszahlungen sind gesondert zu vereinbaren, bei Montagen, deren Ausführungen über einen Monat andauert kann der Unternehmer auch bei Fehlen einer anderweitigen Vereinbarung Abschlagszahlungen in Höhe von 90% des jeweiligen Wertes der geleisteten Arbeiten berechnen. 4. Montagearbeiten sind, wenn nicht anders vereinbart, gesondert abzurechnen. Die Montagekosten umfassen insbesondere ReisekostenReisekoste n, täglich Auslösung der Arbeitsstunden des Montagepersonals nach den jeweils gültigen Verrechnungssätzen des Lieferers, einschließlich Zuschlägen für Überstunden (zzgl. 25 %), Nachtarbeit (zzgl. 50 %) und Sonn- und Feiertagsarbeit (zzgl. 100 %). Normalarbeitszeit ist von Montag bis Xxxxxxx 07:30 Uhr bis 16:30 Uhr. 5. Vorbereitungs-, Reise-, Warte- und Wegezeiten werden als Arbeitszeit betrachtet und verrechnet. Verzögert sich die Aufstellung oder Inbetriebnahme ohne Verschulden des Lieferers, so hat der Besteller alle Kosten für die Wartezeit und weiter erforderliche Reisen zu tragen. Vereinbarte Pauschalpreise für Montagen schließen Zuschläge für notwendig werdende Überstunden, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit nicht ein. Diese können zusätzlich berechnet werden. Die mit dem Einbau der Anlage in Zusammenhang stehenden Montagen gelten mit der probeweisen Inbetriebsetzung als abgeschlossen. 6. Ergeben sich während der Montage Änderungswünsche durch den Besteller oder werden solche Änderungen aufgrund technischer oder wirtschaftlicher Umstände nötig, so ist die Vergütung des Unternehmers entsprechend anzupassen und separat zu berechnen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Montagepreis. 12.1. Die Preise des Unternehmers berechnen Leistung wird nach Zeit und Aufwand abgerechnet, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Es gelten unsere aktuellen Montage-Verrechnungssätze. 2.2. Die vereinbarten Beträge verstehen sich ohne Mehrwertsteuern oder vergleichbare lokale Umsatzsteuern, die zusätzlich in der jeweilig gesetzlichen Höhe zu vergüten sind. 2.3. Die Berücksichtigung der Feiertagsregelungen und sonstigen Regelungen betreffend Feiertags- und Sonntagsarbeit richten sich nach dessen Preisliste, zzgl. jeweils gesetzlicher Mehrwertsteuer. Abweichungen hiervon sind gesondert und schriftlich zu vereinbarendem Schleswig-Holsteinischen Kalender. 22.4. Rechnungen sind fällig in voller Höhe Die vereinbarte Auslösung ist nicht nur für jeden Arbeitstag zu zahlen, sondern auch für solche Tage, an denen sich der Servicetechniker im Zusammenhang mit Zugang der Rechnungseiner Tätigkeit am Montageort aufhalten muss. Während eines evtl. Krankenhausaufenthaltes am Montageort vermindert sich die Auslösung jedoch um 70%, unbeschadet etwaiger anderweitig schriftlich zuzüglich evtl. weiter zu treffender Vereinbarungenzahlender Unterbringungskosten. 32.5. Vorleistungen/Anzahlungen Reisekosten werden für die Hin- und Rückreise berechnet, wobei das jeweils zweckmäßige Reisemittel (z.B. Bahn, Flugzeug, PKW, Schiff usw.) zu Grunde gelegt wird. Sollte aus Gründen, die nicht in der Verantwortung der Hasytec Electronics GmbH liegen, wie Flug-Verspätungen, Flug-Ausfällen, Wetterverhältnissen oder Verkehrsproblemen die Reise zum jeweiligen Einsatzort nicht rechtzeitig erfolgen und muss der Montageeinsatz daraufhin verschoben werden, werden die Kosten dafür dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Ebenso werden Frachtbeträge für Montagewerkzeuge und sonstige Nebenkosten sowie mit der Anreise zusammenhängende Barauslagen (Versicherung, Gepäckaufbewahrung, Taxi usw.) in angemessener Höhe berechnet. Wenn der Servicetechniker nicht in der Nähe der Montagestelle wohnen kann, werden zusätzliche Fahrtkosten zwischen Montagestelle und Unterkunft von uns in Rechnung gestellt und sind in angemessener Höhe zu erstatten. 2.6. Durch Unfälle oder Krankheit am Montageort verursachte Kosten einschließlich evtl. Heimreisekosten trägt der Auftraggeber. Die Zeit des Bestellers sowie Abschlagszahlungen sind gesondert zu vereinbaren, bei Montagen, deren Ausführungen über einen Monat andauert kann Arztbesuches einschl. Wegezeit am Montageort wird wie Arbeitszeit berechnet. 2.7. Die Abrechnung der Unternehmer auch bei Fehlen einer anderweitigen Vereinbarung Abschlagszahlungen in Höhe von 90% des jeweiligen Wertes Montagestunden und Auslösung erfolgt nach Beendigung der Montage. Sofern eine Überwachung der geleisteten Arbeiten berechnenStunden gewünscht wird, ist unseren Servicetechnikern dieses mitzuteilen und ein entsprechender Vordruck zur Verfügung zu stellen. 4. Montagearbeiten sind, wenn nicht anders vereinbart, gesondert abzurechnen2.8. Die Montagekosten umfassen insbesondere ReisekostenAngebotspreise beruhen auf zu erwartenden Aufwendungen für Reise- und Installationszeiten. Verlängert sich jedoch die Dauer der Montage aus irgendeinem Umstand oder ist Mehraufwand erforderlich, täglich Auslösung der Arbeitsstunden des Montagepersonals nach den jeweils gültigen Verrechnungssätzen der Auftraggeber oder einer seiner Auftragnehmer zu vertreten hat, und wird dadurch die Arbeit des Lieferers, einschließlich Zuschlägen für Überstunden (zzgl. 25 %), Nachtarbeit (zzgl. 50 %) und Sonn- und Feiertagsarbeit (zzgl. 100 %). Normalarbeitszeit ist von Montag bis Xxxxxxx 07:30 Uhr bis 16:30 Uhr. 5. Vorbereitungs-, Reise-, Warte- und Wegezeiten werden als Arbeitszeit betrachtet und verrechnet. Verzögert sich die Aufstellung Servicepersonals unterbrochen oder Inbetriebnahme ohne Verschulden des Lieferersverlängert, so hat der Besteller alle Kosten für werden die Wartezeit und weiter erforderliche Reisen zu tragenWartezeit, die zusätzliche Arbeitszeit, die gesamten Aufenthaltskosten sowie evtl. Vereinbarte Pauschalpreise für Montagen schließen Zuschläge für notwendig werdende Überstunden, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit nicht ein. Diese können zusätzlich berechnet werden. Die mit dem Einbau der Anlage anfallende zusätzliche Reisekosten des Servicepersonals in Zusammenhang stehenden Montagen gelten mit der probeweisen Inbetriebsetzung als abgeschlossenRechnung gestellt. 6. Ergeben sich während der Montage Änderungswünsche durch den Besteller oder werden solche Änderungen aufgrund technischer oder wirtschaftlicher Umstände nötig, so ist die Vergütung des Unternehmers entsprechend anzupassen und separat zu berechnen.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Montage Und Reparaturarbeiten

Montagepreis. 1. Die Preise des Unternehmers berechnen sich nach dessen Preisliste, zzgl. jeweils gesetzlicher Mehrwertsteuer. Abweichungen hiervon sind gesondert und schriftlich zu vereinbaren. 2. Rechnungen sind fällig in voller Höhe mit Zugang der Rechnung, unbeschadet etwaiger anderweitig schriftlich zu treffender Vereinbarungen. 3. Vorleistungen/Anzahlungen des Bestellers sowie Abschlagszahlungen sind gesondert zu vereinbaren, bei Montagen, deren Ausführungen über einen Monat andauert kann der Unternehmer auch bei Fehlen einer anderweitigen Vereinbarung Abschlagszahlungen in Höhe von 90% des jeweiligen Wertes der geleisteten Arbeiten berechnen. 4. Montagearbeiten sind, wenn 4.1 Soweit nicht anders vereinbart, gesondert abzurechnenliegt unseren Angeboten die jeweils zur Zeit der Auftragserteilung gültige Preisliste zu Grunde. Die Montagekosten umfassen insbesondere Reisekosten, täglich Auslösung der Arbeitsstunden des Montagepersonals Unsere Preise richten sich grundsätzlich nach den jeweils festgelegten Preiseinheiten (laufender Meter/Stundensatz gemäß Stundennachweis der Monteure). Der Kunde hat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine durch uns zu erbringen- de Werklieferung zum Festpreis. Der Kunde trägt etwaige Mehrkosten durch Änderung/Erhöhung der Auftragsinhalte, die durch technische Umplanun- gen oder nachträgliche Änderung der Produktspezifikationen verursacht werden. 4.2 Sofern Montagefestpreise vereinbart worden sind, setzen diese voraus, dass die Montage aller Teile des Gesamtauftrages nach Auftrags- bestätigung in einem Zuge durchgeführt werden. Im Fall einer Unterbre- chung der Montagearbeiten, die durch den Kunden zu vertreten ist und die eine Zurückziehung der Monteure erforderlich macht, werden die damit im Zusammenhang stehenden Reise-, Rüst- und Wartezeiten als Arbeits- zeit berechnet zu der zum Zeitpunkt der Montagedurchführung gültigen Verrechnungssätzen des LieferersPreisliste. 4.3 Kommt es in der technischen Planungsphase eines Auftrags zu Ände- rungen und/oder Anpassungen (z.B. Produkte, einschließlich Zuschlägen für Überstunden (zzgl. 25 %Sicherheitsschalter, Zaun- verläufe, mehrfachen kundenseitigen Änderungswünschen), Nachtarbeit (zzgldie zu höheren Planungsaufwendungen führen, werden wir den Kunden über die dadurch entstehenden Kostenabweichung informieren und diese in der Endrech- nung fakturieren. 50 %) und Sonn- und Feiertagsarbeit (zzglDazu werden wir dem Kunden eine Ergänzungsauftrags- bestätigung übermitteln, welche der Kunde binnen 14 Tagen schriftlich zu bestätigen hat. 100 %)Verweigert der Kunde die Mehrkostentragung oder bestätigt der Kunde die Ergänzungsauftragsbestätigung nicht binnen 14 Tagen, hat der Kunde nur Anspruch auf die in der ursprünglichen Auftragsbestätigung enthaltenen Leistungen. Normalarbeitszeit ist von Montag bis Xxxxxxx 07:30 Uhr bis 16:30 UhrTritt der Kunde vom Vertrag zurück, trägt er die bereits entstandenen Kosten. 54.4 Wartezeiten, die durch verspätete Ausführung der bauseitigen Leistungen, Behinderungen oder aus anderen von uns nicht zu vertreten- den Gründen entstehen, werden gesondert berechnet, und zwar nach der zum Zeitpunkt der Montagedurchführung gültigen Preisliste. Vorbereitungs-Gleiches gilt für zusätzliche Leistungen, Reise-, Warte- und Wegezeiten werden als Arbeitszeit betrachtet und verrechnet. Verzögert sich die Aufstellung oder Inbetriebnahme ohne Verschulden des Lieferers, so hat der Besteller alle Kosten für die Wartezeit und weiter erforderliche Reisen welche nicht zu tragen. Vereinbarte Pauschalpreise für Montagen schließen Zuschläge für notwendig werdende Überstunden, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit nicht ein. Diese können zusätzlich berechnet werden. Die mit dem Einbau der Anlage in Zusammenhang stehenden Montagen gelten mit der probeweisen Inbetriebsetzung als abgeschlossenvon uns übernommenen Leistungsumfang gehören. 6. Ergeben sich während der Montage Änderungswünsche durch den Besteller oder werden solche Änderungen aufgrund technischer oder wirtschaftlicher Umstände nötig, so ist die Vergütung des Unternehmers entsprechend anzupassen und separat zu berechnen.

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Samples: General Terms and Conditions for Assembly Work