Montagepreis. 1. Die Leistung wird nach Zeit und Aufwand abgerechnet, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Es gelten unsere aktuellen Montage-Verrechnungssätze. 2. Die vereinbarten Beträge verstehen sich ohne Mehrwertsteuern oder vergleichbare lokale Umsatzsteuern, die zusätzlich in der jeweilig gesetzlichen Höhe zu vergüten sind. 3. Die Feiertagsregelungen und die sonstigen Regelungen betreffend Feiertags- und Sonntagsarbeit, die am jeweiligen Montageort gelten, finden Anwendung. 4. Die vereinbarte Auslösung ist nicht nur für jeden Arbeitstag zu zahlen, sondern auch für solche Tage, an denen sich der Servicetechniker im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit am Montageort aufhalten muss. Während eines evtl. Krankenhausaufenthaltes am Montageort vermindert sich die Auslösung jedoch um 70%, zuzüglich evtl. weiter zu zahlender Unterbringungskosten. 5. Reisekosten werden für die Hin- und Rückreise berechnet, wobei das jeweils zweckmäßige Reisemittel (z.B. Bahn, Flugzeug, PKW, Schiff usw.) zu Grunde gelegt wird. Ebenso werden Frachtbeträge für Montagewerkzeuge und sonstige Nebenkosten sowie mit der Anreise zusammenhängende Barauslagen (Versicherung, Gepäckaufbewahrung, Taxi usw.) in angemessener Höhe berechnet. Wenn der Servicetechniker nicht in der Nähe der Montagestelle wohnen kann, sind zusätzliche Fahrtkosten zwischen Montagestelle und Unterkunft durch den Besteller vor Ort in angemessener Höhe zu erstatten.
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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen, Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen
Montagepreis. 1. Die Leistung wird nach Zeit und Aufwand abgerechnet, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Es gelten unsere un- sere aktuellen Montage-Verrechnungssätze.
2. Die vereinbarten Beträge verstehen sich ohne Mehrwertsteuern Mehrwertsteuer oder vergleichbare lokale UmsatzsteuernUmsatzsteuer, die zusätzlich in der jeweilig gesetzlichen Höhe zu vergüten sind.
3. Die Feiertagsregelungen und die sonstigen Regelungen betreffend betref- fend Feiertags- und Sonntagsarbeit, die am jeweiligen Montageort Monta- geort gelten, finden Anwendung.
4. Die vereinbarte Auslösung ist nicht nur für jeden Arbeitstag zu zahlen, sondern auch für solche Tage, an denen sich der Servicetechniker im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit am Montageort aufhalten muss. Während eines evtl. Krankenhausaufenthaltes Krankenhaus- aufenthaltes am Montageort vermindert sich die Auslösung jedoch um 70%, zuzüglich evtl. weiter zu zahlender UnterbringungskostenUnterbrin- gungskosten.
5. Reisekosten werden für die Hin- und Rückreise berechnet, wobei das jeweils zweckmäßige Reisemittel (z.B. Bahn, FlugzeugFlug- zeug, PKW, Schiff usw.) zu Grunde gelegt wird. Ebenso werden Frachtbeträge für Montagewerkzeuge und sonstige Nebenkosten Nebenkos- ten sowie mit der Anreise zusammenhängende Barauslagen (Versicherung, Gepäckaufbewahrung, Taxi usw.) . in angemessener angemesse- ner Höhe berechnet. Wenn der Servicetechniker nicht in der Nähe der Montagestelle wohnen kann, sind zusätzliche Fahrtkosten Fahrt- kosten zwischen Montagestelle und Unterkunft durch den Besteller Be- steller vor Ort in angemessener Höhe zu erstatten.
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Samples: Montage Und Reparaturarbeiten
Montagepreis. 1. Die Leistung wird nach Zeit und Aufwand abgerechnet, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Es gelten unsere aktuellen Montage-Verrechnungssätze.
2. Die vereinbarten Beträge verstehen sich sich, falls gesetzlich vorgeschrieben und nicht anders vereinbart, ohne Mehrwertsteuern und / oder vergleichbare andere lokale UmsatzsteuernSteuern, die zusätzlich in der jeweilig gesetzlichen Höhe zu vergüten sind.
3. Die Feiertagsregelungen und die sonstigen Regelungen betreffend Feiertags- und Sonntagsarbeit, die am jeweiligen Montageort gelten, finden Anwendung.
4. Die vereinbarte Auslösung ist nicht nur für jeden Arbeitstag zu zahlen, sondern auch für solche Tage, an denen sich der Servicetechniker im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit am Montageort aufhalten muss. Während eines evtl. Krankenhausaufenthaltes am Montageort vermindert sich die Auslösung jedoch um 70%, zuzüglich evtl. weiter zu zahlender Unterbringungskosten.
5. Reisekosten werden für die Hin- und Rückreise berechnet, wobei das jeweils zweckmäßige Reisemittel (z.B. Bahn, Flugzeug, PKW, Schiff usw.) zu Grunde gelegt wird. Ebenso werden Frachtbeträge für Montagewerkzeuge und sonstige Nebenkosten sowie mit der Anreise zusammenhängende Barauslagen (Versicherung, Gepäckaufbewahrung, Taxi usw.) in angemessener Höhe berechnet. Wenn der Servicetechniker nicht in der Nähe der Montagestelle wohnen kann, sind zusätzliche Fahrtkosten zwischen Montagestelle und Unterkunft durch den Besteller vor Ort in angemessener Höhe zu erstatten.
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