Common use of Mängelgewährleistung Clause in Contracts

Mängelgewährleistung. 1. Die Beschaffenheit der jeweiligen Kaufsache ergibt sich ausnahmslos aus den entsprechenden Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden. Informationsbroschüren, Muster und Proben dienen lediglich einer unverbindlichen Orientierung. Eine Garantie i.S.d. § 443 BGB gilt nur dann als vereinbart, wenn dies gesondert schriftlich und ausdrücklich vereinbart wird oder wenn die Kaufsache mit einer schriftlichen Herstellergarantie versehen ist.

Appears in 4 contracts

Samples: www.tischler-kreiswesel.de, www.zvr-info.de, www.tischler.nrw