Nachhaftung als früherer Besitzer. Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als früherer Be- sitzer aus § 836 Abs. 2 BGB, wenn die Versicherung bis zum Besitzwechsel bestand.
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Samples: www.vpv.de, www.vpv-makler.de
Nachhaftung als früherer Besitzer. Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als früherer Be- sitzer Besitzer aus § 836 Abs. 2 BGB, wenn die Versicherung bis zum Besitzwechsel Besitzwech- sel bestand.
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Samples: Tierhalter Haftpflichtversicherung
Nachhaftung als früherer Besitzer. Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als früherer Be- sitzer Besit- zer aus § 836 Abs. 2 BGB, wenn die Versicherung bis zum Besitzwechsel bestand.
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Samples: www.v-aktuell.de