Common use of Nachmeldefrist Clause in Contracts

Nachmeldefrist. Der Versicherungsschutz gemäß Ziffern VII. 4.2 ff. umfasst die Folgen aller Versicherungsfälle, die dem Versicherer nicht später als fünf Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrages gemeldet werden. Unberührt bleiben die vertraglichen Anzeigeobliegenheiten.

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Nachmeldefrist. Der Versicherungsschutz gemäß Ziffern VII. 4.2 ff. umfasst die Folgen aller während der Versicherungsdauer vorkommenden Versicherungsfälle, die unbeschadet sonstiger Anzeigepflichten, dem Versicherer nicht später als fünf Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrages Versicherungsvertra- ges gemeldet werden. Unberührt bleiben die vertraglichen Anzeigeobliegenheiten(für claims made, falls occurrence bitte xxxxxxx) VS-Nr.:

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