Nachrichtenübermittlung Musterklauseln

Nachrichtenübermittlung. Ist es den versicherten Personen aufgrund eines Todesfalles, lebensbedrohenden Unfalles, finanzieller Notlage oder behördlicher Einschränkungen nicht möglich, selbst eine nahestehende Person oder den Arbeitgeber zu benachrichtigen, sorgen wir dafür. Kostenübernahme: Für anfallende Telefon- bzw. Faxkosten bis zu drei Versuchen. Geltungsbereich: Weltweit
Nachrichtenübermittlung. Bestimmte UPS-Technologien bieten Ihnen die Möglichkeit, eine Nachricht mit Informationen zu einer übergebenen Sendung per E-Mail oder SMS-Textnachrichtenübermittlung an einen von Ihnen bestimmten Empfänger zu senden. Sie bestätigen, dass Sie den Nachrichtenübermittlungsservice nur dazu verwenden werden, um Informationen zu einer übergebenen Sendung zu übermitteln und eine Nachricht an einen mit der betreffenden übergebenen Sendung verbundenen Empfänger zu senden. Für den von Ihnen bereitgestellten Inhalt, der im Rahmen einer Nachricht übermittelt wird, sind einzig und allein Sie verantwortlich. Ihre Nachrichten dürfen keine Inhalte enthalten, die rechtswidrig, obszön, anstößig, belästigend, verleumderisch, ehrenrührig oder beleidigend sind. UPS haftet in keinem Fall für ein Fehlschlagen oder Verzögerungen bei der Übertragung oder dem Erhalt der Nachrichten. Sollte ein Empfänger Sie wissen lassen, dass er keine Nachrichten zu übergebenen Sendungen mehr erhalten möchte, müssen Sie unverzüglich die Nutzung der UPS-Technologie einstellen, mit der UPS angewiesen wird, diesem Empfänger Nachrichten zu schicken. Sie gewährleisten, dass Sie die spezifische Einwilligung des Empfängers jeder Nachricht nach Inkenntnissetzung zum Erhalt der betreffenden Nachricht eingeholt haben und dass die E-Mail- Adressen und Telefonnummern, die Sie UPS angeben, korrekt sind und sich unter der Kontrolle des beabsichtigten Empfängers der Nachricht befinden. Sie haben die UPS-Entschädigungsberechtigten auf eigene Kosten von und gegen jegliche und alle Schäden klag- und schadlos zu halten, die den UPS- Entschädigungsberechtigten infolge von oder in Verbindung mit Verletzungen der im vorstehenden Satz enthaltenen Gewährleistungen entstehen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.