Nebenerwerb. Nebenerwerbliche Tätigkeiten sind unzulässig, wenn Lernende dadurch die Erreichung der Lernziele gefährden. Im Übrigen gilt Ziff. 2.23.3.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag
Nebenerwerb. Nebenerwerbliche Tätigkeiten sind unzulässig, wenn Lernende dadurch die Erreichung der Lernziele gefährden. Im Übrigen gilt Ziff. 2.23.3.
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