Nebentätigkeiten. Für bis zum 31. Oktober 2006 genehmigte Nebentätigkeiten der übergeleiteten Be- schäftigten gelten die bisher anzuwendenden Bestimmungen weiter; eine arbeitsver- tragliche Neuregelung bleibt unberührt.
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Samples: Tarifvertrag Zur Überleitung Der Beschäftigten Der Länder in Den Tv L, Tarifvertrag Zur Überleitung Der Beschäftigten Der Länder in Den Tv L, Tarifvertrag Zur Überleitung Der Beschäftigten Der Länder in Den Tv L
Nebentätigkeiten. Für bis zum 31. Oktober 2006 genehmigte Nebentätigkeiten der übergeleiteten Be- schäftigten Beschäftigten gelten die bisher anzuwendenden anzu- wendenden Bestimmungen weiter; eine arbeitsver- tragliche arbeitsvertragliche Neuregelung bleibt unberührt.
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Samples: Tarifvertrag Für Den Öffentlichen Dienst Der Länder (Tv L)