Nebentätigkeiten. Für bis zum 31. Oktober 2006 genehmigte Nebentätigkeiten der übergeleiteten Be- schäftigten gelten die bisher anzuwendenden Bestimmungen weiter; eine arbeitsver- tragliche Neuregelung bleibt unberührt.
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Samples: Tarifvertrag, Tarifvertrag, Tarifvertrag
Nebentätigkeiten. Für bis zum 31. Oktober 2006 genehmigte Nebentätigkeiten der übergeleiteten Be- schäftigten Beschäftigten gelten die bisher anzuwendenden anzu- wendenden Bestimmungen weiter; eine arbeitsver- tragliche arbeitsvertragliche Neuregelung bleibt unberührt.
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Samples: Tarifvertrag