Nebentätigkeiten. Während der Dauer des Stipendiums bedarf eine entgeltliche Nebentätigkeit der vorhe- rigen schriftlichen Zustimmung der DFG; sie soll dem Stipendienzweck dienlich sein und einen zeitlichen Rahmen von bis zu sieben Stunden/Woche nicht überschreiten. Die DFG kann die Nebentätigkeit untersagen oder mit Auflagen versehen, wenn diese geeignet ist, die Erreichung des Stipendienziels oder die berechtigten Interessen der DFG zu beeinträchtigen.
Appears in 6 contracts
Samples: Förderverträge, Fördervertrag, Fördervertrag