Common use of Nebentätigkeiten Clause in Contracts

Nebentätigkeiten. Während der Dauer des Stipendiums bedarf eine entgeltliche Nebentätigkeit der vorhe- rigen schriftlichen Zustimmung der DFG; sie soll dem Stipendienzweck dienlich sein und einen zeitlichen Rahmen von bis zu sieben Stunden/Woche nicht überschreiten. Die DFG kann die Nebentätigkeit untersagen oder mit Auflagen versehen, wenn diese geeignet ist, die Erreichung des Stipendienziels oder die berechtigten Interessen der DFG zu beeinträchtigen.

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