Netzbereitstellungsentgelt. 1. Das Netzbereitstellungsentgelt ist vom Netzkunden als Pauschalbetrag für den vom Netz- betreiber zur Ermöglichung des Anschlusses bereits durchgeführten und vorfinanzierten Ausbau des Netzes in den einzelnen Netzebenen, die für die Netznutzung im vereinbarten Ausmaß tatsächlich in Anspruch genommen werden, zu leisten. 2. Bezugsgröße für die Ermittlung des Netzbereitstellungsentgeltes ist das Ausmaß der Netznutzung in kW (Kilowatt). 3. Für Anlagen, bei denen die Energielieferung mittels entsprechender Einrichtungen zeit- lich befristet unterbrochen wird, kann eine gesonderte Regelung getroffen werden.
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Netzbereitstellungsentgelt. (1. ) Das Netzbereitstellungsentgelt ist vom Netzkunden als Pauschalbetrag für den vom Netz- betreiber zur Ermöglichung des Anschlusses bereits durchgeführten und vorfinanzierten Ausbau des Netzes in den einzelnen Netzebenen, die für die Netznutzung im vereinbarten Ausmaß tatsächlich in Anspruch genommen werden, zu leisten.
(2. ) Bezugsgröße für die Ermittlung des Netzbereitstellungsentgeltes ist das Ausmaß der Netznutzung in kW (Kilowatt).
(3. ) Für Anlagen, bei denen die Energielieferung mittels entsprechender Einrichtungen zeit- lich zeitlich befristet unterbrochen wird, kann eine gesonderte Regelung getroffen werden.
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Netzbereitstellungsentgelt. 1. Das Netzbereitstellungsentgelt ist vom Netzkunden als Pauschalbetrag für den vom Netz- betreiber Netzbetreiber zur Ermöglichung Ermög- lichung des Anschlusses bereits durchgeführten und vorfinanzierten Ausbau des Netzes Verteilernetzes in den einzelnen einzel- nen Netzebenen, die für die Netznutzung im vereinbarten Ausmaß tatsächlich in Anspruch genommen werdenwer- den, zu leisten.
2. Bezugsgröße für die Ermittlung des Netzbereitstellungsentgeltes ist das Ausmaß der Netznutzung Anschlussleistung in kW (Kilowatt).
3. kW. Für Anlagen, bei denen die Energielieferung mittels entsprechender Einrichtungen zeit- lich zeitlich befristet unterbrochen unterbro- chen wird, kann eine gesonderte Regelung getroffen werden.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Den Zugang Zum Verteilernetz
Netzbereitstellungsentgelt. 1. Das Netzbereitstellungsentgelt ist vom Netzkunden als Pauschalbetrag für den vom Netz- betreiber Netzbetreiber zur Ermöglichung des Anschlusses bereits be reits durchgeführten und vorfinanzierten Ausbau des Netzes in den einzelnen Netzebenen, die für die Netznutzung im vereinbarten Ausmaß tatsächlich in Anspruch genommen werden, zu leisten.
2. Bezugsgröße 2.Bezugsgröße für die Ermittlung des Netzbereitstellungsentgeltes ist das Ausmaß der Netznutzung in kW (Kilowatt).
3. Für 3.Für Anlagen, bei denen die Energielieferung mittels entsprechender Einrichtungen zeit- lich zeitlich befristet unterbrochen wird, kann eine gesonderte ge sonderte Regelung getroffen werden.
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Samples: Allgemeine Netzbedingungen
Netzbereitstellungsentgelt. 1. Das Netzbereitstellungsentgelt ist vom Netzkunden Netz- kunden als Pauschalbetrag für den vom Netz- betreiber zur Ermöglichung des Anschlusses bereits durchgeführten und vorfinanzierten Ausbau des Netzes Verteilernetzes in den einzelnen Netzebenen, die für die Netznutzung im vereinbarten ver- einbarten Ausmaß tatsächlich in Anspruch genommen werden, zu leisten.
2. Bezugsgröße für die Ermittlung des Netzbereitstellungsentgeltes Netz- bereitstellungsentgeltes ist das Ausmaß der Netznutzung Anschlussleistung in kW (Kilowatt).
3. kW. Für Anlagen, bei denen die Energielieferung mittels entsprechender Einrichtungen zeit- lich befristet unterbrochen wird, kann eine gesonderte Regelung getroffen werden.
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