Common use of Netzbereitstellungsentgelt Clause in Contracts

Netzbereitstellungsentgelt. Bezugsgröße für die Ermittlung des Netzbereitstellungsentgeltes ist das Ausmaß der Netz- nutzung in kW. Für Anlagen, bei denen die Energielieferung mittels entsprechender Einrichtungen zeitlich befristet unterbrochen wird, beispielsweise bei Nachtspeicherheizungen, kann eine standar- disierte, diskriminierungsfreie gesonderte Regelung zu Gunsten des Netzkunden getroffen werden. Detailinformationen zu derartigen Regelungen sind der Homepage des Netzbetrei- bers zu entnehmen.

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Samples: www.e-werk-winkler.at, www.wasserkraft-soelden.at

Netzbereitstellungsentgelt. Bezugsgröße für die Ermittlung des Netzbereitstellungsentgeltes Netzbereitstellungsent- geltes ist das Ausmaß der Netz- nutzung Netznutzung in kW. Für Anlagen, bei denen die Energielieferung mittels entsprechender entspre- chender Einrichtungen zeitlich befristet unterbrochen wird, beispielsweise bei Nachtspeicherheizungen, kann eine standar- disiertestan- dardisierte, diskriminierungsfreie gesonderte Regelung zu Gunsten des Netzkunden getroffen werden. Detailinformationen Detailinformati- onen zu derartigen Regelungen sind der Homepage des Netzbetrei- bers Netzbetreibers zu entnehmen.

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Samples: www.ikb.at

Netzbereitstellungsentgelt. Bezugsgröße für die Ermittlung des Netzbereitstellungsentgeltes ist das Ausmaß der Netz- nutzung Netznutzung in kW. Für Anlagen, bei denen die Energielieferung mittels entsprechender Einrichtungen zeitlich befristet unterbrochen wird, beispielsweise bei Nachtspeicherheizungen, kann eine standar- disiertestandardisierte, diskriminierungsfreie gesonderte Regelung zu Gunsten des Netzkunden getroffen werden. Detailinformationen zu derartigen Regelungen sind der Homepage des Netzbetrei- bers Netzbetreibers zu entnehmen.

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Samples: www.stadtwerke-kitzbuehel.at

Netzbereitstellungsentgelt. Bezugsgröße für die Ermittlung des Netzbereitstellungsentgeltes ist das Ausmaß der Netz- nutzung Netznut- zung in kW. Für Anlagen, bei denen die Energielieferung mittels entsprechender Einrichtungen zeitlich befristet be- fristet unterbrochen wird, beispielsweise bei Nachtspeicherheizungen, kann eine standar- disiertestandardi- sierte, diskriminierungsfreie gesonderte Regelung zu Gunsten des Netzkunden getroffen werdenwer- den. Detailinformationen zu derartigen Regelungen sind der Homepage des Netzbetrei- bers Netzbetreibers zu entnehmen.

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Samples: stadtwerkeschwaz.at