Netzbereitstellungsentgelt. 1. Das Netzbereitstellungsentgelt ist vom Netzkunden als Pauschalbetrag für den vom Netz- betreiber zur Ermöglichung des Anschlusses bereits durchgeführten und vorfinanzierten Ausbau des Netzes in den einzelnen Netzebenen, die für die Netznutzung im vereinbarten Ausmaß tatsächlich in Anspruch genommen werden, zu leisten.
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Netzbereitstellungsentgelt. (1. ) Das Netzbereitstellungsentgelt ist vom Netzkunden als Pauschalbetrag für den vom Netz- betreiber zur Ermöglichung des Anschlusses bereits durchgeführten und vorfinanzierten Ausbau des Netzes in den einzelnen Netzebenen, die für die Netznutzung im vereinbarten Ausmaß tatsächlich in Anspruch genommen werden, zu leisten.
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